Lieber „Great Place to Work" …

An Great Place to Work, Deutschland:
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit 2006 vergeben sie Ihren Sonderpreis Gesundheit an Unternehmen, die ein preiswürdiges Gesungheitsmanagement haben. Dabei berücksichtigen Sie richtigerweise, ob und wie die Unternehmen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes umsetzen. Insbesondere würdigen Sie im Bereich des Arbeitsschutzes die ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung mit Einbezug psychischer Belastungen.
Nun meine Frage: Prüfen Sie generell, ob und wie die Kandidaten für ihre Rankings und Audits die Schutzbestimmungen einhalten? Ihr Kulturaudit beispielsweise basiert ja nicht auf einer Befragung der Mitarbeiter zu diesem Punkt. Also müssen Sie sich auf Aussagen ihrer Ansprechpartner in den von Ihnen untersuchten Unternehmen verlassen.

  • Gefährdungsbeurteilung: Untersuchen Sie in den Beschreibungen (soweit vorhanden) der Gefährdungsbeurteilungs-Prozesse (soweit vorhanden), welche Qualität in den Unternehmen der Einbezug der psychisch wirksamen Arbeitsbelastung in die Gefährdungsbeurteilungen hat?
  • Betriebsvereinbarungen: Fragen Sie in Unternehmen die Arbeitnehmervertreter (soweit vorhanden) explizit, ob es entsprechende Betriebsvereinbarungen gibt und wie die Arbeitnehmervertreter mit den Gefährdungsbeurteilungs-Prozessen zufrieden sind?
  • Mitbestimmung: Überprüfen Sie, ob ein Unternehmen unzulässigerweise Maßnahmen des Arbeitsschutzes ohne Mitbestimmung durch die Arbeitnehmervertreter definiert und umgesetzt hat?
  • Prioritäten im Gesundheitsmanagement: Überprüfen Sie, ob Unternehmen im Arbeitsschutz den vorgeschriebenen Vorrang der Verhältnisprävention vor der Verhaltensprävention beachten, oder können Unternehmen einen unzureichenden Arbeitsschutz z.B. mit Maßnahmen des Gesundheitsmanagements kompensieren, die freiwillig und nicht im Arbeitsschutz erforderlich sind?
  • Unangebrachtes Lob: Kann es passieren, dass Sie das Gesundheitsmanagement eines Unternehmens loben, obwohl die psychische Belastung in die ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nicht in der erforderlichen Weise einbezogen wurde?

Wenn Sie einverstanden sind, veröffentliche ich ihre Antwort gerne in blog.psybel.de.
Mit freundlichen Grüßen
Götz Kluge

Schreibe einen Kommentar