Mit dieser Berufsgenossenschaft stimmt etwas nicht

http://www.bghw.de/aktuelles/nachrichten/raus-aus-der-stressfalle

… Hier finden Beschäftigte anschauliche Beispiele für die häufigsten Ausprägungen psychischer Belastung mit exemplarischen Beschreibungen schwieriger Arbeitssituationen sowie eine Vielzahl von Tipps und Übungen, mit denen man der Stressfalle entkommt.

Ratschlag: Sind sie Arbeitnehmer, dann wählen Sie eine Arbeitnehmervertretung, die den Arbeitgeber kräftig motiviert, Stressfallen zu eliminieren. Es hilft nicht, den Mitarbeitern den Schwarzen Peter zuzuschieben. Sieben von zehn Unternehmen lassen den Einbezug seelischer Belastungen in den Arbeitsschutz schleifen. Sie greifen ohne die Impulsgebung durch Gewerkschaften, Betriebsräte bzw. Arbeitsschutzbehörden (vereinzelt) das Thema “Psychische Belastungen” als Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung (GB) i. d. R. nicht auf. Nicht Einsicht und Verantwortungsbewusstsein, sondern gesetzliche Verpflichtungen sind der stärkste Motivator für Unternehmen, sich mit psychosozialen Risiken zu befassen. Betriebsräte müssen sich damit auskennen.
Im Arbeitsschutz ist der Arbeitgeber für die Vermeidung schädlichen Stresses verantwortlich. Zwar haben auch die einzelnen Beschäftigten in den Betrieben eine Verantwortung für sich selbst, aber Arbeitgeber, die psychische Belastungen nicht ordentlich in den Arbeitsschutz einbeziehen, verlieren ihre Glaubwürdigkeit, wenn sie an die Eigenverantwortung von Mitarbeitern appellieren ohne zuvor ihre vorgeschriebenen Hausaufgaben gemacht zu haben. Der Großteil der Unternehmen in Deutschland hat hier versagt.
Mängel beim Arbeitsschutz müssen offen angesprochen werden können. Das ist schwer, wenn sich nicht einmal eine Berufsgenossenschaft (s.u.) traut, deutlicher die Tatsache anzusprechen, dass die Mehrheit der Unternehmen die Vorschriften des ganzheitlichen Arbeitsschutzes noch immer ungestraft missachten darf. Die Aufsichtspersonen der BGHW sucht nicht proaktiv nach leicht feststellbaren Regelverstößen. Das ist keine Aufsicht. Dafür gibt die Berufsgenossenschaft den Mitarbeitern jedoch schlaue Ratschläge, wie sie Belastungen besser aushalten können.
Auch dieBerufsgenossenschaft soll erst einmal ihre Arbeit machen und bei ihren Firmenbesuchen genauer und kritischer hinsehen. Speziell die Überprüfung des Gefährdungsbeurteilungsprozesses ist ganz einfach. Wenn es einen mitbestimmten Einbezug der psychisch wirksamen Belastungen in solch einen Prozess nicht gibt oder wenn das Unternehmen nur so tut, als ob es ihn gäbe, dann müsste man sich schon kräftig anstrengen, das nicht zu bemerken. Was bedroht/motiviert die BG, hier Mängel durchgehen zu lassen?
Hier läuft irgendetwas sehr falsch.
Mehr dazu in Stephan Lists Blog, das mich auf das Handbuch aufmerksam gemacht hat: http://www.arbeitstattstress.de/2012/02/bghw-handbuch-psychische-belastungen-am-arbeitsplatz/

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