Arbeitgeber hat den Betriebsrat in Audits einzubinden

http://www.betriebsrat.com/br-forum?qid=40030&keyword=&Nav=alle&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show (2011-05-06)

Hallo zusammen,
unsere Firma hat ab Montag ein Rezertifizierungsaudit bzgl. ISO 9001,14001,18001.
Die Schicht- und Abteilungsleiter haben ihren Auditplan bekommen und wissen wann sie parat stehen müssen.
Der BR weiß zwar von dem Audit, ist aber in keiner Phase mit eingebunden.
Fragen:
1. Gibt es eine Info.pflicht an den BR zum Audit??
2. Muss der BR nicht eingeladen werden z. B. zur Eröffnung??
3. Muss der BR nicht teilnehmen am Audit, nicht unbedingt beim Management, aber wenn es zur Befragung der MA geht???

Wenn man den Begriff “pflicht an den BR zum Audit” in www.google.de eingibt,
findet man u.a. das:
Audit
Der Arbeitgeber hat bereits in der Planungsphase den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über ein im Betriebs vorgesehenes Audit zu informieren (§ 80 Abs. 2 BetrVG). Auch der Wirtschaftsausschuss ist rechtzeitig und umfassend von einem vorgesehenen Audit zu informieren, da es sich hierbei um einen Vorgang handelt, der die Interessen der Arbeitnehmer wesentlich berühren könnte (§ 106 Abs. Nr. 10 BetrVG).

Audits sind Besichtigungen. Darum ist auch § 89 BetrVG interessant.
 
http://www.managementaudit.de/information/konzepte/die-rechtliche-seite-eines-menagement-audits/ (2009-02-12, Klaus Wübbelmann):


Betriebsrat und Management Audit
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung sind Manager mit Vorgesetztenfunktion im Regelfall normale Mitarbeiter eines Unternehmens und werden mit Ausnahme von Leitenden Angestellten vom Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) erfasst. Somit fallen solche Mitarbeiter grundsätzlich auch in den Zuständigkeitsbereich des Betriebsrats. Sofern die Durchführung eines Management Audits als kollektiver Sachverhalt auftritt und nicht nur ein einzelner Manager betroffen ist, bestehen für den Betriebsrat Beteiligungsrechte in Form von Informations- und Mitbestimmungsrechten.
Der Betriebsrat wird durch § 80 BetrVG zum Hüter der allgemeinen Gesetze im Unternehmen. Um dieser Rolle nachkommen zu können, besteht eine ganz grundsätzliche Informationsverpflichtung des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat über für Unternehmen oder Mitarbeiter relevanten Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen.

(Hier geht es um die Auditierung von Managern, nicht aber um den AMS-Auditbericht z.B. nach OHSAS 18001 an die oberste Leitung.)
 
siehe auch:

Gefälligkeitsaudidts machen Arbeitnehmer schutzlos

Hinweis an Auditoren (OHSAS 18001) und Aufsichtspersonen: Zunehmend werden Sie auf Betriebe stoßen, die Ihnen Maßnahmen zur Einführung des Gefährdungsbereichs “psychische Belastungen” in den (bisher nicht ganzheitlichen) Arbeitsschutz vorzeigen, ohne dass Gefährdungsbeurteilungen vorliegen, aus denen diese Maßnahmen abgeleitet wurden. Im Arbeitsschutz sind Gefährdungsbeurteilungen jedoch die Voraussetzung für Maßnahmen. (Ein entsprechender Beschluss des BAG wurde von einem Arbeitgeber erstritten.) Trotzdem gibt es Auditoren und behördliche Aufsichtspersonen, die sich “pragmatisch” damit begnügen, geplante Maßnamen ohne Gefährdungsbeurteilungen zu akzeptieren. Damit werden sie zu Komplizen jener Arbeitgeber, die Gefährdungsbeurteilungen sowie die Dokumentierung und Analyse von Vorfällen (siehe Punkte 3.9, 4.3.1 und 4.5.3 in OHSAS 18001:2007) vermeiden, um die Mitbestimmung zu schwächen und Haftung abzuwehren.
Psychische Fehlbelastungen können auch nach vielen Jahren noch zu Erkrankungen führen. Wurde ihre Erfassung und Vermeidung in der Vergangenheit mehr oder minder bewusst vernachlässigt, dann ist das eine Gefährdung, die dokumentiert werden muss. Unaufmerksame Auditoren und Aufsichtspersonen lassen den Betrieben die vergangene Missachtung ihrer Pflicht zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz aber zu oft undokumentiert durchgehen. Das kann auch daran liegen, dass die Auditoren seit 1996 selbst das Thema der psychischen Belastung in der Vergangenheit vernachlässigt hatten und nun vermeiden wollen, das durch eine Verbesserung der Kontrollen deutlich werden zu lassen.
Nachlässige Audits schaden den Arbeitnehmern mehr, als gar keine Aufsicht, denn die Betriebsleitungen verwenden die scheinbar entlastenden Ergebnisse solches Audits als Alibi. Wenn dann auch noch die Betriebsräte nicht durchblicken oder überfordert sind, sind die Arbeitnehmer in diesem traurigen Spiel die Verlierer.

Betriebsräte als Auditoren

http://www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations/corporate_governance/Pages/supervisory_board.aspx


Claudia Rudolf-Misch ist seit November 2010 vom Betriebsrat entsandtes Mitglied des Aufsichtsrates der Kapsch TrafficCom AG. Sie ist seit Juni 2004 als Verantwortliche für das integrierte Managementsystem HSSEQ (Health-Safety-Security-Environment-Quality) für Kapsch TrafficCom tätig. Sie ist zertifizierte Managerin und Auditorin nach ISO 9001, ISO 14001 und OHSAS 18001. Claudia Rudolf-Misch schloss 2001 ihre MBA-Ausbildung ab.

Zertifizierungsgeschäft

Mit der Suche nur nach “Zertifizierungsgeschäft” fand ich interessante Artikel von Klaus Lohmann zum Geschäft mit Zertifikaten z.B. für Umweltschutzmanagementsysteme (ISO 14001). Da ist die Umwelt der Kunde, die sich schlecht persönlich gegen Gefälligkeitszertifikate wehren kann.
Bei OHSAS 18001 sind die eigentlichen Kunden die Arbeitnehmer. Gewerkschaften und Betriebsräte können dafür sorgen, dass die Zertifizierung hier glaubwürdiger wird, als im Umweltbereich. Dafür müssen sie allerdings noch aufwachen: Ich habe beim Thema OHSAS 18001 gar nichts gegen das Zertifizierungsgeschäft. Im Gegenteil – Gewerkschaften sollten hier mit eigenen Auditoren einsteigen, die dann auch Mitglieder von Betriebs- und Personalräten für interne Audits ausbilden können. Außerdem generieren Audits Berichte, die wichtig für die Betriebsarbeit sind. Dazu müssen die Arbeitnehmervertreter OHSAS 18001 (und vergleichbare Standards) aber erst einmal verstehen.
Natürlich denke ich auch an ILO-OSH. Bei der Entwicklung und Pflege dieses Standards können die Endkunden besser mitbestimmen. Aber OHSAS hat aufgeholt, besonders bei der Mitbestimmung und der Verantwortlichkeit des Top-Managements. Das liegt wohl auch daran, dass ILO-OSH durchaus erfolgreich ist, in Deutschland z.B. im Bund und in den Ländern. ILO-OSH ist für OHSAS, was Linux für Windows ist: ein Treiber. Schon deswegen wird ILO-OSH weiterhin im Geschäft bleiben. Außerdem können die Endkunden (die Arbeitnehmer) den Text kostenlos lesen. Aber ich glaube, dass die OHSAS zur ISO-Norm wird. Mit OHSAS 18001:2007 und OHSAS 18002:2008 wurde gute Arbeit geleistet und der BS 18004 zeigt, wie es weitergehen kann.

Zertifizierung und Mitbestimmung

Eine Zertifizierungsgesellschaft sollte von sich aus darauf Wert legen, Betriebsräte und Personalräte in den Zertifizierungsprozess z.B. für OHSAS 18001 sehr proaktiv mit einzubeziehen. Das ist wichtig für die Interpretation der Ergebnisse von Zertifizierungen und Audits durch Unternehmensleitungen gegenüber dem Betriebsrat.
Mit OHSAS 18001 werden Arbeitsschutzmanagementsysteme zertifiziert. Wenn ein Unternehmen gegenüber Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften und Arbeitnehmervertretern behauptet, dass ein Zertifikat nach OHSAS 18001 auch den ausreichenden Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz nachweist, dann sollten sich Aufsichtsbehörden und Arbeitnehmervertreter sehr genau ansehen, was und wie die Zertifizierungsgesellschaft tatsächlich geprüft hat. Dabei hilft der Punkt 4.4.3.2 in OHSAS 18001:2007: Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer.
Sobald aus einer Zertifizierung nach OHSAS 18001 für den Arbeitsschutz relevante Beurteilungen hinsichtlich der Einhaltung von Schutzgesetzen abgeleitet werden, haben die Arbeitnehmer das Recht, das Zustandekommen dieser Beurteilungen nachvollziehen zu können. Der Arbeitgeber muss ihnen die dafür notwendigen Informationen geben.
Die Zertifizierungsgesellschaft sollte auch berücksichtigen, dass die von ihnen erteilten Zertifikate die Gewerbeaufsichten und die Berufsgenossenschaften inaktiver werden lassen. Das ist für Arbeitnehmervertreter, die mit diesen Organen zusammenarbeiten, ein Nachteil. Die Zertifizierungsgesellschaft möchte Unternehmern sicherlich nicht helfen, die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertreter zu schwächen.
Siehe auch:

Interner Auditor für Arbeitsschutzmanagementsysteme

Trainingsanbieter: Det Norske Veritas – Business Assurance
http://www.dnvba.com/de/training/Arbeitssicherheit/Pages/Arbeitsschutzmanagementsysteme.aspx

… Training > Arbeitssicherheit
Interner Auditor für Arbeitsschutzmanagementsysteme …

… Datum: 24. September 2012, 09:00 Uhr – 26. September 2012, 17:00 Uhr
Ort: Hamburg
Stadt: Hamburg
Land: Deutschland
Kursnummer: 2012AMS002
Ihr Nutzen
Durch Ihre Teilnahme an unserem Seminar erhalten Sie die Befähigung, ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) nach BS OHSAS 18001 zu erstellen, zu überwachen und als interner Auditor zu bewerten. Wir unterstützen Sie dabei, das AMS zu interpretieren, und präsentieren Ihnen zur besseren Veranschaulichung Beispiele aus der Praxis.
Inhalte

  • BS-OHSAS-18001-AMS-Standards und die Interpretation
  • Input/Output gemäß BS OHSAS 18002
  • Gefährdungsbeurteilung und Risikobewertung als Basis des Arbeitsschutzmanagementsystems
  • Erforderliche und effiziente Dokumente des AMS
  • Kontinuierliche Verbesserung durch das AMS
  • Überwachung des AMS durch Audits
  • Auditplanung, -durchführung und -dokumentation

 
Trainingsanbieter: VOREST AG
http://www.ohsas18001-arbeitsschutzmanagement.de/Schulung_Audit_OHSAS_18001_Arbeitsschutz.htm

… Diese Arbeitsschutz Schulung Internes Audit OHSAS 18001 ist der 2. Teil der Ausbildung zum Managementbeauftragten OHSAS 18001 … . Sie können zuerst das Einstieg Seminar Arbeitsschutz Management OHSAS 18001 besuchen, aber auch direkt mit dieser Schulung Internes Audit OHSAS 18001 einsteigen, wenn Sie über entsprechende Vorkenntnisse und Praxiserfahrung im Bereich Arbeitsschutz verfügen.

  • OHSAS 18001 Audit Grundlagen und Regelwerke
    • Normen und Begriffe
    • Auditprinzipien
    • Qualifikation von Auditoren nach OHSAS 18001
    • Praxisübung (Fallbeispiel mit Gruppenübung/Individualaufgabe): Der “goldene” Auditor
  • OHSAS 18001 Audit Durchführung auf Basis der ISO 19011
    • OHSAS 18001 Kap. 4.5.5 Internes Audit
    • Praxisübung (Fallbeispiel mit Gruppenübung/Individualaufgabe): Normanalyse Kap. 4.5.5 Internes Audit
    • DIN EN ISO 19011 : 2011
    • Praxisübung (Fallbeispiel mit Gruppenübung/Individualaufgabe): Auditcheckliste erstellen
    • Praxisübung (Fallbeispiel mit Gruppenübung/Individualaufgabe): Einführung in die Rollenspiele
  • Gesprächsführung und Verhaltensweisen im OHSAS 18001 Audit
    • Kommunikative Hinweise
    • Strukturanalyse
    • Transaktionsanalyse
    • Fragetechnik
  • Hier erhalten Sie die passende Checkliste zum Umgang mit schwierigen Gesprächssituation im Audit kostenlos zu Download!
    Optional: Transaktionsübungen
  • Praxisübung (Fallbeispiel mit Gruppenübung/Individualaufgabe): Audit Rollenspiele – vier Rollenspiele zum erfolgreichen Praxistransfer
  • OHSAS 18001 Bewertung und Berichterstattung
    • Auditfeststellung Nichtkonformität
    • Auditabschlussgespräch
    • Auditfolgemaßnahmen
    • Praxisübung (Fallbeispiel mit Gruppenübung/Individualaufgabe): Nichtkonformität
    • Praxisübung (Fallbeispiel mit Gruppenübung/Individualaufgabe): Korrekturmaßnahme
  • Schriftliche Prüfung – Lernkontrolle der Seminarinhalte

 
Die beiden Seminaranbierer sind nur ein Beispiel. Siehe auch: