Jeder dritte Münchner besonders gestresst

http://www.merkur-online.de/lokales/stadt-muenchen/jeder-vierte-scheitert-rente-2374777.html

… Laut VKB [(Versicherungskammer Bayern)] muss jeder vierte Arbeitnehmer seinen Job vorzeitig an den Nagel hängen. Barbara Schick, Vorstandsmitglied bei der VKB, spricht von einem „drastischen Irrtum“. „Und das, obwohl knapp jeder dritte Münchner seinen Beruf als ,besonders stressig‘ bezeichnet und jeder siebte als ,gefährlich oder körperlich anstrengend‘ empfindet.“ …

… „Der Druck in der Arbeitswelt nimmt zu“, warnt [Barbara] Schick [(VKB-Vorstandsmitglied)]. „Und das über alle Berufsgruppen hinweg.“ Psychische Störungen werden zur Volkskrankheit, der Burnout im Büro ist längst keine Seltenheit mehr. Die Rolle von Unfällen wird hingegen überschätzt, sie sind nur in elf Prozent der Fälle der Grund für eine Berufsunfähigkeit …

Der Münchner Merkur (Nr. 151/2012, S. 12) weist auch gleich mit schöner journalistischer Distanz darauf hin, dass Münchner jetzt nicht gleich bei der VKB eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen müssen.
Und was will die Christine Haderthauer gegen zu viel Stress unternehmen?

BPtK-Studie zur Arbeitsunfähigkeit 2012

http://www.bptk.de/uploads/media/20120606_AU-Studie-2012.pdf

… Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat die Angaben der großen gesetzlichen Krankenkassen zu Arbeitsunfähigkeit (AU), psychischen Erkrankungen und Burnout ausgewertet. Dabei zeigt sich, dass die Anzahl der Krankschreibungen aufgrund eines Burnout (Z73 im ICD-10-GM) seit 2004 um 700 Prozent, die Anzahl der betrieblichen Fehltage sogar um fast 1.400 Prozent gestiegen ist. Diese Zunahme fällt damit deutlich größer aus als die Zunahme von betrieblichen Fehltagen aufgrund psychischer Erkrankungen (insgesamt). …

… Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der LINKEN zu psychischen Belastungen in der Arbeitswelt (BT-Drs. 17/9478) Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zitiert, nach denen für 2010 der Anteil von psychischen Erkrankungen an allen Krankschreibungstagen 13 Prozent betrug – was einer Verdopplung des Anteils seit 2000 entspricht (BMAS/BAuA 2012). Nach unseren Berechnungen hat der Anteil psychischer Erkrankungen zwischen 2000 und 2010 um 75 Prozent zugenommen. Hintergrund für die leicht abweichenden Zahlen ist, dass sich die Berechnungen der BAuA auf eine Auswahl der Angaben anderer Krankenkassen (AOK, IKK, BKK) beziehen. Die BAuA schätzt für das Jahr 2010 insgesamt 181,5 AU-Tage pro 100 Versicherte durch psychische Erkrankungen – nach unseren Auswertungen ergeben sich für 2010 204 AU-Tage/100 Versichertenjahr (VJ), für 2011 (konservativ geschätzt) rund 200 AU-Tage/100 VJ. …

… Korczak et al. (2010) bringen das Dilemma der Burnout-Forschung auf den Punkt:
„Entsprechend der initialen Definition des Burnout von Freudenberger wird zwar einerseits in den breit anerkannten Definitionen wie der von Schaufeli und Enzmann (1998) „Burnout ist ein dauerhafter, negativer, arbeitsbezogener Seelenzustand „normaler“ Individuen …“ davon ausgegangen, dass es sich nicht um eine Erkrankung handelt. Andererseits werden hier schwerste psychische Krankheitssymptome wie Depression, Suizidalität, schwere Konzentrations- und Gedächtnisstörungen oder existenzielle Verzweiflung angeführt.
Speziell die für schwere Verläufe beschriebenen Symptome haben große Überschneidungsbereiche mit denen einer Depression. Letztlich ist zu beachten, dass Burnout assoziierte Symptome auch in Zusammenhang mit körperlichen Erkrankungen wie hormonellen Störungen oder Multipler Sklerose auftreten können. …

… Rechtliche Grundlagen von Krankschreibungen:
Die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien; Gemeinsamer Bundesausschuss 2006; www.g-ba.de) geben vor, dass eine Krankschreibung grundsätzlich nur aufgrund von Krankheit erfolgen soll. Dies wird aber durch den Zusatz ergänzt, dass Krankschreibungen auch dann erfolgen dürfen, wenn „aufgrund eines „Krankheitszustandes“ absehbar ist, dass durch die Berufstätigkeit Arbeitsunfähigkeit hervorgerufen werden kann. Die Burnout-Krankschreibungen ohne weitere Krankheitsdiagnose werden wahrscheinlich zu diesem Zweck ausgestellt – sofern zugrunde liegende psychische Erkrankungen nicht „verheimlicht“ werden. …

(Link nachträglich eingetragen)
 
Siehe auch: http://blog.psybel.de/2012/06/14/wie-die-bkk-eine-bptk-pressemeldung-wiedergibt/