HAWARD weiß etwas über die DAkkS

http://www.haward.de/index2.php (2014-04-15 00:55:52)

[…] Großes Interesse weckt in der Branche die DIN SPEC 91020 BGM. Ein Standard, der mit hoher Wahrscheinlichkeit noch in diesem Jahr von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert wird. […]

Die DAkkS wird sich sicherlich freuen, dass HAWARD ihr die Ankündigungsarbeit abnimmt und dass man nicht nur Zertifizierer, sondern auch Standards akkreditieren kann.

Die DAkkS macht Ernst

Im modernen Arbeitsschutz wird heute versucht, der Überforderung der behördlichen Arbeitsschutz-Aufsicht mit der Zertifizierung von Arbeitsschutz-Managementsystemen (AMS) in den deutschen Unternehmen zu begegnen: Bei der Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierte Zertifizierer stellen den zu überprüfenden Unternehmen Zertifikate aus, die diese dann der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaft vorzeigen können. Leider wurden aber auch Unternehmen mit einem unzureichenden AMS zertifiziert. Das soll sich nun ändern.
Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu hören, dass die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) in Zukunft für strengere Audits von Arbeitsschutz-Managemensystemen sorgen will. In der Vergangenheit seien von den Unternehmen eher jene Zertifizierer ausgewählt worden, die “nachsichtig” auditierten. Insbesondere sollen nun keine strafbaren Handlungen mehr toleriert werden: Bisher war es beispielsweise möglich, dass die Arbeitgeber den Betriebsräten die Erkenntnisse aus Audits zum Arbeits- und Gesundheitsschutz vorenthalten durften – mit Wissen der bei der DAkkS akkreditierten Zertifizierer. Nun will man aus Erfahrungen in den Niederlanden lernen und Betriebsräte an Audits mitwirken lassen.
Kritisch merkte die Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeber (BDA) zu der Ankündigung eines strengeren Vorgehens der DAkkS an, dass Nachsichtigkeit von externen Auditoren inzwischen kein Wettbewerbsvorteil von Zertifizierern mehr sei. Es träfe nicht mehr zu, dass die Arbeitgeber “nur den laschesten Zertifizierer” mit Audits beauftragen. Im Gegenteil habe gerade der strengste Zertifizierer kürzlich durch “innovative Erziehungsmethoden” viele neue Kunden gewinnen können: Seine Auditoren besuchen ihre Kunden in Latex-Kleidung. Die “Techniken” dieser Arbeitsschutz-Auditoren werde in den Betrieben nicht nur als “anregend” empfunden, sondern seien oft sogar mit “großer Begeisterung” angenommen worden. Eine “weitergehende Verschärfung” von Zertifizierungs und Zwischen-Audits durch die Mitwirkung “oft hemmungslos agierender” Betriebsräte könne jedoch zu “gefährlichen Übertreibungen” führen.
Ein Sprecher des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) kommentierte die Bedenken der BDA lediglich mit der Anmerkung, dass sich in Unternehmen mit “gewerkschaftlich organisierten Betriebsräten” nur wenig verändern werde, da dort bereits auf bestehende “Erfahrungen mit strengen Audits und bewährten Utensilien” zurückgegriffen werden könne.

Lob für Ordnungswidrigkeiten

Beispiel aus dem Arbeitsschutz: Ein Unternehmen bezog eine Gefährdungskategorie, zu deren Behandlung es verpflichtet ist, nachhaltig nicht in die Gefährdungsbeurteilung mit ein. Das ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Bei einem ordentlichen Audit nach OHSAS 18001 würde das als Abweichung bewertet werden. Nun kam das Unternehmen auf die Idee, im Jahr 2012 ein Projekt aufzusetzen, mit dem eine Einhaltung der Vorschriften erst erreicht werden soll. Obwohl Konformität mit den Arbeitsschutzvorschriften noch nicht erreicht ist und der akkreditierte Zertifizierer von der noch nicht korrigierten Abweichung Kenntnis hat, bescheinigt er dem Unternehmen einen positiven Aspekt für das Projekt. Die vor Projektabschluss bis 2014 noch bestehende Ordnungswidrigkeit wird auch vom Auditor verschwiegen.
Statt den Schutz der Mitarbeiter sicherzustellen, hilft der Zertifizierer dem Unternehmen, die Unwahrheit zu behaupten, dass es die Bestimmungen des Arbeitsschutzes einhalte. So funktioniert das Zertifizierungsgeschäft eben in der Wirklichkeit. Wissen die DAkkS und die Gewerbeaufsicht, wie verrückt Audits tatsächlich laufen?

Hinterlistige Normenarbeit

http://www.concada.de/app/seminar/detail/1901/V4640_Ausbildung_zum_Auditor_fuer_Betriebliches_Gesundheitsmanagement_-_Spezielle_BGM_Kenntnisse_nach_DIN_SPEC_91020

Spezielle BGM Kenntnisse nach DIN SPEC 91020
[…]
Der Verband der deutschen Sicherheitsingenieure (VDSI) hat diesen Lehrgang mit einem Punkt im Bereich Arbeitsschutz und drei Punkten im Bereich Gesundheitsmanagement bewertet.

Concada und der VDSI wissen, dass die DIN SPEC 91020 gemäß DIN keine Aspekte des Arbeitsschutzes enthält. Warum bekommt das Seminar dann für den Arbeitsschutz einen Punkt des VDSI? Wie seriös sind ein Seminaranbieter und eine Sicherheitsingenieurs-Verband, wenn sie diese Möchtegern-Norm ohne einen Hinweis auf die vom DIN ausdrücklich vorgegebenen Einschränkungen mit dem Arbeitsschutz in Verbindung bringen?
Das DIN scheint tatenlos dabei zuzusehen, wie die DAkkS, Concada (B·A·D) und der VDSI diesen Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes explizit auschließenden Standard trotzdem in den Arbeitsschutz einschmuggeln wollen. Kritik and diesem dubiosen Vorgehen zur Schwächung wirklicher Arbeitsschutznormen (die im Gegensatz zum freiwilligen Gesundheitsmanagement mehr Verantwortung vom Arbeitgeber verlangen) ist mir bisher nur von der KAN bekannt. Warum setzt das DIN diesem Treiben kein Ende? Wie geht das DIN in diesem SPEC-Geschäft mit seinen eigenen Regeln um?

DAkkS-Beschwerdeverfahren

Unser heutiges Arbeitsschutzgesetz trat im Jahr 1996 in Kraft. Es war als Rahmengesetz konzipiert und sollte somit einen Freiraum für betriebsgerechte Lösungen bieten. Eine wichtige Grundlage war die Annahme, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer miteinander vereinbaren, wie der Arbeitsschutz in einem Betrieb konkret umgesetzt wird. Insbesondere im Bereich der psychischen Belastungen hat das nicht funktioniert. Es kann immer noch passieren, dass ein Betrieb sein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) ohne Betriebsrat aufbaut und anschließend externen Auditoren angeblich bereits implementierte Prozesse zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz präsentiert, die die Betriebsleitung unter Umgehung der Mitbestimmung gestaltet hatte.
Wenn unkritische Auditoren trotz dieser strafbaren Missachtung des Betriebsverfassungsgesetzes ein Zertifikat nach OHSAS 18001 erteilen, kann der Arbeitgeber anschließend der immer noch überforderten Gewerbeaufsicht dieses Zertifikat vorlegen. Die Gewerbeaufsicht prüft dann nur “entlastet”. Sie merkt zum Beispiel nicht, dass der Betriebsrat dem AMS nicht zugestimmt hat. Zudem lassen sich unerfahrene Betriebsräte von dem Zertikat (sowie von der vom Zertifikat beeindruckten Gewerbeaufsicht) beeindrucken, obwohl sie ja gar nicht wissen, was der Arbeitgeber den Auditoren erzählt hatte.
Betriebsräte dürfen sich nicht von einem Zertifikat einschüchtern lassen, sondern gerade wenn es von bei der DAkkS akkreditierten Auditoren nach einer Missachtung der Mitbestimmung erteilt wurde, wird es Zeit, sich bei der DAkkS als Aufsicht der Auditoren zu beschweren.

 
Nehmen Sie (z.B. als Mitglied eines Betriebsrates oder eines Personalrates) einmal an, dass Ihre Betriebsleitung bei externen Audits ihres AMS darstelle, dass psychische Belastungen in dem Arbeitsschutz ihres Betriebes ordungsgemäß implementiert seien. Wenn Sie dem nicht zugestimmt haben und die Betriebsleitung trotzdem auf ihrer Position besteht, dann behindert die Betriebsleitung die Mitbestimmung. Rufen sie die Einigungsstelle an.
Damit Betriebs- und Personalräte kompetent mitbestimmen können, haben sie das Recht, sich von einem qualifizierten Sachverständigen ihrer Wahl beraten zu lassen. Die Kosten für solche Sachverständige trägt der Arbeitgeber. Erfahrene Sachverständige können der Arbeitnehmervertretung auch helfen, die Übernahme der Beratungskosten durch den Arbeitgeber bei einer Einigungsstellt oder vor Gericht durchzusetzen.
Erst wenn die Arbeitnehmervertretung zugestimmt hat oder der Spruch einer Einigungsstelle eine fehlende Zustimmung ersetzt hat, kann die psychische Belastung als in den Arbeitsschutz einbezogen dargestellt werden.
Selbst die Gewerbeaufsicht kann ohne vollzogene Mitbestimmung nicht behaupten, psychische Belastungen seien in den Arbeitsschutz eines Betriebes mit einbezogen. Natürlich muss die Arbeitnehmervertretung (oder die Einigungsstelle) das Urteil der Gewerbeaufsicht berücksichtigen. Aber die Gewerbeaufsicht darf nicht entscheiden, dass der Arbeitsschutz in dem Betrieb ausreichend vollständig implementiert sei, wenn die Mitbestimmung behindert wurde. Eine wichtige Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes ist doch, dass es betriebsnah umgesetzt wird. Dass können nur Leute machen, die sich in dem Betrieb auskennen. Darum hat der lokale Betriebsrat oder Personalrat mitzubestimmen.
Wenn die Mitbestimmungspflicht der Arbeitnehmervertretung im Arbeitsschutz von der Betriebsleitung missachtet wird, dann bricht die Betriebsleitung auch dann gesetzliche Vorschriften, wenn die Gewerbeaufsicht keine Abweichungen festgestellt hat. Darum darf der Betrieb nicht nach OHSAS 18001 zertifiziert werden. Außerdem: Ohne vollzogene Mitbestimmung darf sich die Gewerbeaufsicht nicht von AMS-Zertifikaten “entlastet” fühlen, an deren Zustandekommen der Betriebsrat nicht beteiligt war.
Eine Nachlässigkeit der Gewerbeaufsicht und der externen Auditoren kann man daran erkennen, dass sie sich nicht für eine Überprüfung der Mitbestimmtheit der Gestaltung und Durchführung des Arbeitsschutzes in einem Betrieb interessieren. Bei Audits nach OHSAS 18001 müsste die Mitbestimmung sogar Gegenstand der Audits sein. Auch bei großen Zertifizierungsgesellschaften ist hier Nachlässigkeit und Desinteresse nicht ausgeschlossen. So geht’s halt zu im Zertifizierungsgeschäft.
Sollte einem Betrieb trotz einer Missachtung der Mitbestimmungspflicht von einem bei der DAkkS akkreditierten Zertifikator ein AMS-Zertifikat erteilt worden sein, dann können sich Arbeitnehmer und ihre Vertretungen bei der DAkkS beschweren. In einem entsprechenden Verzeichnis der DAkkS finden sie eine Beschreibung des DAkkS-Beschwerdeverfahrens.

Offener Brief an den ANP des DIN und an die DAkkS

An

Sehr geehrter Herr Dr. Gindele, sehr geehrter Herr Hissnauer,
Die DIN SPEC 91020 geht als Standard für das betriebliche Gesundheitsmanagemen (BGM) über die Forderungen des Arbeitsschutzes hinaus. Was in der intensiven Werbung für die DIN SPEC 91020 jedoch oft nicht deutlich wird: Im Gegensatz zum BGM, dass den Arbeitsschutz durchaus einbeziehen kann, umfasst die DIN SPEC 91020 weder den Arbeitsschutz, noch den Gesundheitsschutz. Bitte stellen Sie sicher, dass die Gewerbeaufsichten und andere von Zertifizierungen Betroffene sehr gut verstehen, dass eine Zertifizierung (so es eine solche geben wird) nach der DIN SPEC 91020 den Arbeits- und Gesundheitsschutz *nicht* umfasst.
Gewerbeaufsichten können also einen nach DIN SPEC 91020 zertifizierten Betrieb *nicht* entlastet prüfen, nur weil ein Zertifikat nach der DIN SPEC 91020 vorliegt. Erst Zertifikate nach Standards wie OHSAS 18001, ILO-OSH, OHRIS usw., die unter Einhaltung des Betriebsverfassungsgesetzes mit Teilnahme der Arbeitnehmervertretungen auditiert wurden, bestätigen ein ordentlich implementiertes Arbeitsschutzmanagementsystem.

DIN SPEC 91020 nicht gültig für den Arbeitsschutz

Petition 47367 (Pet 1-18-09-803-000048) – 25. November 2013
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung als Anteilseigner der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) sicher stellt, dass den Unternehmen, den Gewerbeaufsichten und den im Arbeitsschutz mitbestimmenden Arbeitnehmervertretern von der DAkkS deutlich bewusst gemacht wird, dass das Deutsche Institut für Normung (DIN) keine Standards für den Arbeitsschutz zur Bearbeitung annimmt, die nach dem PAS-Verfahren erarbeitet wurden. Die DIN SPEC 91020 ist kein Arbeitsschutzstandard.
 
Begründung:
Die DIN SPEC 91020 ist ein im PAS-Verfahren erarbeiteter Standard für das “Betriebliche Gesundheitsmanagement” (BGM), der gemäß DIN ausdrücklich den Arbeitsschutz *nicht* umfassen kann. Derzeit wird nach meinem Kenntnisstand bei der DAkkS (Abteilung 6 in Frankfurt) die Akkreditierungsfähigkeit der DIN SPEC 91020 geprüft. Die überwiegend privatwirtschaftlichen Initiatoren dieses Privat-Standards werben mit hohem Aufwand für die DIN SPEC 91020 und stellen nicht genügend klar, dass eine Zertifizierung nach dieser Norm den Arbeitsschutz ausdrücklich *nicht* umfasst. Ein nach der DIN SPEC 91020 zertifiziertes betriebliches Gesundheitsmanagement eines Betriebes darf deswegen die Gewerbeaufsicht nicht dazu veranlassen, das Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) des Betriebs im Sinn beispielsweise der LASI-Veröffentlichung 54 (Anhang, S. 42) “entlastet” zu prüfen. Ein AMS darf in Folge der vom DIN klargestellten Einschränkungen *nicht* nach DIN SPEC 91020 zertifiziert werden, sondern es gelten für Zertifizierungen andere Standards wie z.B. OHSAS 18001 (und mögliche Nachfolger erarbeitet u.A. durch ISO/PC 283), ILO-OSH und OHRIS.
Siehe auch: https://psybel.snrk.de/warning-din-spec-91020-is-not-a-safety-standard/

 


Antwort des Bundestages (Februar 2014):

Petition: Neue Anteilseigner der DAkkS

Meine Petition an den deutschen Bundestag:

Petition 47175 – 19. November 2013
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, zusätzlich zum Wirtschaftsministerium auch die Ministerien für Arbeit und für Umwelt zu Gesellschaftern der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) zu bestellen. Weiterhin sollten aus dem Bereich der Wirtschaft nicht nur Vertreter der Industrie, sondern alle Sozialpartner im Kreis der Gesellschafter vertreten sein.
 
Begründung
Die DAkkS ist die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland. Bei ihr können sich privatwirtschaftliche organisierte Zertifizierungsgesellschaften akkreditieren, die in den Betrieben deutscher Unternehmen die Einhaltung verschiedener Standards überprüfen und den Betrieben ggf. diese Einhaltung bestätigen.
Die GmbH-Anteilseigner der DAkkS sind jeweils zu einem Drittel:

  1. die Bundesländer, vertreten durch die Länder Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt,
  2. die Bundesrepublik Deutschland, vertretend durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und
  3. die Deutsche Wirtschaft, vertretend durch den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).

Nun überwacht die DAkkS aber auch Zertifizierer, die im Bereich des Umweltschutzmanagements nach ISO 14001 und im Bereich des Arbeitsschutzmanagements z.B. nach OHSAS 18001 zertifizieren. Die Interessen des Umweltschutzes und des Arbeitsschutzes sind aber im Kreis der Gesellschafter nicht so repräsentiert, wie die Interessen der Wirtschaft.
Diese Unausgewogenheit ist schädlich, denn die bei der DAkkS akkreditierten Zertifizierer übernehmen praktisch Teilaufgaben der überlasteten (siehe Bundestagsdrucksache 17/10229) Gewerbeaufsicht. Es besteht die Gefahr, dass ohne eine ausgewogenere Kontrolle der Zertifizierer nur wirtschaftsorientierte Akteure die Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsysteme der Wirtschaft auditieren ohne dass die Interessen der eigentlichen “Kunden” (Umwelt, Arbeitnehmer) dieser Systeme genügend berücksichtigt werden.
Dass die Wirtschaft die Wirtschaft überwacht, war bei ISO 9001 noch akzeptabel, da hier ein starkes unternehmerisches Eigeninteresse am guten Management des Geschäfts besteht. Zwar wird auch im Bereich z.B. des Arbeitsschutzes von Unternehmern geltend gemacht, dass der Schutz der Arbeitnehmer für die Wirtschaft wichtig sei, Tatsache ist jedoch, dass etwa 80% der Unternehmen über einen sehr langen Zeitraum ihrer Pflicht zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz nicht gerecht wurden (siehe ebenfalls Bundestagsdrucksache 17/10229). Das Eigeninteresse der Wirtschaft am Arbeits- und Umweltschutz reicht also beobachtbar nicht aus, um nicht nur im Bereich der technischen Standards sowie des Unternehmensmanagements, sondern auch im Arbeits- und Umweltschutz eine gute Einhaltung von Schutz-Standards anzustreben.

 
Links:

  • “Entlastung” der Gewerbeaufsicht bei Vorliegen eines zertifizierten Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS): Tatsächlich kenne ich Fälle, in denen die Gewerbeaufsicht bei Vorliegen eines zertifizierten AMS nicht einmal mehr nachdenkt, wenn der Betriebsrat Zweifel an der tatsächlichen Qualität des AMS eines Betriebes hat. Die Gewerbeaufsicht verweist den Betriebsrat einfach formal auf das Zertifikat und meint, damit ihren Job getan zu haben.
            Daran sieht man, wie AMS-Zertifikate in der Praxis der Sicherheit der Arbeitnehmer schaden können: AMS-Zertifikate sedieren nicht nur die Gewerbeaufsicht, sondern es gibt sogar Betriebe, die externe Audits (z.B. Audits durch Kunden) mit der Begründung ablehnen, dass sie bereits nach OHSAS 18001 zertifiziert seien, ein zusätzlicher Audit also nicht mehr nötig sei.
            Die DAkkS soll die Zertifizierer überwachen. Da aber durch die Zusammensetzung der Anteilseigner der DAkkS die Interessen der Arbeitnehmer einen niedrigeren Stellenwert erhalten haben, als die Interessen der Arbeitgeber, ist es nun möglich, dass nach einem Zertifizierungs-Audit die Zertifikate, die von einem bei der DAkkS akkreditierten Zertifizierer erteilt wurden, den Schutz der Arbeitnehmer schwerer überprüfbar machen. Diese Konstruktion der Arbeitsschutzaufsicht ist ein Nachteil für Arbeitnehmer, aber gleichzeitig auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht für manchen Unternehmer das Hauptmotiv, sein AMS zertifizieren zu lassen.
  • Demontage der Gewerbeaufsicht
  • Geschwächte Aufsicht
  • Wie deutsche Zertifizierer von den Niederlanden lernen könnte
  • Gesetze zur Akkreditierung

 


Gemäß der Antwort des Petitionsausschusses (2014-01-27) ist es möglich, dass meine Petition auf falschen Annahmen beruht. Die Begründungen des Petitionsausschusses des Bundestages sind auch bei der Ablehnung von Eingaben immer sehr hilfreich. Respekt. Aber trotzdem halte ich es für möglich, dass die Zusammensetzung der Anteilseigner der DAkkS die kritische Distanz der DAkkS zur Wirtschaft zu sehr verringert.
 

Instrumentalisierung der DAkkS für's Zertifizierungsgeschäft

http://www.haward.de/haward_bgm_interaktiv/Special.php

Wissen Sie, dass die DIN SPEC 91020 BGM auf dem Weg zum akkreditierten Standard ist und sich aktuell eine Arbeitsgruppe der Akkreditierungsstelle DAkkS damit beschäftigt? Wir bieten Ihnen bereits jetzt die passende und derzeit einzigartige Software-Lösung. […]

Steht nun schon fest, dass die DIN SPEC 91020 auf dem Weg zum “akkreditierten Standard” ist? Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert Zertifizierer. Weiß die DAkkS, dass sie jetzt auch Privatstandards wie die DIN SPEC 91020 “akkreditieren” wird?
Die DIN SPEC 91020 ist ein privater Standard für das betriebliche Gesundheitsmanagement. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) kann helfen, solche Standards in eine korrekte Form zu bringen. Das DIN veröffentlicht den Standard auch, übernimmt aber keine Verantwortung dafür.
Das Marketing für die DIN SPEC 91020 bleibt dreist. Selbst im ansonsten seriösen haufe.de wird die DIN SPEC 91020 ohne Warnung, dass die Spezifikation keine Aspekte des Arbeitsschutzes enthält, neben einen Artikel gestellt, der BGM mit dem Arbeitsschutz in einen Zusammenhang stellt. Das DIN macht aber explizit klar, dass im PAS-Verfahren erstellte DIN SPECs nichts mit dem Arbeitsschutz zu tun haben. Wenn Haufe das BGM schon mit dem Arbeitsschutz in Verbindung bringt, dann ist es irreführend, nur zur DIN SPEC 91020 zu verlinken. Es hätte auch auf Standards wie OHSAS 18001 hingewiesen werden müssen.
Mit dieser im Schnellgang durchgedrückten Privatnorm basteln sich hier einige Firmen ihren eigenen Markt zusammen, und die DAkkS macht da mit? Die DAkkS sollte doch eigentlich genug damit zu tun haben, darauf zu achten, dass die nach OHSAS 18001 zertifizierten Unternehmen kritisch auditiert werden. Da haben z.B. Unternehmen über Jahre hinweg Zertifikate bekommen, die in Missachtung der Arbeitsschutzvorschriften psychische Belastungen so gut wie überhaupt nicht in ihren Arbeitsschutz einbezogen hatten. Und Audits nach OHSAS 18001 ohne Beteiligung von Betriebsräten sind eine Behinderung der Betriebsratsarbeit. Es gibt also noch ein großes Verbesserungspotential. Erst wenn hier die Hausaufgaben gemacht sind, kann man sich mit der Kür im freiwilligen Gesundheitsmanagement vergnügen.
Wie “unabhängig” ist die DAkkS wirklich? Wenn man sich die Gesellschafter der DAkkS ansieht, dann fehlt u.A. eine Vertretung der Arbeitnehmerseite. Da haben die Menschen, zu deren Schutz die Aufsicht (DAkkS) der Auditoren (Zertifizierer) beitragen sollten, wohl schlechte Karten. Ist dieses strukturelle Problem ein Zufall?
Beim Zustandekommen und der Weiterentwicklung von OHSAS 18001 durften Arbeitnehmer intensiver mitwirken, als bei der DIN SPEC 91020. Vielleicht ist es aber gerade der bei anständigen Normen und Standards erforderliche Konsens, der die Unternehmen stört.
 
Suche: “DIN SPEC 91020” und “Arbeitsschutzgesetz”. – Ein Trick in der irreführenden Werbung für die DIN SPEC 91020 besteht häufig darin, zu behaupten, dass das BGM über den Arbeitsschutz hinausginge. Das mag sein, wenn der Arbeitsschutz in das BGM eingebettet ist. In die DIN SPEC 91020 ist der Arbeitsschutz aber nicht eingebettet, denn gemäß DIN kann die im PAS-Verfahren erstellte DIN SPEC 91020 kein für den Arbeitsschutz relevanter Standard sein. Ohne z.B. OHSAS 18001 macht eine Zertifizierung nach DIN SPEC 91020 also keinen Sinn, wenn ein Unternehmer auch im Arbeitsschutz ein Zertifikat zum Vorzeigen haben will. Es gibt hier übrigens sogar Unternehmer, die ernsthaft meinen, dass sie externe Audits abwehren können, wenn sie Zertifikate an der Wand hängen haben. Willkommen im Zertifizierungsgeschäft.
2015-12-01: Spezielle Anforderungen zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen, die Managementsysteme nach DIN SPEC 91020:2012 „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ zertifizieren

Zertifizierer für OHSAS 18001 in Deutschland

In Deutschland akkreditierte Zertifizierer für Arbeitsschutzmanagementsysteme nach OHSAS 18001:


Profil der DAkkS (http://www.dakks.de/content/profil):

Die DAkkS ist die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland. Sie handelt nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) im öffentlichen Interesse als alleiniger Dienstleister für Akkreditierung in Deutschland. 
Die DAkkS arbeitet nicht gewinnorientiert. Gesellschafter der GmbH sind zu gleichen Teilen die Bundesrepublik Deutschland, die Bundesländer und die durch den Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) vertretene Wirtschaft.
Um ihre hoheitlichen Akkreditierungsaufgaben ausfüllen zu können, wurde die DAkkS vom Bund beliehen. Als beliehene Stelle untersteht die DAkkS der Aufsicht des Bundes. Bei ihrer hoheitlichen Akkreditierungstätigkeit wendet die DAkkS das deutsche Verwaltungsrecht an.

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Akkreditierungsstelle

Die DAkkS ist eine privatwirtschaftliche Organisation die beliehene hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Bei Tätigkeiten der hoheitlichen Akkreditierung unterliegt die DAkkS dem deutschen Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und weiteren verwaltungsrechtlichen Vorgaben.
Die GmbH-Anteilseigner der DAkkS sind jeweils zu einem Drittel:

Die Bundesländer wurden primär beteiligt, um die bestehenden Organisationen der Länder leichter in die DAkkS zu überführen, „wodurch parallele Strukturen und Aktivitäten auf Landesebene verzichtbar werden“.

Interessant: Die staatliche Aufsicht der Zertifizierung auch von Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsystemen wurde teilprivatisiert. Die DAkkS beaufsichtigt die Zertifizierer, deren Kunden die privaten Unternehmen sind. Der BDI darf bei der DAkkS mitmachen, die Gewerkschaften nicht. Die Rolle der Länder ist auf eine Übergangsphase beschränkt. Und seitens der Regierung ist nur das Wirtschaftsministerium dabei (bisher FDP), das Umweltministerium und das Arbeitsministerium bleiben draußen. Da die überforderte Gewerbeaufsicht in den Betrieben kaum noch die Bereiche prüft, die durch Zertifikate der bei der DAkkS akkreditierten Zertifizierer abgedeckt sind, ist es der Industrie geschickt gelungen, die praktische Gewerbeaufsicht privatwirtschaftlich besser in den Griff zu bekommen.
 
Wie man die Akkreditierung und Audits (etwas) besser organisieren kann, sieht man in den Niederlanden: SCCM