Psychologische Kampfführung

Der Einbezug psychischer Belastung in den Arbeitsschutz hat auch Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern. Manche hergebrachten Führungsmethoden müssten heute eigentlich in einer Gefährdungsbeurteilung beschrieben werden.
Beispielsweise kann der Arbeitgeber in den Besprechungen zwischen beiden Seiten sich weigern, zusammen ein Life-Protokoll so zu führen, wie das in den Projekt-Meetings in seinem Betrieb bereits seit einiger Zeit mit Laptop-Computer und Projektor gemacht wird. Ohne lästiges Protokoll kann der Arbeitgeber dann beim nächsten Meeting behaupten, dass über bestimmte Themen, für die er die Verantwortung hat, nicht so gesprochen wurde, wie der Betriebsrat das protokolliert hatte.
Der Arbeitgeber hat natürlich das Recht, Protokolle nicht so professionell führen zu lassen, wie das seine Mitarbeiter im sonstigen Geschäft mit professionellen Meeting Minutes tun. Seine unternehmerische Freiheit gibt ihm die Möglichkeit, hier dem Betriebsrat einmal zu zeigen, dass die Sitzungen mit dem Betriebsrat es nicht wert sind, so protokolliert zu werden, wie das in ernsthaften Besprechungen üblich ist.
John Tenniel (for Lewis Carroll): Mad Tea-Party
Damit Besprechungen, zu denen keine Ergebnisse verbindlich festgehalten werden dürfen, die Teilnehmer nun nicht allzusehr psychisch fehlbelasten, kann man wenigstens ein Tässchen Tee miteinander schlürfen.