Menschenrechte gelten auch innerhalb der Unternehmensgrenzen

http://www.euractiv.de/soziales-europa/artikel/arbeitsrecht-egmr-starkt-whistleblower-005128

Aktuell – Freitag 22 Juli 2011 – Soziales Europa
Transparency: “Verquere Lage in Deutschland”
Arbeitsrecht: EGMR stärkt Whistleblower
Die Kündigung einer Altenpflegerin, die ihren Arbeitgeber auf Missstände im eigenen Unternehmen hingewiesen hatte, verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. EurActiv.de dokumentiert das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und zeigt die Reaktionen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Arbeitnehmern den Rücken gestärkt, die Missstände im eigenen Betrieb öffentlich machen (Urteil im Fall “Heinisch vs. Deutschland” / Nr. 28274/08). …

Siehe auch: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=28274/08

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