EU-OSHA: Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Zahlen

http://osha.europa.eu/de/safety-health-in-figures

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Zahlen
Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erfasst Statistikinformationen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und führt in ganz Europa Erhebungen und Meinungsumfragen durch. Die EU-OSHA befasst sich u. a. mit Arbeitsunfällen, demografischen Entwicklungen und arbeitsbedingten Erkrankungen, Risikomanagement am Arbeitsplatz sowie damit, wie die Menschen das Arbeitsumfeld in Europa empfinden.

Gesund altern in High-Tech-Branchen

Gesund altern in High-Tech-Branchen?
Im Spannungsfeld von Innovation und Intensivierung
2010-04
Anja Gerlmaier, Angelika Kümmerling, Erich Latniak
http://www.iaq.uni-due.de/iaq-report/2010/report2010-04.php

  • Wegen des demografischen Wandels nimmt auch in ‚jungen’ Innovationsbranchen wie dem IT-Bereich die Zahl der älteren Mitarbeiter zu: Zwischen 1999 und 2009 stieg der Anteil der über 50-Jährigen von 12,5% auf 18,5%, während der Anteil der 25- bis 39-jährigen Beschäftigten von 55,9% auf 41,8% sank. (Bundesagentur für Arbeit, 2010, eigene Berechnungen).
  • In der Branche zeichnet sich parallel dazu eine verschärfte Belastungssituation ab, die die Beschäftigten zunehmend in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt. Lediglich 29% der Befragten gaben an, nach der Arbeit problemlos “abschalten” zu können – sich nicht mehr erholen zu können ist ein Anzeichen für “Burnout”. Nur noch 37% der IT-Spezialisten glauben, ihre Tätigkeit sei auf Dauer durchzuhalten. Letztlich riskieren die Firmen erhebliche Umsatzeinbußen, wenn diese Mitarbeiter ernstlich erkranken und ausfallen.

Der Report ist auch ein Bericht zum Thema der psychischen Belastungen allgemein. Ein Beispiel ist die Häufigkeit der Nennungen psychischer Belastungsarten von 331 Befragten(Ab. 3, S. 7):

54%: Arbeitsunterbrechungen durch Personen, Telefonate
51%: Zeitdruck
41%: Aneignungsbehinderungen
36%: ungeplanter Zeitaufwand
17%: soziale Spannungen
15%: emotionale Spannungen
12%: widersprüchliche Arbeitsbedingungen

Übrigens, ich persönlich bin vorwiegend durch “ungeplanter Zeitaufwand” schon im Jahr 1996 in das Thema der psychischen Belastungen hineingeraten. Was mich dabei besonders gestört hatte, war nicht die Ungeplantheit an sich, sondern die sich nachhaltig immer wiederholende Vorsätzlichkeit bei der Ausklammerung absehbarer Probleme in der Softwareentwicklung. Damals – im Geburtsjahr des Arbeitsschutzgesetzes – war Arbeitsschutz ein Fremdwort für mich.

Psychische Belastungen bei 80% der Betriebe nicht beurteilt

2018-06-08: Bundestagsdrucksache 19/01011


Zur Einleitung (2012-07-21): Es gibt mindestens ein größeres Unternehmen, dass vor 2013 der Öffentlichkeit die Unwahrheit mitgeteilt hat. Er berichtete offiziell, dass sein Arbeitsschutz vollständig sei, obwohl ihm auch danach Prozesse zur Beurteilung psychischer Belastungen nachweislich fehlten. In der untenstehenden Statistik stehen die Großunternehmen besser da, als kleinere Unternehmen. Das mag einfach daren liegen, dass die Großunternehmen die Brisanz von Aussagen zum Einbezug psychischer Belastungen in ihrern Arbeitsschutz besser verstanden hatten und darum aus rechtlichen Gründen falsche Angaben machten, also lügen. Mangels Qualifikation konnten die Gewerbeaufsichten das nicht überprüfen. Ich vermute daher, dass im Jahr 2012 psychische Belastungen in noch mehr als 80% der Betriebe nicht beurteilt wurden.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Drucksache 17/10026, 2012-07-03
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/102/1710229.pdf
(oder https://psybel.snrk.de/wp-content/uploads/2012/07/1710229vorab.pdf)
Aufsichtstätigkeit beim Arbeitsschutz

9. Wie häufig stellte sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei Betriebsbesichtigungen pro Jahr seit 2005 bis heute absolut und prozentual zu allen geprüften Betrieben heraus, dass die geprüften Betriebe keine Gefährdungsbeurteilungen bzw. Gefährdungsbeurteilungen ohne die Beachtung von psychischen Gefährdungen durchgeführt haben (bitte nach Gewerbeaufsicht in den Ländern, Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften differenzieren)?

Diese Daten werden in den Jahresberichten der staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder bisher statistisch nicht erfasst, und auch die Unfallversicherungsträger verfügen nicht über verlässliche Aussagen.
Im Rahmen der Dachevaluation der 1. Periode zur Umsetzung der GDA wurden deutschlandweit über alle Wirtschafts- und Größenklassen insgesamt 6500 Arbeitgeber zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen befragt. Aus den Antworten ergibt sich, dass 52 Prozent der befragten Arbeitgeber für ihren Betrieb angaben, eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt zu haben. Je kleiner ein Betrieb desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wurde. Ähnliche Ergebnisse ergab eine im Jahr 2009 von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) durchgeführte repräsentative Befragung von Inhaberinnen und Inhabern bzw. Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern in Klein- und Kleinstunternehmen (BAuA: „Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von Inhaber/innen/Geschäftsführer/innen in Klein- und Kleinstunternehmen“, Dortmund/Berlin/Dresden 2011).

[Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach Größenklasse
(„Werden an den Arbeitsplätzen in Ihrem Betrieb Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt?“)
Quelle: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD;
Drucksache 17/10026, 2012-07-03, “Aufsichtstätigkeit beim Arbeitsschutz”.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/102/1710229.pdf
Umfrage: Presseinformation “Arbeitsschutz auf dem Prüfstand: Qualitätsbarometer beschlossen”
(http://www.gda-portal.de/de/pdf/PM-Evaluation.pdf?__blob=publicationFile&v=2, 2011-05-11).]

[…] [Es] wird deutlich, dass der Schwerpunkt bei den Besichtigungen im ‘Technischen Arbeitsschutz’ liegt. Das Sachgebiet ‘Arbeitsplatz, Arbeitsstätte, Ergonomie’ wird bei jeder zweiten Besichtigung thematisiert, das Sachgebiet ‘Arbeitszeit’ bei jeder zehnten Besichtigung. Das Sachgebiet „psychische Belastung“ wird hingegen im Durchschnitt bei jeder neunzigsten Besichtigung behandelt. […]
[…] In der o. g. repräsentativen Befragung wurde nach der Einbeziehung der „psychischen“ Belastungsfaktoren „soziale Beziehungen“ und „Arbeitszeitgestaltung“ in die Gefährdungsbeurteilung gefragt. 44 Prozent bzw. 48 Prozent der befragten Betriebe, die eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, gaben an, dass sie diese Belastungsfaktoren einbezogen haben. In der erwähnten Untersuchung wurde auch direkt nach der Einbeziehung psychischer Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung gefragt. Bezogen auf die Grundgesamtheit der repräsentativen Stichprobe von 6500 Betrieben führen insgesamt 20 Prozent der befragten Betriebe eine Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung von psychischen Belastungen durch. Die entsprechende Verteilung auf die Betriebsgrößenklassen zeigt die oben angeführte Abbildung.
[…]

In der Umfrage wurden Unternehmen (Geschäftsführungen beziehungsweise Arbeitsschutzfachleute) in den Betrieben befragt. Von großen Betrieben, die vor allem auf die Rechtssicherheit des Top-Managements achten, könnten auch Fehlangaben gekommen sein, damit keine Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen dokumentiert werden oder Zertifikate zurückgegeben werden müssen. Mir ist ein Betrieb bekannt, der hier bei Angaben zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz schlicht lügt.
Die Betriebsräte dieser Unternehmen könnten den den Gewerbeaufsichten gegebenenfalls nähere Angaben machen. Diese Schutzbehörden bleiben aber weiterhin unkritisch und fragen in den Betrieben nicht aktiv nach Belegen für behauptete Arbeitsschutzmaßnahmen im Bereich der psychischen Belastungen. Denn bei genauerer Kontrollen müssten Aufsichtspersonen feststellen, dass sie in der Vergangenheit den Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz der Betriebe in der Vergangenheit nicht gründlich und kompetent genug kontrolliert hatten. Das gemeinsame Versagen bindet Geprüfte und Prüfer darum enger aneinander, die zu schützenden Mitarbeiter haben das Nachsehen.
Es gibt Betriebe, die nach OHSAS 18001 zertifiziert sind, aber das Thema der psychischen Belastungen nicht ausreichend in ihren Arbeitsschutz integriert haben. Von Zertifikaten für Arbeitsschutzsysteme versprechen sich die Prüfer der Gewerbeaufsicht leider mehr, als diese Zertifikate wirklich bieten. Auch kann es vorkommen, dass Arbeitsschutzfachleute psychische Belastungen nicht ernsthaft beurteilen, den Begriff aber in der Gefährdungsbeurteilung zur Beruhigung überforderter Aufsichtsbeamter der Form halber ohne irgendwelche Aussagen zur Qualität des Arbeitsschutzes in diesem Bereich erwähnen. Sie können dann sagen, sie dass psychische Belastungen thematisiert worden seien. Und schon wieder gefährdet diese Scheinsicherheit die Arbeitnehmer.
Wegen dieser Situation hätten auch die Betriebsräte und die Personalräte in der bundesweite Umfrage befragt werden müssen, und zwar auch kritisch, denn viele Arbeitnehmervertretungen verstehen das Thema der psychischen Belastungen immer noch nicht gut genug.
Aber das Ergebnis ist so oder so eine Ohrfeige für die Arbeitsschutzpolitik aller seit 1996 dafür Verantwortlichen, nicht nur aus der Sicht des Arbeitsschutzes, sondern auch aus rechtsstaatlicher Sicht. Wir haben hier einen massenhaften Rechtsbruch, der sogar heute noch von den Behörden toleriert wird. Ich verlange ja nicht gleich Strafen, sondern wenigstens die Kontrolle leicht prüfbarer Dinge. Beispielsweise werden psychische Belastungen in vielen Unternehmen überhaupt nicht in die Arbeitsschutzunterweisung einbezogen. Unterlagen und Belege fehlen. Aber die Gewerbeaufsicht protokolliert nicht einmal solche eindeutigen Mängel.
Die Hoffnung auf unternehmerische Eigenverantwortung rechtfertigte den netten Versuch laxer Kontrolle vielleicht, aber dieser Versuch hätte früher beendet werden müssen: Mindestens die Hälfte der Großunternehmen missachtete über viele Jahre hinweg die Pflicht, die Gefährdungskategorie “psychische Belastungen” in den Arbeitsschutz zu integrieren. Eigentlich ist das Anarchie, aber sie erstaunt uns nicht mehr. Einerseits leben wir in einem Land, in dem Sozialhilfeempfänger penibel kontrolliert werden, damit sie keinen Cent zuviel bekommen. Andererseits trauen wir uns nicht, Unternehmer zu überwachen, deren Mehrheit auch heute noch die Gesundheit ihrer Mitarbeiter bis hin zur Körperverletzung auf das Spiel setzt. Angesichts der Geschichte kann heute die nachhaltige Respektlosigkeit dieser Unternehmer gegenüber den Arbeitsschutzbestimmungen eigentlich kein Versehen mehr sein.
-> Alle Beiträge zu dieser Kleinen Anfrage im Bundestag
 
Siehe auch:


 


2013-01-05
Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK):
https://psybel.snrk.de/wp-content/uploads/2013/01/Protokoll_ASMK_2012.pdf

Ergebnisprotokoll der 89. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder am 28./29. November 2012 in Hannover

Umsetzungsdefizite
Dem Bedeutungswandel im Spektrum der Arbeitsbelastungen muss in der Gesetzgebung und in der betrieblichen Praxis Rechnung getragen werden: Ein Arbeitsschutz, der psychische Belastungsfaktoren nicht oder nicht angemessen in seinen Fokus nimmt, wird in der modernen Arbeitswelt das Ziel, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und Unfälle zu vermeiden und Arbeit menschengerecht zu gestalten, nicht erfüllen.
Trotz richtungsweisender Aktivitäten der Länder und anderer Arbeitsschutzakteure, trotz der Anstrengungen vieler Betriebe im Handlungsfeld psychischer Belastungen: Es mangelt an einer stärkeren Verbindlichkeit für die Betriebe und an mehr Handlungssicherheit für die Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus muss auch die Kompetenz der verantwortlichen Akteure gefördert werden.
Defizite in Betrieben
Psychische Belastungen spielen keine oder nur eine untergeordnete Rolle in der Gefährdungsbeurteilung. So ergab eine Betriebsrätebefragung, dass in 58 Prozent der Betriebe mit mehr als neunzehn Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung ganz oder teilweise durchgeführt wurde, darunter aber lediglich zwanzig Prozent auch psychische Belastungen ermittelten (WSI 2008/2009). Eine repräsentative Befragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz zeigte für Klein- und Kleinstbetriebe (< 50 Beschäftigte) ein noch schlechteres Ergebnis: Nur 38 Prozent dieser Betriebe hatte eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, nur sechs Prozent ermittelten davon auch psychische Belastungen. (Sczesny, C., Keindorf, S., Droß, P. 2011, S.45ff.). Die jüngsten Ergebnisse der Dachevaluation der GDA bestätigen die unzureichende Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen. Von den befragten 6.500 Arbeitgebern antwortete nur jeder Zweite, dass in seinem Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde. Von diesen Betrieben berücksichtigte nur jeder fünfte Betrieb psychische Belastungen (soziale Beziehungen, Arbeitszeitgestaltung). Je kleiner der Betrieb, desto seltener lag eine Gefährdungsbeurteilung vor und desto geringer war der Anteil von Betrieben, die psychische Belastungsfaktoren ermitteln (BMA 2012, S. 10f.). Über die anschließende Umsetzung von Maßnahmen gibt es bisher keine Erkenntnisse. Die Gründe für die unzureichende Beurteilung von Arbeitsbedingungen und vermutlich noch geringere Umsetzung geeigneter Maßnahmen sind vielfältig. Es fehlt das Verständnis für psychische Belastungen, die Anforderungen sind unklar, es herrscht Unsicherheit über anzuwendende Instrumente und es mangelt an der Kompetenz der zuständigen Akteure. Die Begriffsdefinitionen, Verpflichtungen und Grundsätze im Arbeitsschutzgesetz (z.B. §§ 2, 3, 4, 5 ArbSchutzG) reichen offenbar nicht, um psychische Belastungen angemessen zu berücksichtigen und Arbeitsbedingungen menschengerecht zu gestalten. Auch andere geltende gesetzliche Regelungswerke werden nicht in erforderlichem Maße umgesetzt, obwohl die Beurteilung psychischer Belastungsfaktoren mittelbar oder unmittelbar enthalten ist (Arbeitssicherheitsgesetz [gemeint ist wohl “Arbeitsschutzgesetz”], Bildschirmarbeitsverordnung, etc.).
Defizite im Aufsichtshandeln
Wie in den Betrieben werden psychische Belastungen auch von den Gewerbeaufsichten in der Überwachungspraxis nicht angemessen berücksichtigt (Beck D., Richter G., Lenhardt U. 2012). Die Gründe dafür unterscheiden sich nicht wesentlich von denen in den Unternehmen. Es herrscht auch bei den Aufsichtsbeamtinnen und –beamten noch eine große Unsicherheit bei diesem Thema und die Beurteilungsmaßstäbe für die Angemessenheit von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen sind unklar. Trotz bestehender Konzepte, existierender Handlungshilfen und Qualifizierungsoffensiven der Arbeitsschutzbehörden müssen sich die vorwiegend technisch ausgebildeten staatlichen Aufsichtspersonen den Zugang zu den „modernen“ Belastungen im Aufsichtshandeln noch besser erschließen. Die Veränderungen im Anforderungsprofil des Aufsichtspersonals durch Neueinstellungen oder Nachbesetzungen von Angehörigen anderer nicht technisch ausgebildeter Berufsgruppen, vollzieht sich nur langsam. Erschwerend kommt hinzu, dass die rechtliche Unverbindlichkeit dafür sorgt, dass im Spannungsfeld zwischen Unternehmensleitungen und staatlicher Aufsicht die Durchsetzungsfähigkeit für konkrete Forderungen an die Betriebe stark eingeschränkt ist.

(Link nachträglich eingefügt)
Zu guter Letzte: Es gibt Betriebe, die nach OHSAS 18001 zertifiziert worden sind, obwohl ihnen mitbestimmte Prozesse zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz fehlen. Manche Zertifizierungen durch externe Auditoren (auf die sich die Gewerbeaufsichten leider formal verlassen) sind also nur eine Farce.

Betriebsräte haben Pflicht zur Überwachung

http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/SID-8CB884BE-2A869504/internet/style.xsl/gefaehrdungsbeurteilung-am-arbeitsplatz-9323.htm

… Auch Betriebsräte haben die Pflicht, darauf zu achten, ob der Arbeitgeber diesen Auftrag erfüllt. Arbeitgeber sind unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Der Arbeitgeber kann dies selbst tun. Er kann aber auch andere Personen wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte damit beauftragen. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden.
Studien zeigen jedoch, dass die Gefährdungsbeurteilung bei weitem noch nicht überall angewandt wird. Laut einer Betriebsrätebefragung von 2009 führen nur 56 Prozent der mitbestimmten Betriebe eine Gefährdungsbeurteilung durch. Nur 20 Prozent untersuchten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die psychischen Belastungen. Die Akteure im Betrieb sind bei dem Thema oft überfordert. …

(Hervorhebung nachträglich eingetragen)
Leider gehören manchmal auch Betriebsräte zu diesen überforderten Akteuren. Ihre Aufgabe ist ja auch nicht einfach, insbesondere bei nur teilfreigestellten Betriebsratsmitgliedern.
Schweigen alleine kann schon schädliche Folgen haben. Betriebsräte, die in gutgemeinter Absicht unwahre oder widersprüchliche Angaben in der Gefährdungsbeurteilung dulden, bestätigen diese Falschinformationen und verletzen damit ihre Pflichten. Noch schlimmer ist es, wenn Betriebsräte bei versehentlich von ihnen bestätigten Falschangaben ihre Fehler nicht korrigieren, sondern Falschangaben sogar unterstützen, um eigene Fehler (die eigentlich immer wieder passieren können) nicht zugeben zu müssen.

DGB-Index Gute Arbeit 2011

http://www.dgb-index-gute-arbeit.de/downloads/publikationen

Ergebnisse der Repräsentativumfrage 2011
Die Ergebnisse der Repräsentativumfrage 2011 der DGB-Index Gute Arbeit GmbH zum Thema “Arbeitshetze – Arbeitsintensivierung – Entgrenzung” stehen hier zum Download bereit.

Dekra: Burnout – der moderne Arbeitsunfall

Diese beiden Pressemeldungen zum “Arbeitssicherheitsbarometer 2011” der DEKRA thematisieren auch den Bereich der psychische Belastungen, die dann aber in dem 28seitigen Text selbst leider kaum eine Rolle spielen. Es geht also eher um den klassischen Arbeitsschutz. Auch der wird jedoch von der großen Mehrheit der Unternehmen vor allem als Pflichtübung betrachtet. Beachten Sie: Auch dort, wo Unternehmer Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz vorzeigen können, ist der Einbezug psychisch wirksamer Belastungen eher selten.
 
http://www.dekra.de/de/pressemitteilung?p_p_lifecycle=0&p_p_id=ArticleDisplay_WAR_ArticleDisplay&_ArticleDisplay_WAR_ArticleDisplay_articleID=6729055

DEKRA stellt Arbeitssicherheitsbarometer 2011 vor
Burnout – der moderne Arbeitsunfall
Stuttgart – In den Unternehmen gehen von der Technik immer weniger Gefahren aus; an die Stelle des klassischen Unfalls bei der Arbeit treten innere Kündigung und Burnout. Bei der heutigen Vorstellung des DEKRA Arbeitssicherheitsbarometers 2011 forderten DEKRA Experten die Unternehmen auf, dem Arbeits- und Gesundheitsschutz mehr Beachtung zu schenken und ihn als Investition in die Zukunft zu begreifen. Durch  Ausfallzeiten entsteht der deutschen Wirtschaft nach offiziellen Zahlen ein Schaden von jährlich 43 Mrd. Euro.
Für das DEKRA Arbeitssicherheitsbarometer hat die Expertenorganisation  DEKRA bundesweit über 600 Unternehmen per Online-Fragebogen  zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in ihren Betrieben befragt: nach dem Status, den Zielen und den Zukunftsaufgaben.
Mark Thomä, Mitglied des Vorstands der DEKRA SE und Leiter der Business Unit DEKRA Industrial: „Die positive Entwicklung bei den Unfallzahlen ändert  nichts an der Tatsache, dass die Anzahl der Unfälle und Krankheiten immer noch viel zu hoch ist. Die immer noch häufig als Kostenfaktor wahrgenommene Risikoprävention muss zunehmend als lohnende Investition für das Unternehmen betrachtet werden. Unter dem Strich rechnet sich Arbeits- und Gesundheitsschutz immer.“
Einerseits gibt es einen historischen Tiefstand bei den Arbeitsunfällen, andererseits gerät in den Betrieben das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz aus dem Fokus. Dies führt dazu, dass der „Produktionsfaktor Mensch“ tendenziell vernachlässigt und der immer komplexeren Arbeitswelt zu wenig Rechnung getragen wird. Die Folge ist ein Anstieg von Belastungen. Burnout und innere Kündigung sind dafür nur zwei Beispiele. Die Befragungsergebnisse machen folgendes deutlich:

  • Das Management erkennt nicht die Produktivitätsreserven, die sich über verringerte Unfallzahlen und Krankheitstage  –  also eine gesunde und  motivierte Belegschaft – verwirklichen lassen. Die Betriebe werden im Arbeitsschutz meist nur aktiv, weil sie gesetzliche Vorschriften befolgen müssen (84 Prozent der Nennungen) und nicht, weil sie den wirtschaftlichen Nutzen sehen (31 Prozent) oder aus „ethischen Gründen“ (38 Prozent).
  • Die Unternehmen sehen im „Verhalten der Mitarbeiter“ selbst die größte Gefahrenquelle. Jeder Zweite (50 Prozent) nennt seine Belegschaft als Hauptquelle für Unfallrisiken, gefolgt von „zunehmenden Druck auf die Mitarbeiter“ (20 Prozent) und „Unkenntnis der Mitarbeiter“ (17 Prozent).
  • Viele Maßnahmen werden  offenbar als wirkungslos empfunden. So veranstalten neun von zehn Unternehmen Schulungen zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz (89 Prozent), aber nur zwei Drittel (70 Prozent) glaubt an die Wirksamkeit der Maßnahme. An die Wirkung von ausgehängten  Betriebsanweisungen glaubt nicht einmal jeder zweite Befragte (45 Prozent) obwohl vier von fünf Firmen (79 Prozent) Anweisungen aushängen.
  • Die Führungskräfte unterschätzen die Unfallrisiken in ihren Unternehmen insgesamt. Vier von fünf (82 Prozent) der Unternehmen gehen davon aus, dass in ihrem Umfeld das Unfallrisiko „insgesamt geringer“ ist als anderswo.

Lothar Kreutz, Geschäftsführer DEKRA Industrial GmbH: „Der Arbeits- und Gesundheitsschutz steht vor dem Hintergrund alternder Belegschaften, des Fachkräftemangels und einer komplexeren Arbeitswelt vor neuen Aufgaben. In Zukunft werden nachhaltig angelegte, ganzheitliche  Konzepte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz benötigt, die die Bedeutung des Produktionsfaktors Mensch angemessener berücksichtigen.“
Sebastian Bartels, DEKRA Konzernbeauftragter Arbeits- und Gesundheitsschutz und Business Line Manager Management Systems: Die Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes müssen die Mitarbeiter erreichen, um wirksam zu werden. Es gilt, die Führungskräfte einzubinden, zu schulen und sie in die Lage zu versetzen, ihrer Verantwortung auch im Gesundheitsschutz nachzukommen und eine Vorbildfunktion einnehmen zu können. Das Ziel muss es sein, eine Gesundheits- und Sicherheitskultur zu etablieren, die sich letztlich positiv auf die Produktivität auswirkt.“

(“Die Betriebe werden im Arbeitsschutz meist nur aktiv, weil sie gesetzliche Vorschriften befolgen müssen …” nachträglich durch Fettdruck hervorgehoben; siehe zum Vergleich auch http://blog.psybel.de/esner/)
Anmerkung: Arbeitsunfall der Moderne war bereits im Jahr 2006 die Überschrift eines Artikels von Thomas Gesterkamp in der Zeitschrift des Bundestages “Das Parlament”.
 
http://www.dekra.de/de/pressemitteilung?p_p_lifecycle=0&p_p_id=ArticleDisplay_WAR_ArticleDisplay&_ArticleDisplay_WAR_ArticleDisplay_articleID=6728756

DEKRA: Maßnahmen gegen Burnout und Ausfälle installieren
Fehlzeiten systematisch reduzieren
Stuttgart –  Unternehmen nutzen zu wenig die Möglichkeiten zur Gesundheitsvorsorge im Betrieb, stellen die Experten von DEKRA fest. Wie aus dem DEKRA Arbeitssicherheitsbarometer 2011 hervorgeht, installieren vier von fünf Unternehmen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in erster Linie, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist. Der wirtschaftliche Nutzen einer gesunden Belegschaft ist vielen Führungskräften offenbar zu wenig bewusst – trotz der steigenden Zahl von psychischen Erkrankungen, dem demographischem Wandel und dem Fachkräftemangel. Der deutschen Wirtschaft entsteht nach offiziellen Zahlen durch Arbeitsunfähigkeit ein volkswirtschaftlicher Schaden von 43 Mrd. Euro.
„Der technische Arbeitsschutz ist rechtlich klar geregelt, gegen ungesunden Stress gibt es aber keine vergleichbaren Gesetze“, erläutert Sebastian Bartels, DEKRA Konzernbeauftragter Arbeits- und Gesundheitsschutz. „Hier sind die Unternehmen in der Pflicht, ihre Aufgabe selbst wahrzunehmen und ein System zu installieren, das beispielsweise Fällen von Burnout vorbeugt.“ In einem so genannten betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) werden alle technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz systematisch gebündelt, als Regel festgeschrieben und deren Einhaltung überwacht.
So zeigt das DEKRA Arbeitssicherheitsbarometer 2011, für das über 600 Unternehmen befragt wurden, deutliche Defizite im Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Unternehmen. Nur ein Drittel der Firmen nennt den wirtschaftlichen Nutzen als Grund, im Arbeits- und Gesundheitsschutz aktiv zu werden. Jeder zweite Befragte sieht im Verhalten seiner Belegschaft selbst die Hauptquelle für Gefährdungen, gefolgt von Stress und Unkenntnis. Einzelmaßnahmen wie Schulungen oder ausgehängte Betriebsanweisungen sind zwar üblich, werden aber selbst vom Management oft für wirkungslos gehalten.
Muskel- und Skeletterkrankungen waren 2009 nach Zahlen des AOK-Reports  2010  für die meisten Krankheitstage verantwortlich (23 Prozent). In der Statistik folgen Atemwegserkrankungen (14 Prozent), akute Verletzungen (12,3 Prozent) und psychische Erkrankungen (8,6 Prozent). Psychische Erkrankungen nehmen laut AOK dabei kontinuierlich zu: Seit 2004 soll sich die Zahl verzehnfacht haben. Bei einer Atemwegserkrankung fehlt ein Beschäftigter im Schnitt  nur 6,5 Tage, bei einer psychischen Erkrankung sind es fast 23 Tage.

Gesundheitsbedingte Frühberentung

Der Bericht ist zwar aus dem Jahr 2006, das Problem wächst aber munter weiter.
Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Heft 30,
Uwe G. Rehfeld, Robert Koch Institut, 2006-04-23
Gesundheitsbedingte Frühberentung
http://www.rki.de/cln_169/nn_199850/DE/Content/GBE/Gesundheitsberichterstattung/
GBEDownloadsT/fruehberentung,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/fruehberentung.pdf

S. 11:

… Im aktuellen Trendverlauf zeigt sich eine ähnliche Entwicklung für alte und neue Bundesländer mit einem weiteren Rückgang der Berentungsalter auf ein Niveau zwischen 49 und 51 Jahren. Dieses wird darauf zurückgeführt, dass jüngere und schwerere Erwerbsminderungsfälle in die Berentung gelangt sind, während Ältere die vorgezogenen Renten, insbesondere wegen Arbeitslosigkeit beantragen. Bemerkenswert ist darüber hinaus das niedrigere Zugangsalter bei Frauen (insgesamt 2003 49,2 Jahre; Männer: 50,7 Jahre). Dies ist auch auf einen hohen Anteil von Frühberentungen auf Grund psychischer Krankheiten (mit Durchschnittsalter 47,3 Jahre bei Arbeiterinnen und 48,3 Jahre bei Angestellten) zurückzuführen. …

S. 14:

… Bei der Frühberentung spielen insbesondere jene Krankheiten eine Rolle, die nicht unmittelbar lebensbedrohlich sind, jedoch die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen. Von erheblicher Bedeutung sind zunächst die psychiatrischen Krankheiten (ICD-9: 290–319/ICD-10: F00–F99) [♀35,5%, ♂24,5%]. Es folgen in der Häufigkeit des Auftretens die so genannten »Verschleiß-Erkrankungen« des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes (ICD-9: 710–739/ICD-10: M00–M99)) [♀19,3%, ♂20,9%], Neubildungen (ICD-9: 140–239/ICD-10: C00–D48) [♀16,1%, ♂13,5%] und Krankheiten des Kreislaufssystems (ICD-9: 390–459/ICD-10: I00–I99) [♀7,2%, ♂16,1%]. …

S. 15:

… Das Gewicht der Krankheitsgruppen für das Berentungsgeschehen hat sich im Zeitablauf bei Männern und Frauen unterschiedlich entwickelt … . Seit 1983 hat sich der Anteil der Kreislauferkrankungen bei den Männern von ehemals fast 40 % auf nunmehr 16 % verringert. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der Frühberentungen aufgrund von Krankheiten des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes zunächst von 15 % auf über 30 %; er liegt derzeit bei rund 21 %. Einen bemerkenswerten Verlauf haben darüber hinaus die Berentungen wegen psychischer Erkrankungen genommen: Ihr Anteil ist von rund 8 % im Jahr 1983 auf rund 24 % im Jahre 2003 angestiegen und dürfte als Indikator die zunehmenden psychosozialen Belastungen in Arbeitswelt und Gesellschaft abbilden. …

Das Grundmuster dieser Entwicklungen hat sich bei Frauen in ähnlicher Weise entwickelt: Frühberentungen wegen Kreislauferkrankungen sind im betrachteten Zeitraum von 37 % auf rund 7 % gesunken, der Anteil der psychischen Erkrankungen ist von unter 10 % auf die nunmehr häufigste Erkrankungsart mit rund 35 % angestiegen. Dieser Trend ist noch stärker als bei den Männern und dürfte auf die vielfältigen sozio-psychologischen Belastungen der heutigen Zeit hinweisen, die sich bei Frauen stärker auswirken. …

S. 17:

… Die aus gesundheitlichen Gründen mit einer Erwerbsminderung früher aus dem Erwerbsleben ausscheidenden Rentner haben eine deutlich niedrigere Lebenserwartung. …

(Nachträglich hinzugefügt: Hervorhebungen, Anmerkungen in eckigen Klammern)
Haben die Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichten deswegen seit 2006 strenger geprüft?
 


Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Heft 48,
Manuela Nöthen und Karin Böhm, Robert Koch Institut, 2010-01-28
Krankheitskosten
http://www.rki.de/cln_169/nn_199850/DE/Content/GBE/Gesundheitsberichterstattung/
GBEDownloadsT/Krankheitskosten,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Krankheitskosten.pdf
, S. 19

11,3%: [Kostenanteil im Jahr 2006 psychischer Erkrankungen an allen Erkrankungen]
9,0%: unter 15 jahre
12,0%: 15 bis 29 Jahre
12,9%: 30 bis 49 Jahre
9,7%: 45 bis 64 Jahre
10,3%: 65 bis 84 Jahre
24,1%: über 85 Jahre

Absolut betrugen im Jahr 2006 die Kosten für psychische Erkrankungen 26,7 Milliarden Euro. (In der Tabelle auf S. 19 ist ein Fehler. Anstelle der 11,3% standen dort irrtümlicherweise 12,4%.)

Jeder zehnte Ausfalltag am Arbeitsplatz psychisch bedingt

http://www.inqa.de/Inqa/Navigation/Themen/stress,did=258610.html?view=renderPrint (mit Linkliste)

18.8.2011
Psychische und psychosomatische Störungen sind immer häufiger Ursache für Arbeitsunfähigkeit. Wie das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) in seinem jüngsten Fehlzeiten-Report meldet, verursachten psychische Erkrankungen im vergangenen Jahr bereits 9,3 Prozent aller Fehltage am Arbeitsplatz. Die meisten Krankheitstage entfielen 2010 auf die Gruppe der Muskel- und Skeletterkrankungen (24,2 Prozent). Darauf folgen akute Verletzungen (12,9 Prozent), Atemwegserkrankungen (zwölf Prozent). …

Zur WIdO-Veröffentlichung (2011-04-19) gab es in diesem Blog schon einen Artikel: http://blog.psybel.de/burnout-auf-dem-vormarsch/. Wegen der Linkliste wiederhole ich die heute von der INQA aufgewärmte Meldung.