Hinterlistige Normenarbeit

http://www.concada.de/app/seminar/detail/1901/V4640_Ausbildung_zum_Auditor_fuer_Betriebliches_Gesundheitsmanagement_-_Spezielle_BGM_Kenntnisse_nach_DIN_SPEC_91020

Spezielle BGM Kenntnisse nach DIN SPEC 91020
[…]
Der Verband der deutschen Sicherheitsingenieure (VDSI) hat diesen Lehrgang mit einem Punkt im Bereich Arbeitsschutz und drei Punkten im Bereich Gesundheitsmanagement bewertet.

Concada und der VDSI wissen, dass die DIN SPEC 91020 gemäß DIN keine Aspekte des Arbeitsschutzes enthält. Warum bekommt das Seminar dann für den Arbeitsschutz einen Punkt des VDSI? Wie seriös sind ein Seminaranbieter und eine Sicherheitsingenieurs-Verband, wenn sie diese Möchtegern-Norm ohne einen Hinweis auf die vom DIN ausdrücklich vorgegebenen Einschränkungen mit dem Arbeitsschutz in Verbindung bringen?
Das DIN scheint tatenlos dabei zuzusehen, wie die DAkkS, Concada (B·A·D) und der VDSI diesen Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes explizit auschließenden Standard trotzdem in den Arbeitsschutz einschmuggeln wollen. Kritik and diesem dubiosen Vorgehen zur Schwächung wirklicher Arbeitsschutznormen (die im Gegensatz zum freiwilligen Gesundheitsmanagement mehr Verantwortung vom Arbeitgeber verlangen) ist mir bisher nur von der KAN bekannt. Warum setzt das DIN diesem Treiben kein Ende? Wie geht das DIN in diesem SPEC-Geschäft mit seinen eigenen Regeln um?

Unternehmen wünschen mehr Handlungssicherheit

http://www.me-arbeitgeber.de/metallindustrie/verbaende.nsf/id/F2254A53C6823A98C1257B030034BC42

Die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie
ME – Arbeitgeber
Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt im Fokus des ifaa
30.01.2013 – Im Zuge der gegenwärtigen Diskussion zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt und der Vorstellung des „Stressreport Deutschland 2012“ durch die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen betont Prof. Dr. Sascha Stowasser, Direktor des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa): „Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bei der Arbeit ist gegenwärtig mit Fragen der praktischen Umsetzung verbunden – Unternehmen brauchen daher noch mehr Handlungssicherheit. Daher intensiviert das ifaa bei seiner Arbeit die Weiterentwicklung objektiver Methoden und Instrumente zur Erfassung und Messung psychischer Belastung.“.

(Link nachträglich eingefügt)
1996 wünschten sich die Unternehmen mehr Freiheit. Es entstand das Arbeitsschutzgesetz als Rahmengesetz, innerhalb dessen betriebsnahe Lösungen flexibel gestaltet werden sollten. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer hätte hier als Hilfte genutzt werden können. Das hat wohl nicht so recht geklappt. Die Gründe dafür liegen natürlich sowohl bei den Arbeitgebern wie auch bei den Arbeitnehmern. Oder war diese Art von Gesetzgebung realitätsfern?
Jetzt rufen die Unternehmer wieder nach konkreten Handlungsanweisungen, möglichst irgendwelche Listen, in denen man – wie bei der guten alten Arbeitssicherheit – nun auch psychische Belastungen mit einfachen Checkboxen abhaken kann. Es gibt z.B. namhafte Unternehmen, die die paar Beispiele aus einer GDA-Leitlinie in ihre Gefährdungsformulare kopieren und dann ernsthaft meinen, sie könnten damit psychische Gefährdungen vollständig und betriebsspezifisch erfassen und bewerten. Bei den Beispielen handelt es sich um die Zeilen 10.1 bis 10.4 auf Seite 13 der Leitlinie. Geflissentlich übersehen wird die leere Zeile 10.5 mit drei Pünktchen und der Fußnote “Die Aufzählung ist nicht abschließend”. Die betriebsnahe Vervollständigung muss nämlich erst erarbeitet werden. Das war ursprünglich doch die Idee. So wie die Rechtssituation in Deutschland ist, machen sich Arbeitgeber, die hier die Mitbestimmung “vergessen”, zwar strafbar, werden aber nicht bestraft.
Zu allem Übel kommt dann noch dazu, dass sich die überforderte Gewerbeaufsicht mit solchen Formularen tatsächlich einlullen lässt.

VDSI und BDA: Psychische Gefährdung bei der Arbeit richtig beurteilen

http://blog.psybel.de/paragraph-89-betrvg/

… Der Betriebsrat hat sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb sowie über den betrieblichen Umweltschutz durchgeführt werden. Er hat bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die sonstigen in Betracht kommenden Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen.
Der Arbeitgeber und die in Absatz 1 Satz 2 genannten Stellen [die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die sonstigen in Betracht kommenden Stellen] sind verpflichtet, den Betriebsrat oder die von ihm bestimmten Mitglieder des Betriebsrats bei allen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz oder der Unfallverhütung stehenden Besichtigungen und Fragen und bei Unfalluntersuchungen hinzuzuziehen. Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat auch bei allen im Zusammenhang mit dem betrieblichen Umweltschutz stehenden Besichtigungen und Fragen hinzuzuziehen und ihm unverzüglich die den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und den betrieblichen Umweltschutz betreffenden Auflagen und Anordnungen der zuständigen Stellen mitzuteilen. …

 
http://dejure.org/gesetze/ArbSchG/16.html

… Die Beschäftigten haben gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber darin zu unterstützen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und seine Pflichten entsprechend den behördlichen Auflagen zu erfüllen. …

Wie psychische Gefährdungen richtig beurteilt werden, vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen in den Betrieben.
 
http://www.vdsi.de/43/12281 und http://www.hcc-magazin.com/psychische-belastungen-bei-der-arbeit-richtig-beurteilen/4995

Psychische Gefährdung bei der Arbeit richtig beurteilen
Pressemitteilung von: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI)
Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit geplant
Wiesbaden, 17. Januar 2013. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bei der Arbeit ist für viele Unternehmen mit Unsicherheiten verbunden. Der Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) und das Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa) [Mitglieder des arbeitgebernahen ifaa sind die Verbände der Metall- und Elektroindustrie sowie der Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie, GESAMTMETALL] entwickeln jetzt ein Qualifizierungskonzept für einen wichtigen Experten im betrieblichen Arbeitsschutz: die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie soll dazu befähigt werden, psychische Gefährdungsfaktoren zu erkennen und notwendige Schritte einzuleiten.
“Unser Ziel ist es, die Fachkraft für Arbeitssicherheit für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zu sensibilisieren und zu schulen”, erklärt Prof. Dr. Rainer von Kiparski, Vorstandsvorsitzender des VDSI. “Sie soll den Unternehmer umfassend dazu beraten, welche Verfahren sich anbieten, wann tiefergehende Analysen notwendig sind oder gegebenenfalls Experten hinzugezogen werden sollten.”
“Unternehmen brauchen Handlungssicherheit”, so Prof. Dr. Sascha Stowasser, Direktor des ifaa. “Neben unterstützenden objektiven Methoden und Instrumenten zur Erfassung der psychischen Belastung sind auch fachkundige Experten im Unternehmen notwendig. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind als Berater der Unternehmer hierfür prädestiniert und sollen eine weitergehende Qualifikation erhalten.”
Das Projekt geht auf eine Initiative der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zurück und wurde auf einem gemeinsamen Treffen am 31. Oktober 2012 in Berlin beschlossen. “Psychische Belastungen können Ursache für Fehlbeanspruchungen sein und stellen daher ein erhebliches Risiko dar – sowohl für die Gesundheit der Arbeitnehmer als auch für die Leistungsfähigkeit der Unternehmen. Dem kann der Arbeitgeber nur begegnen, wenn ihm zuverlässige Fachexpertise zur Seite steht”, betont Dr. Volker Hansen, Leiter der BDA-Abteilung ‘Soziale Sicherung’.
Das Thema psychische Gesundheit bei der Arbeit gewinnt eine immer größere Bedeutung für Gesellschaft und Wirtschaft. Hintergrund ist die seit Jahren steigende Zahl psychisch bedingter Fehltage und Frühberentungen. Den Schutz der Arbeitnehmer vor psychischer Fehlbelastung haben Bund, Länder und Unfallversicherungsträger zu den Hauptzielen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) erklärt. Für die Sicherheit und Gesundheit in den Betrieben ist der Arbeitgeber verantwortlich. Unterstützt wird er von der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Als “Manager für Sicherheit und Gesundheit” berät sie ihn zu allen Prozessen und erforderlichen Maßnahmen im Arbeitsschutz.
Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI)
Solvejg Boehlke
Kommunikationsmanagerin
Schiersteiner Straße 39
65187 Wiesbaden
Telefon +49 611 15755-15
Telefax +49 611 15755-79
E-Mail:
www.vdsi.de
Der Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) ist mit über 5.200 Mitgliedern der größte Verband für Arbeitssicherheit sowie Gesundheits- und Umweltschutz in Deutschland. Als Manager für Sicherheit und Gesundheit beraten VDSI-Mitglieder Unternehmer, Führungskräfte und Mitarbeiter, wie Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz nachhaltig reduziert werden können.

Mal sehen, ob endlich gut wird, was lange währt. Die Empfehlungen des VDSI z.B. zur Dokumentation bei der Gefährdungsbeurteilung sind sehr hilfreich.
Ob die Fachkräfte auch lernen, wie ihnen die Arbeitnehmervertretungen helfen können?

Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Damit die als Pressemeldung formulierte Position des VDSI (Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V.) bekannter und mit einer Suche innerhalb dieses Blogs gefunden wird, gibt es den Text auch hier als Blogeintrag.
https://ssl.vdsi.de//webcom/show_article.php/_c-40/_nr-198/_p-1/i.html:

Dokumentationspflicht bei Gefährdungsbeurteilungen 
VDSI veröffentlicht Positionspapier.
Der VDSI befürwortet eine Dokumentationspflicht bei Gefährdungsbeurteilungen aus den folgenden Gründen:

  • Die systematische Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und die anschließende schriftliche Dokumentation stellen wichtige Instrumente in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess dar. Maßnahmen in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz müssen dokumentiert werden, um als Entscheidungsgrundlage für künftige Entwicklungen herangezogen werden zu können.
  • Eine schriftliche Dokumentation der Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen erhöht die Rechtssicherheit der für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen.
  • Die Unfallverhütungsvorschrift “Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” (DGUV Vorschrift 2), die zum 1. Januar 2011 in Kraft treten wird, sieht unter anderem vor, den betriebsspezifischen Betreuungsumfang anhand der betrieblichen Gefahrenlage zu ermitteln. Die schriftliche Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung hilft, die notwendigen Daten für die Festlegungen zu gewinnen.
  • Der Europäische Gerichtshof hat bereits vor Jahren die besondere Bedeutung der Dokumentationspflicht bei Gefährdungsbeurteilungen hervorgehoben. Die immer wiederkehrende Diskussion über eine mögliche Aufweichung der Dokumentationspflicht setzt ein falsches Signal in einem vereinten Europa, das sich für gesunde und sichere Arbeitsplätze einsetzt.
  • Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme an alternativen Formen der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung (Unternehmermodellen) der Unfallversicherungsträger.

Durch seine mehr als 5.200 Mitglieder, die als Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit tätig sind, verfügt der VDSI über ein hohes Maß an Praxiserfahrung zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen in KMU [Kleine und mittlere Unternehmen]. In dem Positionspapier werden die oben genannten Punkte weiter ausgeführt. Das Positionspapier gibt auch einige Praxisbeispiele für den Nutzen einer Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.

VDSI-Mitglieder können im Internet das Positionspapier im passwortgeschützten Mitgliederbereich der Website des Vereins herunterladen.
Zur Dokumentationspflicht siehe auch: http://blog.psybel.de/arbschg-aenderung-ist-eine-klarstellung/#Dokumentationspflicht