EU-OSHA: Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Zahlen

http://osha.europa.eu/de/safety-health-in-figures

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Zahlen
Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erfasst Statistikinformationen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und führt in ganz Europa Erhebungen und Meinungsumfragen durch. Die EU-OSHA befasst sich u. a. mit Arbeitsunfällen, demografischen Entwicklungen und arbeitsbedingten Erkrankungen, Risikomanagement am Arbeitsplatz sowie damit, wie die Menschen das Arbeitsumfeld in Europa empfinden.

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2010

http://osha.europa.eu/fop/germany/de/statistics/statistiken

Der Bericht [der Bundesregierung] bietet neben grundlegenden arbeitsweltbezogenen Daten zu Bevölkerung und Erwerbstätigkeit insbesondere Daten der Unfallversicherungsträger zu Arbeits- und Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Darüber hinaus werden auch das Verrentungsgeschehen und Arbeitsunfähigkeitsdaten analysiert. Abgeleitet aus letzteren werden volkswirtschaftliche Kosten der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit abgeschätzt. Weitere Daten zu den Unfallversicherungsträgern und zur Gewerbeaufsicht runden den Überblick über die Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz ab. Zusätzlich werden Daten aus der Schülerunfallversicherung ausgewertet.
Im diesjährigen Schwerpunkt befasst sich der Bericht mit dem Öffentlichen Dienst. Neben der Beschreibung der Personalstruktur werden die physischen und psychischen Arbeitsbedingungen im Öffentlichen Dienst mit denen in Industrie, Handwerk und Dienstleistungsbereich verglichen. Auch auf gesundheitliche Beschwerden, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten wird kurz eingegangen. Darüber hinaus wird das Restrukturierungsgeschehen in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen dargestellt.

http://osha.europa.eu/fop/germany/de/statistics/statistiken/suga/suga2010
S. 22


Arbeitsprogramm: Gesund und erfolgreich arbeiten im
Büro
Ziel des Arbeitsprogramms ist eine Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Muskel-Skelett-Erkrankungen von Beschäftigen an Büroarbeitsplätzen durch die Etablierung und Stärkung der Präventionskultur in den Unternehmen. Die systematische Wahrnehmung des Arbeitsschutzes soll gefördert und die psychischen Belastungen sollen verringert werden. [Wieder der populäre Fehler. Richtig muss es heißen: psychische Fehlbelastungen sollen verringert werden.] Im Fokus steht zudem die Förderung der Gesundheitskompetenz der Mitarbeiter hinsichtlich psychischer Belastungen, um langfristig MSE [Muskel-Skelett-Erkrankungen] zu reduzieren.

S. 24


Gemeinsame Leitlinie

Als ein weiteres Thema für eine gemeinsame Leitlinie sieht die Nationale Arbeitsschutzkonferenz Beratung und Überwachung zu psychischen Belastungen vor. In 2010 hat hier eine aus Vertretungen aller drei GDA-Träger [Träger der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie] und der Sozialpartner zusammengesetzte Arbeitsgruppe ein „Konturenpapier“ zum gemeinsamen Grundverständnis von Beratung und Überwachung zum Thema psychische Belastungen entwickelt.

S. 25


Nationale Arbeitsschutzkonferenz

Darüber hinaus hat die NAK [Nationale Arbeitsschutzkonferenz] erste grundlegende Beschlüsse zum Zeitplan und der Umsetzung des Zielableitungsprozess für die GDA-Periode ab 2013 getroffen. Weiterhin hat sie die Erarbeitung eines gemeinsamen Grundverständnisses bei Überwachung und Beratung zum Thema ‚Psychische Belastungen‘ beauftragt.

S. 26


Gemeinsamer Jahrestätigkeitsbericht der deutschen Arbeitsaufsichtsbehörden

Neben der Aufgabenwahrnehmung in der GDA erfolgte eine Koordinierung der Aktivitäten der Arbeitsschutzaufsichtsbehörden der Länder durch den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI). So haben die Länder unter anderem neben den gemeinsamen Länderpositionen zur Arbeitsschutzorganisation, Systemkontrolle und zu psychischen Belastung beschlossen, Konzepte für ein gemeinsames Grundverständnis über Qualitätskriterien der staatlichen Aufsicht, risikoorientierte Aufsichtstätigkeiten sowie Grundelemente der Steuerung der Aufsichtstätigkeit zu entwickeln.

(Anmerkungen in eckigen Klammern nachträglich eingefügt)
In dem Bericht gibt es auch noch einige interessante Tabellen und Grafiken.
Interessant ist auf S. 22 der Satz “Im Fokus steht zudem die Förderung der Gesundheitskompetenz der Mitarbeiter hinsichtlich psychischer Belastungen, um langfristig MSE zu reduzieren.” Ich bin mir hier nicht sicher, ob “psychisch” mit “physisch” verwechselt wurde. Wie auch immer, es geht darin um Verhaltensprävention, d.h. um das Verhalten von Mitarbeitern. Betriebsräte und Personalräte müssen hier darauf achten, dass im Arbeitsschutz die Verhältnisprävention Vorrang hat. Da aber Verhaltensprävention und Verhältnisprävention im Gesundheitsmanagement durchaus zusammengehören und sich auch sinnvoll ergänzen, benötigen Betriebsräte Kompetenz und Durchsetzungsvermögen in beiden Bereichen. Sie haben hier ein Mitbestimmungsrecht, zu dessen Ausübung sie das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet: Nach dessen § 87 kann die Arbeitnehmervertretung nicht nur mitbestimmen, sondern sie hat mitzubestimmen.

Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle

Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
http://blog.psybel.de/lasi-veroeffentlichungen/#LV54, Inhalt:

1. Einleitung 9
2. Ziele der behördlichen Systemkontrolle 9
3. Bestandteile der behördlichen Systemkontrolle 10
3.1 Vorgehen 10
3.2 Inhalte 11
3.3 Bewertung 14
3.3.1 Bewertungssystematik 14
3.3.2 Gesamtbewertung 15
Anhang 17
Bewertungssystematik für die Arbeitsschutzorganisation 19
Verfahrensanleitung zur Systemkontrolle 35

Vorwort:

Das Ziel des Arbeitsschutzgesetzes ist, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Maßnahmen des Arbeitsschutzes, einschließlich der Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit, können in den Betrieben längst nicht mehr von Einzelinitiativen und Zufällen abhängig gemacht werden. Die komplexen Anforderungen an den Arbeitsschutz bei neuen Technologien und Prozessen sowie die notwendige weitere Reduzierung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen drängen zu einem effizienten und systematischen Arbeitsschutz in den Betrieben. Dieser trägt zur langfristigen Kostenentlastung der Betriebe sowie der sozialen Sicherungssysteme bei.
Angesichts dieser Entwicklungen in der Arbeitswelt kann auch die Aufsichtstätigkeit (Überwachung und Beratung) der staatlichen Arbeitsschutzbehörden nicht mehr bei Einzelmaßnahmen ansetzen. Vielmehr müssen Betriebe als Systeme betrachtet und als „Organisationsgebilde“ verstanden werden. Ursachen für Arbeitsschutzmängel müssen aufgedeckt werden. Dabei kann die Ursachenprüfung nicht beim Fehlverhalten des Arbeitnehmers enden, denn allzu häufig finden sich Fehler in der Delegationskette, in der Bereitstellung von Informationen, oder es sind Zuständigkeiten oder Abläufe unklar.
Die vorliegende LASI-Veröffentlichung „Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle“ (LV 54) konkretisiert die Ziele, das Vorgehen und die Inhalte der Überwachung und Beratung durch die staatlichen Arbeitsschutzbehörden zur Arbeitsschutzorganisation. Sie ersetzt teilweise die im Jahr 2003 erschienene LASI-Veröffentlichung LV 33 [Teil A; Teil B der LV 33 wird noch überarbeitet].
Die Neufassung dieser LASI-Veröffentlichung verdeutlicht den hohen Stellenwert, den die behördliche Systemkontrolle für die Arbeitsschutzbehörden der Länder hat.
Die Aufsichtstätigkeit der staatlichen Arbeitsschutzbehörde hat insbesondere die wirksame Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen im Blick. Der Bewertung der Arbeitsschutzorganisation im Betrieb kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Durch die LV 54 wird die Überwachung und Beratung von Betrieben als kontinuierlicher Prozess der Behörden angelegt, der die Verbesserung des Niveaus der Arbeitsschutzorganisation im Betrieb anstrebt. Gleichzeitig wird im Rahmen der staatlichen Beratung eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation bzw. ein Arbeitsschutzmanagementsystem als kontinuierlicher Prozess im Betrieb gefördert.
Bremen / Hannover im März 2011

(Hervorhebung, Hyperlinks und Anmerkung in eckigen Klammern nachträglich eingefügt)
Siehe auch:

Leitlinien für Arbeitgeber

http://osha.europa.eu/de/topics/stress/advice_for_employers

Arbeitgeber sind durch die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG über Gesundheit und Sicherheit in der EU zu einem arbeitsbedingten Stressmanagement verpflichtet. Diese Richtlinie und ihre Umsetzung auf Ebene der Mitgliedstaaten ordnen arbeitsbedingten Stress eindeutig dem gesetzlichen Bereich von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu. Es wird darin die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass mit Stress auf dieselbe logische und systematisch Art und Weise umgegangen wird wie mit anderen Gesundheits- und Sicherheitsproblemen. Dazu soll das Risikomanagementmodell mit besonderem Schwerpunkt auf Präventivmaßnahmen eingesetzt werden.
Die Dokumente „Framework agreement on work-related stress“ (Rahmenvereinbarung über arbeitsbedingten Stress) [2004] und „Framework agreement on harassment and violence at work“ (Rahmenvereinbarung über Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz) bieten Arbeitgebern in der EU ebenfalls einen Anhaltspunkt im Umgang mit Stress am Arbeitsplatz. Darüber hinaus haben Mitgliedstaaten ihre eigenen praktischen Leitlinien verfasst und Präventivmaßnahmen im Zusammenhang mit Stress, Gewalt und anderen psychosozialen Risiken eingeführt. …

(Link zu vkm-baden.de und Anmerkung in eckigen Klammern nachträglich eingefügt)
 
http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/F34021191161CA40C12574F00040C7F3
Interpretation der BDA:

Psychische Belastung – psychische Erkrankung
Eine geregelte Arbeit fördert die psychische Gesundheit:
Bei psychischer Belastung sind die großen Unterschiede individueller Beanspruchung hinsichtlich unterschiedlicher persönlicher Eignung zu berücksichtigen. Kein Arbeitsplatz kann so gestaltet werden, dass alle Arbeitnehmer ohne Fehlbeanspruchung daran tätig werden können, was die Bedeutung der Personalauswahl unterstreicht. …

… Nach Auffassung der Krankenkassen ist ferner der Umstand, dass heute [??] viel mehr über Depressionen und depressive Verstimmungen allgemein bekannt ist …

… Ungeachtet der Ursachen-Wirkungs-Zusammenhänge zwischen Arbeitsinhalten und psychischen Erkrankungen ist der Umgang mit Mitarbeitern mit auffälligem Verhalten in den Unternehmen ein an Bedeutung wachsendes Handlungsfeld. …

(Links und Anmerkung in eckigen Klammern nachträglich eingefügt)

Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
http://osha.europa.eu/de/practical-solutions/risk-assessment-tools/index_html

Es stehen viele Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung und Methoden zur Verfügung, um Unternehmen und Organisationen dabei zu unterstützen, ihre Sicherheits- und Gesundheitsrisiken einzuschätzen. Die Wahl der Methode hängt von den Bedingungen am Arbeitsplatz ab, wie etwa die Arbeitnehmerzahl, die Art der Tätigkeiten sowie der Ausrüstungen, die besonderen Merkmale des Arbeitsplatzes sowie spezielle Risiken und Gefahren.
Die am meisten verbreiteten Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung sind Checklisten, die zur Ermittlung der Gefahren beitragen können. Weitere Instrumente für die Gefährdungsbeurteilung sind: Leitfäden, Handbücher, Broschüren, Fragenbögen sowie “interaktive Tools” (frei zugängliche interaktive Software, einschließlich herunterladbarer Anwendungen, die in der Regel branchenspezifisch sind). Diese Instrumente können allgemein einsetzbar oder branchen- bzw. gefahrenspezifisch sein. Die Agentur hat eine Datenbank mit Instrumenten zur Gefährdungsbeurteilung zusammengestellt, die Instrumente aus ganz Europa enthält. Diese Datenbank wird regelmäßig aktualisiert.

(Link nachträglich eingefügt)

Die Gefährdungsbeurteilung – das unbekannte Wesen?

Newsletter arbeitsrecht.de 13/11 (Juni 2011)
Redaktion arbeitsrecht.de

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in Fortführung des Newsletters 08/11 zum Thema “Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz” befasst sich die aktuelle Ausgabe mit der Gefährdungsbeurteilung. Viele Betriebe und Behörden machen von diesem Instrument nur eingeschränkt Gebrauch. Dabei existiert die gesetzliche Verpflichtung im Arbeitsschutzgesetz bereits seit fünfzehn Jahren. Es ist wichtig, die Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu nutzen, um ein gesundes und längeres Arbeitsleben zu ermöglichen. Schließlich ist die Rente mit 65 Jahren schon in weite Ferne gerückt.
Ihre arbeitsrecht.de-Redaktion
 
Die Gefährdungsbeurteilung – das unbekannte Wesen?
Inhaltsübersicht:

  • Einleitung
  • Rechtsgrundlage
  • Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung zuständig?
  • Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?
  • Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
  • Handlungshilfen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Welchen Einfluss haben die Mitarbeitergremien?
  • Kostenlast

Einleitung
Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hat 2008 eine europaweite Informationskampagne für Gefährdungsbeurteilungen entwickelt. Diese richtete sich insbesondere an Hochrisikobranchen und an kleine und mittlere Unternehmen. Dort wird unter anderem betont, dass viele diese Beurteilung als eine einmalige Maßnahme ansehen und sie nicht zur Regel machen. Risiken werden nicht in ihrer Gesamtheit analysiert und beurteilt. Langzeitwirkungen werden vernachlässigt. Insbesondere psychosoziale Faktoren der Arbeitsorganisation werden bei der Gefährdungsbeurteilung nur selten berücksichtigt. Auch die Effizienz der ergriffenen Maßnahmen wird größtenteils nicht überwacht. Das zeigt, dass die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung in der aktuellen Arbeitswelt noch nicht erkannt und genutzt wird.

(Hervorhebung und Link nachträglich eingefügt)
Die Ausgabe 13/11 ging wohl Anfang August online. Ich habe hier nur den Anfang wiedergegeben. Die vollständigen Ausgaben des Newsletters können Sie in einem Abonnement kostenfrei beziehen.
Die Ausgabe 08/11 kann schon im Archiv von arbeitsrecht.de abgerufen werden. Der Absatz “Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen” zur Mitbestimmung im Arbeitsschutz hat mich besonders interessiert.