Trick 18

Können Unternehmen ein Zertifikat z.B. nach OHSAS 18001 für ihr Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) vorzeigen, dann fühlt sich die behördliche Aufsicht bei vom Unternehmen eigeninitiierten Überwachungsmaßnahmen entlastet und prüft darum weniger sorgfältig. Das kann zu Problemen für die zu schützenden Arbeitnehmer führen, denn die Zertifikatoren haben eine unterschiedliche Qualität. Deswegen sollt sich die behördliche Aufsicht nicht zu naïv auf Zertifikate verlassen.
Die Ergebnisse aktueller Forschungsprojekte zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung (aus einem Bericht von Ina Krietsch und Thomas Langhoff, Prospektiv GmbH, Dortmund für BAuA/GRAziL, 2007-09 – 2010-04) sehen immer noch so aus:

Unternehmen greifen ohne die Impulsgebung durch Gewerkschaften, Betriebsräte bzw. Arbeitsschutzbehörden (vereinzelt) das Thema »Psychische Belastungen« als Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung (GB) i. d. R. nicht auf.

Diese Impulsgeber sind auch unter den Akteuren, die daran interessiert sind, eine hohe tatsächliche Qualität des Einbezugs psychisch wirksamer Belastungen in den Arbeitsschutz zu sehen:

  • Arbeitsschutzbehörden,
  • Berufsgenossenschaften,
  • Arbeitnehmer (ggf. vertreten durch den Betriebsrat oder den Personalrat).

Es gibt eine ganz gute Tradition der Zusammenarbeit zwischen diesen drei Beobachtern. Einen weiterer Akteur ist jedoch hinzugekommen:

  • Zertifizierungsgesellschaften


 
Mit diesen Zertifizierungsgesellschaften sind Arbeitnehmer und ihre Vertreter oft viel weniger gut vertraut. Das Thema ist den Betriebsräten und Personalräten zu trocken und zu kompliziert. Sie nehmen es nicht ernst. Das ist ein Fehler. Denn nun schreiben die Arbeitsschutzbehörden in ihren Grundsätzen der behördlichen Systemkontrolle (LASI: LV 54, Anhang, S. 42):

5. Umgang mit zertifizierten Systemen
Der erfolgreiche Abschluss einer Prüfung der Wirksamkeit eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) oder vergleichbaren Systems soll zu Entlastungen bei eigeninitiierten Überwachungsmaßnahmen führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Betrieb Bescheinigungen, Gütesiegel oder andere Zertifikate, die die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes bewerten, vorlegt und diese die Inhalte und Anforderungen des Nationalen Leitfadens erfüllen. Anlassbezogene Maßnahmen der zuständigen staatlichen Behörden bleiben unberührt. Über die Ergebnisse werden die Unfallversicherungsträger ggf. informiert.

Trick 18: Gesundheit und ethische Überlegungen haben für viele Arbeitgeber im Arbeitsschutz einen niedrigeren Stellenwert, als die Notwendigkeit, Vorschriften einhalten zu müssen. Der Hauptmotivator ist also Rechtssicherheit. Diese zu gewinnen ist für Unternehmer ein wichtiger Grund, sich nach OHSAS 18001 zertifizieren zu lassen. Der Kontrolldruck durch überlastete Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutzbehörden auf die Betriebsleitungen wird schwächer, wenn Betriebe eine Zertifizierung nach OHSAS 18001 (oder ähnliche Zertifikate) vorzeigen können. Damit gehen den Betriebsräten und den Personalräten die Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutzbehörden als wichtige Partner teilweise verloren. Diese Organe werden aber zur Stärkung der Mitbestimmung benötigt. Mitarbeiter haben das Recht, sich an die Behörden wenden zu können, nicht aber in gleicher Weise an Zertifikatoren. Zertifizierten Unternehmen könnte es so gelingen, mit dem von einem Unternehmen der Privatwirtschaft erteilten Vorzeigezertifikat die Rechte der Arbeitnehmer zu schwächen, darunter auch das Recht auf Mitbestimmung.
Gegenstrategien:

  • Arbeitnehmervertreter arbeiten sich z.B. in OHSAS 18001:2007 ein, oder besser noch in OHSAS 18002:2008 (ein kleines und gut lesbares Lehrbüchlein). Wenn sie ganz professionell vorgehen wollen, dann lassen sie sich als interne Auditoren ausbilden. Das sollte innerhalb einer Woche zu schaffen sein. Wenn die Gewerkschaften aufwachen (es gibt da schon Leute, die’s gemerkt haben), dann könnten auch sie möglicherweise solche Auditoren trainieren, ggf. in Zusammenarbeit mit Zertifizierungsgesellschaften.
  • Kontrolle nach LV 54, ob sich das Unternehmen an die von ihm selbst gewählten Regeln hält.
  • Arbeitnehmervertreter müssen darauf achten, dass sich behördliche Aufsichtspersonen nicht unkritische auf zertifizierte Arbeitsschutzmanagementsysteme verlassen.
  • Arbeitnehmervertreter beteiligen sich an Audits und können den § 81 des Betriebsverfassungsgesetzes nutzen, um für eine kritische Überprüfung Einblick in Auditberichte zu erhalten.

 


http://netkey40.igmetall.de/homepages/sued-niedersachsen-harz/hochgeladenedateien/Dokumente/metallzeitung/2011/2011_06_LS_SNH.pdf

… Deshalb achtet der Betriebsrat besonders auch auf den Gesundheits und Arbeitsschutz. So sind die Seesener nach »OHSAS 18001« und Sicherheit mit System (SMS) zertifiziert und innerhalb der Ardagh-Group-Metal mit dem »Safety-Award 2010« ausgezeichnet. Zudem hat der Betriebsrat durchgesetzt, dass kostenlose Wasserspender aufgestellt wurden. …

Gratulation an den kämpferischen Betriebsrat.
Es gibt Unternehmen mit einem stolz vorgezeigten Zertifikat für OHSAS 18001, die jedoch die Gefährdungskategorie “psychische Belastungen” noch überhaupt nicht in ihrem Arbeitsschutz kennen. So ein Zertifikat wirkt schon ziemlich dämpfend auf die Aufmerksamkeit der Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften.

OHSAS 18001 Guide

http://coss.net/Docs/cosm/StrategicPlanningandProgEval/OSHAS18001NQA-HandSGuide.pdf, 2009 (Backup):

In a climate of increasing health and safety legislation and liabilities, organizations of all sizes and industry sectors are now looking at management systems as a framework for improving their health and safety performance.

Following the success of ISO 14001 (Environmental Management Systems) and ISO 9001 (Quality Management Systems), and in response to a demand for a recognisable OHS Management System ‘standard’ against which organizations could be assessed and certificated, OHSAS (Occupational Health and Safety Assessment Series) 18001:1999 and the accompanying guide OHSAS 18002:2000 were published.
Reviewed and revised in 2007, BS OHSAS 18001 is now fully compatible with ISO 9001 and ISO 14001 in order to facilitate the integration of quality, environmental and occupational health and safety management systems by organizations, should they wish to
do so. …

Content:

OHSAS 18001
Guide to implementing a Health & Safety Management System
A Introduction 4
A1 Benefits of BS OHSAS 18001 5
A2 BS OHSAS 18001 and correspondence with other management syandards 6
A3 Similarities between the three major management system standards 7
A4 How to use this guide 9
B Terms & Definitions 10
C Principles of BS OHSAS 18001 12
C1 “A Journey of Continuous Health & Safety Improvement” 12
D OH&S Management System elements 15
D1 4.1 General requirements 16
D2 4.2 OH&S Policy 16
E What the law requires 18
E1 Hints for implementation 20
E2 Developing a H&S Policy Statement 21
F Planning 26
F1 Planning for hazard identification, risk assessment and risk control 26
F2 What the law requires 27
F3 Interpretation – how to assess the risks in your workplace 29
F4 Interpretation – risk assessment methodologies 31
F5 Identifying hazards and assessing risks 34
F6 Legal and other requirements 36
F7 Objective programme(s) 38
F8 Management programme(s) 40
F9 Example OH&S management programme 41
G Implementation and operation 43
G1 Structure and responsibility 43
G2 Competence, training and awareness 46
G3 Communication, participation and consultation 49
G4 Documentation 51
G5 Control of documents 52
G6 Operational control 54
G7 Emergency preparedness and response 56
H Checking and corrective action 59
H1 Performance measurement and monitoring 59
H2 Evaluation of compliance 62
H3 Incident investigation, nonconformity, corrective action and preventative action 63
H4 Records and record management 66
H5 Audit 67
H6 Management review 70
I Helpful sources of information 72

NQA
Warwick House, Houghton Hall Park, Houghton Regis, Dunstable, Beds. LU5 5ZX
Tel: +44 08000 522 424 | Fax: +44 (0)1582 539090
E-mail: ohsas@nqa.com | Website: www.nqa.com

Dieser Leitfaden gibt OHSAS 18001:2007 größtenteils wieder und lehnt sich dabei an OHSAS 18002:2008 an.

Arbeitsschutzmanagementsysteme beim LASI

Aus einer Antwort von https://komnet.nrw.de/:

Informationen zur Thematik Arbeitsschutzmanagementsysteme sind den Lasi-Leitlinienien LV 21 “Arbeitsschutzmanagementsysteme – Spezifikation zur freiwilligen Einführung, Anwendung und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS)” und LV 22 “Arbeitsschutzmanagementsysteme – Handlungsanleitung zur freiwilligen Einführung und Anwendung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ” zu entnehmen.
Auf die Leitlinie LV 28 “Konzept zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention” weisen wir ebenfalls hin.
Die v.g. Lasi-Leitlinien sind unter http://lasi.osha.de/de/gfx/publications/lasi_publications.php einsehbar.

Siehe auch:

Overview: OHSAS 18001 and 18002

http://www.healthandsafetytips.co.uk/Downloads/Craig Lydiate/overview of oshas 18001.pdf (An Overview of OSHAS [sic!] 18001)


4.4.3 Consultation and communication. Organisations must have procedures for communication on OH&S issues and documented arrangements for employee involvement and consultation. There is also a list of criteria to be met by the involvement and consultation arrangements.

 
Siehe auch:

 
OHSAS 18002: https://www.google.de/search?q=OHSAS-18002-2008-draft (Working Draft 2, April 2008, OHSAS 18002, Occupational health and safety management systems – Guidelines for the implementation of OHSAS 18001:2007)


C.4 Psychosocial hazards
Situations that may lead to negative psychosocial (including psychological) conditions such as stress (including post-traumatic stress), anxiety, fatigue, depression, from e.g.:

  • excessive workload
  • lack of communication or management control
  • workplace physical environment
  • physical violence,
  • bullying or intimidation.

Zertifizierung und Mitbestimmung

Eine Zertifizierungsgesellschaft sollte von sich aus darauf Wert legen, Betriebsräte und Personalräte in den Zertifizierungsprozess z.B. für OHSAS 18001 sehr proaktiv mit einzubeziehen. Das ist wichtig für die Interpretation der Ergebnisse von Zertifizierungen und Audits durch Unternehmensleitungen gegenüber dem Betriebsrat.
Mit OHSAS 18001 werden Arbeitsschutzmanagementsysteme zertifiziert. Wenn ein Unternehmen gegenüber Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften und Arbeitnehmervertretern behauptet, dass ein Zertifikat nach OHSAS 18001 auch den ausreichenden Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz nachweist, dann sollten sich Aufsichtsbehörden und Arbeitnehmervertreter sehr genau ansehen, was und wie die Zertifizierungsgesellschaft tatsächlich geprüft hat. Dabei hilft der Punkt 4.4.3.2 in OHSAS 18001:2007: Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer.
Sobald aus einer Zertifizierung nach OHSAS 18001 für den Arbeitsschutz relevante Beurteilungen hinsichtlich der Einhaltung von Schutzgesetzen abgeleitet werden, haben die Arbeitnehmer das Recht, das Zustandekommen dieser Beurteilungen nachvollziehen zu können. Der Arbeitgeber muss ihnen die dafür notwendigen Informationen geben.
Die Zertifizierungsgesellschaft sollte auch berücksichtigen, dass die von ihnen erteilten Zertifikate die Gewerbeaufsichten und die Berufsgenossenschaften inaktiver werden lassen. Das ist für Arbeitnehmervertreter, die mit diesen Organen zusammenarbeiten, ein Nachteil. Die Zertifizierungsgesellschaft möchte Unternehmern sicherlich nicht helfen, die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertreter zu schwächen.
Siehe auch:

Interner Auditor für Arbeitsschutzmanagementsysteme

Trainingsanbieter: Det Norske Veritas – Business Assurance
http://www.dnvba.com/de/training/Arbeitssicherheit/Pages/Arbeitsschutzmanagementsysteme.aspx

… Training > Arbeitssicherheit
Interner Auditor für Arbeitsschutzmanagementsysteme …

… Datum: 24. September 2012, 09:00 Uhr – 26. September 2012, 17:00 Uhr
Ort: Hamburg
Stadt: Hamburg
Land: Deutschland
Kursnummer: 2012AMS002
Ihr Nutzen
Durch Ihre Teilnahme an unserem Seminar erhalten Sie die Befähigung, ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) nach BS OHSAS 18001 zu erstellen, zu überwachen und als interner Auditor zu bewerten. Wir unterstützen Sie dabei, das AMS zu interpretieren, und präsentieren Ihnen zur besseren Veranschaulichung Beispiele aus der Praxis.
Inhalte

  • BS-OHSAS-18001-AMS-Standards und die Interpretation
  • Input/Output gemäß BS OHSAS 18002
  • Gefährdungsbeurteilung und Risikobewertung als Basis des Arbeitsschutzmanagementsystems
  • Erforderliche und effiziente Dokumente des AMS
  • Kontinuierliche Verbesserung durch das AMS
  • Überwachung des AMS durch Audits
  • Auditplanung, -durchführung und -dokumentation

 
Trainingsanbieter: VOREST AG
http://www.ohsas18001-arbeitsschutzmanagement.de/Schulung_Audit_OHSAS_18001_Arbeitsschutz.htm

… Diese Arbeitsschutz Schulung Internes Audit OHSAS 18001 ist der 2. Teil der Ausbildung zum Managementbeauftragten OHSAS 18001 … . Sie können zuerst das Einstieg Seminar Arbeitsschutz Management OHSAS 18001 besuchen, aber auch direkt mit dieser Schulung Internes Audit OHSAS 18001 einsteigen, wenn Sie über entsprechende Vorkenntnisse und Praxiserfahrung im Bereich Arbeitsschutz verfügen.

  • OHSAS 18001 Audit Grundlagen und Regelwerke
    • Normen und Begriffe
    • Auditprinzipien
    • Qualifikation von Auditoren nach OHSAS 18001
    • Praxisübung (Fallbeispiel mit Gruppenübung/Individualaufgabe): Der “goldene” Auditor
  • OHSAS 18001 Audit Durchführung auf Basis der ISO 19011
    • OHSAS 18001 Kap. 4.5.5 Internes Audit
    • Praxisübung (Fallbeispiel mit Gruppenübung/Individualaufgabe): Normanalyse Kap. 4.5.5 Internes Audit
    • DIN EN ISO 19011 : 2011
    • Praxisübung (Fallbeispiel mit Gruppenübung/Individualaufgabe): Auditcheckliste erstellen
    • Praxisübung (Fallbeispiel mit Gruppenübung/Individualaufgabe): Einführung in die Rollenspiele
  • Gesprächsführung und Verhaltensweisen im OHSAS 18001 Audit
    • Kommunikative Hinweise
    • Strukturanalyse
    • Transaktionsanalyse
    • Fragetechnik
  • Hier erhalten Sie die passende Checkliste zum Umgang mit schwierigen Gesprächssituation im Audit kostenlos zu Download!
    Optional: Transaktionsübungen
  • Praxisübung (Fallbeispiel mit Gruppenübung/Individualaufgabe): Audit Rollenspiele – vier Rollenspiele zum erfolgreichen Praxistransfer
  • OHSAS 18001 Bewertung und Berichterstattung
    • Auditfeststellung Nichtkonformität
    • Auditabschlussgespräch
    • Auditfolgemaßnahmen
    • Praxisübung (Fallbeispiel mit Gruppenübung/Individualaufgabe): Nichtkonformität
    • Praxisübung (Fallbeispiel mit Gruppenübung/Individualaufgabe): Korrekturmaßnahme
  • Schriftliche Prüfung – Lernkontrolle der Seminarinhalte

 
Die beiden Seminaranbierer sind nur ein Beispiel. Siehe auch:

Arbeitsschutzmanagementsystembegründung

Ich habe heute mal einen Schnappschuss von einem Ausschnitt des Wikipediartikels Arbeitsschutzmanagementsystem gemacht.
Erst einmal eine Vorbemerkung: Mit einem Zertifikat einer geeigneten Zertifizierungsgesellschaft kann einem Unternehmen bestätigt werden, dass es im Umweltschutzmanagementsystem nach ISO 14001:2004 und im Arbeitsschutzmanagementsystem nach BS OHSAS 18001:2007 verfährt.
        Zum Britischen Standard OHSAS 18001 gelangt man (ziemlich grob gesagt) so: In ISO 14001/9001 wird “Umwelt und Qualität” durch “Sicherheit und Gesundheit” ersetzt, dann kommt zum großen Teil OHSAS 18001 dabei heraus. OHSAS steht dabei für “Occupational Health and Safety Assessment Series”. Und OHSAS 18002 bietet “Leitlinien zur Umsetzung von OHSAS 18001”.
        OHSAS 18001 ist derzeit nur in Großbritannien und in Polen ein regulärer Standard. Damit kann man Arbeitsschutzmanagementsysteme zertifizieren. Das Ganze ist ziemlich unspezifisch und soll im Wesentlichen die Transparenz der vom Unternehmen praktizierten Prozesse bestätigen. Es geht um Dokumentation, Qualitätsmanagement und kontinuierliche Verbesserung. Was im Unternehmen innerhalb seines Gestaltungsspielraumes als im Arbeitsschutz zu berücksichtigende Gefährdungskategorie definiert wurde, wird jedoch nicht zertifiziert. (In Betrieben mit Personalräten oder Betriebsräten wird das wegen des Gestaltungsspielraumes des Arbeitgebers mitbestimmt entschieden.) Das Zertifikat bestätigt also weder den Einbezug psychisch wirksamer Belastungen in das Arbeitsschutzgesetzes noch die Umsetzung der in der Bildschirmarbeitsverordnung vorgeschriebenen Beurteilung psychischer Belastungen. So ein Zertifikat bestätigt nur, dass wenn psychische Belastungen in den Arbeitsschutz einbezogen wären, das gemäß dem BS OHSAS 18001 gehandhabt würde.
So eindrucksvoll ein OHSAS 18001 Zertifikat also auch aussehen mag, das zertifizierte Unternehmen kann das Zertifikat nicht als Nachweis verwenden, dass psychisch wirksame Belastungen vorschriftsmäßig in den Arbeitsschutz einbezogen werden. Wenn psychische Behandlungen jedoch in den Arbeitsschutz einbezogen werden sollen, dann hilft OHSAS dabei, dass das in einer verifizierbaren und prozesshaften Weise erfolgt. Darum müssen Arbeitnehmervertreter sich damit auskennen.
Nun zur Wikipedia. Da hat sich anscheinend schon etwas Ironie in den Artikel eingeschlichen:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Arbeitsschutzmanagementsystem&oldid=105666417#Gründe_für_ein_AMS

Gründe für ein AMS

Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (bspw. Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Hilf bitte der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung.

Unfallursache Nummer 1 sind heutzutage Verhaltens- und Organisationsmängel. Diese sind am besten mit einem AMS zu bekämpfen. Betriebe, die ein AMS vorweisen können, werden von den Aufsichtsbehörden seltener und ungenauer kontrolliert. Das ist vorteilhaft für beide Seiten. Mittelfristig reduziert sich die Unfallhäufigkeit sehr, was wiederum zu weniger Ausfallzeiten, Störfällen und Störungen im Betriebsablauf führt. Engagement und Loyalität der Beschäftigten, sowie die Attraktivität des Unternehmens für potenzielle neue Mitarbeiter steigen. Das Unternehmen kann besser an den demographischen Wandel angepasst werden. Die oberste Leitung wird in ihrer Rechtssicherheit gestärkt.

Haftungsrisiken im Arbeitsschutz

Die wichtigsten Rechtsquellen für mögliche strafrechtlich relevante Verstöße im Arbeits- und Gesundheitsschutz sind:

Der Arbeitgeber hat nach § 3 Arbeitsschutzgesetz unter anderem ,,für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen”. Verletzt er seine Pflichten vorsätzlich, so entfallen die im Sozialgesetzbuch VII genannten und oben aufgeführten Haftungsbeschränkungen. Bei grob fahrlässigem Handeln haftet der Arbeitgeber gegenüber den Sozialversicherungsträgern für die entstandenen Aufwendungen. Näheres regelt § 110 SGB VII.

AMS nach OHSAS 18001:2007

Grundlage der OHSAS 18001 sind die Normen ISO 9001 und ISO 14001.

Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutz Politik (A&G-Politik)

Die erste Forderung des AMS ist die Erklärung des Unternehmers oder der obersten Leitung über die Einführung eines Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystems, von der alle Beschäftigten in Kenntnis gesetzt werden sollen. Dies kann durch Aushänge oder auch durch Merkkärtchen erfolgen, die an alle verteilt werden. Die A&G-Politik muss nach OHSAS 18001 auch die Verpflichtung enthalten, die geltenden rechtlichen Auflagen einzuhalten. Weiterhin muss die A&G-Politik der Öffentlichkeit zugänglich sein.

Planung

Die Gefährdungserkennung, Risikoeinschätzung und darauf folgende Festlegung der Lenkungsmaßnahmen (siehe zum Beispiel:Maßnahmenhierarchie) sind wichtigster Bestandteil der Planung der A&G-Politik. Sowohl alltägliche Abläufe als auch seltene Tätigkeiten sind auf Gefahren und Risiken zu prüfen. Verfahrensanweisungen sollen sicherstellen, dass rechtliche Anforderungen an den Betrieb regelmäßig erhoben, bewertet und umgesetzt werden. Ziele und Programme zur ständigen Verbesserung des Arbeits-und Gesundheitsschutzes müssen festgelegt und aktiv ausgeführt werden. Von besonderer Bedeutung sind Schulungen für alle Hierarchieebenen.

Umsetzung

Verantwortlichkeiten (unter anderem Befähigte Person, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, Sicherheitsbeauftragter, Strahlenschutzbeauftragter) und Programme des AMS müssen aufgestellt und dementsprechend ausgeführt werden. Wichtige Beispiele sind Beschaffung von Arbeitsmitteln und Persönlichen Schutzausrüstungen, der Umgang mit Fremdfirmen, Kommunikation und Beratung mit den Beschäftigten und ihren Vertretern sowie Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr (u.a. Erste Hilfe, Explosionsschutz). Hier ergibt sich eine breite Schnittmenge zum Risikomanagement.

Controlling

Nach der Einführung muss das AMS regelmäßig überprüft werden. Ähnlich wie im finanziellen Sinne ist nach OHSAS 18001 ein Controlling einzuführen, bei dem die wichtigsten Kennzahlen und sonstigen Daten erhoben und bewertet werden. Bei Abweichungen sind entsprechende Korrekturmaßnahmen durchzuführen. Wie beim QMS, UMS oder bei der internen Revision sind interne Audits durchzuführen. Ist das System zertifiziert, müssen jedes Jahr zusätzliche externe Audits abgehalten werden.

Bewertung durch das oberste Management

Die oberste Leitung ist verpflichtet die Eignung des AMS in festgelegten Abständen zu bewerten. Ein derartiges Management-Review wird auch im QM – und UM-System durchgeführt.

Merken die Arbeitnehmer (vom obersten Management ganz zu schweigen) eigentlich etwas von solchen Sachen oder dient das vorwiegend zur formalen Absicherung von Unternehmen gegen Haftungsansprüche? Betriebsräte und Personalräte sollten da vorsichtshalber einmal genauer hinsehen, auch wenn das Wortmonstrum Arbeitsschutzmanagementsystem doch schon ziemlich abschreckend klingt. Weiterbildung hilft. Es gibt nämlich Betriebe, die sich die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften nach OHSAS 18001 zertifizieren lassen, aber von dem im Arbeitsschutz vorgeschriebenen Einbezug psychischer Belastungen hat da (trotz Punkt 4.4.3.2 in OHSAS 18001:2007) noch kein Mitarbeiter wirklich etwas gemerkt.
 
Zum Wikipedia-Artikel:

Allgemeine Links:

Links zur Mitbestimmung: