DGUV Vorschrift 2 verschlechtert Arbeitsschutz

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2011/_11/_08/Petition_21011.html

Der Deutsche Bundestag möge prüfen, ob die Unfallverhütungsvorschrift “Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” (DGUV Vorschrift 2) der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) den mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) verfolgten Zweck (Arbeitsschutz und Unfallverhütung) erreicht.

 
Aus der Begründung:

[…] Nicht die Gefährdungslage des Betriebes, sondern die Entscheidung des Unternehmers, welches Modell er einsetzt, wird über das Niveau an Arbeitsschutz und Unfallverhütung in einem Betrieb entscheiden. Der Umfang des Einsatzes von Expertenwissen sollte sich an der potentiellen Gefährdungslage orientieren. Es dürfen nicht finanzielle Interessen eines Unternehmers Einfluss auf das Niveau des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung erlangen. […]

Siehe auch: https://www.openpetition.de/petition/online/arbeitsschutz-novellierung-der-unfallverhuetungsvorschrift-zum-arbeitssicherheitsgesetz

Salzgitter: Reha ohne ganzheitlichen Arbeitsschutz?

In einer Pressemappe der BDA zu einer gemeinsamen Erklärung der BDA und der VDBW (2012-02-09) geht es auf den Seiten 29 bis 36 in einem Artikel von Birgit Leinweber (Fachärztin für Allgemeinmedizin, Leiterin des BKK MedPlus Centers ) auch um die Salzgitter AG:

Das Betriebliche Rehabilitationskonzept der Salzgitter AG
Netzwerkarbeit, die wirkt
Mit einem kompetenten Netzwerk gegen die Probleme des demographischen Wandels zu arbeiten und gegen Ressourcenverluste durch Schnittstellenprobleme anzugehen – das ist das Ziel der Netzpartner, die an dem Betrieblichen Rehabilitationskonzept (BeReKo) der Salzgitter AG beteiligt sind. Gesteuert wird das Konzept maßgeblich durch die BKK Salzgitter, die sich seit Jahren beim Aufbau und der Entwicklung geeigneter Maßnahmen engagiert hat. Die große Akzeptanz unter den Teilnehmern ermuntert nicht nur zur Fortsetzung, sondern auch zur Ausweitung des Angebots. Birgit Leineweber

EFL-Test
Die ,,Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit” (EFL) wurde in den USA entwickelt und hat sich dort außerordentlich bewährt.

PACT-Test
Der PACT-Test (Performance Assessment and Capacity Testing) wurde für die Selbsteinschätzung der körperlichen Fähigkeiten entwickelt.

Nach drei Monaten Training wird es spannend: Dann werden nämlich die drei Testverfahren erneut durchgeführt. Die Leistungssteigerung wird vermerkt und der Versicherte erhält einen neuen Trainingsplan aufgrund der aktuellen Befunderhebung.

Modul C. Dieses Modul gilt den „Sorgenkindern“ – das sind die Versicherten mit langen AU-Zeiten, schweren Beeinträchtigungen mit Komorbiditäten und einer fraglichen weiteren Einsatzfähigkeit im Betrieb.

Medizinische Wirbelsäulenanalyse ,,DAVID-Test”

AVEM-Test [siehe auch AVEM in der BAuA-Liste]
Das Testverfahren ,,Arbeitsbezogenes Verhaltens und Erlebensmuster” (AVEM) ist ein mehrdimensionaler persönlichkeitsdiagnostischer Test

(Anmerkung in eckigen Klammern und Links nachträglich eingefügt)
Die freiwillige Verhaltensprävention (individuelle Maßnahmen) und gesetzlich vorgeschriebene Verhältnisprävention (arbeitsorganisatorische Maßnahmen) ergänzen sich, aber individuelle Schutzmaßnahmen sind im Arbeitsschutz nachrangig zu allen anderen Maßnahmen.
Im Artikel der BKK geht es um verhaltenspräventiv orientierten Verfahren zum Test von individuellen Mitarbeitern. Es geht dabei eher um Leistungsfähigkeit (siehe auch ISO 10667) als um Gesundheit, nicht jedoch um die Arbeitsbedingungen und die dort zu messenden psychischen Belastungen (siehe auch ISO 10075). Ohne die im Arbeitsschutz vorgeschriebene Beurteilung der Arbeitsbedingungen macht das keinen Sinn. Wo ist die Schnittstelle zum gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutz? Wo ist die Schnittstelle zu den mitbestimmenden Arbeitnehmern?
Es ist bedenklich, wie sich hier eine Krankenkasse und eine Betriebsärztin auf die Wiederherstellung und Messung der Arbeitsfähigkeit konzentrieren und dabei die Prävention völlig vernachlässigen. Dass “Rehabilitation” das Thema ihres Artikels ist, entschuldigt dieses unverantwortliche Desinteresse an der Verhältnisprävention nicht. Ohne Überprüfung beispielsweise der Arbeitssituation von zu rehabilitierenden Mitarbeitern kann nicht verstanden werden, welchen Einfluss diese Arbeitssituation auf die Erkrankung haben könnte. Für eine nachhaltig gelingende Rehabilitation ist die funktionierende Verhältnisprävention eine entscheidende Voraussetzung.
Im BKK-Artikel finden sie keinen Hinweis auf eine funktionierende Verhältnisprävention als Vorraussetzung für die Verhaltensprävention. In der Pressemappe finden Sie Hinweise mit der Suche nach “Gefährdungsbeurteilung” und “IMPULS”. In Zukunft gestalten – 5 Jahre Generationen-Offensive 2025 (Salzgitter AG, S. 37-70) hat es die Salzgitter AG aber geschafft, das Wort “Gefährdungsbeurteilung” zu vermeiden, obwohl das IMPULS-Verfahren Daten dafür liefern soll. Wie der Betriebsrat mitbestimmt, wird nicht deutlich. Ein vielleicht nicht ganz ausgeschlafener Gesamtbetriebsratsvorsitzender (Christian Schwandt) hat die Broschüre trotzdem unterschrieben.
(geändert: 2012-02-23)

BMAS: Psychische Gesundheit im Betrieb

http://www.arbeitstattstress.de/2012/02/broschuere-psychische-gesundheit-im-betrieb/

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine arbeitsmedizinische Empfehlung zur psychischen Gesundheit im Betrieb veröffentlicht: Psychische Gesundheit im Betrieb – Arbeitsmedizinische Empfehlung.
Die Schrift wendet sich in erster Linie an Betriebsärzte. …

http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a450-psychische-gesundheit-im-betrieb.html, S. 23


Ebenso unverzichtbar für das Gelingen ist die gründliche Bedarfsanalyse im Vorfeld. Sie ermöglicht es erst, unternehmensspezifische Programme für alle Interventionsebenen „maßzuschneidern“, die nachweisbar effektiver und nachhaltiger sind. Das Arbeitsschutzgesetz hat 1996 die systematische Beurteilung der Arbeitsbedingungen als zentrale Verantwortung des Unternehmers herausgestellt. Die Gefährdungsermittlung und -beurteilung wird vom Gesetzgeber im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes gefordert und ist Aufgabe des Arbeitgebers. Betriebs und Personalräte haben ein Recht auf Mitbestimmung. Unterstützend können betriebliche Experten mitwirken, insbesondere der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeits-sicherheit und, sofern vorhanden, andere innerbetrieblichen Ratgeber (Sozialberatung, psychologischer Dienst, Sicherheitsbeauftragte, u.a.).

S. 33


Seit langem schon setzt sich der Staatliche Arbeitsschutz mit den Veränderungen in der Arbeitswelt auseinander und spricht die unterschiedlichen thematischen Aspekte psychischer Gesundheit im Betrieb aktiv an, zum Beispiel im Rahmen von Betriebsrevisionen. Der Staatliche Arbeitsschutz zielt im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes auf verhältnispräventive Maßnahmen, denn sein Adressat ist in erster Linie der Arbeitgeber, der seinerseits für eine gesundheitsgerechte und sichere Gestaltung der Arbeitsplätze und –abläufe in seinem Betrieb Sorge tragen muss. Entsprechend stehen Primär- und Sekundärprävention im Fokus. Im Blickfeld sind dabei innerbetriebliche Strukturen und Prozesse, die zu einer Verbesserung des Arbeitsschutzes führen. Der staatliche Arbeitsschutz kooperiert aber auch bei flankierenden verhaltenspräventiven Maßnahmen und Konzepten: er ermutigt zu innerbetrieblicher Gesundheitsförderung und dem Aufbau von Gesundheitskompetenz, um so den Präventionsgedanken zu stärken. Die Aufsichtspersonen werden in Zukunft noch stärker prüfen, ob in den Gefährdungsbeurteilungen die im Betrieb existierenden psychischen Belastungen angemessen aufgegriffen werden und die entsprechenden Maßnahmen veranlasst und umgesetzt sind.

(Links und Hervorhebungen nachträglich eingefügt)
Diese Veröffentlichung des BMAS behandelt auch den Arbeitsschutz recht ausführlich.
Siehe auch:

Warnung vor der reinen Verhaltensprävention

http://www.aerztezeitung.de/news/article/804617/betriebsaerzte-gesundheitscoaches.html

… Immer mehr psychisch Erkrankte in den Betrieben – jetzt sollen Betriebsärzte ihre Patienten coachen.
Alexander Gunkel von der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) und Dr. Wolfgang Panter, Präsident des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW), haben deshalb vor wenigen Tagen in Salzgitter eine gemeinsame Erklärung zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz unterschrieben.
Darin haben sie den Betriebsärzten eine Schlüsselstellung zugewiesen, und zwar als neutrale Berater und Lotsen beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).
“Arbeitgeber und Betriebsärzte sind sich der Bedeutung des Themas Psychische Gesundheit im Betrieb bewusst”, heißt es in der Erklärung. “Die Gefährdungsbeurteilung ,Psychische Belastung‘ sollte in ein funktionierendes Arbeitsschutzmanagement (…) integriert sein.
Der Betriebsarzt muss eine zentrale Rolle als neutraler Berater und Lotse beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) einnehmen. Arbeitgeber und Betriebsärzte sehen gemeinsamen Handlungsbedarf.”
Die Betriebsärzte würden immer wichtiger, “in den Betrieben zum Thema Psyche kompetent zu informieren, bei betrieblichen Analysen und Lösungen mitzuwirken, Risiken zu erkennen, (…) und das Thema insgesamt zu enttabuisieren.” Die Ärzte sollen betroffene Mitarbeiter dabei individuell beraten und coachen, um sie wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. …

Die Eingliederung in den Arbeitsprozess ist ja wohl nicht die Hauptaufgabe von Betriebsärzten. Ein Coaching brauche wohl vor Allem die vielen Arbeitgeber, die es für legitim halten, die Vorschriften des Arbeitsschutzes nicht zu beachten. Die praktischen Arbeits- und Abhängigkeitsverhältnisse für Betriebsärzte machen es diesen vielleicht auch nicht immer leicht, wirklich neutral zu bleiben.
Es ist fast schon frech, wie die BDA versucht, den Fokus von der Verantwortung der Arbeitgeber zu den Mitarbeitern zu verlagern. So sieht Agenda Setting aus. Die BDA arbeitet intensiv daran, das Problem der psychischen Fehlbelastungen am einzelnen Mitarbeiter festzumachen, der gerne auch schon psychisch erkrankt sein darf. Gesundheit ist aber mehr, als nur die Abwesenheit von Krankheit.
Nun die gute Nachricht: In diesem Artikel der Ärztezeitung gibt es immerhin einen heute leider immer noch seltenen Hinweis:…

Allerdings warnt Professor Frank Jacobi vom Institut für Klinische Psychologie und Psychotherapie der TU Dresden in einem Interview des VDBW vor einer reinen “Verhaltensprävention”. Ein einfaches Kommunikationstraining für Mitarbeiter etwa genüge nicht.
“Auch die Verhältnisprävention, wie strukturelle Maßnahmen zur Vermeidung von arbeitsbedingten psychischen Risiken, muss im Blick gehalten werden”, sagt Jacobi. Wichtig sei: “Die schnelle Lösung gibt es hier nicht!” …

Das ist schon einmal ein Fortschritt.

Psychische Erkrankungen: BDA und VDBW

Dieser Beitrag betrifft die gemeinsame Erklärung von der BDA und des VDBW zur Bedeutung der psychischen Gesundheit im Betrieb,
http://www.google.de/search?q=VDBW+BDA+%22Bedeutung+der+psychischen+Gesundheit+im+Betrieb%22.
Am 9. Februar gab es in Salzgitter einen Kongress zu psychischen Erkrankungen (das ist ein Unterschied zu psychischen Belastungen) am Arbeitsplatz. dpa/tmn berichteten (http://www.stern.de/wirtschaft/job/ausgleich-von-der-arbeit-suchen-1784493.html und http://www.news.de/wirtschaft/855270967/burnout-vorbeugen-ausgleich-von-der-arbeit-suchen/1/):

… Psychische Leiden sorgen immer öfter für Probleme im Beruf: So sind sie die häufigste Ursache für Frühverrentungen. 2010 sind laut der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bundesweit 70 000 Arbeitnehmer wegen einer seelischen Erkrankung frühzeitig aus dem Beruf ausgeschieden. Seelische Leiden verursachen zudem jeden achten Krankheitstag: Sie waren 2010 bei den Betriebskrankenkassen Grund für 12 Prozent aller Fehltage. …

Der Artikel wurde auch wieder mit ein bisschen Expertise gefüllt:

… Im Job könne auf Dauer nur derjenige Hochleistungen erbringen, der sich selbst regelmäßig Gutes tut. Das sagte die Ärztin Nadja Behling. So hat ein Burnout keine Chance. Gut zu wissen, denn das Leiden ist die häufigste Ursache für Frühverrentungen.
Um einem Burnout vorzubeugen, ist ein Ausgleich von der Arbeit wichtig. Das kann Sport sein, aber auch Treffen mit Freunden sind gut für das seelische Gleichgewicht, sagte Nadja Behling. Diesen Grundsatz ließen viele Burnout-Patienten jedoch außer Acht. …

Wieder einmal bekommen die Betroffenen den schwarzen Peter. Tun Sie sich etwas Gutes! Auch heute (15 Jahre nach Erlass des Arbeitsschutzgesetzes) fällt der Presse selten etwas Anderes ein, als Verhaltensprävention. Verhältnisprävention ist vorgeschrieben. Verhaltensprävention mögen die Arbeitgeber aber lieber. Die BDA hat leichtes Spiel: Die Missachtung des Arbeitsschutzes in der Mehrheit der Betriebe haben die Redaktionen nicht auf dem Radar. Im Arbeitsschutz hat jedoch die Verhältnisprävention Vorrang, auch wenn (und gerade weil) das den Arbeitgebern nicht so liegt.
Was sagt die BDA zu der Veranstaltung? http://www.bda-online.de/www/arbeitgeber.nsf/id/DE_PI-BDA-VDBW:

Psychische Erkrankungen: Abgestimmtes Zusammenwirken unerlässlich

Psychische Gesundheit ist eine unverzichtbare Grundlage, um im modernen Arbeitsleben zu bestehen und sich fachlich und persönlich zu entfalten. Mehr denn je wird körperliche und geistige Gesundheit aber auch als zentrale Grundlage hoher Wettbewerbsfähigkeit verstanden. Die Zunahme an psychischen Erkrankungen und die damit verbundenen Fehlzeiten der Beschäftigten stellen Unternehmen und Betriebsärzte vor neue Herausforderungen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) sehen daher gemeinsamen Handlungsbedarf. Ihnen ist es ein zentrales Anliegen, das Thema Psychische Erkrankungen gezielt und umfassend, d.h. von der Prävention und Früherkennung über die Behandlung bis zur Wiedereingliederung, anzugehen und für nachhaltige betriebliche Lösungen zu werben. Voraussetzung hierfür ist eine gute Kooperation der Betriebs- und Werksärzte mit den anderen betrieblichen Akteuren.

(Link nachträglich eingefügt)
Es scheint so, dass nicht nur die BDA, sondern auch Ärzte auf die Früherkennung von Erkrankungen setzen und nicht auf die Früherkennung von Fehlbelastungen. Aber in diesem Fall täte man dem VDBW unrecht, wenn man ihm Einseitigkeit vorwürfe, denn es gibt auch eine Position von Betriebsärzten und Gewerkschaft, die sich psychischen Belastungen zuwendet.
Es handelt sich hier also um Positionen zu unterschiedlichen Bereichen:

  • Mitarbeiter mit psychischen Problemen: BDA und VDBW widmen sich psychische erkrankten Beschäftigten in den Betrieben, die gerne auch als “auffällige” Mitarbeiter bezeichnet werden. Hier wird ein Modell der Salzgitter AG beworben. Anja Grocholewski beschreibt das in „Drei unter einem Dach“ – Das IV-Konzept von TU Braunschweig, BKK Salzgitter und Salzgitter-AG für Mitarbeiter mit psychischen Problemen. Jahrbuch 2012 “Psychiatrie in Niedersachsen”. “IV” steht dabei für “integriertes Versorgungskonzept”. Der Schwerpunkt liegt auf der Verhaltensprävention und der Versorgung bereits erkrankter Mitarbeiter. (Da entsteht natürlich Neugier, mit was für einer Betriebsvereinbarung der Betriebsrat der Salzgitter AG den Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz geregelt hat.) Arbeitgeber kamen mit der fürsoglichen Zuwendung zu einzelnen und als erkrankt darstellbaren Mitarbeitern bisher besser zurecht, als mit der gesetzlich vorgeschriebenen Verhältnisprävention.
  • Psychische Probleme verursachende Arbeitsplätze: Gewerkschaft und VDBW widmen sich psychischen Belastungen, also “auffälligen” Arbeitsplätzen. Hier empfehle ich, von der SICK AG zu lernen. Die Verhältnisprävention kommt hier nicht zu kurz. Für viele Arbeitgeber ist dieser Ansatz immer noch ungewohnt. Die SICK AG gehört eher zu der kleinen Gruppe fortschrittlicher Arbeitgeber.


Das Schweigen der Betriebsärzte
Die BDA weiß, dass die Mehrheit ihrer Mitglieder gegen die Bestimmungen des Arbeitsschutzes verstößt. Seit 2005 fällt es schwer, das noch als Versehen zu entschuldigen. Vor diesem Hintergrund wird ein Glaubwürdigkeitproblem von Arbeitgebern (z.B. BDA Geschäftsfüherer Alexander Gunkel) und Betriebsärzten (z.B. Bernhard Koch, Betriebsarzt der Salzgitter AG) deutlich. In einem dpa-Artikel Die Seele kann im Rücken und im Magen wehtun schreibt Anita Pöhlig (2012-02-09):

… Die Salzgitter AG mit rund 25 000 Beschäftigten hat bereits reagiert. «Wir hatten schon immer ein Projekt für Muskel- und Skelettprobleme. In den vergangenen Jahren gab es eine wachsende Anzahl von Mitarbeitern, denen wir trotz guter Physiotherapie und Sportangeboten nicht helfen konnten, das hat unser Interesse geweckt», sagt Betriebsarzt Bernhard Koch. Schnell sei klar geworden, das psychische Probleme dahinter stehen.
Bei Vorsorgeuntersuchungen versuchen Koch und seine sieben Kollegen nun, mit den Beschäftigten ins Gespräch zu kommen. Typische Beschwerden wie Schlafstörungen oder Gereiztheit werden abgefragt und wie es mit dem persönlichen Eindruck der Leistungsfähigkeit stehe. …

“Typische Beschwerden wie Schlafstörungen oder Gereiztheit werden abgefragt und wie es mit dem persönlichen Eindruck der Leistungsfähigkeit stehe.” Ohne den von den Arbeitnehmern mitbestimmten Einbezug der psychischen belastungen in den Arbeitsschutz ist diese Art von fürsorglicher Belagerung ein die Mitarbeiter noch zusätzlich gefährdender Angriff auf ihre Persönlichkeit und ihre Rechte. Betriebsärzte sind ein Teil des Problems, wenn sie den Beschäftigten mit Vorsorgeuntersuchungen zu Leibe rücken, aber nicht eingreifen, wenn Arbeitgeber ganz offen die Pflicht zur Verhältnisprävention (d.h. zur an den Arbeitsbedingungen ansetzenden Vorsorge) vernachlässigen. Es ist eine verkehrte Welt: Ausgerechnet Ärzte trugen seit 1996 mit ihrer Toleranz gegenüber dem Rechtsbruch der Mehrheit der Arbeitgeber dazu bei, dass die Unternehmen den Arbeitsschutz ungestraft missachten durften. Das Schweigen der Betriebsärzte verletzte die von ihnen betreuten Mitarbeiter. Und heute helfen noch zu viele Betriebsärzte den Unternehmen, die Verhaltensprävention über die Verhältnisprävention zu stellen und damit den ganzheitlichen Arbeitsschutz zu unterlaufen.
Ratschlag an Arbeitnehmer vor dem Besuch beim Betriebsarzt: Trauen sie keinem Arzt, der nicht mit Ihnen zusammen überprüft, ob es zu ihrem Arbeitsplatz eine ordentlich und mitbestimmt erarbeitete Gefährdungsbeurteilung gibt. Das ist nicht vertraulich, denn es geht nicht um ihr persönliches Seelenleben, sondern um Ihre Arbeitsbedingungen. Darum können Sie sich bei der Diskussion der Gefährdungsbeurteilung von einem Betriebsratsmitglied begleiten lassen.
 
Gemeinsame Positionen vom VDBW mit …

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Betriebsräte und Personalräte bestimmen bei der Organisation der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes mit. Sie müssen wissen, was Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu tun haben: http://www.bgw-online.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/bgw__vorschriften-regeln/DGUV2-Betriebsaerzte-und-Fachkraefte-fuer-Arbeitssicherheit.html
Zum betriebsspezifischen Teil der Betreuung beschreibt Anhang 4 unverbindlich die zu berücksichtigenden Aufgabenfelder sowie Auslöse- und Aufwandskriterien und Leistungen, die im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nach §§ 3 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz ergänzend zur Grundbetreuung betriebsspezifisch erforderlich sein können.
Interessant sind einige Tabellen, z.B. (S. 52):

3.1 Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreichere Änderungen nach sich ziehen
Aufarbeiten grundlegender Konsequenzen für den Betrieb

  • Unterstützen bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach Maßgabe der neuen Vorschrift
  • Organisation von erforderlichen Qualifizierungsaktivitäten zur Vorschrift generell
  • Ableiten von Konsequenzen für die Zuweisung von Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortung
  • Mitwirken bei Veränderungen betrieblicher Ablauforganisation
  • Unterstützen bei notwendigen technischen und organisatorischen Veränderungen in den Arbeitssystemen
  • Unterstützen bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zum arbeitsschutzgerechten Verhalten der Beschäftigten

Nun ist die Pflicht der Arbeitgeber zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutznicht mehr so ganz neu, aber wenn Ihr Betrieb damit jetzt erst beginnt, dann werden zusätzliche Ressourcen genau so gebraucht, wie bei der Umsetzung neuer Vorschriften, die für den Betrieb umfangreichere Änderungen nach sich ziehen. Wurde das bei der Planung in Ihrem Betrieb berücksichtigt?
Ist der fehlende Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz dokumentiert, dann ergibt sich daraus Nachholbedarf – mit einem erweiterten Budget. Es kann jedoch sein, dass Arbeitgeber versuchen, Dokumentation zu vermeiden, die zeigt, dass psychische Belastungen bisher nicht in den Arbeitsschutz einbezogen wurden. Wenn der Arbeitgeber nicht genügend Ressourcen für die nachträgliche Vervollständigung des ganzheitlichen Arbeitsschutzes bereitstellt, muss die Arbeitnehmervertretung notfalls die Feststellung erzwingen, dass wie bei der Umsetzung neuer Vorschriften (die für den Betrieb umfangreichere Änderungen nach sich ziehen) vorzugehen ist.
Siehe auch: http://www.dguv.de/inhalt/praevention/vorschr_regeln/dguv_vorschrift_2/ (2011-01-01):

DGUV Vorschrift 2 – Reformierte Unfallverhütungsvorschrift zum ASiG ist in Kraft getreten

Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen

 
2014-06-16: Die DGUV hat umgeräumt: http://blog.psybel.de/dguv-raeumt-um/
 


http://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/bes_praevgr/arbeitsmedizin/documents/Leitfaden_Psyche_Netz_100310.pdf,
Februar 2010 (Backup)
Inhalt:

Vorwort
1 Rechtliche Grundlagen
1.1 Sozialgesetzbuch VII
1.2 Arbeitsschutzgesetz
1.3 Arbeitssicherheitsgesetz
1.4 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
1.5 Bildschirmarbeitsverordnung.
2 Psychische Belastungen und ihre Auswirkungen Kapitel
2.1 Erweitertes Belastungs-Beanspruchungsmodell
2.2 Einteilung psychischer Belastungen
2.3 Spezielle Formen psychischer Belastungen
2.3.1 Traumatische Ereignisse
2.3.2 Mobbing
2.3.3 Burnout-Syndrom
2.4 Kurz- u. langfristige Folgen psychischer Belastung u. Fehlbeanspruchung
2.5 Neue Forschungsansätze
3 Praktische Vorgehensweise im Betrieb
3.1 Mögliche Vorbehalte seitens der Betriebe
3.2 Mögliche wirtschaftliche Vorteile für den Betrieb
3.3 Erkennen psychischer Belastungen und Fehlbeanspruchungen im Betrieb
3.3.1 Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
3.3.2 Die Wunschuntersuchung nach § 11 ArbSchG, ArbMedVV
3.3.3 Einführungsgespräch mit dem Unternehmer
3.3.4 Arbeitsplatzbesichtigung, Betriebsbegehung
3.3.5 Weitere mögliche Informationsquellen
3.3.5.1 Auswertung des Unfallgeschehens
3.3.5.2 Analyseverfahren
3.3.5.3 Gefährdungsbeurteilung
3.3.5.4 Vorhandene Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme
3.3.5.5 Gesundheitsberichte
3.4 Bewertung der ermittelten Information
3.5 Präventionsmaßnahmen.
3.6 Weitere Maßnahmen
4 Beispiele zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz Kapitel
4.1 Belastungen von Fahrern im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
4.2 Psychische Belastungen von Instandhaltern.
4.3 Manipulation an Schutzeinrichtungen
4.4 Pünktlichkeit im Baugewerbe..
4.5 Druckereibereich Fotosatz
4.6 Altenpflegeheim
4.7 Intensivpflege
4.8 Gestaltung der Arbeit in einem Inbound-Call-Center
4.9 Wiederkehrende monotone Büroarbeit
4.10 Unfall an einer Spritzgießmaschine.
5 Hilfen
5.1 Literatur
5.2 Normen
5.3 Links
5.4 Instrumente
5.5 Depressionen, Angststörungen und traumatische Ereignisse.
5.6 Burnout-Syndrom
5.7 Gesprächsführung
5.8 Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz.
5.9 Neue Forschungsansätze zur Betrachtung der Auswirkungen psychischer Belastungen
5.10 Psychobiologie
5.11 Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung.
Glossar

Ähnlich strukturiert, aber knapper: http://blog.psybel.de/2011/02/14/wie-die-aufsicht-prueft/
 
Auszüge:


Beim Mobbing können die folgenden Phasen
unterschieden werden:

  1. Phase: tägliche Konflikte
    • ungelöste Konflikte
    • Schuldzuweisungen
    • persönliche Angriffe
  2. Phase: Mobbing etabliert sich
    • systematische Schikane
    • Verweigerung einer Klärung
    • zunehmende Isolation
  3. Phase: Destruktive Personalverwaltung
    • betriebliche Fehlentscheidungen, z. B. Abmahnung aufgrund von Fehlzeiten
    • unterbleibende Schutzmaßnahmen
  4. Phase: Ausschluss
    • Ausschluss aus der Arbeitswelt, z. B. Eigenkündigung, langfristige Krankschreibung, Frühpensionierung


Soweit ein Ausschnitt aus der Seite 13.
Hemmnisse: Vorbehalte der Arbeitgeber werden in einer Tabelle angesprochen (S. 22 ff.):

  • Wir haben zurzeit andere Sorgen.
  • Wir haben ein gutes Betriebsklima.
  • Das ist bei uns nicht erforderlich.
  • Wir strukturieren gerade um.
  • Wir haben keine Zeit dafür.
  • Zeit- und Kostenaufwand für Maßnahmen sind zu hoch.
  • Mit diesem Thema sind wir überfordert, damit kennen wir uns nicht aus.
  • Für die Gesundheit ist jeder selbst verantwortlich.
  • Unsere Mitarbeiter wollen das nicht.
  • Wo steht, dass wir uns darum kümmern müssen?

Diese aufgezeigte Liste möglicher Vorbehalte seitens der Unternehmer, welche das Thema „Psychische Belastungen im Betrieb“ aufgreifen, ist nicht abschließend. Wichtig ist im Gespräch mit dem Unternehmer, eine Strategie zu überlegen, solche Vorbehalte gezielt zu hinterfragen, zu durchleuchten, zu relativieren und den Unternehmer ggf. lösungsorientiert zu beraten.

Das war aus der Spalte “Vorbehalt” der Tabelle. Die zwei weiteren Spalten “Vorgehensweise” und “Antwortbeispiele” finden Sie in dem Leitfaden.
Im Kapitel Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (S. 26 ff) wird dem Betriebsarzt der PHQ-D-Fragebogen vorgeschlagen, wenn der Arzt den Eindruck gewinnt, dass bei einem Mitarbeiter mit großer Wahrscheinlichkeit arbeitsbedingte psychische Fehlbeanspruchungsfolgen vorliegen. Hier geht es dann um eine Selbstauskunft und nicht um Arbeitsverhältnisse. Mitarbeiter können sich Betriebsärzten dann anvertrauen, wenn die Betriebsärzte sich auch proaktiv für die Verhältnisprävention einsetzen und dabei nicht nur den Unternehmer, sondern auch die Arbeitnehmervertreter unterstützen. So ist zum Beispiel die Gefährdungsbeurteilung eine wichtige gesetzlich geforderte Arbeitsgrundlage der Betriebsärzte. Dulden sie jedoch über einen langen Zeitraum unvollständige Gefährdungsbeurteilungen, dann tolerieren sie die Missachtung der Regeln des Arbeitsschutzes. Für Mitarbeiter (und deren Vertreter) wird es in diesen Fällen schwerer, Betriebsärzten zu vertrauen.
Auf den 67 Seiten des Leitfadens ist natürlich noch viel mehr zu finden. Etwas alleine lässt der Leitfaden seine Leser beim Umgang mit der Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung bei der Verhältnisprävention. Die Mitbestimmung gibt Betriebsräten und Personalvertretungen die Möglichkeit, die Arbeit von Betriebsärzten zu unterstützen.

Jobfit Petition

http://job-fit.net/index.php/petition

… Die Bundesrepublik Deutschland braucht leistungsfähige Arbeitnehmer, um sich im globalen Wettbewerb zu behaupten. Trotzdem lassen wir es zu, dass viele Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden – aufgrund von Erkrankungen, die durch einfache Präventionsmaßnahmen vermeidbar wären. Dabei zeigt die Erfolgsgeschichte des klassischen Arbeitsschutzes, wie effektiv Prävention hier Abhilfe schaffen kann. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) möchten ihre Erfahrung und Expertise mit in diese Diskussion einbringen. …

Die Petitionsaktion ist schon ganz in Ordnung. Sie lenkt aber auch von der Tatsache ab, dass es den Präventionsansatz schon seit 1996 gibt. Es ist die Mehrheit der Arbeitgeber, die sich dagegen gesperrt hat. Und jetzt tun sie so, als hätten sie die Prävention erfunden.
Darauf nehmen wir zur Beruhigung einen Kräuterzucker und denken an mutigere Stellungnahmen der Betriebsärzte: http://blog.psybel.de/2009/08/10/position-von-betriebsaerzten-und-gewerkschaft/. Vielleicht ging das aber schon zu weit, denn im Gegensatz zum gewöhnlichen Rechtsbrecher muss man bei Unternehmen vorsichtig sein, dass man sie nicht mit Kritik verärgert. Wir leben heute eben in einer Edel-Anarchie, in der Unternehmen sich erst dann freundlicherweise an die Vorschriften halten, wenn man sie von wirtschaftlichen Vorteilen überzeugt. Und so setzen dann auch viele Betriebsärzte auf den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Dass es nicht in Ordnung ist, Menschen durch Fehlbelastungen zu verletzen, reicht heute als Argument wohl nicht mehr aus.

Burnout als Modebegriff verniedlicht

Seit 1996 konnten sich die Unternehmen vor dem vorgeschriebenen Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz drücken. Nun aber ist das Thema unter dem Schlagwort “Burnout” auf dem Tisch, und schon wird versucht, es als “Mode” zu verniedlichen. Entsprechend sah der Titel eines Interviews von haufe.de mit Uwe Gerecke aus. Gerecke ist Präsidiumsmitglied des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) sowie Facharzt für Arbeitsmedizin, Umweltmedizin, Sportmedizin, Notfallmedizin und Suchtmedizin:
http://www.haufe.de/arbeitsschutz/newsDetails?newsID=1320063206.33

Modebegriff “Burnout” – Was steckt wirklich dahinter?

03.11.2011 | Praxis

Die Zahl psychischer Erkrankungen ist in den letzten Jahren rasant gestiegen. Medien sprechen bereits von der Volkskrankheit “Burnout”. Doch was die meisten nicht wissen, ist, dass dieser Begriff so in den Diagnosekatalogen der Ärzte überhaupt nicht anzutreffen ist. Ist es nun ein Erschöpfungszustand oder eine Form der Depression? Arbeitsmediziner Uwe Gerecke kennt die Antworten. …

Uwe Gerecke gibt in diesem Interview (geführt von haufe.de) ersteinmal nur die Hälfte der Antworten, die er kennt. Es sind die üblichen Ratschläge zum individuellen Verhalten (“Nein” sagen können usw.). Nach meiner Erfahrung möchten auch Betriebsärzte gerne einem von ihnen verspürten Vorurteil entgegenwirken, dass “nur die Umwelt” schuld an Erkrankungen von Mitarbeitern am Arbeitsplatz sei. Die ander Hälfte, also die Frage nach den Arbeitsbedingungen, spricht Uwe Gerecke von sich aus nicht an.
Die einseitige Identifizierung der Arbeitsbedingungen als krank machend gibt es. Dieser Vorverurteilung kann mit einer sachlichen Darstellung des Zusammenspiels von Verhältnisprävention und Verhaltensprävention entgegengewirkt werden. Dazu müsste aber auch Kritik an den Arbeitgebern gehören, denn es ist einfach eine Tatsache, dass die Mehrheit der Arbeitgeber in der Gefährdungskategorie “psychisch wirksame Belastungen” ihre Pflicht zur Beurteilung der Arbeitsumwelt missachten. Folglich kann man nicht sagen, dass der Fokus auf die Umwelt als Erkrankungsursache dominiere. Das Gegenteil ist der Fall: Im Bereich der psychisch wirksamen Belastung liegt der Fokus sowohl der Arbeitsschutzakteure wie sogar auch der Betroffenen traditionell immer noch auf der Resilienz der individuellen Mitarbeiter.
Der einseitige Hinweis auf die individuelle Resilienz ist also keine gute Kompensation einer vermuteten Vorverurteilung der Arbeitgeber als Verantwortliche für die Arbeitsbedingungen. Vernachlässigt wurde vielmehr die Verhältnisprävention. Ihre Bedeutung muss darum deutlicher gemacht werden. Auf den Einfluss der Arbeitsumgebung geht Uwe Gerecke aber leider erst ein, nachdem haufe.de im Interview seine anfängliche Einseitigkeit der Darstellung mit einer guten Frage kompensiert:


Haufe Online-Redaktion: Psychische Erkrankungen entstehen letztlich immer auch in einem Umfeld. Welche Arbeitsbedingungen können einen Burnout begünstigen?
Gerecke: Burnout heute entsteht mehr aus dem Druck, die Ansprüche anderer erfüllen zu können, aus Konkurrenzdruck, Leistungsdruck, fehlender Wertschätzung und gesellschaftlicher Unsicherheit. Ein schlechtes Teamklima, in dem der Einzelne nicht genug soziale Unterstützung erhält oder vom Vorgesetzten ungerecht behandelt wird. Weitere Faktoren sind ein geringer Entscheidungs- und Handlungsspielraum, Angst vor Arbeitsplatzverlust, eine hohe Anstrengungsbereitschaft gepaart mit erheblichem Zeitdruck, Arbeitsverdichtung und rascher Umstrukturierung.

“Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen” (ArbMedVV §3). Vielen Betriebsärzten fehlt diese Grundlage: Der mitbestimmte Enbezug der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung fehlt bei der Mehrheit der Betriebe. Die in diesen Betrieben arbeitenden Betriebsärzte wissen das. Wenn sie diesen Rechtsbruch widerspruchslos hinnehmen, schaden sie ihren Schutzbefohlenen.
Lektüre (auch für Uwe Gerecke): http://blog.psybel.de/position-von-betriebsaerzten-und-gewerkschaft/

Arbeitsumgebung und psychische Belastungen

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/Tagungen/pdf/Vortrag-Arbeitsstaetten-2011-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1, S.18/19:

Fachveranstaltung Arbeitsstätten – Dortmund, 9. Mai 2011
Andrea Fergen
Ressortleiterin Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz

Betrieb:

  • Arbeitgeber müssen stärker in die Verantwortung genommen werden, hier sind auch die Aufsichtsbehörden gefordert!
  • Betriebsräte müssen ihre Mitbestimmungsrechte im Interesse guter Arbeit stärker nutzen
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit / Betriebsärzte müssen neues Aufgabenfeld offensiver angehen
  • Kooperationsbeziehungen verbessern

Gesetz-/Verordnungsgeber:

„Arbeitsschutzgemeinde“:

  • Arbeitsbedingtheit psychischer Beeinträchtigungen hervorheben
  • Maßnahmentransfer forcieren