Wie sorgfältig arbeiten Betriebsärzte?

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine wichtige Grundlage für die Arbeit der Betriebsärzte. Demzufolge wissen Betriebsärzte, wie gut oder wie schlecht die Verfahren zur Beurteilung auch psychischer Belastungen im Betrieb sind. Da heute immer noch ein Großteil der Unternehmen psychische Belastungen nicht korrekt in die Gefährdungsbeurteilung mit einbeziehen, scheint es hier hinsichtlich der betriebsärztlichen Sorgfalt ein ziemliches Problem zu geben. Wenn in Unternehmen die Dokumentation von Gefährdungen allzu nachhaltig vermieden wird und Betriebsärzte nichts dagegen unternehmen, dann helfen sie dem Arbeitgeber sogar bei einem Vergehen gegen die Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Inzwischen beginnen Unternehmen unter dem Druck der aktuellen Diskussion, Abschnitte zu psychischen Belastungen in ihre Gefährdungsbeurteilungsformulare einzubauen. Wenn es aber noch gar keine mitbestimmten Verfahren im Betrieb gibt, mit denen psychische Belastungen professionell erfasst und bewertet werden können, sollten Betriebsärzte sich nicht am Versuch beteiligen, gegenüber der Öffentlichkeit und der Gewerbeaufsicht die Durchführung korrekter Gefährdungsbeurteilungen vorzuspiegeln.
Kleiner Tipp an Arbeitnehmer: Unabhängig von der aktuellen Qualität der Gefährdungsbeurteilungen in Ihrem Betrieb und vom Grad ihrer Vollständigkeit sollten sich sorgfältig arbeitende Betriebsärze aus eigener Initiative heraus darum kümmern, dass sie die Gefährdungsbeurteilungen der von ihnen betreuten Mitarbeiter anfordern und kennen. Gerade bei mangelhaften Gefährdungsbeurteilungen ist das wichtig, damit den Arbeitgebern ihre Verpflichtungen klarer werden.
Gibt es Betriebsärzte, die über einen langen Zeitraum tatenlos zusehen, wie den Mitarbeitern ordentliche, glaubwürdige und nachvollziehbare Gefährdungsbeurteilungen verweigert werden? Wenn Betriebsrärzte sich nicht für die Gefährdungsbeurteilungen zu den Arbeitsplätzen ihrer Klienten interessieren, dann können ihnen die Mitarbeiter auch nicht vertrauen.

Werksärzte treffen sich in Weimar

http://m.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.psychische-belastung-am-arbeitsplatz-den-stress-sollte-man-im-buero-lassen.0f8d21c1-e671-4e73-a9e0-dd227f80966b.html

Psychische Belastung am Arbeitsplatz
Den Stress sollte man im Büro lassen
von Tanja Volz
26.10.2012

Wer sich ständig überfordert fühlt und nie abschalten kann, muss mit psychischen Problemen rechnen. „Häufig liegen die Auslöser von psychischen Krankheiten am Arbeitsplatz im Strukturwandel der Arbeitswelt“, sagt Wolfgang Panter, der Präsident des Verbandes der Deutschen Betriebs- und Werksärzte. Die Mitglieder des Verbandes treffen sich seit gestern auf ihrer Jahrestagung in Weimar, um beispielsweise über die „psychische Gesundheit am Arbeits­platz“ zu diskutieren.

 
Tagung:

 
Strukturwandel der Arbeitswelt:

1927: Physische und psychische Ermüdung

 

 
http://www.reichstagsprotokolle.de/Sach_bsb00000080_000447

4. Entschl. Müller (Franken) u. Gen. (zur II. B. Rhs 1927, Arbeitsmin., F. A. Kap. 4): Bd. 414, Nr. 3071 zu a und b. — Betr. Beobachtung der Wirkungen der modernen Produktionsmethode, insbesondere der Fließarbeit, durch die Gewerbeaufsichtsbeamten (Punkt a). — Ferner Beobachtung der durch physische und psychische Ermüdung hervorgerufenen Schäden durch zu diesem Zwecke einzustellende besonders ausgebildete Gewerbeärzte (Punkt b). Bd. 392, 282. Sitz. S. 9365B . Bd. 393, 307. Sitz. S. 10572D . — 9. Aussch.

Neue Chancen für Betriebsräte(nützen nichts, wenn man sie nicht nutzt)

http://www.boeckler.de/pdf/mbf_dguv-v2_einfuehrung.pdf

Die seit dem 1. Januar 2011 geltende neue Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, die die bisherige Berufsgenossenschaftliche Vorschrift, die BGV A2, ablöst, bietet Betriebsräten bessere Chancen, sich im Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Interessen der Beschäftigten zu engagieren. Die Arbeitnehmervertreter in der Selbstverwaltung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) haben daran aktiv mitgewirkt und konnten dazu wichtige Akzente setzen.
Die Vorschrift räumt Betriebs- und Personalräten weitgehende Mitwirkungsrechte bei der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Beschäftigten ein. Sie können Schwerpunkte der Betreuungsarbeit mitbestimmen und damit direkt Einfluss auf die Tätigkeit der betrieblichen Experten nehmen. Bei der Ermittlung der Anforderungen und Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit sind sie zu beteiligen und dies setzt eine intensive Zusammenarbeit voraus. Zum Aufgabenspektrum der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit gehören neben den eher klassischen Maßnahmen zur Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen ebenso Beratungs- und Betreuungsleistungen, die sich aus neuen Gesundheitsgefahren wie psychischen Belastungen ergeben. Auch Themen wie die Teilhabeinteressen von Schwerbehinderten, Konzepte für altersgerechte Arbeit sowie die Organisation des betrieblichen Eingliederungs- und Gesundheitsmanagements bieten eine gute Grundlage für einen ganzheitlichen Betreuungsansatz. Die vorliegende Handlungshilfe möchte dazu Unterstützung bieten. …

 
Auch hier ist die Gefährdungsbeurteilung eine entscheidende Grundlage für die Aufgabenplanung:

Gefährdungsorientierung
Auf der Grundlage detaillierter Kataloge werden die Aufgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ermittelt. Daraus lassen sich der notwendige Zeitaufwand und die personellen Anforderungen vom Betrieb bestimmen. Ausgangspunkt sind stets die im jeweiligen Betrieb vorhandenen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen. Statt der Vorgabe pauschaler Einsatzzeiten für den Betreuungsumfang, die zudem zwischen den Unfallversicherungsträgern stark variierten, leitet sich der Betreuungsbedarf durchgängig von den vorliegenden Gefährdungen im jeweiligen Betrieb ab. Mit der Vorschrift 2 wird damit ein neues Konzept zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung eingeführt. Diese veränderte Stoßrichtung fördert die aktive Auseinandersetzung mit dem betrieblichen Arbeitsschutz und erfordert den Dialog zwischen Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft und Unternehmer unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung.

Was machen Betriebe, in denen psychische Belastungen nicht in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen sind? Nutzt der Arbeitgeber die Unvollständigkeit der Gefährdungsbeurteilung auch noch zu seinem Vorteil?
 
Die Betriebsvereinbarung ist Pflicht!

Mitwirkung der Betriebs- und Personalräte
Auf das bestehende Mitbestimmungsrecht der betrieblichen Interessenvertretung wird in der Vorschrift 2 (Anlage 2) ausdrücklich verwiesen: „Der Unternehmer hat die Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit entsprechend den betrieblichen Erfordernissen unter Mitwirkung der betrieblichen Interessenvertretung (z.B. entsprechend Betriebsverfassungsgesetz) sowie unter Verweis auf § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz zu ermitteln, aufzuteilen und mit ihnen schriftlich zu vereinbaren.“

 


Auch sehr lesenswert zur Mitbestimmung im Arbeitsschutz:
http://www.kanzlei-hessling.de/de/inhalte-Betriebsratsratgeber/_87_Abs_1_Nr_7_BetrVG_Gesundheitsschutz_Umweltschutz/

… Im Zusammenspiel mit den Vorschriften §§ 88 Nr. 1, 89, 90, 91 BetrVG bietet sich hier für den Betriebsrat ein ganzes Geflecht von Möglichkeiten, für Humanisierung, Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz innerhalb des Betriebs tätig zu werden.
Während bei der autonomen Arbeitsgestaltung der Arbeitgeber als Unternehmer über Investitionen und deren Ausgestaltung letztlich frei entscheidet, unterliegt er im Bereich des gesetzlichen Arbeitsschutzes – ebenso wie die betroffenen Arbeitnehmer – dem öffentlichen Recht. In diesem Rechtsbereich ist der Arbeitgeber nicht Vertragspartner, sondern den Regeln der staatlichen Gewalt unterworfen. …

Überforderte Sicherheitsfachkräfte

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/sifa-ii.pdf

DGUV Report 2/2010
Wirksamkeit und Tätigkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit
Die Ergebnisse der ersten Validierungsstudien und der ersten Vertiefungsstudie der Sifa-Langzeitstudie

… Da alle Daten über die Entwicklung der betrieblichen Arbeitsschutzprobleme zeigen, dass das Problemfeld psychische Belastungen und die entsprechende Gestaltung der Arbeitsbedingungen heute fast überall zu einem Hauptproblem von Gesundheit und menschengerechter Arbeitsgestaltung geworden ist (vgl. z.B. BIBB/IAB), sind die vorliegenden Befunde vor dem Hintergrund zu interpretieren, wie die betrieblichen Verantwortlichen einerseits und die Unterstützer andererseits darauf reagieren. Es scheint so zu sein, dass die Problematik der psychischen Belastungen teilweise in den Betrieben noch nicht wahrgenommen wird. Für den Umgang mit dem Problem fehlen nach den Aussagen der Teilnehmer z.T. die Kompetenzen. Interessanterweise ist dies anscheinend weniger bei der Gestaltung als bei den Belastungen der Fall. Damit stellt sich hier auch die Frage, ob die Zusammenhänge zwischen den psychischen Belastungen und der Gestaltung von Arbeitsaufgaben und -organisation hinreichend erkannt werden. Die Selbstwirksamkeitsüberzeugung, die betriebliche Anerkennung und die gefühlte Verpflichtung gegenüber Vorschriften und Regeln sind, im Vergleich zu anderen Tätigkeiten, seltener genannte Motive. Dies deutet insgesamt darauf hin, dass dieser Aufgabenkomplex eher schwach im Selbstbild der Fachkräfte verankert ist, zumal der Prozentsatz der Fachkräfte, die angeben, nicht hinreichend kompetent zu sein, ebenfalls sehr hoch ist. …

(Hervorhebungen nachträglich eingetragen)
In dem Report fiel mir besonders auf, dass sich die Sicherheitsfachkräfte selbst realistisch einschätzten. Ihre Wirksamkeit wird von Führungskräften jedoch eher überschätzt. Meine Vermutung ist, dass Führungskräfte diese Sichtweise entwickeln, um ihre Verantwortung zu reduzieren und Rechtssicherheit zu gewinnen.
Es ist wohl tatsächlich so, dass in Unternehmen mit Arbeitnehmervertretungen diese Vertetungen von allen Akteuren im Betrieb die ersten waren, die im Bereich des Einbezugs psychischer Belastungen im Betrieb Kompetenz aufbauten, gegegentlich sogar gegen den Widerstand der Arbeitgeber. Die Aufsichtsbehörden sind überfordert und die theoretische Unabhängigkeit von Sicherheitsfachkräften sowie Betriebsärzten unterscheidet sich zu sehr von ihrer tatsächlichen Unabhängigkeit vom Arbeitgeber. Ohne Betriebsräte bzw. Personalräte (und Gewerkschaften, die die Arbeitnehervertretungen unterstützen) könnten die Unternehmen auch heute ihre Pflicht zum Einbezug psychischer Belastungen genauso vernachlässigen, wie sie das in der Vergangenheit getan hatten.

Rechte und Pflichten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Aus einer Antwort von https://komnet.nrw.de/

… Auf den Artikel “Rechte und Pflichten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit” in Akzente 6/2002 von Stefan Eiermann www.bgn.de/474/1819/1 und die Informationen unter www.dguv.de/inhalt/praevention/fachaus_fachgruppen/arbeitsmedizin/produkte/index.jsp weisen wir hin. …

Der Komnet-Link und der zweite Link in dem zitierten Text funktionieren leider nicht mehr.
Der erste Link in dem Zitat führt zu dem Artikel Mit den Augen des Gesetzes – Haftung und Verantwortung der Fachkraft für Arbeitssicherheit von Stefan Eiermann in Akzente 6/2002 | Magazin für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Rehabilitation.
Mehr zur Qualifizierung von Fachkräften für Arbeitssicherheit: http://www.dguv.de/inhalt/praevention/aus_weiter/index.jsp

Konsequenzen aus dem Burn-out-Ranking

Fortsetzung von http://blog.psybel.de/2012/06/08/manager-magazin-burn-out-ranking/:
Habe mit heute einmal die Tabelle angesehen: Die Asklepios-Kliniken vermuten, dass von von den mehr als 1,5 Millionen Mitarbeitern in DAX-Unternehmen etwa 47000 bis 100000 Mitarbeiter vom Burn-out betroffen sind. Das sind etwa 3.1% bis 6.4%, also im Durchschnitt 4.7%. Basis ist eine im manager magazin 2012-06 veröffentlichte Tabelle – mit allerdings ziemlich mutigen Extrapolationen möglicherweise etwas magerer Daten.
Auch etwas belastbarere Daten zeigen, dass so abschreckend der angeblich seit schon vielen Jahren mögliche “knallharte Strafkatalog” nicht zu wirken scheint. Es wird vermutlich sogar keine einzige knallharte Strafe für eine von mangelhafter Prävention verursachte psychische Erkrankung gegeben haben.
Die Beunruhigungspille der Ministerin Ursula von der Leyen ist in Wirklichkeit eine Beruhigungspille an die Unternehmer: Ernstaft unternimmt die Politik nichts. Sie wedelt nur ein bisschen mit einem Strafkatalog zur Volksberuhigung, wird die ernsthafte Anwendung dieses Katalogs aber auch weiterhin bremsen.
Die eigentliche Konsequenz aus dem Burn-out-Ranking ist, dass Prävention ernsthafter betrieben und genauer beurteilt werden muss. Das ist zuverlässiger als gewagte Statistiken:

  • Ernsthafte und kompetente Kontrollen der Unternehmen durch Aufsichtsbehörden.
  • Überprüfung der Übereinstimmung der Prozessbeschreibung eines Unternehmens zur Umsetzung der Bildschirmarbeitsverordnung mit der tatsächlichen Umsetzungspraxis.
  • Veröffentlichung der Protokolle von behördlichen Kontrollen eines Unternehmens an alle Mitarbeiter des Unternehmens (also nicht nur an den Betriebsrat).
  • Ernsthafte Überprüfung der vorgeschriebenen Arbeitsschutz-Dokumentation und darin insbesondere der Gefährdungsbeurteilungen. (Kennen und Verstehen die Mitarbeiter den Inhalt und die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilungen zu ihren Arbeitsplätzen inzbesondere hinsichtlich des Einbezugs psychischer Belastungen? Kennen sie die Bildschirmarbeitsverordnung und wird sie tatsächlich eingehalten?)
  • Ernsthafte Überprüfung der vorgeschriebenen Arbeitsschutz-Unterweisungen an das untere Management. (Versucht das Top-Management, Verantwortung in das untere Management zu verlagern, ohne die Mitarbeiter und Vorgesetzten über ihre Pflichten und Rechte aufzuklären? Werden nur Webtrainings gegeben, die wenig wirksame Pflichtübungen zum formalen Abhaken von Vorschriften sind?)
  • Proaktive behördliche Unterstützung der Betriebsräte bei der Ausübung der Pflicht zur Mitbestimmung im Arbeitsschutz. (Betriebsräte sind angesichts der Realität des Umgangs mit dem Arbeitsrecht und mit den Schutzrechten für Arbeitnehmer in Deutschland in einer Zwickmühle: Sprechen sie im Betrieb Regelwidrigkeiten an, dann beschwert sich die Arbeitgeberin, der Betriebsrat würde die harmonische Zusammenarbeit stören und Führungskräfte persönlich angreifen. Halten sie sich zurück – womöglich in Anwesenheit von Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften oder der Gewerbeaufsicht -, dann missachten sie ihre Pflicht zum Schutz der Mitarbeiter und geben u.U. auch noch stillschweigend ihr Einverständnis zu Dingen, mit denen sie nicht einverstanden sein dürfen.)
  • Stärkung der Unabhängigkeit von Betriebsärzten und Arbeitsschutzbeauftragten. (Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Wie kommt es, dass diese Vorschrift (§3 ArbMedVV) von der Mehrheit der Unternehmen in Deutschland beim Einbezug psychischen Belastungen in den Arbeitsschutz noch nicht beachtet wird? Haben die Betriebsärzte Angst, eine vollständige Gefährdungsbeurteilung einzufordern, obwohl ihnen die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung als Grundlage der Primärprävention bekannt ist? Was haben sie zu befürchten, wenn sie den Arbeitgeber auffordern, ihnen diese Grundlage nicht weiterhin zu verwehren? Entstehen den Arbeitsschutzbeauftragten Nachteile, wenn sie psychische Belastungen (unter Beachtung der betrieblichen Mitbestimmung) in Gefährdungsbeurteilung einbeziehen und damit ihre Aufgabe pflichtgemäß erfüllen?)
  • Haftung des Unternehmens gegenüber psychisch erkrankten Mitarbeitern mit Erschöpfungsdepression schon dann, wenn der Arbeitgeber zwar nur ein möglicher Mitverursacher der Erkrankung ist, aber dazu aktuell oder in den Jahren vor der Erkrankung (deswegen müssen auch vergangene Pflichtverletzungen in den Unternehmen untersucht werden!) noch erhebliche Mängel beim Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz festgestellt wurden. Wichtig wäre es auch, dass Berufsgenossenschaften, Berufsunfähigkeitsversichererer und Krankenversicherer sich leichter Versicherungsleistungen erstatten lassen können, die von fahrlässig ihre Mitarbeiter körperverletzenden Unternehmen verursacht wurden.

Wenn Unternehmen einen ordentlichen Arbeitsschutz betreiben, dann braucht sie irgendein “Burn-our Ranking” nicht zu interessieren.
Ich weiß nicht, ob die von Gewerkschaften geforderte Anti-Stress-Verordnung oder sonstige neue Bestimmungen etwas bringen. Eine Stärkung der Arbeitnehmervertretungen könnte helfen, mit den bestehenden Arbeitsschutzvorschriften auszukommen. Es gibt ja bereits seit 1996 ein Gesetz. Es gibt darauf aufbauende Verordnungen und gerichtliche Beschlüsse. Nur wurden die Regeln in der Praxis kaum durchgesetzt obwohl beispielsweise die Bildschirmarbeitsverordnung sehr gut überprüfbar ist. Davon wird aber kaum Gebrauch gemacht. So kann es passieren, dass Aufsichtspersonen in einem Betrieb, von dem sie wissen, das psychische Belastungen nicht ordnungsgemäß beurteilt werden, es durchgehen lassen, dass in Gefährdungsbeurteilungen steht, die Bildschirmarbeitsverordnung werde eingehalten. Uns fehlen keine Schutzgesetze, sondern der Respekt vor ihnen ist abhanden gekommen.
(Nachbearbeitung: 2011-06-17)

Im Verantwortungsbereich des Managements

https://www.google.de/search?q=”Hier+sind+die+Entscheider+mehr+denn+je+gefragt,+achtsam+zu+handeln”

… Die Ursachen vieler psychischer Belastungen lägen heute ganz überwiegend im Verantwortungsbereich des Managements. “Hier sind die Entscheider mehr denn je gefragt, achtsam zu handeln”, sagte Panter. …

Präsident des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW), Wolfgang Panter

Versachlichung der Burnout-Debatte

http://psychologienachrichten.de/?p=2805


Wie sehr die breite öffentliche Diskussion um das Thema Burnout und um schädliche psychosoziale Bedingungen unserer Arbeitswelt auch zu begrüßen ist, so sehr muss doch auch vor Missverständnissen und irreführenden Sichtweisen gewarnt werden. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) schafft in einem Positionspapier aus medizinischer Sicht Klarheit. Das Papier wurde am 7. März 2012 im Rahmen des 11. Hauptstadtsymposiums „Burnout – Der Preis für die Leistungsgesellschaft?“ der DGPPN in Kooperation mit der Stiftung Seelische Gesundheit der Öffentlichkeit vorgestellt.


Verantwortung der Betriebe und Verwaltungen gefordert
Die DGPPN fordert, dass „psychisch gesunde“ Arbeitsplätze mehr als bisher in die Verantwortung der Betriebe und Verwaltungen rückt. Dabei sollte die Position von Betriebsärzten gestärkt werden. Wie in den meisten anderen europäischen Ländern sollten auch in Deutschland gesetzliche Regelungen zum Schutz vor gesundheitsgefährdendem psychischem Stress erfolgen. Psychische Belastungen am Arbeitsplatz müssen medizinischen Risiken von Lärm, Licht, Vibrationen oder Toxinen gleichgestellt sein. Dies könnte aus Sicht der DGPPN verhindern, dass das sogenannte Burnout-Problem vornehmlich auf das Gesundheitssystem abgeschoben wird. Hier besteht in Deutschland erheblicher Nachholbedarf.
In der medizinischen Forschung ist der Risikofaktor „psychisch ungesunder Arbeitsplatz“ bisher kaum untersucht. Das Thema „Psychische Krankheit und Arbeitsplatz” muss auch Gegenstand einer breit angelegten wissenschaftlichen Forschungsinitiative der Bundesregierung werden.

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind im Arbeitsschutz jetzt schon medizinischen Risiken von Lärm, Licht, Vibrationen oder Toxinen gleichgestellt. Nur wissen das viele Verantwortliche immer noch nicht.