Missachtung des Arbeitsschutzes kein Thema für Berufsgenossenschaft BGN

http://www.bgn.de/10530/38986/1

Erschöpft, gestresst, ausgebrannt
Damit es so weit nicht kommt: psychische Gesundheit der Beschäftigten fördern und stärken
von Constanze Nordbrock
Akzente 3/2012 | Magazin für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Rehabilitation
Sich gestresst fühlen ist keine Krankheit. Dennoch können Stress und psychische Belastung die Gesundheit gefährden. Über die Hintergründe und was der Betrieb tun kann, um die psychische Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und zu stärken. …

… Was getan werden kann
Die von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern getragene Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) legt einen Schwerpunkt auf die Thematik. So beraten Berufsgenossenschaften und staatliche Arbeitsschutzbehörden die Unternehmen, wie psychische und körperliche Gesundheit als wichtige Ressource eines gesunden Unternehmens gefördert und gestärkt werden können. Dies ist auch relevant im Hinblick auf die Folgen des demografischen Wandels und des damit verbundenen Fachkräftemangels. …

Irgendetwas stimmt hier nicht. Der offensichtlichste und klar nachweisbare Mangel ist die Missachtung des ganzheitlichen Arbeitsschutzes bei der Mehrheit der Unternehmen. Besonders hier brauchen Unternehmen eine nachhaltige Beratung durch die Berufsgenossenschaft. Darauf geht dieser BGN-Artikel nicht klar genug ein. Auch höre ich, dass Aufsichtspersonen der BGs bei Besuchen in Unternehmen selbst einfachste Checks nicht durchführen, mit denen sich der Einbezug psychischer Belastungen beispielsweise in die Gefährdungsbeurteilung überprüfen ließe. Diese intensive Unaufmerksamkeit ist schon ziemlich merkwürdig.
Interessant ist auch hier wieder die Hervorhebung von Themen wie demografischen Wandel und Fachkräftemangel. Der wirtschaftliche Nutzen des Arbeitsschutzes ist eine schöne Sache, aber Körperverletzung geht gar nicht. Trotzdem reicht es anscheinend heute nicht mehr, Arbeitgeber auf das Recht der Mitarbeiter auf körperliche Unversehrtheit (mehr oder notfalls auch weniger freundlich) hinzuweisen.”Zeitgemäßer” ist es wohl, dass Unternehmer nur mit freundlichen Bitten und wirtschaftlichen Anreizen davor abgehalten werden können, Körperverletzung zu begehen. Die ökonomische Verseuchung unseres Denkens ist eben schon ziemlich weit fortgeschritten. Schade, wenn die Berufsgenossenschaften die einfache Tatsache vergessen, dass trotz allen Schönredens im Arbeitsschutz die strenge Durchsetzung von Vorschriften immer noch das wirkungsvollste Mittel ist. Mehr als 15 Jahre Tatenlosigkeit der Mehrheit der Arbeitgeber sollten ausreichen, hier alle Illusionen zur unternehmerischen Verantwortung zu begraben.
Bei der BG ETEM fand ich ein Beispiel, in dem die Pflichten der Arbeitgeber klarer angesprochen werden. Allerdings gibt es noch Aufsichtspersonen auch der BG ETEM, die bei der Überprüfung von Gefährdungsbeurteilungen (und speziell bei der Überprüfung der vollständigen Einhaltung der Bildschirmarbeitsverordnung) zu unaufmerksam sind.
(http://osha.europa.eu/fop/germany/de/news/neues/2_quartal_2012/article.2012-06_06 machte mich auf den Artikel der BGN aufmerksam.)

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