Deutsche Bank:He who controls the past controls the future.He who controls the present controls the past.

Zumindest im Mai 2016 gibt es dieses Photo noch auf dem Webserver der Deutschen Bank:
(https://www.db.com/ir/img/Georg_F_Thoma.jpg)
Georg Thoma hat am 28. April 2016 den Aufsichtsrat der Deutschen Bank verlassen. So sieht das aus, was man als “Vergangenheitsmanagement” der Deutschen Bank bezeichnen könnte. Wenn ein Aufsichtsratsmitglied zu viel aufsieht, dann gibt es Aufsehen.
 
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/deutsche-bank-thoma-ruecktritt-101.html (2016-04-29)

Genau dafür ist der Integritätsausschuss zuständig. Doch Thoma ging vielen zu weit, grub unnötig tief.

Mobbig gibt es eben auf allen Ebenen. An der öffentlichen Diffamierung des Aufklärers Georg Thoma hatte sich auch der Betriebsratschef und Aufsichtsratsvize Alfred Herling (ver.di) beteiligt: “Mit seinem Übereifer und der juristischen Selbstverwirklichung stößt Dr. Thoma zunehmend auf Kritik.”
 
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/deutsche-bank-ruecktritt-nach-massivem-druck/13521702.html

Im Aufsichtsrat hätten sich dann nochmal alle Mitglieder über den Schritt informiert und einhellig festgestellt, dass man diesen Schritt für richtig hält. Erst vor diesem Hintergrund war Thoma zurückgetreten.

Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat: Alfred Herling, Wolfgang Böhr, Frank Bsirske, Thimo Heider, Sabine Irrgang, Martina Klee, Henriette Mark, Gabriele Platscher, Bernd Rose, Rudolf Stockern, Stephan Szukalski.
 
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/deutsche-bank-ein-gremium-demontiert-sich-selbst/13522394.html

Thoma habe es mit der Aufklärerei übertrieben, er habe die Bank gelähmt, habe einem Blick nach vorne im Weg gestanden, werfen ihm seine Kritiker vor.

“Blick nach vorne”, das ist wohl der beliebeste Klassiker unter den Argumentationsmustern derer, die sich aus ihrer Verantwortung stehlen wollen. Der Blick in die Vergangenheit stört jene beim Blick nach vorne, die die Vergangenheit fortgesetzten wollen.

He who controls the past controls the future. He who controls the present controls the past.

George Orwell, “1984”
 
Deutsche Bank, Geschäftsbericht 2015 (https://geschaeftsbericht.deutsche-bank.de/2015/gb/serviceseiten/downloads/files/dbfy2015_gesamt.pdf)

Integritätsausschuss: Der Integritätsausschuss berät und überwacht den Vorstand fortlaufend im Hinblick darauf, ob die Geschäftsleitung einer wirtschaftlich tragfähigen, nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens verpflichtet ist und unter Beachtung der Grundsätze guter und verantwortungsvoller Unternehmensleitung sowie unter Wahrnehmung der sozialen Verantwortung des Unternehmens und gleichzeitiger Schonung der natürlichen Ressourcen der Umwelt erfolgt (Environment Social Governance – ESG) und ob die Ausrichtung der betriebswirtschaftlichen Unternehmensführung an diesen Werten mit dem Ziel einer ganzheitlichen Unternehmenskultur ausgerichtet ist. Der Integritätsausschuss behandelt insbesondere die folgenden Angelegenheiten: Er überwacht die Maßnahmen des Vorstands zur Sicherstellung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und der unternehmensinternen Richtlinien durch das Unternehmen. Er überprüft regelmäßig die Ethik- und Verhaltenskodizes der Bank, um ein vorbildliches Verhalten der Mitarbeiter des Unternehmens innerhalb und außerhalb des Unternehmens zu fördern, das nicht allein an der formalen Einhaltung von Rechtsvorschriften ausgerichtet ist. Er beobachtet und analysiert die für die Bank wesentlichen Rechts- und Reputationsrisiken und wirkt auf deren Vermeidung hin. Zu diesem Zweck berät er den Vorstand, wie auf die Bedeutung derartiger Risiken aufmerksam zu machen ist. Der Integritätsausschuss bereitet des Weiteren die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Verfolgung von Ersatzansprüchen oder die Ergreifung sonstiger Maßnahmen gegenüber amtierenden oder ehemaligen Mitgliedern des Vorstands vor. Im Geschäftsjahr 2015 fanden fünfzehn Sitzungen des Integritätsausschusses, davon vier gemeinsam mit dem Prüfungsausschuss, statt.
Die derzeitigen Mitglieder des Integritätsausschusses sind Georg Thoma (Vorsitzender), Dr. Paul Achleitner, Sabine Irrgang, Timo Heider, Martina Klee und Peter Löscher.

Mal sehen, wie lange Georg Thoma noch auf dem Gruppenfoto des Aufsichtsrats zu sehen ist:
(https://geschaeftsbericht.deutsche-bank.de/2014/gb/bilder/img/10a.jpg)
Reihe vorn, von links nach rechts:
Georg F. Thoma, Martina Klee, John Cryan, Dr. Paul Achleitner, Louise M. Parent, Alfred Herling, Katherine Garrett-Cox
Reihe hinten, von links nach rechts:
Gabriele Platscher, Rudolf Stockem, Stephan Szukalski, Professor Dr. Klaus Rüdiger Trützschler, Dr. Johannes Teyssen, Dina Dublon, Timo Heider, Henriette Mark, Peter Löscher, Bernd Rose, Sabine Irrgang, Professor Dr. Henning Kagermann, Frank Bsirske

 

Unseriöse "Studie" der Techniker Krankenkasse

Die ARD-Tagesschau meldet heute (http://www.tagesschau.de/inland/stress132.html):

[…] Mehr als jeder zweite Erwachsene gibt an, mehr unter Druck zu stehen als noch vor wenigen Jahren. “Deutschland ist stark gestresst”, fasst TK-Chef Jens Baas das Ergebnis der Studie “Bleib locker, Deutschland” zusammen. […]

 
TK-Studie: http://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/590188/Datei/115474/TK_Studienband_zur_Stressumfrage.pdf

[…] Was der eine durch einen Ausgleich im Privatleben schafft, erscheint dem anderen als ein nicht zu bewältigendes Problem, das ihm den Schlaf raubt. Daher ist es so wichtig, die Menschen zu einem gesundheitsförderlichen Umgang mit Belastungen zu befähigen, damit Stress und Stressempfinden nicht krank machen. […] Ein entscheidender – aber anders als vielfach dargestellt nicht der einzige – Faktor ist dabei der Job. Die Menschen hierzulande nennen ihn den unangefochtenen Stressfaktor Nummer eins. Daher unterstützen wir mit unserem betrieblichen Gesundheitsmanagement Unternehmen dabei, für ihre Mitarbeiter eine gesunde Stressbalance zu schaffen. […]

Die “Studie” mit dem dümmlichen Titel “Bleib locker, Deutschland – TK-Studie zur Stresslage der Nation” ist ein Propagandapapier für die Verhaltensprävention und verschleiert den Rechtsbruch, den die Mehrheit der Arbeitgeber auch heute noch im verhältnispräventiv angelegten Arbeitschutz begeht: Im letzten Jahr dokumentierte sogar der Bundestag, dass etwa 80% der Betriebsleitungen ihre Pflicht missachteten, die von Stressoren ausgehenden psychischen Belastungen zu beurteilen. Diese Arbeitgeber konnten sich dank systematisch überforderter Gewerbeaufsichten jahrelang über geltendes Recht stellen: Sie weigerten sich einfach, ihren gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten in der Verhältnisprävention gerecht zu werden.
Es ist nicht abwegig, anzunehmen, dass dieser Rechtsbruch zu einer Verschlechterung der Belastungssituation an den Arbeitsplätzen in Deutschland beigetragen hat. Die TK jedoch blendet die inzwischen gut bekannten Pflichtverletzungen der Mehrheit der Arbeitgeber als mögliche Ursache der heutigen Stressbelastung nun einfach aus. Stattdessen propagiert sie ein “Gesundheitsmanagement”, dass überwiegend verhaltenspräventiv angelegt ist und sich den einzelnen Mitarbeiter vorknöpft.
Selbstverständlich gibt es unterschiedliche Resilienz bei Arbeitnehmern. Aber es gibt auch unterschiedlich gute und schlechte Arbeitsplätze. Warum geht die TK ausgerechnet auf jenen Bereich der Maßnahmen gegen Fehlbelastungen nicht ein, in dem die Mängel inzwischen gut bekannt sind?
Mit welchen Interessen veröffentlicht die TK ein derart unseriöse “Studie”? Könnte es für einen Krankenversicherer wirtschaftlich von Vorteil sein, die Ursachen psychischer Erkrankungen vorwiegend auf Schwächen und Defizite der einzelnen Versicherungsnehmer zurückzuführen? Hat die TK auch als Arbeitgeber ein Interesse daran, die Pflicht der Arbeitgeber zur einer gegen schädlichen Stress gerichteten Verhältnisprävention zu verschweigen?
Es geht auch anders: Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist mit ihrem aktuellen Praxisleitfaden für Arbeitgeber schon viel weiter als die TK. Die BDA sagt inzwischen klar, was zu tun ist: Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz – Besonderer Schwerpunkt: psychische Belastung. Der Unterschied zwischen Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz wird in dem Leitfaden korrekt deutlich gemacht.
 

Generation Y krempelt Arbeitsmarkt um

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/generationy100.html

Spaß, Selbstverwirklichung und Yoga
Eine neue Generation revolutioniert den Arbeitsmarkt. Sie wollen sich im Job nicht langweilen, ein bisschen die Welt verbessern, und das Gehalt soll auch stimmen. Die Generation Y stellt Arbeitgeber vor Herausforderungen – und kann es sich leisten.
Von Sandra Stalinski, tagesschau.de
[…] Doch unter den Personalern herrscht auch eine große Verunsicherung. “Sie sind irritiert vom Auftreten dieser selbstbewussten Generation, der es in ihrer Wahrnehmung vor allem um die eigenen Freiräume geht”, sagt Sebastian Rattunde. Seine Unternehmensberatung arbeitet mit vielen mittelständischen Unternehmen zusammen. “Gerade diesen Firmen macht die neue Entwicklung Sorge. Denn die Bewerber, die jetzt auf den Arbeitsmarkt strömen, erscheinen ihnen unberechenbar.” […]

Offenbarung

(überarbeitet: 2013-01-30)
Das Bundesarbeitsministerium, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) wollten/sollten bei der heutigen Auftaktveranstaltung zur Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzinitiative gemeinsamen eine “Erklärung zur psychischen Gesundheit bei der Arbeit” unterzeichnen. Eigentlich war von vorneherein klar, dass das nichts werden konnte. Die DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach machte die Arbeitgeberseite dafür verantwortlich, dass das nicht geschah. Ihre Forderungen (gemäß ARD-tagesschau von heute, http://www.tagesschau.de/inland/stress110.html):

  • klare Regeln durch eine Anti-Stress-Verordnung,
  • mehr Mitbestimmung und
  • Sanktionen gegen diejenigen Unternehmen, die das Arbeitsschutzgesetz nicht einhalten.

Mehr Mitbestimmung und Sanktionen sind erforderlich, da bis heute die Mehrheit der Unternehmen ungestraft ihre Mitarbeiter höheren Risiken der Körperverletzung aussetzen darf, als es eigentlich erlaubt ist. Und die Behörden sehen zu. Dafür ist auch eine Arbeitsministerin verantwortlich, die die Strenge des Arbeitsschutzgesetzes anpreist, obwohl sie weiß, dass seit 1996 kein Unternehmen für die von ihm zu verantwortenden Ordnungswidrigkeiten wegen mangelhaften Einbezugs psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz ernsthaft belangt wurde. Für einen Rechtsstaat ist das ein sehr merkwürdiger Zustand.
Immerhin unterstützt auch Ursula von der Leyen eine (allerdings welche?) “Anti-Stress-Verordnung” (http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/01/2013-01-29-psychische-gesundheit-in-der-arbeitswelt.html):

… Konkrete Anti-Stress-Verordnung nötig 
Viele Unternehmen seien unsicher, so von der Leyen, wie sie bei psychischen Erkrankungen, oft verursacht durch Stress am Arbeitsplatz, reagieren können. Sie lobte Arbeitgeber und Gewerkschaften, die versucht haben, hier eine gemeinsame Erklärung zu finden. Die Ministerin hofft, dass der noch strittige, kleinste Teil in absehbarer Zeit fertiggestellt werden könne. Eine Anti-Stress-Verordnung müsse so konkret wie möglich sein. Andererseits müsse sie genügend Freiraum für die Eigenheiten jedes einzelnen Unternehmens lassen. …

Weiter wird in der ARD-tagesschau berichtet, Arbeitgeber-Sprecher Dieter Hundt meine:

… Auch die Betriebe seien an der psychischen Gesundheit ihrer Mitarbeiter interessiert. Es offenbarten sich jedoch nur 16 Prozent derer, die Hilfe benötigen, ihren Vorgesetzten. Das Thema müsse aus der Tabuzone heraus. …

Das Arbeitsschutzgesetz erlaubt den Arbeitgebern nicht, zu warten, bis sich Mitarbeiter “offenbaren”, sondern es verpflichtet die Arbeitgeber zur an Verhältnisprävention. Dafür sind die Arbeitsplätze und die Arbeitsbedingungen hinsichtlich der von ihnen ausgehenden Gesundheitsrisiken zu beurteilen. Abzuwarten, bis erkrankte Mitarbeiter sich melden, ist keine Prävention. Mitarbeiter werden sich außerdem selbst gegenüber guten Vorgesetzten nicht ausreichend “offenbaren” können, wenn sie in einem der vielen Unternehmen arbeiten, die das Arbeitsschutzgesetz nachhaltig und ganz offen missachten dürfen. Solchen Arbeitgebern zu vertrauen, ist für Mitarbeiter zu gefährlich.
Links:

Vorzeitiger unfreiwilliger Ruhestand

http://www.sueddeutsche.de/karriere/
vorzeitiger-unfreiwilliger-ruhestand-aufhoeren-weil-die-seele-leidet-1.1165601

Aufhören, weil die Seele leidet
16.10.2011, 17:23
Von Thomas Öchsner
Psychische Erkrankungen sind mittlerweile der Hauptgrund für den unfreiwilligen Vorruhestand – und der kommt immer früher: Wer vor 30 Jahren vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden musste, war im Durchschnitt 56 Jahre alt. Heute sind vor allem diejenigen, die wegen seelischer Leiden aufhören, wesentlich jünger. Das hat mehrere Gründe. …

Auf Seite 4 (SZ 2011-10-17) gab es dann von “tö” den Kommentar “Wenn Arbeit krank macht”. Der Kommentarschreiber liest anscheinend seine eigene Zeitung nicht. Und er suchte auch nicht in ihrem Archiv: “Wenn Arbeit krank macht” war an gleicher Stelle schon einmal der Titel eines Kommentars, und zwar in der SZ 2010-08-13.
“tö” fragt: “Was zu tun ist?”. Seine Antworten: “Arbeitnehmer müssen lernen, an sich selbst keine überzogenen Ansprüche zu stellen, und die Arbeitgeber dürfen ihre Untergebenen nicht als moderne Arbeitssklaven behandeln …”
Davon, dass diese beiden (die Situation nicht ganz nicht falsch, aber auch nicht ausreichend beschreibenden) Klischees wiedergekäut werden, werden sie auch nicht hilfreicher. Sie lenken von einem ganz anderen Problem ab: Wieso kommt der Kommentator nicht auf die Idee, zu fragen, ob überhaupt ehrlich und diszipliniert gefragt wird, “was zu tun ist”? Einiges, was zu tun ist, ist nämlich seit vielen Jahren vorgeschrieben, wird aber nicht getan. Je nach Quelle kann man erfahren, dass seit Jahren 16% bis (sehr optimistisch geschätzt) 50% der Unternehmer psychisch wirksame Belastungen nicht in die vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen mit einbeziehen. Seit spätestens 2004 verstößt die Mehrheit der Unternehmen gegen die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes und die dazu gehörnden Urteile. Was wäre dagegen zu tun? Aufsicht! Und dass es an Aufsicht fehlt, sollte bei der SZ inzwischen auch bekannt sein.
Wenn die Leute locker bei Rot über die Ampel fahren dürften, würde sich sich doch auch niemand wundern, wenn mehr Verkehrsunfälle passieren. Es kann da doch keine allzu große geistige Herausforderung sein, zu fragen, wie sich der gewohnheitsmäßige Verstoß gegen die Pflicht der Arbeitgeber zum Einbezug psychisch wirksamer Belastungen in den Arbeitsschutz (schon ganz am Anfang, also beim Fragen nach Gefährdungen) auf psychische Erkrankungen auswirkt.
SZ 2010-08-13, S. 4:

… Die Vorbehalte [der Firmen] gegenüber guter Prävention zeigen auch wieder, dass die Pläne von Gesundheitsminister Philipp Rösler [(damals war er das noch)] falsch sind, den Arbeitgeberanteil am Krankenkassenbeitrag einzufrieren. Damit würden künftig die Arbeitnehmer alleine dafür zahlen, dass Firmen durch schlechte Vorsorge die Gesundheit ihrer Belegschaft gefährden.

 



http://www.tagesschau.de/inland/fruehrente100.html

Zahlen im vergangenen Jahr laut Zeitung angestiegen
Psychische Erkrankungen häufiger Grund für Frührente
Die Zahl der Arbeitnehmer, die wegen einer psychischen Erkrankung vorzeitig in Rente, ist im vergangenen Jahr gestiegen. Das berichtet die “Süddeutsche Zeitung” unter Berufung auf neue Zahlen der Deutschen Rentenversicherung.
Demnach mussten sich im Jahr 2010 bundesweit fast 71.000 Frauen und Männer wegen seelischer Störungen vor Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren in den Ruhestand verabschieden. 2009 waren es noch knapp 64.500 gewesen. …

 


Abendzeitung München / dpa:
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.rente-mit-depression-still-und-heimlich-in-die-fruehverrentung.c4d6a420-17fd-4ca7-878e-15e61e25d746.html

Mit Depression still und heimlich in die Frühverrentung
… Burnout ist kein neues Phänomen, aber es breitet sich aus wie ein Ölfleck auf dem Wasser. Die internationalen Konzern-Verflechtungen bei zunehmendem Konkurrenzdruck führen zu höheren Anforderungen an die Arbeitnehmer. Dabei spielen individuelle Fähigkeiten auch eine wichtige Rolle: Manche sind stress-resistenter als andere, die dann auch früher ans Limit kommen.
Um die fatale Entwicklung zu bremsen, muss nach Überzeugung aller Experten in den Betrieben vorbeugend gegengesteuert werden: Das Bundesgesundheitsministerium will dazu in Zusammenarbeit mit Firmen demnächst ein Stressabbauprogramm für Beschäftigte auflegen. …

Nicht falsch, aber nur die halbe Wahrheit. Warum weist die DPA auf die Bedeutung der individuellen Resilienz hin ohne auch die einfach nachprüfbare Missachtung der Arbeitsschutzregeln durch die Mehrheit der Unternehmen zu erwähnen? Warum will das Bundesgesundheitsministerium ein Stressabbauprogramm auflegen anstatt die Unternehmen endlich durch gründliche Gewerbeaufsicht zur Einhaltung bereits bestehender Vorschriften bewegen?
Die gute Nachricht: Wie man es richtig macht, zeigte jüngstens (entgegen meinen eigenen Vorurteilen) ausgerechnet eine CSU-Landesministerin. Und bereits im Jahr 2009 bohrte (entgegen meinen weiteren Vorurteilen) die FDP in Berlin an den richtigen Stellen nach. Hier sind ein paar Politiker der Presse voraus.