Resilienz und die Maßnahmenhierarchie

http://www.arbeitstattstress.de/2017/04/resilienz-und-die-massnahmenhierarchie/

[…] Während die Anwendung der Maßnahmenhierarchie bei physischen Gefährdungsfaktoren, wie z.B. Lärm, weitgehend akzeptiert ist, gehen die meisten Betriebe bei psychischen Gefährdungen meist den genau entgegengesetzten Weg. Anstatt das Augenmerk zuerst auf die Beseitigung der Gefahren zu richten, werde die Mitarbeiter mit großem Aufwand unterwiesen (Gesunde Ernährung am Arbeitsplatz, Lauftreff, Zuschüsse zum Yoga-Kurs usw.). Klingt zunächst gut und lässt sich PR-technisch sicher gut einsetzen, lenkt allerdings auch von der eigentlichen unternehmerischen Verantwortung nach dem Arbeitsschutzgesetz ab. Das Problem wird dadurch individualisiert und auf den einzelnen Mitarbeiter abgeschoben. […]

Leider lassen sich auch Auditoren von Arbeitsschutzmanagementsystemen und behördliche Prüfer von Maßnahmen zur verhaltenspräventiven Förderung der individuellel Resilienz beeindrucken.
Amtliche und private Prüfer lassen sich zu leicht von gut aussehenden resilienzfördernden Maßnahmen beeindrucken, die mit Arbeitsschutz und seiner Maßnahmenhierarchie jedoch nur wenig zu tun haben. Mit einer gerade mal fünftägigen Weiterbildung im Bereich der psychischen Belastungen und der bei Laien oft vorherrschenden Präferenz für Verhaltensprävention halten viele Prüfer auch persönlich nicht viel von einer Verhältnisprävention, die sie gelegentlich sogar offen als nicht praktikabel darstellen. So loben diese Prüfer werbewirksame verhaltenspräventive Gesundheitsförderungs-Maßnahmen, mit denen Arbeitgeber sich dann leicht der Verantwortung entledigen können, die sie im gesetzliche vorgeschriebenen und verhältnispräventiv angelegten Arbeits- und Gesundheitsschutz haben.
Die Aufsichtsstrukturen, die wir in Deutschland haben, gewähren also in erster Linie den Unternehmen Rechtssicherheit. Der verhältnispräventive Schutz der Arbeitnehmer vor psychisch fehlbelastenden Arbeitsbedingungen hat dagegen in der Aufsichtspraxis einen niedrigeren Stellenwert.

"Incident" in OHSAS 18001 and ISO 45001

An incident based on OHSAS 18001:2007 is an incident in which
※ physical ill health (regardless of severity) occurred,
※ physical ill health (regardless of severity) worsened,
※ physical ill health (regardless of severity) could have occurred,
※ physical ill health (regardless of severity) could have worsened,
※ mental ill health (regardless of severity) occurred,
※ mental ill health (regardless of severity) worsened,
※ mental ill health (regardless of severity) could have occurred,
※ mental ill health (regardless of severity) could have worsened,
※ injury occurred,
※ injury could have occurred,
※ fatality occurred,
※ fatality could have occurred.
An incident based on ISO/DIS 45001.2:2017 is an occurrence arising
※ out of work or
※ in the course of work
that
※ could or
※ does
result in
※ injury and/or
※ ill health (regardless of severity)
which both are an adverse effect (including occupational disease, illness and death) on the
※ physical,
※ mental or
※ cognitive
condition of a person.
Google: “conitive ill health”

DAkkS hift bei der Schwächung des verhältnispräventiven Arbeitsschutzes

http://gesundheitsmanagement-ruhr.de/ schreibt:

… Wir unterstützen sie aktiv und fachkundig darin, die gesetzliche Pflicht [zur PsyGB] in einen nachhaltigen Vorteil für das Unternehmen umzuwandeln. Durch unseren ganzheitlichen Ansatz auf Basis der DIN SPEC 91020 …

Es ist passiert, was ich befürchtet hatte. Hier erweckt ein Unternehmen im Gesundheitsmanagementgeschäft den Eindruck, die DIN SPEC 91020 habe etwas mit dem Arbeitsschutz zu tun. Direkt wird das nicht gesagt. Aber das textliche Arrangement führt zur Desinformation.
Die DAkkS akkreditiert Unternehmen als Auditoren für für Zertifizierungen nach dem ohne die bei ordentlicher Normenentwicklung vorgeschriebene Konsensbildung schnell zusammengebastelten Privatindustrie-Standard DIN SPEC 91020 (Betriebliches Gesundheitsmanagement). Der Privatwirtschaft passt die Priorität des Verhaltensprävention einfach nicht, und halbstaatliche Unternehmen wie die DAkkS (Gesellschafter: Bundeswirtschaftsministerium und BDI) helfen den Unternehmern gerne, die vom Staat demokratisch gesetzten Prioritäten zu unterlaufen. Die Anwendbarkeit der DIN SPEC 91920 auf den Arbeitsschutz wurde ausdrücklich ausgeschlossen, aber wen kümmert das bei den Zuständen im deutschen Arbeitsschutz überhaupt noch? Irgendwie kann man die DIN SPEC 91020 ja doch in den Arbeitsschutz einschmuggeln.
Bei mir hatte vor mehreren Jahren tatsächlich einmal ein Angestellter der DAkkS für sie DIN SPEC 91020 geworben und dann auch noch geschrieben, der Arbeitschutzmanagement-Standard OHSAS 18001 sei zu arbeitschutzlastig. Geht’s noch? Arbeitschutzlastigkeit ist ja wohl das Mindeste, was von einem Arbeitsschutzmanagement-Standard erwartet werden muss! Glaubt jemand, dass die DAkkS auf kritische Arbeitsschutzaudits achtet, wenn sie im Grunde von Arbeitschutzmanagement-Standards nicht viel hält?

Arbeitgeber mögen verhaltensbezogene Maßnahmen lieber, als die lästige Verhältnisprävention

http://www.openpr.de/news/907893/Vorteile-eines-umfassenden-BGM-fuer-Unternehmen.html

Vorteile eines umfassenden BGM für Unternehmen
Pressemitteilung von: Corporate-Health-Germany / PR Agentur: Corporate-Health-Germany Ltd.
[…]
Ein optimales BGM-Konzept sollte mit einer umfassenden Bedarfsanalyse starten, in dieser Analyse wird der aktuelle Gesundheitszustand des Unternehmens in einer Vielzahl von Faktoren erfasst.
[…]
Meistens wird es notwendig sein, als Ergänzung und im direkten Nachgang zu dieser Analyse eine sogenannte „Beurteilung der psychischen Gefährdungsfaktoren“, kurz PsyGB, durchzuführen, da diese gesetzlich durch das Arbeitsschutzgesetz gefordert ist, ein weiterer Vorteil.
Insgesamt ist es immer eine Herausforderung für den Unternehmer und die Führungskräfte als direkte Multiplikatoren, die Mitarbeiter auch für verhaltensbezogene Maßnahmen zu gewinnen. […]

Klar ist es eine Herausforderung für Unternehmer und Führungskräfte, Mitarbeiter für verhaltensbezogene Maßnahmen zu gewinnen und dabei gleichzeitig zu vermeiden, die lästige Pflicht des Arbeitgebers zur vorgeschriebene und mitbestimmten Verhältnisprävention erfüllen zu müssen. Heute sieht man überall Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Darin werden Mitarbeiter mit viel Werbeaufwand zu Verhaltensänderungen aufgefordert, damit sie Gesund bleiben. Viel weniger Geld stecken die Arbeitgeber in die eigene Verhaltensänderung, also in die kritische Betrachtung der von ihnen zu verantwortenden Verhältnisse in den Betrieben. Das Arbeitsschutzgesetz steht nur auf dem Papier. Frechheit siegt.
So wie Firmen wie Corporate-Health-Germany Betriebliches Gesundheitsmanagement verkaufen, dient es Unternehmen dazu, die im Arbeitsschutz vorgeschriebene Verhältnisprävention gegenüber der Verhaltensprävention zu marginalisieren.
Verhansprävention bei schwacher Verhältnisprävention kennzeichnet unredliche Unternehmer. Meine Empfehlung: Mitarbeiter und Betriebsräte sollten sich erst auf Verhältnisprävention einlassen, wenn Arbeitgeber aufhören, geduldet von den Gewerbeaufsichten beim Einbezug der psychischen Belastungen in den Arbeitsschutz gegen das Arbeitsschutzgesetz zu verstoßen. Das geht wirklich nur mit guten Arbeitnehmervertretern. Die Gewerbeaufsichten lassen sich zu leicht mit verhaltensorientierten Gesundheitsmaßnahmen einseifen. Es interessiert sie auch nicht, wenn Arbeitgeber im Arbeitsschutz die Mitbestimmung behindern, also eine strafbare Handlung begehen.
Übrigens: Corporate Health Germany desinfomiert. Der Arbeitgeber hat keine Gefährdungsfaktoren zu beurteilen, sondern seine Arbeitsplätze hinsichtlich der von ihnen ausgehend auf die Mitarbeiter wirkenden psychischen und physischen Belastungen.

Psychische Belastungen bei Lidl

Lidl twittert:

Mitarbeiter stimmten ab: #Lidl gehört zu Deutschlands besten Arbeitgebern 2017. Wir sind stolz und sagen DANKE an 78.000 #Möglichmacher

Hält sich Lidl an das Arbeitsschutzgesetz? Die Minderung psychischer Fehlbelastungen ist heute kein Luxus mehr, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Lidl übersteht vermutlich Prüfungen der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaften. Bekanntlich hat die behördliche Aufsicht jedoch versagt. So, wie die behördliche Aufsicht seit vielen Jahren ausgestattet und strukturiert ist, kann das Versagen in Deutschland kein Versehen sein, ist also politisch gewollt (nicht nur bei Lebensmitteln, bei der Autoindustrie, bei Spieleautomatenbetreibern, bei Seniorenheimen usw., sondern auch im Arbeitsschutz). Aber an den Antworten der Belegschaft auf die Befragung durch Great place to Work kann man sehen, ob Lidl den Schutz der psychischen Gesundheit so ernst nimmt, wie den Schutz der körperlichen Gesundheit.
Fragen an Lidl:

Zumindest die 78000 “Möglichmacher” bei Lidl sollten die Antwort unternehmensintern nachlesen können. Macht Lidl das möglich?

Feige und Frech

Ich ärgere mich immer noch. Da sind die Berufsgenossenschaften und die Gewerbeaufsicht zu feige, Unternehmen bestrafen zu lassen, die über viele Jahre hinweg psychische Belastungen entgegen den Vorschriften nicht in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen, und nun erdreistet sich eine Mitarbeiterin der Berufsgenossenschaft, Dienstleister mies zu machen, die auf strafbewehrte gesetzliche Vorschriften hinweisen. Frecher geht’s kaum noch.
Den Schwanz eingezogen hat auch die Gewerbeaufsicht in Bayern. Sie traut sich heute nicht einmal mehr zu schreiben, dass sie mit Betrieben Zielvereinbarungen trifft, wenn die sich über das Recht erhebenden Unternehmer psychische Belastungen nicht in den Arbeitsschutz einbeziehen. (Siehe auch Modul 9 ab Seite 27 in der LV 31 aus dem Jahr 2003! Hat sich überhaupt irgendeine Gewerbeaufsicht daran gehalten?)
Mir als Mitarbeiter und ehemaligem Betriebsratsmitglied haben externe private Dienstleister mehr geholfen, als die Berufsgenossenschaften und die Gewerbeaufsicht. Und bei der Überwachung der Selbstkontrolle von Arbeitsschutzmanagementsystemen gibt es bei der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) durchaus noch Verbesserungspotential.
An Arbeitnehmervertreter: Ihr habt das Recht, Dienstleister hinzuzuziehen. Alleine der Prozess des Hinzuziehens von externen Sachverständigen kann schon viel Klarheit schaffen.
(1) Schützt Eure Dienstleister. Es sollte Euch zum Beispiel auffallen, wenn Euer Arbeitgeber den Datenschutz und die Datensicherheit bei Euren Dienstleistern (die auf strafbare Unterlassungen im Arbeitsschutz hinweisen) strenger prüft, als bei anderen Dienstleistern.
(2) Verlasst euch nicht auf eine amtliche Aufsicht, die für Sanktionen nach kritischen Audits zu feige ist und dann auch noch frech wird indem sie sie Dienstleister diffamiert, die den Job machen, den die Berufsgenossenschaften und die Gewerbeaufsichten schon vor vielen Jahren hätten machen müssen.

Bangemachen gilt nur den schwarzen Schafen

Die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) behauptet, dass immer mehr Institute, Agenturen oder Berater das Argument der gesetzlichen Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nutzten, um Betriebe unter Druck zu setzen und aus ihren angebotenen Dienstleistungen privatwirtschaftliche Vorteile zu ziehen.
Davor warne die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). Und die Diplom-Psychologin Sonja Berger aus dem Bereich Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) meint, dass man sich nicht darauf einlassen solle. Es gebe zwar die Pflicht der Betriebe, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchzuführen, diese zu dokumentieren und einen nachvollziehbaren Prozess zu implementieren, “aber die Androhung von Bußgeldern oder Regress von Dienstleistern und Beratern basiert nur auf deren finanziellen Interessen. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie alle Beteiligten des Arbeitsprogramms GDA Psyche distanzieren sich von den Angeboten der selbsternannten Experten.”
Das ist Unsinn, aber ich glaube der DHZ nicht, dass Sonja Berger hier alle Dienstleistungsanbieter tatsächlich dermaßen pauschal abgewatscht hat.

  • Zum Einen gibt es genug seriöse Anbieter, die bei der Gefährdungsbeurteilung tatsächlich helfen können.
  • Zum Anderen meinte Ursula von der Leyen noch als Arbeitsministerin:

    BILD, 2012-02-11:
    […] Das Gesetz ist hier knallhart. So wie der Bauarbeiter einen Helm tragen muss, ist im Arbeitsschutzgesetz auch verankert, dass die psychische Belastung eines jeden Arbeitsplatzes beurteilt werden und Erkrankungen wie Burnout vorgebeugt werden muss. […]

    BILD, 2012-06-11:

    […] Auch das Arbeitsschutzgesetz verlangt mit seinem knallharten Strafenkatalog von jedem Chef, dass er Körper und Geist seiner Mitarbeiter aktiv schützt – werktags genauso wie am Wochenende. […]

    SZ-Interview, 2012-07-20, S. 5:

    […] Wir haben ein strenges Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitgeber verpflichtet, auch den psychischen Arbeitsschutz ernst zu nehmen. Die Handynutzung ist nur eine Synonym für dieses große Thema. Das Wort psychischer Arbeitsschutz ist so sperrig, das versteht erst mal keiner, übrigens auch Unternehmen selten. Oder man hat ein Vorurteil und sagt, das sind die, die ein Psychoproblem haben. Das stimmt aber alles nicht. Mir geht es darum, die Diskussion anzufachen, dass es ein Problem gibt, um dann zusammen mit den Arbeitgebern, Gewerkschaften, Ländern und Gewerbeaufsicht eine Strategie zu entwickeln, was wir tun können, um den Schutz für die Arbeitnehmer zu verbesern. […]

    (Link und Kursivsatz nachträglich eingetragen)
    Antwort aus dem BMAS (2012-07-31) auf eine von mir an das BMAS gestellte Frage:

    Das Gesetz ist streng, wie die BM’in das deutlich gemacht hat.
    Richtig ist aber auch, dass es noch nicht flächendeckend und vollständig angewandt wird insbesondere bei Gesundheitsrisiken durch psychische Belastungen.
    Diesem Defizit, das Sie zu Recht ansprechen, wollen wir, Bund, Länder und UVT, im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) begegnen. Wir haben uns mit den Sozialpartnern ab 2013 auf das Ziel “Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen” verständigt.
    Ich erwarte, dass wir in diesem Feld schnell Fortschritte erzielen werden.
    Die breite öffentliche Diskussion dazu sehe ich schon als einen solchen Fortschritt an.

    Siehe auch: http://blog.psybel.de/gda-leitlinie-beratung-und-ueberwachung-bei-psychischer-belastung-am-arbeitsplatz/

Dass mit der GDA die Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen geschützt werden soll, schließt eben auch ein, dass Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bestraft werden können. “Das Gesetz ist streng, wie die Bundesministerin das deutlich gemacht hat.”
Wie bei den Dienstleistungsanbietern gibt es nämlich auch bei den Arbeitgebern schwarze Schafe, bei letzteren leider sogar mehrheitlich. Die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern verdienen Strafe, wenn der Rechtsbruch allzu dreist wird. Es ist leider eine Tatsache, dass sich auch heute die Mehrheit der Arbeitgeber im Bereich der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nicht an die Vorschriften des Arbeitsschutzes hält, obwohl sie ja angeblich meinen, dass die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer auch im Interesse der Arbeitgeber sei. Offensichtlich teilt nur eine Minderheit dieser Arbeitgeber diese Ansicht. Die Mehrheit kommt ohne Druck durch Mitarbeiter und die Gewerbeaufsicht nicht in die Pötte.
Die DHZ meint:

Mit physisch und psychisch gesunden Mitarbeitern erfolgreich
Motivation für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sollten weder Angst noch Druck sein, sondern die Einsicht der Unternehmer sowie der Führungskräfte, dass nur physisch und psychisch gesunde Beschäftigte zum Erfolg des Unternehmens beitragen können.

Dem kann ich nicht widersprechen. Jedoch stimmten noch im Jahr 2012 diesem Ratschlag nur etwa 20% der Betriebe in Deutschland zu. Die Mehrheit braucht eben doch zunächst Aufklärung (auch von guten Beratern). Und wenn das nicht reicht, dann wird leider doch Druck nötig sein, wenn die Gewerbeaufsichten und Berufsgenossenschaften ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen wollen. Bangemachen gilt sehr wohl, und zwar bei den schwarzen Schafen.
Übrigens: Anstelle sich zunächst einen Berater zu suchen, können sich Arbeitgeber die Arbeit leichter machen, wenn sie zusammen mit den Arbeitnehmervertretern ihres Unternehmens ernsthaft an dem Thema der psychischen Belastungen arbeiten. Das alleine sorgt schon dafür, das Strafandrohungen dann kein Thema mehr sind, um das man sich Sorgen machen muss. So abgesichert, können sich Arbeitgeber dann Dienstleister suchen, die ihnen ohne Drohungen helfen, das Rad nicht selbst wieder neu erfinden zu müssen. Und bei guter Zusammenarbeit mit kompetenten Arbeitnehmervertretern kann man sich externe Hilfen möglicherweise soger ganz sparen.
 
Nachtrag (2017-02-22): http://www.arbeitstattstress.de/2017/02/sollte-man-mit-dem-gesetz-drohen/ ist von einem guten Dienstleister, der die ziemlich unverschämte pauschale Schelte der BG-Mitarbeiterin Sonja Berger sicherlich nicht verdient hat. Ich erwarte hier ein bisschen mehr Bescheidenheit von Sonja Berger. Die Berufsgenossenschaften haben die kritische Prüfung des Einbezugs psychischen Belastungen in den Arbeitsschutz der Unternehmen verpennt. Auch heute noch muss man die Prüfer der BGs zum Jagen tragen. Jetzt als BG-Mitarbeiterin auf Dienstleistern herumzuhacken, ist schon recht dreist.

BGHM: Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/bibliothek/gefaehrdungsbeurteilung-psychische-belastung/

Fachinformationen (FI)