Fehlbelastungsmeldung: Der Betriebsrat hilft

Pressemeldung des TÜV (TÜV-Arbeitsmediziner vom Arbeitskreis Arbeitsmedizin beim Verband der TÜV e. V. (VdTÜV),
http://www.presseportal.de/pm/65031/2548073/psychische-belastungen-am-arbeitsplatz-nicht-warten-bis-es-zu-spaet-ist):

[…] Die TÜV-Arbeitsmediziner raten Arbeitnehmer andauernden psychischen Stress am Arbeitsplatz sowie Alkohol- oder Medikamentenmissbrauch ernst zu nehmen und sich an ihren Arbeitgeber zu wenden, der im Zuge seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter sorgen muss. Der Mitarbeiter sollte den Arbeitgeber beauftragen, den Betriebsarzt anzurufen. Den medizinischen Grund der Anfrage muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nicht offen legen. Der Betriebsarzt stellt im Rahmen einer Arbeitsplatz- und Gefährdungsbeurteilung sowie individuellen Untersuchung des Beschäftigten die Ursachen für eine psychische Belastung fest. Ziele der Beratung sind gezielte individuelle Lösungen zur Suchtprävention und Stressabbau. Generell sollte der Schutz vor psychischen Belastungen am Arbeitsplatz so selbstverständlich sein, wie der Schutz vor Lärm oder Chemikalien. Die TÜV- Arbeitsmediziner betonen, dass Betriebsärzte gegenüber den Arbeitgebern der Schweigepflicht unterliegen, sodass betroffene Mitarbeiter keine Konsequenzen zu befürchten haben. Die Kosten des Betriebsarztbesuchs hat der Arbeitgeber zu tragen.
Die Arbeitsmediziner der TÜV-Unternehmen kümmern sich in Betrieben und Organisationen um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, unabhängig von der Berufsgruppe und Hierarchieebene. Sie beraten Arbeitnehmer individuell am Arbeitsplatz und -umfeld sowie Arbeitgeber im Rahmen ihrer gesetzlichen Führsorgepflichten in Bezug auf die Sicherheit der Mitarbeiter im Unternehmen. […]

So könnte es theoretisch laufen. Praktisch gibt es Betriebsärzte (und Arbeitsschutzverantwortliche), die den fehlenden Einbezug psychischer Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung und ihren Betrieben jahrelang nicht angesprochen haben.
Arbeitnehmer sollten sich also zunächst an den Betriebsrat wenden und dort besprechen, an wen sie sich wenden könnten. Wenn der Betriebsrat aber schon mit den Begriffen “Belastung”, “Fehlbelastung”, “Beanspruchung”, “Verhältnisprävention” und “Verhaltensprävention” nichts anfangen kann, dann wird er seinen Klienten nicht gut helfen können. Ein Warnsignal ist auch, wenn Betriebsräte nicht einmal sicherstellen können, dass ihre eigene Belastungssituation in der Gefährdungsbeurteilung zu ihren Arbeitsplätzen ordentlich beschrieben wird. Solche Betriebsräte verstehen nicht, welche Pflichten der Arbeitgeber jenen Mitarbeitern gegenüber hat, die im sehr konfliktbehafteten Bereich des Personalwesens arbeiten. Wie soll der Betriebsrat Andere schützen, wenn er sich selbst nicht schützen kann?
Wichtig: Der Betriebsrat sollte auch wichtige Prioritäten kennen, die das Arbeitsschutzgesetz festschreibt. Gemäß Arbeitsschutzgesetz gilt: Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen. Zunächst muss der Arbeitgeber also versuchen, den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Diese Priorität wird in der Pressemeldung des TÜV nicht so recht deutlich.

Unzureichende Gefährdungsbeurteilungen bei der Bahn

Ich höre gerade in in BR5 (etwa 09:05), dass Alexander Kirchner (Vorsitzender der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG) zufolge bei der Lösung der Überlastungsprobleme der Bahn “die Betriebsräte nicht nur alleine, sondern auch die Beschäftigten einbezogen werden” sollen. Das sei ein Novum. Gab es denn bisher keine Umfragen zu Fehlbelastungen, in die die Mitarbeiter “einbezogen” wurden? Selbst die Gewerkschaften stellen immer noch nicht diese wichtige Frage zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Vielleicht sollte Kirchner noch einmal über die Aufgaben und Kompetenzen von Betriebsräten nachdenken. Dazu gehört, dass Betriebsräte sich für ordentliche Gefährdungsbeurteilungen einsetzen und die Gewerbeaufsicht bei Betriebskontrollen auf psychische Fehlbelastungen aufmerksam machen, die den Mitarbeitern schaden könnten.
Betriebsräte können, wenn sie kompetent genug sind, Positionen beziehen, die für einzelne Mitarbeiter zu gefährlich sind. Arbeitnehmervertreter können fehlbelastete Mitarbeiter vor mehr oder weniger subtilen Repressalien schützen. Daran sollten Mitarbeiter denken, die vom Arbeitgeber zu “persönlichen” Gesprächen zur Arbeitsbelastung eingeladen werden. Die Fürsorge des Arbeitgebers wird zu leicht zum Danaergeschenk. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber den Schwerpunkt der betrieblichen Gesundheitsförderung auf die Verhaltensprävention setzt.
Belastungsthemen sind Arbeitsschutzthemen. Darum können Mitarbeiter zu Gesprächen darüber ein Mitglied des Betriebsrates hinzuziehen. Das gilt auch für Arbeitsplatzbegehungen. Voraussetzung für eine gute Betreuung der Mitarbeiter durch Betriebsräte ist allerdings, dass die Arbeitnehmervertreter an Belastungsthemen nicht mit der gleichen Hobbypsychogie herangehen, wie viele Arbeitgeber. Auch heute noch sind viele Betriebsräte überfordert, wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit verhaltenspräventiven Maßnahmen “fürsorglich” beglücken anstatt ihre Arbeitsorganisation verhältnispräventiv in Ordnung zu bringen. Aus dem Arbeitsschutzgesetz ergibt sich: Wenn es um Belastungen geht, dann kommen zunächst nicht die Mitarbeiter auf die Couch, sondern die Arbeitsbedingungen!
Alexander Kirchner hat möglicherweise noch nicht begriffen, dass in Mainz wieder einmal Probleme zutage getreten sind, die längst in Gefährdungsbeurteilungen hätten dokumentiert werden müssen. Wenn das nicht passiert ist, dann wäre das ein klarer Rechtsbruch! Den hätte dann auch die EVG mitzuverantworten: Wie soll die Gewerbeaufsicht Probleme erkennen, wenn die bei Begehungen anwesenden Arbeitnehmervertreter sie nicht in gut dokumentierter Weise auf Fehlbelastungen der Mitarbeiter aufmerksam macht? Wie die Gewerbeaufsicht werden aber wohl auch die Betriebsräte und die Gewerkschaft in der Nachschau nicht zu Erkenntnissen gelangen wollen, die ihre bisherige Überforderung im Arbeitsschutz deutlich macht.
Von psychische Fehlbelastungen verursachte Schäden können erst viele Jahre nach fehlbelastenden Situationen sichtbar werden. Wenn vergangene Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz selbst von den Betriebsräten und Gewerkschaften nicht erkannt und dokumentiert werden, dann verraten sie die Mitarbeiter, denen ein ausreichender Schutz durch das Arbeitsschutzgesetz verwehrt wurde. Das ist verantwortungslos.
 
Interessanter Link: http://www.bahnvonunten.de/

Wie sorgfältig arbeiten Betriebsärzte?

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine wichtige Grundlage für die Arbeit der Betriebsärzte. Demzufolge wissen Betriebsärzte, wie gut oder wie schlecht die Verfahren zur Beurteilung auch psychischer Belastungen im Betrieb sind. Da heute immer noch ein Großteil der Unternehmen psychische Belastungen nicht korrekt in die Gefährdungsbeurteilung mit einbeziehen, scheint es hier hinsichtlich der betriebsärztlichen Sorgfalt ein ziemliches Problem zu geben. Wenn in Unternehmen die Dokumentation von Gefährdungen allzu nachhaltig vermieden wird und Betriebsärzte nichts dagegen unternehmen, dann helfen sie dem Arbeitgeber sogar bei einem Vergehen gegen die Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Inzwischen beginnen Unternehmen unter dem Druck der aktuellen Diskussion, Abschnitte zu psychischen Belastungen in ihre Gefährdungsbeurteilungsformulare einzubauen. Wenn es aber noch gar keine mitbestimmten Verfahren im Betrieb gibt, mit denen psychische Belastungen professionell erfasst und bewertet werden können, sollten Betriebsärzte sich nicht am Versuch beteiligen, gegenüber der Öffentlichkeit und der Gewerbeaufsicht die Durchführung korrekter Gefährdungsbeurteilungen vorzuspiegeln.
Kleiner Tipp an Arbeitnehmer: Unabhängig von der aktuellen Qualität der Gefährdungsbeurteilungen in Ihrem Betrieb und vom Grad ihrer Vollständigkeit sollten sich sorgfältig arbeitende Betriebsärze aus eigener Initiative heraus darum kümmern, dass sie die Gefährdungsbeurteilungen der von ihnen betreuten Mitarbeiter anfordern und kennen. Gerade bei mangelhaften Gefährdungsbeurteilungen ist das wichtig, damit den Arbeitgebern ihre Verpflichtungen klarer werden.
Gibt es Betriebsärzte, die über einen langen Zeitraum tatenlos zusehen, wie den Mitarbeitern ordentliche, glaubwürdige und nachvollziehbare Gefährdungsbeurteilungen verweigert werden? Wenn Betriebsrärzte sich nicht für die Gefährdungsbeurteilungen zu den Arbeitsplätzen ihrer Klienten interessieren, dann können ihnen die Mitarbeiter auch nicht vertrauen.

Schmerzhafte Einigungsstellenszenarien

Hilfe beim “Aufbau einer Arbeitgeberstrategie zur Gefährdungsbeurteilung” bietet das Institut für Karriere und Gesundheit in dem Flyer http://www.ikage.de/fileadmin/user_upload/downloads/IKAGE_Flyer_Gefährdungsbeurteilung_Gesundheitsschutz.pdf an.
Das Unternehmen berät große Konzerne und mittelständische Unternehmen auch bei der Vermeidung von “Einigungsstellenszenarien”. Den Erfahrungen nach, so das Institut, seien in Einigungsstellen geschlossene Kompromisse “schmerzhaft”. Verfahren vor Einigungsstellen “kosten nämlich viel Zeit und Geld, führen aber nicht dazu, dass arbeitgebernahe Lösungen gefunden werden”.
Der Arbeitsstil (http://www.ikage.de/index.php?id=5) des Instituts empfiehlt sich auch Betriebsräten. Man kuschele nicht, sondern rede Tacheles. Für schier endlose Besprechungen und zahllose Gespräche ohne Ergebnis wird keine Zeit verschwendet.
Das Institut weist sich klar als arbeitgebernah aus. Es berät Arbeitgeber auch vor Einigungsstellen. Wenn sich ein Unternehmen diesen Berater zulegt, ist es darum für Betriebsräte sehr einfach, auf Kosten des Arbeitgebers einen eigenen Berater hinzuzuziehen, der klar die Arbeitnehmerseite vertritt. Ich halte sehr viel von solchen Szenarien, denn sie fördern den Wettbewerb der Ideen.

eLearning-Tool für Führungskräfte

http://psyga.info/ueber-psyga/materialien/psyga-material/elearning-tool/

Förderung psychischer Gesundheit als Führungsaufgabe
eLearning-Tool für Führungskräfte
Viele Führungskräfte sehen sich Druck von allen Seiten ausgesetzt: Sie müssen Zielvorgaben erfüllen und ihre Ergebnisse gegenüber ihren eigenen Vorgesetzten rechtfertigen. Gleichzeitig sollen sie ihre Mitarbeitenden gesund führen und diese vor Überlastung schützen. Und obendrein wollen sie selber gesund und leistungsfähig bleiben. Keine leichte Aufgabe! Angesichts knapper Personalressourcen und zunehmender Arbeitsverdichtung verlangt es einer Führungskraft viel ab, wenn sie auch im Stress einen ruhigen Kopf bewahren und einen fürsorglichen Blick auf ihre Mitarbeitenden pflegen möchte. …

Aufmerksam wurde ich auf dieses Tool durch das Ärzteblatt.
Das Tool ist hilfreich. Allerdings erfahren Führungskräfte hier leider nichts über eines der wichtigsten Werkzeuge des Arbeitsschutzes: Die Gefährdungsbeurteilung. Sie mag den wohl eher verhaltenspräventiv orientierten Autoren des Tools vielleicht als zu theoretisch erscheinen, aber wenn man sie nicht anwendet, bleibt sie auch theoretisch. Das ist ein Fehler, der heute nicht mehr passieren sollte.
Ein Ratschlag an Führungskräfte: Überprüfen Sie die Gefährdungsbeurteilung für ihren eigenen Arbeitsplatz und korrigieren sie dieses Dokument gegebenenfalls. Sie lernen dadurch die Qualität und die Glaubwürdigkeit des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen kennen. Wenn Ihnen bereits eine Selbstverständlichkeit wie die Frage nach der Gefährdungsbeurteilung Unbehagen bereitet, dann erklärt das schon viele Probleme, die ihr Unternehmen hat. Wenn Sie Glück haben, dann kann Ihnen hier der Betriebsrat weiterhelfen. Wenn Sie kein leitender Angestellter sind, dann sind auch Sie als Führungskraft ein Kunde der Arbeitnehmervertretung, die für Sie oft die Kohlen aus dem Feuer holen kann.

Die gepflegte Gefährdungsbeurteilung

http://www.bgw-online.de/internet/generator/Navi-bgw-online/NavigationLinks/Gefaehrdungsbeurteilung/Sieben__Schritte/Fortschreiben/

… Anhaltspunkte [für die Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung] sind:

  • eine Häufung von Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen
  • ein erhöhter Krankenstand
  • neue therapeutische Verfahren
  • die Verwendung neuer Arbeitsstoffe, neuer Desinfektionsmittel
  • die Umgestaltung von Arbeitsbereichen
  • eine Änderung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsablaufs
  • neue und geänderte Gesetze und Verordnungen

Analysieren Sie ihren Arbeitsplatz selbst!

http://www.bgetem.de/medien-service/medienankuendigungen/psychische-faktoren-am-arbeitsplatz

Psychische Faktoren am Arbeitsplatz
Eine schnelle Hilfe zur Selbstanalyse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Die neue Broschüre hilft Beschäftigten, Gefährdungen durch psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu erkennen und Ziele sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Gesundheitssituation abzuleiten. Sie dient den Leserinnen und Lesern zum Selbsttest; aus diesem Selbsttest kann sich Handlungsbedarf für die Praxis ergeben.
Hierzu macht die Broschüre Vorschläge, wie z. B. das Gespräch mit den Vorgesetzten zu suchen, auf eine Veränderung der Arbeitsorganisation hinzuwirken oder auch die eigenen Ressourcen im Umgang mit Stress zu stärken (Bewegung, Entspannung, Kontakte, Hobbys etc.). Besonders störende Faktoren, Veränderungsziele und Maßnahmenvorschläge können abschließend schriftlich festgehalten werden. Dieser Teil, in dem auch die gesundheitliche Situation erfragt wird, ist perforiert, so dass er sich abtrennen und für den persönlichen Gebrauch gesondert aufbewahren lässt. …

Kompliment an diese Berufsgenossenschaft.

OHSAS-Zertifikat aus dem Ärmel

http://www.mittelstandswiki.de/wissen/Arbeitsschutzmanagement

… Bei öffentlichen Ausschreibungen sind AMS [Arbeitsschutzmanagementsysteme] immer ein Joker, ebenso wie bei Verhandlungen mit der Versicherung oder der Bank. Vor allem, wenn sie das OHSAS-Zertifikat aus dem Ärmel ziehen können. Sie wissen ja: Durch Basel II hängt die Kreditwürdigkeit vom Rating ab, das vom Unternehmen Sicherheit verlangt. Und die bieten Sie ja, im wahrsten Sinne des Wortes. …

(Link nachträglich eingetragen)
Der “Joker” funktioniert leider auch bei der Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht. Die LASI-Veröffentlichung 54 kann sie dazu verleiten, im naïven Vertrauen auf Zertifikate unkritisch zu prüfen.
 
Frank Romeike: Risikomanagement, Solvency II: Überblick sowie Analyse der Auswirkungen auf den Arbeitsschutz, ISSN 1861- 6704 Praktische Arbeitsmedizin. 2009; 15: 8-14, http://www.bsafb.de/fileadmin/downloads/pa15_04_2009/pa15_04_2009_solvency_ii.pdf

… Indirekt wird Solvency II sowie die MaRisk (VA) auch Auswirkungen auf den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit haben. Die Überwachung des Arbeitsschutzes erfolgt in Deutschland in einem dualen System durch die Arbeitsschutzbehörden in den Ländern sowie durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Trotzdem könnten die Regelungen der Versicherungsträger aus der Privatwirtschaft einen Quasi-Basisstandard für das Arbeitsschutzmanagement bilden. Besonders deutlich werden die Auswirkungen von Standards im Risikomanagement bei einer Verknüpfung der Risikomanagement-, Qualitäts-, Umweltschutz- und Arbeitsschutzmanagementsysteme zu einem Integrierten Managementsystem (IMS). Durch Nutzung von Synergien und die Bündelung von Ressourcen ist – im Vergleich zu einzelnen, isolierten Managementsystemen – ein schlankeres, effizienteres Management möglich. …

Für Arbeitgeber kann es darum wichtig sein, zumindest ein formal gut aussehendes AMS vorweisen zu können. Vor diesem Hintergrund kommt Angaben zur Qualität des AMS in den Geschäftsberichten der Unternehmen eine nicht zu vernachlässigende Bedeitung zu. Vielleicht behindern hier haftungsrechtliche Aspekte in Unternehmen die ehrliche und offene Diskussion über Mängel in Arbeitsschutz (z.B. fehlender Einbezug der psychischen Belastungen). Es gibt Unternehmen, die sogar in ihrem für die Öffentlichkeit bestimmten Geschäftsbericht schlicht unwahre Angaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz machen.

Werden Sie externer Interessent

Gemäß OHSAS 18001:2007 (Absatz 4.6 “Managementbewertung”, Punkt c) sind Äußerungen von externen interessierten Kreisen einschließlich Beschwerden als Eingaben für die Bewertung des Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzmanagementsystems durch das oberste Führungsgremium zu behandeln.
Aktiengesellschaften sind häufig nach OHSAS 18001 zertifiziert. Die Kunden verlangen das, um Ärger zu vermeiden. Wie ihr Lieferant wirklich mit seinen Arbeitnehmern umgeht, ist dabei nicht so wichtig. Wer macht schon Kundenaudits für OHSAS 18001 bei seinem Zulieferer? Da könnten ja Probleme sichtbar werden, von denen ein Kunde eigentlich überhaupt nichts wissen will, jedenfalls nicht offiziell. Hauptsache, der Lieferant kann ein Zertifikat vorzeigen.
Kunden gehören zu den externen interessierten Kreisen, aber Sie können es so gut wie vergessen, dass von denen jemand ernsthaft das Arbeitsschutzmanagementsystem Ihres Arbeirgebers “schällenscht”. Wenn Sie jedoch in einer Aktiengesellschaft arbeiten und deren Aktien besitzen, dann sind ja auch Sie selbst Mitglied in diesen erlauchten Kreisen. Somit können Sie nicht nur als Mitarbeiter, sondern auch als Aktionär und verantwortungsvoller Investor auf Nichtkonformitäten im Arbeitsschutz hinweisen. Das oberste Führungsgremium ihres Arbeitgebers muss Ihre Äußerungen dazu bei der Bewertung des Arbeitsschuitzmanagementsystems berücksichtigen.