Wider die Individualisierung von Krankheit

Interessante Seminarunterlagen veröffentlicht SKOLAMED in http://www.health-on-top.de/seite.php?c=251&jahr=2014, http://www.health-on-top.de/seite.php?c=251&jahr=2013 usw., darunter auch Gesundheit als Organisationskultur – Wider die Individualisierung von Krankheit von Thomas Sattelberger: http://www.health-on-top.de/userdoks/handouts/2013_semfo_sattelberger.pdf.
In http://www.health-on-top.de/userdoks/handouts/2013_semho_sattelberger.pdf schreibt Thomes Sattelberger (von 2007 – 2012 Personalvorstand der Deutschen Telekom AG und heute Vorsitzender der HR-Alliance):

[…] Der Turbokapitalismus zeitigt seine ganz eigene Form von Krankheit. Es benötigt eben nicht nur individueller Präventionsprogramme und Reparaturmaßnahmen, sondern eine neue Form ordnungspolitischer Kulturpolitik von Entschleunigung des Managements of Change bis hin zu einem menschengerechten Arbeitszeitregime. […]

Einbindung der Mitarbeiter

http://www.forum-institut.de/de/veranstaltungen/personal/veranstaltung/details/1411465-gefaehrdungsfaktor-psychische-belastung/

Datum: 18.11.2014
Ort: Düsseldorf 

Die Gefährdungsbeurteilung mit dem Focus “Psyche”
Eines der heute bedeutsamsten Faktoren im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ist die “psychische Belastung”. Wie Sie richtig beurteilen, Schutzmaßnahmen festlegen und damit Ihr unternehmensinternes Risiko managen, erfahren Sie in diesem Praxisseminar.
Die Themen

  • Verpflichtung der Unternehmen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung bereits seit dem Jahr 1996 (!)
  • Bedeutung und Chancen einer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung
  • Vorbereitung und Durchführung: Gefährdungen ermitteln, beurteilen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes einleiten
  • Einbindung der Mitarbeiter
  • Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats, Personalrats oder sonstiger Mitarbeitervertretungen

[…]

Ihre Referenten:

  • Reinhard Walleter
    Sicherheitsingenieur, Südwestmetall – Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V., Stuttgart
  • Lothar A. Jordan
    Vizepräsident des Arbeitsgerichts Mannheim/Heidelberg

ABF-Fachtagung: Arbeit und psychische Gesundheit

http://www.abfev.de/images/ABF-Fachtagung-Mai%202014
(und derzeit mit Link zum Anmelden auch http://www.abfev.de/):

Fachtagung zum 35jährigen Bestehen des ABF e. V. zum Thema:
Arbeit und psychische Gesundheit
Veränderte Anforderungen, neue
Belastungen – innovative Ansätze
zur Arbeitsgestaltung und zum
Gesundheitsmanagement 
16. Mai 2014
in der Rosa-Luxemburg-Stiftung Berlin

Tagungsort:
Rosa-Luxemburg-Stiftung
Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin
Organisation:
Arbeit, Bildung und Forschung e.V.
Arbeitsbereich Sozial- und Wirtschaftspsychologie
Tel: 030/838 51150
abf@abfev.de

„Sind wir heute anders krank?”
… so der Titel des DAK-Gesundheitsreports 2013. Psychische Diagnosen nehmen in der erwerbstätigen Bevölkerung seit Ende der 1990er Jahre stetig zu. Der Gesundheitsreport 2012 der TK weist als Grund dafür auch auf die ständige Erreichbarkeit und die hohe Mobilität hin. Der Stressreport der Bundesanstalt für Arbeitsschutz- und Arbeitsmedizin (BAuA) [(2012)] argumentiert, der Anstieg der psychischen Erkrankungen in der erwerbstätigen Bevölkerung sei der Leistungsverdichtung seit den 1990er Jahren geschuldet.
Psychische Diagnosen sind heute der Hauptgrund für den vorzeitigen Ausstieg aus dem Arbeitsleben. Die Zahl hat sich in den letzten 10 Jahren verdoppelt. Kannman sagen: Früher war Schnupfen oder Rücken – heute ist es die chronische Erschöpfung? Enttabuisieren wir heute psychische Störungen und akzeptieren solche Diagnosen? So berichten Hausärzte, dass Patienten zunehmend von sich aus ihre psychische Beeinträchtigung durch Arbeitsüberlastung ansprechen. Gibt es neue Bezeichnungen für Krankheiten, die früher anders, falsch oder gar nicht diagnostiziert und behandelt wurden? Sind wir heute Belastungen ausgesetzt, für die wir erst einen angemessenen Umgang lernen müssen? Brauchen wir eine besondere Widerstandkraft und benötigen etwa ein Resilienztraining? Die Frage ist: Wie können wir individuelle, betriebliche und gesellschaftliche Schutzfaktoren stärken?
Vor diesem Hintergrund soll diskutiert werden, wie ein betriebliches Gesundheitsmanagement zu gestalten ist, das die individuelle und betriebliche Gesundheitskompetenz und Leistungsfähigkeit fördert.
Die Tagung richtet sich an Verantwortliche des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, betriebliche Interessenvertretungen, Personalentwickler(innen), Wissenschaftler(innen) und Verantwortliche der betrieblichen Weiterbildung.

(Links zu Gesundheitsreports und Anmerkung in eckigen Klammern nachträglich eingefügt)

Referenten

  • Prof. Dr. Eva Bamberg (Uni Hamburg)
  • Astrid Costanzo-Weh (Leiterin Gesundheits-management DAK Berlin)
  • Prof. Dr. Antje Ducki (Beuth Hochschule Berlin)
  • Prof. Dr. Siegfried Greif (Uni Osnabrück)
  • Siegfried Kühbauer (Weddinger Kinder- farm e.V.)
  • Prof. Dr. Gisela Mohr (Uni Leipzig)
  • Dr. Annegret Rohwedder (Rosa-Luxemburg-Stiftung Berlin)
  • Dr. Anika Schulz-Dadaczynski (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – BAuA)

Wenige Unternehmen haben die psychische Belastung berücksichtigt

Tagesveranstaltung von Südwestmetall in Stuttgart, 2014-05-21
http://www.suedwestmetall.de/swm/web.nsf/id/li_sweb9huhg3.html

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Gefährdungen jeglicher Art an den Arbeitsplätzen zu beurteilen. Dies geschieht im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Wenige Unternehmen haben dabei die psychische Belastung berücksichtigt. […]

Veranstaltung, in der auch der von der Arbeitgeberseite unterstützte KPB-Test vorgestellt wird.
Leider gilt auch: Immer noch zu wenige Betriebsräte haben die Fähikeit entwickelt, mit der Durchführung und Auswertung solcher Tests kritisch umzugehen.

DNV·GL: Verantwortung im Arbeitsschutz

http://www.dnvba.com/de/training/Arbeitssicherheit/Pages/Verantwortung-im-Arbeitsschutz.aspx (Seminarankündigung)

Datum: 26. März 2014, 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Ort: Essen
[…]
Datum: 08. Oktober 2014, 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Ort: ​Hamburg
[…]
Inhalte:

  • Gesetzliche Rahmenbedingungen
  • Unternehmerpflichten
  • Sicherheitsorganisationsplan und Pflichten­übertragung
  • Verantwortlichkeiten von:
    • Führungskräften
    • Betriebsrat
    • Fachkräften für Arbeitssicherheit
    • Betriebsärzten
    • Sicherheitsbeauftragten
    • Arbeitsschutzausschuss
    • Mitarbeitern
  • Rechtsfolgen
  • Staatliche Überwachung
  • Die Rolle von Berufsgenossenschaften
  • Unfallentstehung und Unfallursachenanalyse
  • Auswirkungen nach einem Unfall
  • Vorbeugende Sicherheitsarbeit

[…]

“Betriebsrat” habe ich besonders hervorgehoben. Ein ernsthaft arbeitender Zertifizierer wird sicherlich darauf achten, das bei Audits nach OHSAS 18001 immer Betriebsräte dabei sind und dass die Vertraulichkeit von Auditunterlagen nicht dazu führt, dass den Arbeitnehmervertretern die ihnen nach § 87 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) zustehenden Unterlagen vorenthalten werden. Bei der Gestaltung z.B. eines an OHSAS 18001:2007 orientierten Handbuchs für das Arbeitsschutzmanagement eines Betriebes muss die Arbeitnehmervertretung nicht nur gemäß BetrVG mitbestimmen, sondern alle Änderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen gemäß OHSAS 18001:2007 4.4.3.2 mit der Arbeitnehmerseite abgesprochen werden.
Bei Audits kann ein Zertifizierer darauf achten, dass Arbeitnehmervertreter wissen, was der Absatz 4.4.3.2 in OHSAS 18001:2007 “Mitwirkung und Mitbestimmung” für sie bedeutet. Gut wäre es, wenn sie das z.B. im Arbeitsschutzmanagement-Handbuch (AMS-Handbuch) ihres Betriebes nachlesen können. Außerdem sollte nicht vergessen werden, dass die für das AMS letzendlich verantwortliche oberste Führung über die “Ergebnisse der Mitbestimmung und Beratung” ordentlich informiert werden muss. Die zuständigen Betriebsräte erhalten eine Kopie der Managementreview, damit sie verstehen, wie die oberste Führung informiert wurde.
Bei deutschen Unternehmen mit Standorten in Regionen, in denen es keine Mitbestimmung gibt, kann der Absatz 4.4.3.2 in den dortigen Betrieben nicht durch einen simplen Verweis auf die an den einzelnen Standorten geltenden Gesetze ersetzt werden. Und in Deutschland selbst sind durchaus Mitbestimmungsregelungen erlaubt, die den Arbeitnehmern mehr Rechte einräumen, als das Betriebsverfassungsgesetz das verlangt.

Zertifizierer wehrt sich gegen Betriebsratsthemen

In Facebook hatte ein bei der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditierter Zertifizierer im letzten Jahr einen Lehrgang “Auditor für Arbeitsschutzmanagementsysteme nach BS OHSAS 18001:2007” angeboten. Ich stellte ihm in einem Kommentar zu seiner Seminar-Ankündigung in Facebook die kurze Frage: “Wurde in dem Seminar die Mitwirkung von Betriebsräten an Audits thematisiert?” Nicht mehr, nicht weniger. Das Zertifizierungsunternehmen löschte diesen Frage.
Viel professioneller und hilfreicher reagiert die TÜV-SÜD-Akademie: https://www.facebook.com/tuevsuedakademie/posts/10152225658444595.

Mitbestimmung bei QM-Systemen

http://qm-blog.certqua.de/was-sie-ueber-die-betriebliche-mitbestimmung-bei-der-einfuehrung-eines-qm-systems-wissen-muessen/

[…]
5. Audits und Zertifizierungen

Ist das QM-System eingeführt und soll [es] durch eine externe Organisation zertifiziert werden, finden Audits durch interne und externe Auditoren statt. Sie umfassen die Kontrolle darüber inwiefern das QM-System durch die Mitarbeiter auch tatsächlich gelebt wird. Die Kontrolle eröffnet jedoch kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates. Einzig die Benennung der internen Auditoren bedarf einer Zustimmung des Betriebsrates.
Möchten auch Sie Qualitätsexperte im Bildungsmanagement werden und mehr über die Einführung eines QM-Systems und die betriebliche Mitbestimmung erfahren? Dann besuchen Sie die Basisseminare „Qualitätsmanagementbeauftragter“, „Qualitätsmanager“ und „QM-Fachauditor“ der CERTQUA GmbH

(Hervorhebung nicht im Originaltext)
Bei einer so hilfreichen Information zitiere ich die Werbung für Seminare gerne mit. 🙂
Aber Vorsicht: Bei Audits vom QMs, die den Arbeits- und Umweltschutz betreffen, herrscht eine erweiterte Mitbestimmung, die in dem Artikel nicht berücksichtigt worden ist.
Manche Arbeitnehmervertretungen wissen nicht einmal, dass sie bei der Auswahl der internen Auditoren mitbestimmen können. Noch schlimmer: Sie interessieren sich nicht dafür. Ihnen erscheint das Thema als zu kompliziert und zu unwichtig. So kann es dann passieren, das Auditoren und Auditierte sich (entgegen der Forderungen in ISO 19011) sehr nahe stehen und die Audits zur Farce werden. Die Geschäftsführungen und Behörden bekommen geschönte Berichte. Arbeitnehmervertreter, die hier nicht aufpassen, schaden damit den von ihnen vertretenen Arbeitnehmern.
In dem Artikel geht es um die Mitbestimmung bei der Einführung von QM-Systemen generell. Und im Satz “Einzig die Benennung der internen Auditoren bedarf einer Zustimmung des Betriebsrates” geht es um Zustimmung. Die Pflichten des Betriebsrates beschränken sich aber nicht auf Zustimmung: Geht es beim QM um Arbeitsschutzmanagementsysteme (z.B. Zertifikations- und Zwischenaudits nach OHSAS 18001), dann ergeben sich u.A. aus dem § 89 des Betriebsverfassungsgesetzes für den Betriebsrat bzw. für die Personalvertretung starke zusätzliche Rechte und Pflichten.
Gerade bei Audits im Arbeitsschutz geht es nämlich darum, dass die Arbeitnehmer einseitige Darstellungen des Arbeitgebers korrigieren können müssen. (Falschdarstellungen der Qualität des AMS gab es sogar in Geschäftsberichten großer Unternehmen. Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat müssten solche Fehler verhindern.)
Arbeitnehmervertretungen sind vom Arbeitgeber nicht nur über Arbeitsschutz-Audits zu informieren, sondern sie sind hinzuzuziehen. Das gilt auch für Audits durch private Zertifizierungsunternehmen, auf die sich Aufsichtspersonen der Gewerbeaufsicht verlassen (siehe Absatz 5 im Anhang der LV 54). Ansonsten wäre es ja möglich, die Arbeitnehmervertretung durch die Privatisierung von Teilen der Arbeitsschutzaufsicht zu behindern. Oft reicht schon die Anwesenheit eines sorgfältig Protokoll führenden Arbeitnehmervertreters, sicherzustellen, dass die dargestellte Qualität des Arbeitsschutzes den Tatsachen besser entspricht.

Irreführende Werbung sogar vom TÜV

http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xbcr/SID-7B543487-D9624C28/tng_de/betriebliches-gesundheitsmanagement-bgm.pdf

Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Grundlagen und Zertifikatslehrgang zum Betrieblichen Gesundheitsmanager nach DIN SPEC 91020 […]

Den irreführenden Bezug stellt der TÜV gleich am Anfang der Broschüre her. Der TÜV-Nord macht außerdem noch auf “weitere Termine zum Thema Arbeitsschutzmanagement” aufmerksam und klassifiziert sein Seminar zum BGM nach DIN SPEC 91020 damit schon als einenen Termin zum Arbeitsschutzmanagement.
Besonders bedenklich an dieser Werbung des TÜV-Nord ist, dass der Verein wissen muss, dass die DIN SPEC 91020 kein Standard für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ist. Die Zeiten, in denen man in Deutschland Organisationen wie dem TÜV bedingungslos vertrauen kann, sind eben auch vorbei.
Vergeuden Sie kein Geld für eine Ausbildung in der falschen Reihenfoge. BGM ist Kür, Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Pflicht. Wenn sie im Arbeitsschutzmanagement nach einem Standard vorgehen wollen, dann hilft Ihnen die DIN SPEC 91020 nicht viel weiter. BGM ist kein Arbeitsschutzmanagement. Lernen Sie lieber zunächst OHSAS 18001 (oder OHRIS oder ILO-OSH usw.) kennen. (OHSAS 18002 ist schon ein kleines aber immer noch gut lesbares Lehrbuch, das man bei TÜV-media(!) kaufen kann.) Wenn die Pflicht getan und noch Geld da ist, dann können Sie sich anschließend immer noch mit der Kür vergnügen.

DNV-Seminar im März 2014

http://www.dnvba.com/de/training/Arbeitssicherheit/Pages/Psychische-Belastung-in-der-Arbeitswelt-Herausforderung-fuer-die-Fuehrungsverantwortung.aspx

Psychische Belastung in der Arbeitswelt – Herausforderung für die Führungsverantwortung
Datum: 18. März 2014, 09:00 Uhr – 19. März 2014, 17:00 Uhr
Ort: Essen
Stadt: Essen
Land: Deutschland
Kursnummer: 2014AMS009
[…] Welche gesetzlichen Mindestanforderungen gibt es? […]

Die Frage “Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es?” hätte gereicht.
Det Norske Veritas (DNV) auditiert auch Implementierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) in Unternehmen, z.B. zur Zertifizierung nach OHSAS 18001. Seit 1996 gehört die Vermeidung psychischer Fehlbelastungen zu den Aufgaben des Arbeitsschutzes. Damit müssen sich Unternehmenwie DNV befassen, wenn sie AMS-Audits durchführen.
Es gibt viele solcher Zertifizierungsfirmen wie DNV. Diese Zertifizierer stehen miteinander im Wettbewerb um Kunden. Aber obwohl es bei AMS-Audits um den Schutz der Arbeitnehmer geht, sind nicht die Arbeitnehmer die Kunden der Zertifizierer, sondern die Arbeitgeber. Sie können unter den Auditoren diejenigen auswählen, die ihnen nur die Einhaltung der Mindestanforderungen abverlangen. In diesem Wettbewerb geht es also nicht um Spitzenqualität im Arbeitzsschutz. Akkreditiert sind die Zertifizierer bei der DAkkS, deren Anteilseigner ebenfalls wenig Bezug zu Arbeitnehmervertretern haben. Im Zertifizierungsgeschäft dominieren wirtschaftliche Interessen.
Seit dem Beginn der Zertifizierung von AMS hätten die Zertifizierungsunternehmen einen eventuell fehlenden Einbezug psychischer Belastungen in das Arbeitsschutzmanagement eines auditierten Unternehmens als Abweichung protokollieren und Verbesserungen fordern müssen. Auch müssen Zertifizierer darauf achten, dass die Arbeitnehmervertretung in Fragen des Arbeitsschutzes einzubeziehen ist. Selbst wenn Audits (auch Zwischenaudits und Re-Zertifizierungsaudits) konzernweit erfolgen und es in Teilen des Unternehmens keine Mitbestimmung gibt, dann berechtigt das die Unternehmen trotzdem nicht, Betriebs- und Personalräte in Deutschland bei der Ausübung ihrer Aufsichts- und Mitbestimmungspflichten zu behindern. Die Unternehmen haben vielmehr sicherzustellen, dass die Arbeitnehmervertretungen in ihrem Zuständigkeitsbereich ihren Pflichten gerecht werden können. Das hat bei der Durchführung von AMS-Audits auch von der Zertifizierungsgesellschaft beachtet zu werden.
Voraussetzung z.B. für eine Zertifizierung nach OHSAS 18001 ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Hoffentlich vermittelt DNV den Seminarteilnehmern, wie DNV bei den von DNV durchgeführten Audits die Einhaltung der Vorschriften überprüft. Auch das Betriebsverfassungsgesetz gehört zu diesen Vorschriften.