Handlungshilfe BEM

http://www.boeckler.de/85110_89448.html (nicht mehr verfügbar, siehe aber http://www.boeckler.de/pdf/p_arbp_199.pdf):

Das betriebliche Eingliederungsmanagement

Das Verfahren zielt darauf ab, die Gesundheit wieder herzustellen, durch präventive Maßnahmen einer erneuten Erkrankung vorzubeugen, chronische Krankheiten einzudämmen und den Arbeitsplatz des Betroffenen zu erhalten. Dieser muss allerdings erstmal seine Zustimmung zum BEM geben. Auch geht nichts ohne die betriebliche Interessenvertretung. Die Mitwirkung des Betriebs- bzw. Personalrates oder der Schwerbehindertenvertretung, wenn es sich um schwerbehinderte Beschäftigte handelt, wird vom Gesetzgeber ausdrücklich verlangt. Dazu verfügen sie über weitgehende Mitbestimmungsrechte.
Was bei der Einführung eines Eingliederungsmanagement vom Betriebsrat beachtet werden muss, über welche Rechte die betriebliche Interessenvertretung verfügt, was in einer Betriebsvereinbarung zu regeln ist, welche Vorteile dieses Verfahren für alle Beteiligten bringt und warum es sich sogar für die Unternehmen rechnet, ist in der kleinen Handlungshilfe zu lesen.

 
Anmerkungen:
BEM und die Gefährdungsbeurteilung
Arbeitnehmervertretungen sollten bei Betriebsvereinbarungen darauf achten, dass im Betrieb ordentliche Gefährdungsbeurteilungen mit Einbezug psychisch wirksamer Belastungen durchgeführt werden. Die Logik dahinter ist, dass von den Arbeitsbedingungen ausgehende Fehlbelastungen den Erfolg eines BEM natürlich beeinträchtigen können. Arbeitnehmervertreter müssen darauf achten, dass ein BEM, das durch Fehlbelastungen beeinträchtigt wird, nicht zur Schwächung der rechtlichen Position von Mitarbeitern führen kann. Auch darum sollte der Gefährdungsbeurteilungsprozess (als einer von mehreren Schritten in Arbeitsschutzprozessen) sauber geregelt werden, bevor BEM-Prozesse vereinbart werden.
Sozialgesetzbuch
Zum BEM gehört § 84 im SGB IX. Am BEM nehmen gesunde Mitarbeiter teil. Das ist der Unterschied zur stufenweisen Wiedereingliederung (“Hamburger Modell”) noch kranker Mitarbeiter. Siehe § 74 im SGB V und § 28 im SGB IX.
Siehe auch: SGB VII, Prävention

Arbeitsschutz und Mitbestimmung

http://www.sapler.igm.de/static/demokratie/GERAY_2007_Heidelberg.pps (Büro für Arbeitsschutz, Dr. Max Geray, Arbeitsschutztag IG Metall Heidelberg – Bik Baden 2007-10-25):

  • Eingliederungsmanagement
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Psychische Belastung
  • Mitbestimmung und Vorgehensweise

BEM bietet effiziente Gefahrenanalyse

http://www.motio.de/Offene_Seminare/Betriebliches_Gesundheitsmanagement/

WS 2: Neue Perspektiven durch das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
Seit 2004 müssen Unternehmen (nach § 84, SGB IX) ein Betriebliches Eingliederungsmanagement nachweisen. Die Umsetzung des BEM betrifft alle Mitarbeiter, die mindestens 30 Arbeitstage in Folge oder auch mit Unterbrechungen fehlen. Wird das BEM nicht nachgewiesen und ein Mitarbeiter erkrankt arbeitsbedingt, kann es dazu kommen, dass das Unternehmen hohe (vermeidbare) Kosten hat. Gleichzeitig bietet das BEM effiziente Möglichkeiten arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu analysieren und abzubauen. An Hand praktischer Beispiele stellen wir die Einführung des BEM und die Vernetzung mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement dar.

Anmerkung: Voraussetzung für BEM ist die im Arbeitsschutz erforderliche Gefährdungsbeurteilung.

EIBE

http://www.bmas.de/portal/25022/f372__forschungsbericht.html

F 372 Forschungsbericht: Entwicklung und Integration eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (EIBE)
Stand: März 2008
Verfügbarkeit: als PDF verfügbar
Art.-Nr.: FB372
Grafik: Cover des Bericht zur Umsetzung des Projekts EIBE
Ziel: Inhaltliche Ausgestaltung des § 84 Absatz 2 SGB IX bezüglich standardisierter Kriterien eines betrieblichen Eingliederungsmanagements.

Siehe auch: http://www.bmas.de/portal/2244/2007__07__02__jobbilanz__praes__eibe.html

Centrum für Disease Management

http://www.cfdm.de/index.php?option=com_content&task=view&id=17&Itemid=31:
CFDM, TU München:

Über ein Viertel der Bevölkerung leidet im Laufe eines jeden Jahres an einer psychischen Erkrankung. Dazu zählen z.B. Depressionen, Burnout, Angsterkrankungen, Psychosen, Essstörungen und Suchterkrankungen. In Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen gehören psychische Erkrankungen inzwischen mit zu den häufigsten Ursachen für Fehltage der Mitarbeiter.
Die meisten Unternehmen stehen dieser Entwicklung unvorbereitet gegenüber. Führungskräfte sind für den Umgang mit psychisch kranken Mitarbeitern nicht ausreichend geschult, was zu zusätzlichen Belastungen und Konflikten und letztendlich zu einer Verschlechterung der Gesamtsituation führen kann.
Was können Unternehmen tun?
Erfahrungen aus anderen Ländern wie beispielsweise USA haben gezeigt, dass sich viele dieser Probleme vermeiden lassen, wenn man Vorgesetzte und Mitarbeiter über psychische Erkrankungen aufklärt und ihnen praktische Hilfestellungen für den Umgang mit psychisch kranken Mitarbeitern gibt.
Um dies zu ermöglichen, haben wir in enger Zusammenarbeit mit Unternehmen das Trainingsprogramm „Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz” entwickelt. Vorgesetzte, Betriebsräte, Mitarbeiter der Personalabteilung etc. bekommen hier in Workshops Hintergrundwissen über psychische Erkrankungen und praktische Hilfestellung für den Umgang mit psychisch erkrankten Mitarbeitern vermittelt.
Die Teilnehmer lernen in praktischen Übungen wie sie Schritt für Schritt vorgehen können, um Probleme im Zusammenhang mit psychischen Störungen am Arbeitsplatz zu lösen. So können sie später in jedem Einzelfall passende Lösungen erarbeiten und dazu beitragen, dass ein betroffener Mitarbeiter leistungsfähig bleibt
Unser Angebot für Unternehmen
Wir bieten Unternehmen deutschlandweit maßgeschneiderte Lösungen zum Thema „Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz” an.
Zum Beispiel Schulungen/Workshops:

  • E-Learning
  • Informationsmaterialien
  • Beratungsservice
  • Betriebsinterne Gesundheitskampagnen zum Thema „Psychische Gesundheit”

BEM-Seminar

Kennengelernt bei einem Seminar zum Betrieblichen Eingliederungs-Management:
http://www.heegner.de/arbeitsschutz/

Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit und Organisationsberaterin ist mir der Arbeitsschutz und die betriebliche Gesundheitsförderung ein wichtiges Anliegen. Die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ist der Schlüssel zur Arbeitszufriedenheit und damit zur Produktivität der Beschäftigten.
Meine Leistungsangebote in diesem Themembereich sind Beratung und Seminare zu:

  • Ergonomie, einschließlich Softwareergonomie
  • Gefährdungsbeurteilungen, besonders zum Schwerpunkt der psychischen Belastungen und Beanspruchungen
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Lärm- und Vibrationsschutz
  • Gute Organisation für den Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Älterwerdende Belegschaften
  • Arbeitsgestaltung für gute Arbeit
  • Gesundheitsgerechtes Führen