Männlein oder Weiblein?

Der Leser oder die Leserin von irgendwelchen Verträgen und Vereinbarungen liest oder lesen darin häufig in einer Fußnote, dass in ihnen die männliche Form wie z.B. “der Mitarbeiter”, “der Betriebsarzt” usw. verwendet würde, das aber auch für “Mitarbeiterinnen” gelte. Manchmal lesen die LeserInnen auch ein Binnen-i oder den neutralen Plural oder werden mit “der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin” genervt.
Darum werfe ich eine Münze, bevor ich einen Vertragsentwurf mache. Anschließend wird der Entwurf entweder nur für “die Mitarbeiterin” oder für “den Mitarbeiter” geschrieben.
Mindestens so interessant wie dieser Vorschlag ist die (gerne auch heftige) Diskussion, die man damit entfachen kann. Da treten dann Aspekte zutage, die weit über das Thema der nicht diskriminierenden Vertragsgestaltung hinausgreifen. Es dauert anfangs auch ein bisschen Zeit, bis die Leute begreifen, dass der Vorschlag ernst gemeint ist. Geschlechtsauswahl per Zufall ist nämlich eines der ältesten Selektionsprinzipien, die es auf unserem Planeten (und wer weiß, wo sonst noch) seit etwa eineinhalb Millionen Jahren gibt.

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