Prävention im Bundesrat

909. Sitzung des Bundesrates, 2013-05-03 (http://www.bundesrat.de/cln_340/nn_2385280/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/909-sitzung/to-node,param=true.html?__nnn=true):

TOP 25 [wurde später zu TOP 32]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention
217/13
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Hier geht es um einen Entwurf der schwarz-gelben Bundesregierung. Etwas für Prävention zu tun ist zwar lobenswert und sieht auch gut aus, aber das über die betriebliche Gesundheitsförderung zu tun bekommt ein Geschmäckle, wenn gleichzeitig offensichtliche Mängel in Arbeitsschutz aufrecht erhalten werden. Insbesondere bleiben die Gewerbeaufsichten geschwächt, weswegen die Unternehmen ohne große Sorge im Bereich der psychischen Belastungen gegen die Vorschriften des Arbeitsschutzes verstoßen können – und das mehrheitlich auch tun. Bevor Steuergelder in Gesetze mit guten Absichten gesteckt werden, müssten damit vorher die Aufsichtsbehörden gestärkt werden. Jedoch hat speziell die FDP ein eher geringes Interesse an einer strengeren Kontrolle ihrer Klientel.
Parallel wird derzeit noch an einer Änderung des Arbeitsschutzgesetzes gerbeitet. Zwar werden psychische Belastungen dann im ArbSchG ausdrücklich thematisiert. Aber gleichzeitig wird die Aufsicht weiterhin so schwach gehalten, dass die Umsetzung des ArbSchG nur mit starken Arbeitnehmervertretern möglich ist.

Siehe auch: http://blog.psybel.de/praevention-im-bundestag/

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