Arbeitgeber mögen verhaltensbezogene Maßnahmen lieber, als die lästige Verhältnisprävention

http://www.openpr.de/news/907893/Vorteile-eines-umfassenden-BGM-fuer-Unternehmen.html

Vorteile eines umfassenden BGM für Unternehmen
Pressemitteilung von: Corporate-Health-Germany / PR Agentur: Corporate-Health-Germany Ltd.
[…]
Ein optimales BGM-Konzept sollte mit einer umfassenden Bedarfsanalyse starten, in dieser Analyse wird der aktuelle Gesundheitszustand des Unternehmens in einer Vielzahl von Faktoren erfasst.
[…]
Meistens wird es notwendig sein, als Ergänzung und im direkten Nachgang zu dieser Analyse eine sogenannte „Beurteilung der psychischen Gefährdungsfaktoren“, kurz PsyGB, durchzuführen, da diese gesetzlich durch das Arbeitsschutzgesetz gefordert ist, ein weiterer Vorteil.
Insgesamt ist es immer eine Herausforderung für den Unternehmer und die Führungskräfte als direkte Multiplikatoren, die Mitarbeiter auch für verhaltensbezogene Maßnahmen zu gewinnen. […]

Klar ist es eine Herausforderung für Unternehmer und Führungskräfte, Mitarbeiter für verhaltensbezogene Maßnahmen zu gewinnen und dabei gleichzeitig zu vermeiden, die lästige Pflicht des Arbeitgebers zur vorgeschriebene und mitbestimmten Verhältnisprävention erfüllen zu müssen. Heute sieht man überall Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Darin werden Mitarbeiter mit viel Werbeaufwand zu Verhaltensänderungen aufgefordert, damit sie Gesund bleiben. Viel weniger Geld stecken die Arbeitgeber in die eigene Verhaltensänderung, also in die kritische Betrachtung der von ihnen zu verantwortenden Verhältnisse in den Betrieben. Das Arbeitsschutzgesetz steht nur auf dem Papier. Frechheit siegt.
So wie Firmen wie Corporate-Health-Germany Betriebliches Gesundheitsmanagement verkaufen, dient es Unternehmen dazu, die im Arbeitsschutz vorgeschriebene Verhältnisprävention gegenüber der Verhaltensprävention zu marginalisieren.
Verhansprävention bei schwacher Verhältnisprävention kennzeichnet unredliche Unternehmer. Meine Empfehlung: Mitarbeiter und Betriebsräte sollten sich erst auf Verhältnisprävention einlassen, wenn Arbeitgeber aufhören, geduldet von den Gewerbeaufsichten beim Einbezug der psychischen Belastungen in den Arbeitsschutz gegen das Arbeitsschutzgesetz zu verstoßen. Das geht wirklich nur mit guten Arbeitnehmervertretern. Die Gewerbeaufsichten lassen sich zu leicht mit verhaltensorientierten Gesundheitsmaßnahmen einseifen. Es interessiert sie auch nicht, wenn Arbeitgeber im Arbeitsschutz die Mitbestimmung behindern, also eine strafbare Handlung begehen.
Übrigens: Corporate Health Germany desinfomiert. Der Arbeitgeber hat keine Gefährdungsfaktoren zu beurteilen, sondern seine Arbeitsplätze hinsichtlich der von ihnen ausgehend auf die Mitarbeiter wirkenden psychischen und physischen Belastungen.

Bangemachen gilt nur den schwarzen Schafen

Die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) behauptet, dass immer mehr Institute, Agenturen oder Berater das Argument der gesetzlichen Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nutzten, um Betriebe unter Druck zu setzen und aus ihren angebotenen Dienstleistungen privatwirtschaftliche Vorteile zu ziehen.
Davor warne die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). Und die Diplom-Psychologin Sonja Berger aus dem Bereich Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) meint, dass man sich nicht darauf einlassen solle. Es gebe zwar die Pflicht der Betriebe, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchzuführen, diese zu dokumentieren und einen nachvollziehbaren Prozess zu implementieren, “aber die Androhung von Bußgeldern oder Regress von Dienstleistern und Beratern basiert nur auf deren finanziellen Interessen. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie alle Beteiligten des Arbeitsprogramms GDA Psyche distanzieren sich von den Angeboten der selbsternannten Experten.”
Das ist Unsinn, aber ich glaube der DHZ nicht, dass Sonja Berger hier alle Dienstleistungsanbieter tatsächlich dermaßen pauschal abgewatscht hat.

  • Zum Einen gibt es genug seriöse Anbieter, die bei der Gefährdungsbeurteilung tatsächlich helfen können.
  • Zum Anderen meinte Ursula von der Leyen noch als Arbeitsministerin:

    BILD, 2012-02-11:
    […] Das Gesetz ist hier knallhart. So wie der Bauarbeiter einen Helm tragen muss, ist im Arbeitsschutzgesetz auch verankert, dass die psychische Belastung eines jeden Arbeitsplatzes beurteilt werden und Erkrankungen wie Burnout vorgebeugt werden muss. […]

    BILD, 2012-06-11:

    […] Auch das Arbeitsschutzgesetz verlangt mit seinem knallharten Strafenkatalog von jedem Chef, dass er Körper und Geist seiner Mitarbeiter aktiv schützt – werktags genauso wie am Wochenende. […]

    SZ-Interview, 2012-07-20, S. 5:

    […] Wir haben ein strenges Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitgeber verpflichtet, auch den psychischen Arbeitsschutz ernst zu nehmen. Die Handynutzung ist nur eine Synonym für dieses große Thema. Das Wort psychischer Arbeitsschutz ist so sperrig, das versteht erst mal keiner, übrigens auch Unternehmen selten. Oder man hat ein Vorurteil und sagt, das sind die, die ein Psychoproblem haben. Das stimmt aber alles nicht. Mir geht es darum, die Diskussion anzufachen, dass es ein Problem gibt, um dann zusammen mit den Arbeitgebern, Gewerkschaften, Ländern und Gewerbeaufsicht eine Strategie zu entwickeln, was wir tun können, um den Schutz für die Arbeitnehmer zu verbesern. […]

    (Link und Kursivsatz nachträglich eingetragen)
    Antwort aus dem BMAS (2012-07-31) auf eine von mir an das BMAS gestellte Frage:

    Das Gesetz ist streng, wie die BM’in das deutlich gemacht hat.
    Richtig ist aber auch, dass es noch nicht flächendeckend und vollständig angewandt wird insbesondere bei Gesundheitsrisiken durch psychische Belastungen.
    Diesem Defizit, das Sie zu Recht ansprechen, wollen wir, Bund, Länder und UVT, im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) begegnen. Wir haben uns mit den Sozialpartnern ab 2013 auf das Ziel “Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen” verständigt.
    Ich erwarte, dass wir in diesem Feld schnell Fortschritte erzielen werden.
    Die breite öffentliche Diskussion dazu sehe ich schon als einen solchen Fortschritt an.

    Siehe auch: http://blog.psybel.de/gda-leitlinie-beratung-und-ueberwachung-bei-psychischer-belastung-am-arbeitsplatz/

Dass mit der GDA die Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen geschützt werden soll, schließt eben auch ein, dass Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bestraft werden können. “Das Gesetz ist streng, wie die Bundesministerin das deutlich gemacht hat.”
Wie bei den Dienstleistungsanbietern gibt es nämlich auch bei den Arbeitgebern schwarze Schafe, bei letzteren leider sogar mehrheitlich. Die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern verdienen Strafe, wenn der Rechtsbruch allzu dreist wird. Es ist leider eine Tatsache, dass sich auch heute die Mehrheit der Arbeitgeber im Bereich der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nicht an die Vorschriften des Arbeitsschutzes hält, obwohl sie ja angeblich meinen, dass die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer auch im Interesse der Arbeitgeber sei. Offensichtlich teilt nur eine Minderheit dieser Arbeitgeber diese Ansicht. Die Mehrheit kommt ohne Druck durch Mitarbeiter und die Gewerbeaufsicht nicht in die Pötte.
Die DHZ meint:

Mit physisch und psychisch gesunden Mitarbeitern erfolgreich
Motivation für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sollten weder Angst noch Druck sein, sondern die Einsicht der Unternehmer sowie der Führungskräfte, dass nur physisch und psychisch gesunde Beschäftigte zum Erfolg des Unternehmens beitragen können.

Dem kann ich nicht widersprechen. Jedoch stimmten noch im Jahr 2012 diesem Ratschlag nur etwa 20% der Betriebe in Deutschland zu. Die Mehrheit braucht eben doch zunächst Aufklärung (auch von guten Beratern). Und wenn das nicht reicht, dann wird leider doch Druck nötig sein, wenn die Gewerbeaufsichten und Berufsgenossenschaften ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen wollen. Bangemachen gilt sehr wohl, und zwar bei den schwarzen Schafen.
Übrigens: Anstelle sich zunächst einen Berater zu suchen, können sich Arbeitgeber die Arbeit leichter machen, wenn sie zusammen mit den Arbeitnehmervertretern ihres Unternehmens ernsthaft an dem Thema der psychischen Belastungen arbeiten. Das alleine sorgt schon dafür, das Strafandrohungen dann kein Thema mehr sind, um das man sich Sorgen machen muss. So abgesichert, können sich Arbeitgeber dann Dienstleister suchen, die ihnen ohne Drohungen helfen, das Rad nicht selbst wieder neu erfinden zu müssen. Und bei guter Zusammenarbeit mit kompetenten Arbeitnehmervertretern kann man sich externe Hilfen möglicherweise soger ganz sparen.
 
Nachtrag (2017-02-22): http://www.arbeitstattstress.de/2017/02/sollte-man-mit-dem-gesetz-drohen/ ist von einem guten Dienstleister, der die ziemlich unverschämte pauschale Schelte der BG-Mitarbeiterin Sonja Berger sicherlich nicht verdient hat. Ich erwarte hier ein bisschen mehr Bescheidenheit von Sonja Berger. Die Berufsgenossenschaften haben die kritische Prüfung des Einbezugs psychischen Belastungen in den Arbeitsschutz der Unternehmen verpennt. Auch heute noch muss man die Prüfer der BGs zum Jagen tragen. Jetzt als BG-Mitarbeiterin auf Dienstleistern herumzuhacken, ist schon recht dreist.

Unternehmen stehen über dem Gesetz

http://www.arbeitsschutz-portal.de/beitrag/magazine/5047/gefaehrdungsbeurteilung-kmu-und-dienstleistung-hinken-hinterher.html

Gefährdungsbeurteilung: KMU und Dienstleistung hinken hinterher
BAuA-Studienergebnisse: Fast 50 % der Betriebe machen einfach keine GBU
07. April 2016 [ BAuA ]
Die Gefährdungsbeurteilung ist zwar für jeden Arbeitsplatz gesetzlich vorgeschrieben – sowohl Quantität als auch Qualität lassen dabei aber zu wünschen übrig. Das hat eine repräsentative Befragung von 6.500 Betrieben ergeben, deren Ergebnisse die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) jetzt in der Publikation „Prevalence and quality of workplace risk assessments – Findings from a representative company survey in Germany“ veröffentlichte. Im Klartext: Fast 50 % der Betriebe in Deutschland machen gar keine Gefährdungsbeurteilung. Nur in einem von vier Betrieben werden GBU vollständig durchgeführt. Der Rest der Unternehmen führt Gefährdungsbeurteilungen zwar durch, lässt aber wichtige Aspekte einfach weg, wie die Umsetzung von Maßnahmen, die Wirksamkeitskontrolle oder die Dokumentation.
Ob und wie gut GBU durchgeführt werden, hängt von folgenden betrieblichen Merkmalen ab:

  • Betriebsgröße: je größer, desto wahrscheinlicher sind GBU
  • Ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und/oder ein Betriebsarzt bestellt sind: Wenn ja, sind GBU wahrscheinlicher
  • Ob es einen Personalrat oder einen Betriebsrat gibt: Wenn ja, sind GBU wahrscheinlicher
  • Ob die wirtschaftliche Lage des Unternehmens gut ist: Wenn ja, sind GBU wahrscheinlicher
  • Ob es sich um einen Betrieb aus dem produzierenden Gewerbe handelt. Diese setzen GBU häufiger um als solche aus dem Dienstleistungssektor

Die BAuA empfiehlt bessere Beratung und Überwachung durch Arbeitsschutzträger vor allem in Kleinbetrieben und im privaten Dienstleistungssektor.

Der Artikel ist nicht mehr ganz neu, aber dass in Deutschland Unternehmen sich weiterhin über das Gesetz stellen dürfen, ist auch nicht mehr neu. Das läuft nun schon so lange, dass ich davon ausgehe, dass die Möglichkeit, ungestraft gegen Arbeitsschutzvorschriften zu verstoßen, politisch gewollt ist.
Hier werden KMU (kleine und mittlere Unternehmen) auf’s Korn genommen. Bei großen und politisch gut vernetzten Unternehmen hat die Gewerbeaufsicht ohnehin keine Chance, wohl auch darum widmet sie sich den schwächeren KMUs. Die großen Unternehmen zeigen dagegen einfach ihr Zertifikat (z.B. OHSAS 18001) vor, mit denen die vom ihnen ausgesuchten und möglichst unkritischen Zertifikatsmühlen die Vollständigkeit ihres Arbeitsschutzmanagementsystems auch dann bescheinigen, wenn damit der Themenbereich der psychischen Belastungen nicht abgedeckt wird. Dieser Themenbereich ist dann im Konzern natürlich nicht mit Matrix-Audits überprüfbar.
 
http://www.baua.de/de/Publikationen/Aufsaetze/artikel100.html?src=asp-cu&typ=pdf&cid=5047

[…] Grundlage der Untersuchungen ist eine repräsentative Befragung von Arbeitsschutzverantwortlichen aus 6.500 Betrieben, die im Jahr 2011 für die Zwecke der Dachevaluation der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) durchgeführt wurde. […] Die Ergebnisse zeigen, dass fast die Hälfte der Betriebe in Deutschland gar keine Gefährdungsbeurteilung durchführt und nur jeder vierte Betrieb eine vollständige Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung bestätigt. […]

Die Forscher sind nicht sehr gut dabei, zu überprüfen, ob sie angeschummelt werden. Dazu hätten auch die jene Betriebsräte in die “repräsentative Umfrage” mit einbeziehen müssen, die noch mit dem Arbeitgeber über einen erstmaligen Einbezug psychischer Belastungen in das Arbeitsschutzmanagementsystem verhandeln.

BGHM: Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/bibliothek/gefaehrdungsbeurteilung-psychische-belastung/

Fachinformationen (FI)

Kriminelle Aufsichtsbehörden

Ich halte Aufsichtsbehörden, die über viele Jahre hinweg Kriminalität zulassen, selbst für kriminell.
Trifft das auf bayerische Aufsichtsbehörden zu, wenn sich dort Tierärztinnen und Tierärzte vor ihrer eigenen Behördenführung fürchten müssen, wenn sie über massive und vorsätzliche Verstöße gegen den Tierschutz in Schlachtbetrieben berichten wollen?
Trifft das auf das Kraftfahrzeugbundesamt zu, wenn die oberen Führungsebenen Hinweise aus der unteren Behördenhierarchie auf Manipulationen bei der Motorkontrolle in Kraftfahrzeigen ignorierten?
Im Lebensmittelbereich müssen den Prüfern die Kakerlaken wohl schon direkt über die Nase krabbeln, damit dagegen eingeschritten wird.
Hier handelt es sich um klar erkennbare Verstöße, gegen die seit vielen Jahren nicht vorgegangen wird. Sie sind einfach zu erkennen. Wie sieht es da erst bei der Überwachung des Einbezugs psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz aus? Das Thema ist leider (aus Sicht der Arbeitnehmer) etwas komplexer. Hat denn immer noch niemand kapiert, was die Verstöße der Mehrheit der großen deutschen Betriebe im Bereich der psychischen Belastungern über die Qualität der behördlichen Aufsicht und die Verantwortlichkeit der für die miserablen Zustände verantwortlichen Politiker aussagen?
Das behördliche Aufsichtswesen in Deutschland ist verrottet. Ob es kriminell ist, müsste durch gründliche Recherche überprüft werden.

Schlechtes Verhältnis zur Verhältnisprävention

In vielen Büchern und Vorträgen erläutert ein Klinikchef etwa 50 Mitarbeitern eines großen High-Tech-Unternehmens, dass “Burn-Out” keine medizinische Diagnose bzw. „Krankheit“, sondern ein Symptomkomplex sei. Er ist ein vom Arbeitgeber eingeladener kompetenter Arzt und Psychotherapeut. Er hilft Arbeitsschützern, “Burn-Out” richtig einzuordnen. Er hat eine Professur und zwei Doktortitel, darunter ein Dr. med. (Die beiden anderen Titel haben mit Medizin und Psychologie nur wenig zu tun.) Leider gibt dieser Fachman auch Ratschläge in Bereichen, in denen er kein Fachmann ist.
Im Arbeitschutz besteht nämlich die Gefahr, Schaden anzurichten, wenn das erforderliche Zusammenwirken von Verhaltensprävention (da kennt sich der Arzt und Psychotherapeut aus) und Verhältnisprävention nicht verstanden wird. Im technischen Arbeitsschutz beispielsweise legen Mediziner fest, was Gefahrenstoffe sind, denen Menschen zum Schutz ihrer Gesundheit nicht ausgesesetzt werden dürfen. Das sind Vorgaben für die Verhältnisprävention. Ärzte setzen aus ärztlicher Sicht dabei nur die Ziele für Prozesstechniker und Ingenieure bei der verhältnispräventiven Gestaltung sicherer technischer Prozesse fest. Die technische Umsetzung beherrschen sie aber in der Regel nicht.
Auch bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen an den Bildschirmarbeisplätzen im Büro ist der Arzt überfordert, wenn er Prozesse und Projekte z.B. in der Softwareentwicklung aufstellen müsste. Hier geht es längst nicht mehr nur um Bildschirmauflösungen und Mausärme, sondern um psychomentale Belastungen. Der Arzt, an den ich im Vortrag erlebte, kam aber auf die abenteurliche Idee, dass Verhältnisprävention an Arbeitsplätzen mit vorwiegend psychomentaler Arbeit nicht so sinnvoll sei, wie die Verhältnisprävention in “klassischen” Fertigungsbetrieben.
Hier irrt sich der Arzt. Auch bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen im Büro ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, nicht die Arbeitnehmer, sondern deren Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung auch für die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen. Die Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind auch hier mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen. Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen.
Generell ist Büroarbeit heute ganz überwiegend so genannte “Bildschirmarbeit”. Das ist zwar eine andere Belastung, als sie Gefährdungen durch schwebende Lasten, Hochspannung, Gefahrenstoffe usw. darstellen, aber trotzdem sind das für den Arbeitsschutz relevante Belastungsfaktoren. Sie müssen insbesondere im Bereich der Menschenführung, der Planung von Arbeitsabläufen, der Art der Zusammenarbeit in Teams, der Passung zwischen Verantwortung und Handlungsmöglichkeiten, der Software-Ergonomie usw. berücksichtigt werden.
Im heutigen ganzheitlichen Arbeitsschutz kämen seriöse Psychologen und Psychater, die das Zusammenspiel von Verhaltens- und Verhältnisprävention verstehen, niemals auf die Idee, eine Verhältnisprävention an Verwaltungs-, Forschungs- und Entwicklungsstandorten in Frage zu stellen oder sogar ins Lächerliche zu ziehen. Wird zum Beispiel einer Gruppe von mehreren dutzend Mitarbeitern ein Software-Tool ersatzlos weggenommen, dann kommt auf alle dieser Leute viel zusätzliche Arbeit zu. Diese Mehrarbeit hat hinsichtlich möglicher Gefährdungen der psychomentalen Gesundheit der betroffenen Mitarbeiter beurteilt zu werden. Werden dann Gefährdungen erkannt, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Gegenmaßnahmen zu treffen. Das ist Verhältnisprävention.
Schätzt der Arbeitgeber jedoch auch nach Aufforderung die durch die Wegnahme des Werkzeuges verursachte psychomentale Mehrbelastung nicht ab (weil er z.B. befürchtet, dass eine weitgehend unterbrechungsfreie Ablösung des alten Programmes durch ein neues Programm höhere Kosten verursacht), dann verstößt er vorsätzlich gegen die Bildschirmarbeitsverordnung und gegen das Arbeitsschutzgesetz. Wenn dieser Arbeitgeber dann gleichzeitig mit Hilfe der von ihm zu Vorträgen eingeladener Ärzte vorwiegend Verhaltensprävention propagiert und die Verhältnisprävention von diesen Spezialisten in Frage stellen lässt, dann bekommt das ein recht merkwürdiges Geschmäckle.
Ärzte (Psychater) und Psychotherapeuten mit solch einem gefährlich schlechten Verhältnis zur Verhältnisprävention finden bei Arbeitgebern leider einen sehr aufnahmebereiten Markt für Vorträge und Bücher zu den Möglichkeiten, die die einzelnen Mitarbeiter haben, “eigenverantwortlich” ihre “Resilienz” zu verbessern. Vorträge und Bücher, die die primäre Verantwortung und die Möglichkeiten der Betriebsleitungen für die Verhältnisprävention im Arbeitsschutzbereich der psychomentalen Belastungen verdeutlichen, scheinen bei Arbeitgebern vergleichsweise weniger beliebt zu sein.
Der Arzt, dessen Vortrag diesen Blog-Artikel ausgelöst hat, ist auch Lehrtherapeut und Supervisor. Supervisoren kennen zwar die Verhältnisse in der Arbeitswelt, sind aber in der Regel nicht dafür ausgebildet, diese Verhältnisse zu verbessern. Als Therapeuten werden sie sich darauf konzentieren, den von diesen Arbeitsverhältnissen betroffenen einzelnen Menschen zu helfen. Die Arbeitswelt zu verändern, ist in der Therapie nicht ihre Aufgabe.
Es sollte aber auch nicht ihre Aufgabe sein, bei von Arbeitgebern bezahlten Vorträgen die Gesundheitsdefinition der WHO und die Verhältnisprävention im Bereich der psychomentalen Belastungen ins Lächerliche zu ziehen. Sie fallen damit jenen Arbeitsschützern in den Rücken, die zeigen, dass auch an Büro- und Entwicklungsarbeitsplätzen die verhältnispräventive Gestaltung guter Arbeit möglich ist.
Ehrliche und transparente Arbeitsgestaltung ist eine der wirksamsten verhältnispräventiven Maßnahmen gegen Symptomkomplex “Burn-Out” und gegen Aufenthalte von Mitarbeitern in der Kinik des Arztes.

BAuA: Verhältnisprävention geht vor Verhaltensprävention

http://www.baua.de/de/Publikationen/BAuA-AKTUELL/2012-2/pdf/ba2-12-s06-07.pdf?__blob=publicationFile&v=2

[…]
Die Verhaltensprävention setzt bei der Vermeidung und Minimierung gesundheitsriskanter Verhaltensweisen sowie der Förderung von Gesundheitskompetenz und gesundheitsgerechtem Verhalten am Individuum an: Informations- und Aufklärungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Vermittlung von Bewältigungstechniken, wie beispielsweise Anti-Stress-Trainings, zählen dazu. Solche auf das Individuum bezogene Maßnahmen können jedoch nur dann nachhaltig Erfolg haben, wenn sich an der arbeitsbedingten Belastung, wie Führungsstil, Unternehmenskultur oder Arbeitsorganisation, also an den Verhältnissen, ebenfalls etwas ändert. Und ohnehin gilt: Verhältnisprävention geht vor Verhaltensprävention!
Die Verhältnisprävention zielt darauf ab, Gesundheitsrisiken, die sich aus der Arbeitsumwelt ergeben – wie zum Beispiel mangelhafte Gestaltung von Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit – zu kontrollieren, zu verringern und idealerweise zu beseitigen. Sie setzt bei den Arbeitsbedingungen an. In der betrieblichen Umsetzung können beispielsweise Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, mit denen sich häufige Arbeitsunterbrechungen vermeiden lassen. Hier können störungsfreie Zeiten vereinbart werden. Von zunehmender Bedeutung sind Maßnahmen im Bereich der Arbeitszeit- und Schichtplangestaltung. Im Bereich der Arbeitsmittel kann das eine software-ergonomische Überprüfung und gegebenenfalls Nutzer- und Aufgabenanpassung bedeuten. Und auch das Beseitigen oder Reduzieren von störenden Geräuschen wie das des PC-Lüfters oder des Telefonklingelns kann zur Verminderung von psychischer Belastung beitragen.
[…]

Nach meiner Erfahrung wird der größte Teil psychischer Fehlbelastungen durch unrealistische Aufgabenbeschreibungen verursacht, leider auch wissentlich. Hier versagt die Verhältnisprävention. Es geht mir dabei nicht um Aufgabenbeschreibungen im Detail, sondern um oft völlig fehlende Bemühungen, bei der Planung von Prozessen und Projekten überhaupt zu dokumentieren, wie die Arbeitsbelastung der von diesen Prozessen und Projekten betroffenen Akteure und Kunden eingeschätzt(!) wird. Wenn bei diesen Planungen ordentlich vorgegangen würde, dann könnte der Aufwand für Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen erheblich verringert werden.
Leider zieht das Argument nicht so richtig, weil dank überforderter Gewerbeaufsichten sich viele Unternehmen immer noch um eine ehrliche Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen herumdrücken können. Außerdem lassen sich behördliche Prüfer (auch nach einer einwöchigen Schulung zu psychischen Belastungen) immer noch zu leicht von fürsorglich aussehenden verhaltenspräventiven Maßnahmen beeindrucken.
Es gibt zu viele Arbeitsschützer, die ein “Die Bildschirmarbeitsverordnung wird eingehalten” schon als Vorgabetext in Gefährdungsbeurteilungen stehen haben, ohne sich z.B. um die wirklich in ihrem Betrieb praktizierte Arbeit in der IT und in den Büros verhältnispräventiv zu kümmern. Sie meinen, es reiche aus, gute Software einzukaufen, kümmern sich aber nicht um das Zusammenwirken verschiedener Applikationen untereinander und um die Umgebungsbedingungen, in denen die Mitarbeiter arbeiten. Solche Arbeitsschützer betreiben einen Checklisten-Arbeitsschutz ohne genau hinzusehen und hinzuhören. Sie kümmern sich damit vorrangig um die Rechtssicherheit des Arbeitgebers und erst danach um den verhältnispräventiven Gesundheitsschutz für die Mitarbeiter.
Dem entsprechend gibt es nur wenige Arbeitsschützer, die die Mitarbeiter in ihren Betrieben über die Pflichten in Kenntnis setzen, die sich für die Verhältnisprävention aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Bildschirmarbeitsverordnung ergeben. Anstelle sich wenigstens um eine ehrliche Abschätzung(!) von Arbeitsbelastungen zu bemühen, veranstalten zu viele Unternehmen lieber verhaltenspräventive Wohlfühlaktionen bis hin zum Einsatz von Bachblüten. Das sieht gut aus und mag sogar gut gemeint sein, ist aber nur ein unprofessionelles Herumkurieren an auch geschäftlich unnötigen Fehlbelastungen.

OHSAS 18001: Auditors' Questions

Rajasekaran Nadanam (Deputy Manager – EHS at Faiveley Transport) asks “OHSAS 18001 – What Questions you can Expect?” and gives the an answer in http://www.ehspedia.com/safety/ohsas-18001-what-questions-you-can-expect/.