VDSI und BDA: Psychische Gefährdung bei der Arbeit richtig beurteilen

http://blog.psybel.de/paragraph-89-betrvg/

… Der Betriebsrat hat sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb sowie über den betrieblichen Umweltschutz durchgeführt werden. Er hat bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die sonstigen in Betracht kommenden Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen.
Der Arbeitgeber und die in Absatz 1 Satz 2 genannten Stellen [die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die sonstigen in Betracht kommenden Stellen] sind verpflichtet, den Betriebsrat oder die von ihm bestimmten Mitglieder des Betriebsrats bei allen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz oder der Unfallverhütung stehenden Besichtigungen und Fragen und bei Unfalluntersuchungen hinzuzuziehen. Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat auch bei allen im Zusammenhang mit dem betrieblichen Umweltschutz stehenden Besichtigungen und Fragen hinzuzuziehen und ihm unverzüglich die den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und den betrieblichen Umweltschutz betreffenden Auflagen und Anordnungen der zuständigen Stellen mitzuteilen. …

 
http://dejure.org/gesetze/ArbSchG/16.html

… Die Beschäftigten haben gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber darin zu unterstützen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und seine Pflichten entsprechend den behördlichen Auflagen zu erfüllen. …

Wie psychische Gefährdungen richtig beurteilt werden, vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen in den Betrieben.
 
http://www.vdsi.de/43/12281 und http://www.hcc-magazin.com/psychische-belastungen-bei-der-arbeit-richtig-beurteilen/4995

Psychische Gefährdung bei der Arbeit richtig beurteilen
Pressemitteilung von: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI)
Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit geplant
Wiesbaden, 17. Januar 2013. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bei der Arbeit ist für viele Unternehmen mit Unsicherheiten verbunden. Der Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) und das Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa) [Mitglieder des arbeitgebernahen ifaa sind die Verbände der Metall- und Elektroindustrie sowie der Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie, GESAMTMETALL] entwickeln jetzt ein Qualifizierungskonzept für einen wichtigen Experten im betrieblichen Arbeitsschutz: die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie soll dazu befähigt werden, psychische Gefährdungsfaktoren zu erkennen und notwendige Schritte einzuleiten.
“Unser Ziel ist es, die Fachkraft für Arbeitssicherheit für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zu sensibilisieren und zu schulen”, erklärt Prof. Dr. Rainer von Kiparski, Vorstandsvorsitzender des VDSI. “Sie soll den Unternehmer umfassend dazu beraten, welche Verfahren sich anbieten, wann tiefergehende Analysen notwendig sind oder gegebenenfalls Experten hinzugezogen werden sollten.”
“Unternehmen brauchen Handlungssicherheit”, so Prof. Dr. Sascha Stowasser, Direktor des ifaa. “Neben unterstützenden objektiven Methoden und Instrumenten zur Erfassung der psychischen Belastung sind auch fachkundige Experten im Unternehmen notwendig. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind als Berater der Unternehmer hierfür prädestiniert und sollen eine weitergehende Qualifikation erhalten.”
Das Projekt geht auf eine Initiative der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zurück und wurde auf einem gemeinsamen Treffen am 31. Oktober 2012 in Berlin beschlossen. “Psychische Belastungen können Ursache für Fehlbeanspruchungen sein und stellen daher ein erhebliches Risiko dar – sowohl für die Gesundheit der Arbeitnehmer als auch für die Leistungsfähigkeit der Unternehmen. Dem kann der Arbeitgeber nur begegnen, wenn ihm zuverlässige Fachexpertise zur Seite steht”, betont Dr. Volker Hansen, Leiter der BDA-Abteilung ‘Soziale Sicherung’.
Das Thema psychische Gesundheit bei der Arbeit gewinnt eine immer größere Bedeutung für Gesellschaft und Wirtschaft. Hintergrund ist die seit Jahren steigende Zahl psychisch bedingter Fehltage und Frühberentungen. Den Schutz der Arbeitnehmer vor psychischer Fehlbelastung haben Bund, Länder und Unfallversicherungsträger zu den Hauptzielen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) erklärt. Für die Sicherheit und Gesundheit in den Betrieben ist der Arbeitgeber verantwortlich. Unterstützt wird er von der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Als “Manager für Sicherheit und Gesundheit” berät sie ihn zu allen Prozessen und erforderlichen Maßnahmen im Arbeitsschutz.
Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI)
Solvejg Boehlke
Kommunikationsmanagerin
Schiersteiner Straße 39
65187 Wiesbaden
Telefon +49 611 15755-15
Telefax +49 611 15755-79
E-Mail:
www.vdsi.de
Der Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) ist mit über 5.200 Mitgliedern der größte Verband für Arbeitssicherheit sowie Gesundheits- und Umweltschutz in Deutschland. Als Manager für Sicherheit und Gesundheit beraten VDSI-Mitglieder Unternehmer, Führungskräfte und Mitarbeiter, wie Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz nachhaltig reduziert werden können.

Mal sehen, ob endlich gut wird, was lange währt. Die Empfehlungen des VDSI z.B. zur Dokumentation bei der Gefährdungsbeurteilung sind sehr hilfreich.
Ob die Fachkräfte auch lernen, wie ihnen die Arbeitnehmervertretungen helfen können?

Schreibe einen Kommentar