Spätmerker

http://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/herausforderung-fuer-arbeitgeber-die-psychische-gesundheit-im-arbeitsverhaeltnis/

Wir hatten es ja schon angekündigt, die Psyche ist in den vergangenen Jahren auch im Arbeitsrecht angekommen. […] Und dann sorgte sogar der Gesetzgeber im Herbst des vergangenen Jahres für klarstellende Ergänzungen im Arbeitsschutzgesetz – selbst wenn sich hiermit für viele Neuland auftut. […]

CMS Hasche Sigle tastet sich an die Tatsachen heran: Die Ergänzung des Arbeitsschutzgesetzes ist eine Klarstellung geltenden Rechts. Die vergangenen Jahre, in denen die Psyche im Arbeitsrecht angekommen sind, belegen allerdings schon einen ziemlich langen Zeitraum. Spätestens nach einem BAG-Beschluss im Jahr 2004 mussten die Arbeitgeber in Deutschland gewusst haben, dass sie ihre Hausaufgaben nicht erledigt hatten.