Mitarbeiter misstrauen den deutschen Top-100 Arbeitgebern

Bei einer Befragung von Great Place to Work (GPTW) im Jahr 2016 erwies sich, dass etwa ein Viertel der bei den 100 besten Arbeitgebern Deutschlands beschäftigten Mitarbeiter angaben, dass die psychische und emotionale Gesundheit an ihrem Arbeitsplatz nicht gewährleistet sei.
Ein Viertel der Mitarbeiter der 100 deutschen Spitzenarbeitgeber geht also davon aus, dass die Betriebe, in denen sie arbeiten, unter den Augen ihrer Betriebsräte und der Gewerbeaufsichten beim Schutz ihrer psychischen Gesundheit gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen können. (Nur etwa 5% der Mitarbeiter bezweifelten, dass die psychische und emotionale Gesundheit an ihrem Arbeitsplatz gewährleistet sei.)
Wie sieht es dann erst bei den Arbeitgebern aus, die von GPTW nicht unter die 100 besten Arbeitgeber Deutschlands eingeordnet wurden?
Die behördliche Aufsicht versagt also auch nach fünf Jahren weiterhin. Wenn man sich die lange Geschichte dieses Aufsichtsversagens in Deutschland ansieht, wird klar, dass das kein Versehen mehr sein kann. Ein Grund dafür könnte sein, dass dieser systemische Fehler immer noch politisch gewollt ist.
 
2017-04-25: Es gibt doch Gewerbeaufsichten, die sich nicht scheuen, Top-100 Arbeitgeber zu ermahnen, wenn sie keine ordentlichen Beurteilungen psychischer Belastungen durchführen. Das war die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht: GPTW stört sich nicht daran, wenn die Gewerbeaufsicht mit einem der Top-100 Arbeitgeber nicht zufrieden ist.