Klarstellung im deutschen ArbSchG

http://www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/psychische-g-4.html

BPtK 21. Februar 2013
Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz
Bundestag berät Änderung des Arbeitsschutzgesetzes
Keine Gesundheit ohne psychische Gesundheit. Das soll künftig auch im deutschen Arbeitsschutz gelten. Eine entsprechende Klarstellung im Arbeitsschutzgesetz wird heute im Bundestag in erster Lesung beraten (BT-Drs. 17/12297). Danach ist künftig die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung sowohl der physischen als auch der psychischen Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden oder eine verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Darüber hinaus wird gesetzlich festgeschrieben, dass die Gefährdungsbeurteilungen auch die psychischen Belastungen bei der Arbeit berücksichtigen müssen.

Was ist das nun? Eine Klarstellung? Eine Erweiterung erst für die künftige Gestaltung der Arbeit?
Antwort: Seit 1996 hatte die Arbeit so gestaltet zu werden, dass eine Gefährdung sowohl der physischen als auch der psychischen Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden oder eine verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Schon seit Inkrafttreten des bisherigen Arbeitsschutzgesetzes galt, dass die Gefährdungsbeurteilungen auch die psychischen Belastungen bei der Arbeit berücksichtigen müssen. Das wird nun klargestellt.
Siehe auch: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/500/50024.html

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