Warnung vor der reinen Verhaltensprävention

http://www.aerztezeitung.de/news/article/804617/betriebsaerzte-gesundheitscoaches.html

… Immer mehr psychisch Erkrankte in den Betrieben – jetzt sollen Betriebsärzte ihre Patienten coachen.
Alexander Gunkel von der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) und Dr. Wolfgang Panter, Präsident des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW), haben deshalb vor wenigen Tagen in Salzgitter eine gemeinsame Erklärung zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz unterschrieben.
Darin haben sie den Betriebsärzten eine Schlüsselstellung zugewiesen, und zwar als neutrale Berater und Lotsen beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).
“Arbeitgeber und Betriebsärzte sind sich der Bedeutung des Themas Psychische Gesundheit im Betrieb bewusst”, heißt es in der Erklärung. “Die Gefährdungsbeurteilung ,Psychische Belastung‘ sollte in ein funktionierendes Arbeitsschutzmanagement (…) integriert sein.
Der Betriebsarzt muss eine zentrale Rolle als neutraler Berater und Lotse beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) einnehmen. Arbeitgeber und Betriebsärzte sehen gemeinsamen Handlungsbedarf.”
Die Betriebsärzte würden immer wichtiger, “in den Betrieben zum Thema Psyche kompetent zu informieren, bei betrieblichen Analysen und Lösungen mitzuwirken, Risiken zu erkennen, (…) und das Thema insgesamt zu enttabuisieren.” Die Ärzte sollen betroffene Mitarbeiter dabei individuell beraten und coachen, um sie wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. …

Die Eingliederung in den Arbeitsprozess ist ja wohl nicht die Hauptaufgabe von Betriebsärzten. Ein Coaching brauche wohl vor Allem die vielen Arbeitgeber, die es für legitim halten, die Vorschriften des Arbeitsschutzes nicht zu beachten. Die praktischen Arbeits- und Abhängigkeitsverhältnisse für Betriebsärzte machen es diesen vielleicht auch nicht immer leicht, wirklich neutral zu bleiben.
Es ist fast schon frech, wie die BDA versucht, den Fokus von der Verantwortung der Arbeitgeber zu den Mitarbeitern zu verlagern. So sieht Agenda Setting aus. Die BDA arbeitet intensiv daran, das Problem der psychischen Fehlbelastungen am einzelnen Mitarbeiter festzumachen, der gerne auch schon psychisch erkrankt sein darf. Gesundheit ist aber mehr, als nur die Abwesenheit von Krankheit.
Nun die gute Nachricht: In diesem Artikel der Ärztezeitung gibt es immerhin einen heute leider immer noch seltenen Hinweis:…

Allerdings warnt Professor Frank Jacobi vom Institut für Klinische Psychologie und Psychotherapie der TU Dresden in einem Interview des VDBW vor einer reinen “Verhaltensprävention”. Ein einfaches Kommunikationstraining für Mitarbeiter etwa genüge nicht.
“Auch die Verhältnisprävention, wie strukturelle Maßnahmen zur Vermeidung von arbeitsbedingten psychischen Risiken, muss im Blick gehalten werden”, sagt Jacobi. Wichtig sei: “Die schnelle Lösung gibt es hier nicht!” …

Das ist schon einmal ein Fortschritt.

BEM: Betriebsrat muss informiert werden

http://blog.betriebsrat.de/gerichtsmassig/betriebliches-eingliederungsmanagement-bag-starkt-kontrollrechte-des-betriebsrats/

… Der Arbeitgeber wollte die Namen allerdings unter Berufung auf den Datenschutz nur mit der Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer weitergeben. Die Erfurter Richter stellten klar, dass der Betriebsrat alle Namen kennen müsse. …

Psychische Erkrankungen: BDA und VDBW

Dieser Beitrag betrifft die gemeinsame Erklärung von der BDA und des VDBW zur Bedeutung der psychischen Gesundheit im Betrieb,
http://www.google.de/search?q=VDBW+BDA+%22Bedeutung+der+psychischen+Gesundheit+im+Betrieb%22.
Am 9. Februar gab es in Salzgitter einen Kongress zu psychischen Erkrankungen (das ist ein Unterschied zu psychischen Belastungen) am Arbeitsplatz. dpa/tmn berichteten (http://www.stern.de/wirtschaft/job/ausgleich-von-der-arbeit-suchen-1784493.html und http://www.news.de/wirtschaft/855270967/burnout-vorbeugen-ausgleich-von-der-arbeit-suchen/1/):

… Psychische Leiden sorgen immer öfter für Probleme im Beruf: So sind sie die häufigste Ursache für Frühverrentungen. 2010 sind laut der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bundesweit 70 000 Arbeitnehmer wegen einer seelischen Erkrankung frühzeitig aus dem Beruf ausgeschieden. Seelische Leiden verursachen zudem jeden achten Krankheitstag: Sie waren 2010 bei den Betriebskrankenkassen Grund für 12 Prozent aller Fehltage. …

Der Artikel wurde auch wieder mit ein bisschen Expertise gefüllt:

… Im Job könne auf Dauer nur derjenige Hochleistungen erbringen, der sich selbst regelmäßig Gutes tut. Das sagte die Ärztin Nadja Behling. So hat ein Burnout keine Chance. Gut zu wissen, denn das Leiden ist die häufigste Ursache für Frühverrentungen.
Um einem Burnout vorzubeugen, ist ein Ausgleich von der Arbeit wichtig. Das kann Sport sein, aber auch Treffen mit Freunden sind gut für das seelische Gleichgewicht, sagte Nadja Behling. Diesen Grundsatz ließen viele Burnout-Patienten jedoch außer Acht. …

Wieder einmal bekommen die Betroffenen den schwarzen Peter. Tun Sie sich etwas Gutes! Auch heute (15 Jahre nach Erlass des Arbeitsschutzgesetzes) fällt der Presse selten etwas Anderes ein, als Verhaltensprävention. Verhältnisprävention ist vorgeschrieben. Verhaltensprävention mögen die Arbeitgeber aber lieber. Die BDA hat leichtes Spiel: Die Missachtung des Arbeitsschutzes in der Mehrheit der Betriebe haben die Redaktionen nicht auf dem Radar. Im Arbeitsschutz hat jedoch die Verhältnisprävention Vorrang, auch wenn (und gerade weil) das den Arbeitgebern nicht so liegt.
Was sagt die BDA zu der Veranstaltung? http://www.bda-online.de/www/arbeitgeber.nsf/id/DE_PI-BDA-VDBW:

Psychische Erkrankungen: Abgestimmtes Zusammenwirken unerlässlich

Psychische Gesundheit ist eine unverzichtbare Grundlage, um im modernen Arbeitsleben zu bestehen und sich fachlich und persönlich zu entfalten. Mehr denn je wird körperliche und geistige Gesundheit aber auch als zentrale Grundlage hoher Wettbewerbsfähigkeit verstanden. Die Zunahme an psychischen Erkrankungen und die damit verbundenen Fehlzeiten der Beschäftigten stellen Unternehmen und Betriebsärzte vor neue Herausforderungen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) sehen daher gemeinsamen Handlungsbedarf. Ihnen ist es ein zentrales Anliegen, das Thema Psychische Erkrankungen gezielt und umfassend, d.h. von der Prävention und Früherkennung über die Behandlung bis zur Wiedereingliederung, anzugehen und für nachhaltige betriebliche Lösungen zu werben. Voraussetzung hierfür ist eine gute Kooperation der Betriebs- und Werksärzte mit den anderen betrieblichen Akteuren.

(Link nachträglich eingefügt)
Es scheint so, dass nicht nur die BDA, sondern auch Ärzte auf die Früherkennung von Erkrankungen setzen und nicht auf die Früherkennung von Fehlbelastungen. Aber in diesem Fall täte man dem VDBW unrecht, wenn man ihm Einseitigkeit vorwürfe, denn es gibt auch eine Position von Betriebsärzten und Gewerkschaft, die sich psychischen Belastungen zuwendet.
Es handelt sich hier also um Positionen zu unterschiedlichen Bereichen:

  • Mitarbeiter mit psychischen Problemen: BDA und VDBW widmen sich psychische erkrankten Beschäftigten in den Betrieben, die gerne auch als “auffällige” Mitarbeiter bezeichnet werden. Hier wird ein Modell der Salzgitter AG beworben. Anja Grocholewski beschreibt das in „Drei unter einem Dach“ – Das IV-Konzept von TU Braunschweig, BKK Salzgitter und Salzgitter-AG für Mitarbeiter mit psychischen Problemen. Jahrbuch 2012 “Psychiatrie in Niedersachsen”. “IV” steht dabei für “integriertes Versorgungskonzept”. Der Schwerpunkt liegt auf der Verhaltensprävention und der Versorgung bereits erkrankter Mitarbeiter. (Da entsteht natürlich Neugier, mit was für einer Betriebsvereinbarung der Betriebsrat der Salzgitter AG den Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz geregelt hat.) Arbeitgeber kamen mit der fürsoglichen Zuwendung zu einzelnen und als erkrankt darstellbaren Mitarbeitern bisher besser zurecht, als mit der gesetzlich vorgeschriebenen Verhältnisprävention.
  • Psychische Probleme verursachende Arbeitsplätze: Gewerkschaft und VDBW widmen sich psychischen Belastungen, also “auffälligen” Arbeitsplätzen. Hier empfehle ich, von der SICK AG zu lernen. Die Verhältnisprävention kommt hier nicht zu kurz. Für viele Arbeitgeber ist dieser Ansatz immer noch ungewohnt. Die SICK AG gehört eher zu der kleinen Gruppe fortschrittlicher Arbeitgeber.


Das Schweigen der Betriebsärzte
Die BDA weiß, dass die Mehrheit ihrer Mitglieder gegen die Bestimmungen des Arbeitsschutzes verstößt. Seit 2005 fällt es schwer, das noch als Versehen zu entschuldigen. Vor diesem Hintergrund wird ein Glaubwürdigkeitproblem von Arbeitgebern (z.B. BDA Geschäftsfüherer Alexander Gunkel) und Betriebsärzten (z.B. Bernhard Koch, Betriebsarzt der Salzgitter AG) deutlich. In einem dpa-Artikel Die Seele kann im Rücken und im Magen wehtun schreibt Anita Pöhlig (2012-02-09):

… Die Salzgitter AG mit rund 25 000 Beschäftigten hat bereits reagiert. «Wir hatten schon immer ein Projekt für Muskel- und Skelettprobleme. In den vergangenen Jahren gab es eine wachsende Anzahl von Mitarbeitern, denen wir trotz guter Physiotherapie und Sportangeboten nicht helfen konnten, das hat unser Interesse geweckt», sagt Betriebsarzt Bernhard Koch. Schnell sei klar geworden, das psychische Probleme dahinter stehen.
Bei Vorsorgeuntersuchungen versuchen Koch und seine sieben Kollegen nun, mit den Beschäftigten ins Gespräch zu kommen. Typische Beschwerden wie Schlafstörungen oder Gereiztheit werden abgefragt und wie es mit dem persönlichen Eindruck der Leistungsfähigkeit stehe. …

“Typische Beschwerden wie Schlafstörungen oder Gereiztheit werden abgefragt und wie es mit dem persönlichen Eindruck der Leistungsfähigkeit stehe.” Ohne den von den Arbeitnehmern mitbestimmten Einbezug der psychischen belastungen in den Arbeitsschutz ist diese Art von fürsorglicher Belagerung ein die Mitarbeiter noch zusätzlich gefährdender Angriff auf ihre Persönlichkeit und ihre Rechte. Betriebsärzte sind ein Teil des Problems, wenn sie den Beschäftigten mit Vorsorgeuntersuchungen zu Leibe rücken, aber nicht eingreifen, wenn Arbeitgeber ganz offen die Pflicht zur Verhältnisprävention (d.h. zur an den Arbeitsbedingungen ansetzenden Vorsorge) vernachlässigen. Es ist eine verkehrte Welt: Ausgerechnet Ärzte trugen seit 1996 mit ihrer Toleranz gegenüber dem Rechtsbruch der Mehrheit der Arbeitgeber dazu bei, dass die Unternehmen den Arbeitsschutz ungestraft missachten durften. Das Schweigen der Betriebsärzte verletzte die von ihnen betreuten Mitarbeiter. Und heute helfen noch zu viele Betriebsärzte den Unternehmen, die Verhaltensprävention über die Verhältnisprävention zu stellen und damit den ganzheitlichen Arbeitsschutz zu unterlaufen.
Ratschlag an Arbeitnehmer vor dem Besuch beim Betriebsarzt: Trauen sie keinem Arzt, der nicht mit Ihnen zusammen überprüft, ob es zu ihrem Arbeitsplatz eine ordentlich und mitbestimmt erarbeitete Gefährdungsbeurteilung gibt. Das ist nicht vertraulich, denn es geht nicht um ihr persönliches Seelenleben, sondern um Ihre Arbeitsbedingungen. Darum können Sie sich bei der Diskussion der Gefährdungsbeurteilung von einem Betriebsratsmitglied begleiten lassen.
 
Gemeinsame Positionen vom VDBW mit …

BEM: Beweispflicht beim Mitarbeiter

In einem Pingback zum Artikel http://blog.psybel.de/datenschutz-im-betrieblichen-eingliederungsmanagement/ ist ein Arbeitgeberberater immerhin ehrlich. Zitat aus http://www.personal-wissen.de/2086/betriebliches-eingliederungsmanagement-warum-sie-bald-tatig-werden-sollten/ von personal-wissen.de:

Nachweispflicht in jedem Fall

Natürlich muss Ihre Kündigung nicht zwingend unwirksam sein, nur weil Sie kein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt haben. Allerdings sollten Sie dann nachweisen können, dass Sie nicht in der Lage waren,

  • einen neuen Arbeitsplatz zu finden, an dem Ihr Arbeitnehmer trotz seiner Erkrankung hätte arbeiten können,
  • den bestehenden Arbeitsplatz so umzugestalten, dass er trotz der Erkrankung vom Mitarbeiter genutzt werden hätte können.

Diesen Nachweis zu führen dürfte in der Praxis sehr schwierig werden, da Sie im Prinzip jede mögliche Änderung des Arbeitsplatzes prüfen müssten. Zudem müssten Sie für jeden Arbeitsplatz, den der Arbeitnehmer im Betrieb alternativ wahrnehmen könnte, begründen können, warum er dort nicht eingesetzt wurde.

Ihr Vorteil durch das betriebliche Eingliederungsmanagement

Wenn Sie ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen, legen Sie diese Pflicht hingegen in die Hände des Arbeitnehmers. Er muss Ihnen beweisen, dass sein Arbeitsplatz entweder entsprechend umgestaltet werden könnte oder dass es eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit für ihn gibt. Kann er dies nicht, haben Sie das Eingliederungsmanagement erfolgreich durchgeführt und der Beweis, der vor Gericht so wichtig ist, ist geführt.
Wir wollen uns in den nächsten Teilen dieser Serie ausführlich mit den Möglichkeiten des betrieblichen Eingliederungsmanagements auseinandersetzen.
Erfahren Sie mehr zum Thema Eingliederungsmanagement bei Experto und im Psybel-Blog.

Schön, dass wir nun wissen, wann ein Eingliederungsmanagement erfolgreich durchgeführt wurde. Damit ein Eingliederungsmanagement auch hinsichtlich ihres seines eigentlichen Zieles der Eingliederung ein Erfolg wird, ist es wichtig, dass Arbeitnehmervertretungen sich mit dem Thema auskennen und von ihrer Mitbestimmungspflicht guten Gebrauch machen.

Jobfit Petition

http://job-fit.net/index.php/petition

… Die Bundesrepublik Deutschland braucht leistungsfähige Arbeitnehmer, um sich im globalen Wettbewerb zu behaupten. Trotzdem lassen wir es zu, dass viele Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden – aufgrund von Erkrankungen, die durch einfache Präventionsmaßnahmen vermeidbar wären. Dabei zeigt die Erfolgsgeschichte des klassischen Arbeitsschutzes, wie effektiv Prävention hier Abhilfe schaffen kann. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) möchten ihre Erfahrung und Expertise mit in diese Diskussion einbringen. …

Die Petitionsaktion ist schon ganz in Ordnung. Sie lenkt aber auch von der Tatsache ab, dass es den Präventionsansatz schon seit 1996 gibt. Es ist die Mehrheit der Arbeitgeber, die sich dagegen gesperrt hat. Und jetzt tun sie so, als hätten sie die Prävention erfunden.
Darauf nehmen wir zur Beruhigung einen Kräuterzucker und denken an mutigere Stellungnahmen der Betriebsärzte: http://blog.psybel.de/2009/08/10/position-von-betriebsaerzten-und-gewerkschaft/. Vielleicht ging das aber schon zu weit, denn im Gegensatz zum gewöhnlichen Rechtsbrecher muss man bei Unternehmen vorsichtig sein, dass man sie nicht mit Kritik verärgert. Wir leben heute eben in einer Edel-Anarchie, in der Unternehmen sich erst dann freundlicherweise an die Vorschriften halten, wenn man sie von wirtschaftlichen Vorteilen überzeugt. Und so setzen dann auch viele Betriebsärzte auf den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Dass es nicht in Ordnung ist, Menschen durch Fehlbelastungen zu verletzen, reicht heute als Argument wohl nicht mehr aus.

Datenschutz im Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Arbeitsrecht im Betrieb, Bund-Verlag 2011, Ausgabe 11, S. 676–680 – Reuter/Gies/Liebrich, Datenschutz im Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Ein Beispiel aus dem Projekt »Neue Wege im BEM«
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hat die Wiederherstellung, den Erhalt und die Förderung der Arbeitsfähigkeit zum Ziel. Um dieses zu erreichen, müssen individuell Maßnahmen abgeleitet werden, wofür personenbezogene und damit sensible Daten notwendig sind. Deshalb muss, bevor solche personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, die Frage nach dem Datenschutz gestellt werden. …

2011-12-22: Siehe auch http://blog.psybel.de/bem-beweispflicht-beim-mitarbeiter/.

Vereinbarung über das Anschreiben nicht vergessen

Vereinbaren Sie in Betriebsvereinbarungen auch, wie die Belegschaft über den Abschluss einer Betriebsvereinbarung informiert werden soll.
Ist die Vereinbarung die Basis für Prozesse (z.B. Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement, Betriebliche Gesundheitsförderung, aber auch: Regelung der Privaten Nutzung des Internets), über die die Belegschaft vor ihrer Implementierung informiert werden soll, dann ist es wichtig, dass das Anschreiben an die Mitarbeiter ebenfalls Gegenstand der Betriebsvereinbarung ist.
Sind von den Mitarbeitern zu unterzeichnende Erklärungen in einem vereinbarten Prozess notwendig (z.B. Teilnahme am Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement, Kenntnisnahme von Regeln, Zustimmung zur Kontrolle der Internetnutzung usw.), dann sollten diese Erklärungen (Inhalt, Termine usw.) ebenfalls in der Betriebsvereinbarung geregelt und ggf. einzelvertragliche Abweichungen ausgeschlossen werden.

BARMER GEK Report Krankenhaus 2011

http://www.barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Presseportal/Subportal/Presseinformationen/Aktuelle-Pressemitteilungen/110726-Krankenhaus-Report-2011/Digitale-Pressemappe-KH-Report-2011,property=Data.pdf

Pressemitteilung
Berlin, 26. Juli 2011
BARMER GEK Report Krankenhaus 2011
Kliniken behandeln immer mehr psychisch Kranke

Pressekonferenz der BARMER GEK
Berlin, 26. Juli 2011
Teilnehmer:
Dr. Rolf-Ulrich Schlenker,
Stellv. Vorsitzender des Vorstandes BARMER GEK
Prof. Eva Maria Bitzer
Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitssystemforschung (ISEG)
Dr. Kai Behrens
Stellv. Leiter Unternehmenskommunikation BARMER GEK (Moderation)

Einen großen Teil ihres Lebens verbringen Menschen am Arbeitsplatz. Die Forderungen der Barmer GEK sind ohne Abstimmung mit betrieblichen Maßnahmen nicht sinnvoll.

Was ist Betriebliches Eingliederungsmanagement?

http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2011/das-betriebliche-eingliederungsmanagement-chance-oder-risiko-fuer-arbeitnehmer-05-11.php

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement – Chance oder Risiko für Arbeitnehmer? (05/11)
Was ist Betriebliches Eingliederungsmanagement?
Zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber erkrankten Mitarbeitern gehört das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX. Nach der Definition des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales ist “Die Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit von Menschen in Betrieben mit den dort vorhandenen Akteuren und Strukturen unter Nutzung der gegebenen und herstellbaren spezifischen Potenziale” die Zielsetzung des Instruments BEM. …

Betriebliches Gesundheitsmanagement bei der Volkswagen AG

http://db1.rehadat.de/rehadat/Reha.KHS?State=340&Db=1&GIX=R/PB5322
Interessant auch: R. Göldner, B. Rudow, W. Neubauer, W. Krüger, L. Paeth, Arbeit und Gesundheit für leistungsgewandelte Mitarbeiter, http://www.asu-arbeitsmedizin.com/ASU-2006-12/Arbeit-und-Gesundheit-fuer-leistungsgewandelte-Mitarbeiter,QUlEPTIwMTIwMSZNSUQ9MTA0Njkw.html