Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2010

http://osha.europa.eu/fop/germany/de/statistics/statistiken

Der Bericht [der Bundesregierung] bietet neben grundlegenden arbeitsweltbezogenen Daten zu Bevölkerung und Erwerbstätigkeit insbesondere Daten der Unfallversicherungsträger zu Arbeits- und Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Darüber hinaus werden auch das Verrentungsgeschehen und Arbeitsunfähigkeitsdaten analysiert. Abgeleitet aus letzteren werden volkswirtschaftliche Kosten der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit abgeschätzt. Weitere Daten zu den Unfallversicherungsträgern und zur Gewerbeaufsicht runden den Überblick über die Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz ab. Zusätzlich werden Daten aus der Schülerunfallversicherung ausgewertet.
Im diesjährigen Schwerpunkt befasst sich der Bericht mit dem Öffentlichen Dienst. Neben der Beschreibung der Personalstruktur werden die physischen und psychischen Arbeitsbedingungen im Öffentlichen Dienst mit denen in Industrie, Handwerk und Dienstleistungsbereich verglichen. Auch auf gesundheitliche Beschwerden, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten wird kurz eingegangen. Darüber hinaus wird das Restrukturierungsgeschehen in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen dargestellt.

http://osha.europa.eu/fop/germany/de/statistics/statistiken/suga/suga2010
S. 22


Arbeitsprogramm: Gesund und erfolgreich arbeiten im
Büro
Ziel des Arbeitsprogramms ist eine Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Muskel-Skelett-Erkrankungen von Beschäftigen an Büroarbeitsplätzen durch die Etablierung und Stärkung der Präventionskultur in den Unternehmen. Die systematische Wahrnehmung des Arbeitsschutzes soll gefördert und die psychischen Belastungen sollen verringert werden. [Wieder der populäre Fehler. Richtig muss es heißen: psychische Fehlbelastungen sollen verringert werden.] Im Fokus steht zudem die Förderung der Gesundheitskompetenz der Mitarbeiter hinsichtlich psychischer Belastungen, um langfristig MSE [Muskel-Skelett-Erkrankungen] zu reduzieren.

S. 24


Gemeinsame Leitlinie

Als ein weiteres Thema für eine gemeinsame Leitlinie sieht die Nationale Arbeitsschutzkonferenz Beratung und Überwachung zu psychischen Belastungen vor. In 2010 hat hier eine aus Vertretungen aller drei GDA-Träger [Träger der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie] und der Sozialpartner zusammengesetzte Arbeitsgruppe ein „Konturenpapier“ zum gemeinsamen Grundverständnis von Beratung und Überwachung zum Thema psychische Belastungen entwickelt.

S. 25


Nationale Arbeitsschutzkonferenz

Darüber hinaus hat die NAK [Nationale Arbeitsschutzkonferenz] erste grundlegende Beschlüsse zum Zeitplan und der Umsetzung des Zielableitungsprozess für die GDA-Periode ab 2013 getroffen. Weiterhin hat sie die Erarbeitung eines gemeinsamen Grundverständnisses bei Überwachung und Beratung zum Thema ‚Psychische Belastungen‘ beauftragt.

S. 26


Gemeinsamer Jahrestätigkeitsbericht der deutschen Arbeitsaufsichtsbehörden

Neben der Aufgabenwahrnehmung in der GDA erfolgte eine Koordinierung der Aktivitäten der Arbeitsschutzaufsichtsbehörden der Länder durch den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI). So haben die Länder unter anderem neben den gemeinsamen Länderpositionen zur Arbeitsschutzorganisation, Systemkontrolle und zu psychischen Belastung beschlossen, Konzepte für ein gemeinsames Grundverständnis über Qualitätskriterien der staatlichen Aufsicht, risikoorientierte Aufsichtstätigkeiten sowie Grundelemente der Steuerung der Aufsichtstätigkeit zu entwickeln.

(Anmerkungen in eckigen Klammern nachträglich eingefügt)
In dem Bericht gibt es auch noch einige interessante Tabellen und Grafiken.
Interessant ist auf S. 22 der Satz “Im Fokus steht zudem die Förderung der Gesundheitskompetenz der Mitarbeiter hinsichtlich psychischer Belastungen, um langfristig MSE zu reduzieren.” Ich bin mir hier nicht sicher, ob “psychisch” mit “physisch” verwechselt wurde. Wie auch immer, es geht darin um Verhaltensprävention, d.h. um das Verhalten von Mitarbeitern. Betriebsräte und Personalräte müssen hier darauf achten, dass im Arbeitsschutz die Verhältnisprävention Vorrang hat. Da aber Verhaltensprävention und Verhältnisprävention im Gesundheitsmanagement durchaus zusammengehören und sich auch sinnvoll ergänzen, benötigen Betriebsräte Kompetenz und Durchsetzungsvermögen in beiden Bereichen. Sie haben hier ein Mitbestimmungsrecht, zu dessen Ausübung sie das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet: Nach dessen § 87 kann die Arbeitnehmervertretung nicht nur mitbestimmen, sondern sie hat mitzubestimmen.

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