Überfordernder Arbeitsplatz – Der Richter ist schuldig?

BILD titelt: “Burnout-Richter lässt 300 Akten liegen”
http://www.bild.de/regional/hannover/richter/burnout-richter-laesst-300-akten-liegen-24626906.bild.html

… Christian Reinicke, Vorsitzender des Rechtsanwalts- und Notarvereins Hannover: „Bei der Justiz fehlt ein Frühwarn-System. Betroffene haben Angst vor Gesichtsverlust, gestehen sich die Überforderung nicht ein. Sinnvoll wäre, wenn Richter Vertrauenspersonen hätten, an die sie sich wenden könnten.“ …

Aus Sicht des Arbeitsschutzes ist Überforderung nicht notwendigerweise etwas, das sich ein geforderter Mitarbeiter “eingestehen” muss, sondern Überforderung kann als Fehlbelastung auch eine Eigenschaft der Aufgabenstellung sein, die der Arbeitgeber zu vermeiden hat. Der Begriff “Überforderung” weist ja auch auf eine fordernde Seite hin. Ist es da nicht ein bisschen unlogisch, das Problem gewohnheitsmäßig immer bei der geforderten Seite zu verorten? Für BILD ist diese Frage aber wohl schon zu kompliziert.
Zur “Vertrauensperson”: Wenn die Justiz bei sich einen Arbeitsschutz hat, in den psychische Belastungen einbezogen werden, dann sollte es auch eine Vertrauensperson geben, an die sich Mitarbeiter angstfrei mit Fehlbelastungsmeldungen wenden können. Wenn der Arbeitsschutz bei dieser Justiz aber mangelhaft ist, sollte das nicht vielleicht einmal ein Fall für die Justiz werden?

… Der Burnout-Richter wird wohl nicht mehr an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Das Landgericht sucht schon einen Nachfolger.

Behalten die bei diesem Gericht für den Arbeitsschutz Verantwortlichen ihre Jobs? Auch das ist wohl nicht mehr interessant genug für eine BILD-Recherche.

Fehlberatung: Belastung und Beanspruchung

Update 2011-08-03: DGFP-Veröffentlichungen (falls hier angegebene Links nicht mehr funktionieren): http://www.dgfp.de/wissen/praxispapiere
 


Der Titel, unter dem auf ein DGFP-Artikel hingewiesen wird, heißt be haufe.de: “Psychische Belastung: Führungskräfte sind hilflos”. Hier haben wir wieder ein Beispiel, wie ein Artikel mit “Belastung” vorgestellt wird, dann aber “Beanspruchung” behandelt.
http://www.haufe.de/arbeitsschutz/newsDetails?newsID=1304490080.88 (2011-05-05):

… Die Studie “Psychische Beanspruchung von Mitarbeitern und Führungskräften” der Deutschen Gesellschaft für Personalführung e.V. (DGFP) legt erhebliche Defizite im Umgang mit psychisch beanspruchten Mitarbeitern offen. Vor allem die Mitarbeiterführung lässt in den Augen der 239 befragten HR-Manager stark zu wünschen übrig. Grund sei vor allem die fehlende Schulung der Führungskräfte. …

… Führungskräfte sind mangelhaft vorbereitet
So sind 76 Prozent der befragten Personalmanager der Ansicht, dass die Führungskräfte in ihrem Unternehmen nur unzureichend darauf vorbereitet sind, psychische Beanspruchungen überhaupt zu erkennen. 87 Prozent der Befragten konnten zudem beobachten, dass die Führungskräfte unsicher sind, wie sie sich im Umgang mit psychisch beanspruchten Mitarbeitern adäquat verhalten sollen. 56 Prozent der befragten Personalmanager haben darüber hinaus den Eindruck, dass die Führungskräfte die psychische Beanspruchung ihrer Mitarbeiter bewusst tabuisieren. Ein Indiz dafür sei beispielsweise, dass nur in 17 Prozent der Unternehmen das Thema “psychische Beanspruchung” standardmäßiger Bestandteil in Mitarbeitergesprächen ist. …

(Hervorhebungen nachträglich eingefügt)
Ersteinmal zur Korrektur: Wenn Mitarbeiter nicht psychisch belastet und deswegen auch nicht psychisch beansprucht sind, dann haben sie nichts zu tun. Das ist keine gute Führung. Führungskräfte müssen weder Belastungen noch Beanspruchungen vermeiden. Sondern sie haben Maßnahmen gegen Fehlbelastungen und die daraus resultierenden Fehlbeanspruchungen zu ergreifen.
Ein Mittel, von den Arbeitsbedingungen ausgehende Belastungen zu tabuisieren ist, auf individuelle Beanspruchungen der Mitarbeiter auszuweichen. Und so widmet sich die DGFP lieber dem Thema der Beanspruchung (und damit der im Arbeitsschutz nachrangigen Verhaltensprävention) als dem der Belastung (und damit der im Arbeitsschutz vorrangigen Verhältnisprävention). Die Beratung der DGFP geht in die falsche Richtung.
Der bei haufe.de angegebene Link funktioniert nicht; die DGFP scheint die Links gelegentlich zu ändern. Ich vermute mal, dass man den DGFP-Artikel (zur Zeit) hier findet: http://www.dgfp.de/aktuelles/news/dgfp-studie-zur-psychischen-beanspruchung-von-mitarbeitern-problem-in-fast-jedem-unternehmen-1208
 


http://rehanews24.de/archives/1494:

Zweite Fachtagung: Psychische Belastungen im Beruf am 16. und 17. Juni 2011 in Bad Münstereifel …
… Wiesbaden. Mögliche Ursachen für psychische Fehlbeanspruchungen im Beruf und deren Bewältigung werden in der Bildungsstätte der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) in Bad Münstereifel thematisiert. Veranstalter der Fachtagung sind außer der BG ETEM das Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) und der Universum Verlag (UV).
Psychische Belastungen stehen in ihren negativen Ausprägungen als psychische Fehlbeanspruchungen im Zentrum der Diskussion im Arbeitsschutz. Ihr kontinuierlicher Anstieg sowie die Verbindung mit verschiedenen seelischen und körperlichen Erkrankungen werden durch zahlreiche Studien belegt. Die Experten sind sich einig: Die Relevanz des Themas wird in den nächsten Jahren zunehmen. …

(Hervorhebungen nachträglich eingefügt)
Der Fehler ist hartnäckig. Nochmal: Richtig ist (und eine Berufsgenossenschaft sollte das eigentlich wissen): Psychische Belastungen sind – in ihren negativen Ausprägungen als vom Arbeitgeber zu vermeidende oder zu mindernde psychische Fehlbelastungen – ein Thema des Arbeitsschutzes. Aus Fehlbelastungen können Fehlbeanspruchungen resultieren.
Zur Fachtagung gibt es hier bereits einen Blogeintrag: http://blog.psybel.de/bg-psybel-im-beruf/.

Nur 10% der Mittelständler nehmen psychische Erkrankungen ernst

“Doch trotz der hohen Kosten, die psychische Belastungen für das Unternehmen verursachen …” Selbst der TÜV SÜD pflegt dieses Mißverständnis. Es geht nicht um psychische Belastungen, sondern psychische Fehlbelastungen. Die Kosten für psychische Belastungen gehören zu den ganz normalen Arbeitskosten.
Ansonsten zeigt die folgende Pressemeldung, dass auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) systematisch an das Thema der psychischen Belastungen angehen müssen – und zum Markt des TÜV gehören, der auch hier beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement beraten möchte.
http://www.tuev-sued.de/arbeitsmedizin-sicherheit-gesundheit/aktuelles/mittelstaendler-unterschaetzen-psychische-belastung-am-arbeitsplatz

13.04.2011
Mittelständler unterschätzen psychische Belastung am Arbeitsplatz
Unfälle und Verschleiß waren vor 50 Jahren noch die klassischen Erkrankungen am Arbeitsplatz. Heute ist bei jedem Vierten der Grund für einen Arbeitsausfall im Bereich der psychischen Störungen zu suchen. Darunter fallen Depressionen, Alkohol- und Drogenabhängigkeit sowie Panikstörungen. Doch trotz der hohen Kosten, die psychische Belastungen für das Unternehmen verursachen, fehlt bei vielen das Bewusstsein für diese Erkrankungen. Dies ergab eine aktuelle Studie von TÜV SÜD Life Service, an der 47 Experten, die zusammen mehrere hundert kleine und mittelständische Unternehmen im Bereich der Arbeitssicherheit betreuen, teilnahmen.
Arbeitnehmer sind in den vergangenen Jahren immer seltener wegen klassischer Erkrankungen oder Unfällen ausgefallen, sondern zunehmend aufgrund psychischer Erkrankungen. Im September 2010 befragte TÜV SÜD 47 Sicherheitsfachkräfte nach ihrer subjektiven Einschätzung zu psychischen Belastungen und Erkrankungen von Mitarbeitern in mittelständischen Unternehmen mit einer Größenordnung von 20 bis 1.000 Beschäftigten. Dabei gaben mehr als 60 Prozent der Befragten an, dass sie in den Unternehmen, die sie betreuen, bereits mit typischen psychischen Belastungsfaktoren konfrontiert wurden. Zu den häufigsten zählen zu enge Terminvorgaben und damit steigender Zeitdruck, Konflikte am Arbeitsplatz und Mobbing. Aber auch mangelnde Anerkennung und Wertschätzung der Leistung sowie die Angst um den Arbeitsplatz treiben bei vielen Angestellten den Stresspegel in die Höhe. Als gefährdetste Zielgruppe werden hierbei die Führungskräfte vor den Schichtarbeitern und den Mitarbeitern im Außendienst und Vertrieb gesehen. Jedoch wird die Gefährdung durch psychische Belastungsfaktoren von vielen Unternehmen noch nicht erkannt. So besitzen nach Auffassung der befragten Sicherheitsfachkräfte mehr als die Hälfte der betreuten Unternehmen ein schwaches Bewusstsein für die psychischen Belastungsfaktoren und Erkrankungen in ihrem Unternehmen. Nur etwa jeder zehnte Betrieb nimmt demnach psychische Erkrankungen wirklich ernst.
Dementsprechend niedrig ist auch die Bereitschaft, Geld in entsprechende Frühwarnsysteme und Präventivmaßnahmen zu investieren. Knapp zwei Drittel erwarten auch für die nähere Zukunft keine nennenswerten Investitionen in diesem Bereich.
Diese Zahlen sind jedoch insoweit erstaunlich, da psychische Erkrankungen für den Arbeitgeber enorme Kosten bedeuten. Neben verminderter Motivation und Leistungsfähigkeit sind auch die durchschnittlich 22,5 Ausfalltage ein großer wirtschaftlicher Faktor. In den Augen der Sicherheitsfachkräfte werden zum einen zu wenige Maßnahmen zur Prävention von psychischen Krankheiten angeboten und zum anderen ist die Wirksamkeit bestehender Angebote eher gering.
Der Wandel zur Dienstleistungsgesellschaft stellt den klassischen Arbeits- und Gesundheitsschutz vor ganz neue Herausforderungen. Die bisherige Verhinderung von Stürzen oder Atemwegserkrankungen ist in einigen Branchen zwar nach wie vor wichtig, in anderen jedoch kaum nützlich. Hier sind neue Lösungen erforderlich, die auch den Anstieg psychischer Belastungen berücksichtigen. So halten es die befragten Sicherheitsfachkräfte für sinnvoll, neue Angebote wie Führungskräfteschulungen in das betriebliche Gesundheitsmanagement zu integrieren. Denn das Ziel sollte immer sein, Bedingungen am Arbeitsplatz zu schaffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter schützen.
Die gesamte Studienauswertung ist Teil des Corporate Health Jahrbuch 2011. Dieses Jahrbuch liefert einen profunden Einblick in den Status Quo und die wichtigsten Entwicklungen Betrieblichen Gesundheitsmanagements in Deutschland. Hochranginge Autoren stellen besonders innovative und erfolgreiche Projekte und Strategien aus der Unternehmenspraxis vor. Das Corporate Health Jahrbuch umfasst 255 Seiten mit Fotos und Abbildungen und ist ab sofort zum Bezugspreis von 49,90 Euro im Buchhandel unter der ISBN-Nummer 978-3-941632-09-7 erhältlich.
Weitere Informationen für Medien zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement gibt es im Internet unter www.tuev-sued.de/presse/BGM.
Kontakt: Bettina Tillmanns

(Hervorhebungen nachträglich eingefügt)
Siehe auch Cardiff-Memorandum (zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Klein- und Mittelbetrieben): http://www.infoline-gesundheitsfoerderung.de/ca/j/hgd/