Maßnahmen auf der Verhaltensebene

http://www.rehmnetz.de/personalmanagement/personalmanagement-aktuell/die-unzufriedenheitsmacher–psychische-belastungen-im-job/

[…] Es gibt verschiedene Möglichkeiten, arbeitsbedingte psychische [Fehl-]Belastungen zu reduzieren oder gar ganz zu beseitigen. Sie setzen entweder auf der Ebene der Verhältnisse an oder auf der Ebene des Verhaltens. Maßnahmen, die auf eine Veränderung der Verhältnisse abzielen, umfassen betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Arbeitsaufgabe, der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsorganisation und des Betriebsklimas. Maßnahmen auf der Verhaltensebene fördern und nutzen Ressourcen des Mitarbeiters. […]

(Dr. Fritzi Wiessmann, Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologin, Frankfurt am Main)
Gemäß Arbeitsschutzgesetz sind individuelle Maßnahmen nachrangig zu anderen Maßnahmen. Das heißt, bevor individuelle Ressourcen gefördert werden, sind die Fehlbelastungen zu mindern oder zu beseitigen.
Das schließt nicht aus, dass ein Unternehmen die Verhältnisse so verändert, dass sie die Ressourcen der Mitarbeiter ihren verschiedenen Tätigkeiten gemäß verbessern. Dabei aber den einzelnen Mitarbeiter zuleibe zu rücken, ist gemäß Arbeitsschutzgesetz zu vermeiden. Wer damit als Arbeitsschützer nicht einverstanden ist, sollte sich eine Aufgabe außerhalb des Geltungsbereichs des Arbeitsschutzgesetzes suchen. Es kann nämlich leider auch sein, dass sich ein Arbeitgeber einem Mrtarbeiter so persönlich mit “Gesprächsangeboten”, “Coaching” usw. zuwendet, dass sich die Mitarbeiter nicht mehr trauen, Fehlbelastungen zu melden. Das ist fies.
Bei Fehlbelastungsmeldungen kommen Arbeitsverhältnisse auf die Couch, nicht die Mitarbeiter. Ich wiederhole mich hier, aber die Lernkurve bei den Arbeitsschützern ist in dieser Angelegenheit leider ziemlich flach.