Handelsblatt & Techniker Krankenkasse

http://www.health-i.de -> http://award.handelsblatt.com/healthi/

Health-i Initiative
Ein smartes Gesundheitswesen steht für Ideen, die Altes in Frage stellen und Neues schaffen. Für Ansätze, die das Leben besser machen.
Dafür haben wir, die Techniker Krankenkasse und das Handelsblatt, die Health-i Initiative ins Leben gerufen. Mit ihr wollen wir die besten Talente in den Bereichen Gesundheit und Gesundheitswirtschaft, die vielversprechendsten Start-ups und die innovativsten Denker Deutschlands entdecken und fördern. Wir wollen die Chancen ihrer Projekte und Produkte im Markt in den Mittelpunkt stellen, gemeinsam mit ihnen an Konzepten feilen und den Austausch mit den richtigen Partnern ermöglichen.
Denn es geht um mehr als eine gute Idee. Es geht um eine gesündere Welt. Für uns alle. […]

Noch ein Award.
Ich sehe das mit gemischten Gefühlen. Im Gesundheitsbereich ist das Handelsblatt mit

  • Techniker Krankenkasse,
  • KPMG,
  • RobecoSAM (über KPMG),
  • Corporate Health Award 2015 (auch mit Wirtschaftswoche)

vernetzt. Das könnte eine kritische Berichterstattung über das Geschäft mit den vielen “Awards” im Gesundheitsbereich behindern. Alle vier Unternehmen interessieren sich meiner Ansicht nach nicht ausreichend dafür, ob die von ihnen bewerteten Unternehmen sich im Bereich der psychischen Belastungen tatsächlich an das Arbeitsschutzgesetz halten. Die Selbstdarstellungen der Unternehmen werden nicht kritisch hinterfragt. Es scheint bei diesem Awardgeschäft überhaupt uncool zu sein, an die tatsächliche Beachtung von Gesetzen und Vorschriften des Arbeitsschutzes zu denken.

2011: Neue Runde im Wettbewerb um den Deutschen Unternehmenspreis Gesundheit

Die deutsche Unternehmen und Organisationen, die bisher mit dem Zertifikat “Move Europe-Partner” bzw. “Move Europe-Partner Excellence” sowie mit dem “Deutschen Unternehmenspreis Gesundheit” ausgezeichnet wurden sollten mindestens die Vorschriften des Arbeitsschutzes erfüllen. Darum müsste bei ihnen psychisch wirksame Belastungen in ordentlichen und mitbestimmt geregelten Gefährdunsbeurteilungen mit einbezogen sein. Achtet “Deutscher Unternehmenspreis Gesundheit” darauf? Eigentlich ist es eine der einfachsten Übungen der Qualitätssicherung im Arbeitsschutz, diese Voraussetzung zu prüfen.
Nun gibt es auch in diesem Jahr wieder einen Wettbewerb, an dem eigentlich kein Unternehmen teilnehmen dürfte, das die Arbeitsschutzvorschriften missachtet:
http://www.deutscher-unternehmenspreis-gesundheit.de/bewerbung-fuer-2011.html:

Als Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb muss Ihr Unternehmen / Ihre Organisation zum Zeitpunkt der Bewerbung folgende Punkte erfüllen:

  1. Sie führen seit mindestens einem Jahr Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung durch.
  2. Ihr Firmenhauptsitz ist in Deutschland.
  3. Sie sind Unterzeichner der Luxemburger Deklaration.
  4. Sie haben sich bis zum bis 15. Juni 2011 angemeldet. Falls nicht, hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

Die Unternehmen und Organisationen starten in fünf verschiedenen Kategorien:

  • Handel/Transport/Verkehr
  • Industrie
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Öffentlicher Dienst
  • Sonstige Dienstleistungen.

Zusätzlich werden drei Sonderpreise ausgelobt:

  • Demografie – Fit in die Zukunft
  • Familienorientiertes Unternehmen
  • Psychische Gesundheit.

Bewerbungsverfahren | Preisverleihung | Good Practice- Zertifikate | Nutzen