Die DAkkS kommt in die Nachrichten

https://magazin.spiegel.de/SP/2015/53/140604225/index.html

Au­to­mo­bi­le
Voll­brem­sung
TÜV, Dekra und Co. könnten ihre Zulassung als Kfz-Prüfer verlieren. Das System der Hauptuntersuchung ist bedroht – mit Folgen für Werkstätten und Millionen Pkw-Halter.
[…]
Auf zwei Sei­ten führ­te DAkkS-Chef Nor­bert Barz auf, war­um sei­ne Or­ga­ni­sa­ti­on ge­den­ke, den Prü­fern eine Ver­län­ge­rung der Ak­kre­di­tie­rung zu „ver­wei­gern“. Be­su­che vor Ort hät­ten er­ge­ben, dass „im er­heb­li­chen Um­fang“ Mess­ge­rä­te ein­ge­setzt wer­den, die nicht nach den „ein­schlä­gi­gen An­for­de­run­gen“ und dem „Stand der Tech­nik ka­li­briert sind“. […]

Die DAkkS traut sich was. Dass sie damit im Kfz-Bereich anfängt, hat mindestens zwei Gründe:
(1) Es ist jetzt wirklich schwer geworden, wegzusehen.
(2) Kalibrierungsmängel und andere technisch messbaren Abweichungen und Prozesse lassen sich ziemlich klar nachweisen. Hier kann die DAkkS leichter gegen die “Prüfkonzerne” (Originalton SPIEGEL) vorgehen, als z.B. bei schlampigen Prüfungen von Arbeitsschutzmanagementsystemen, bei denen Abweichungen nicht so klar nachweisbar sind.

[…] Was erlaubt sich dieser Berliner DAkkS den da? Das kleine Unternehmen, zu zwei Dritteln in Staatsbesitz, nahm erst 2010 die Arbeit auf und hatte in den ersten Jahren seiner Existenz nie spürbar aufgemuckt.[…]

Wann muckt die DAkkS gegen unkritische Zertifizierungen von Arbeitsschutzmanagementsystemen auf?
Der Vorgänger der DAkkS war übrigens der ebenfalls nicht allzu aufmüpfige Deutsche Akkreditierungsrat. Die Prüfkonzerne sind eben ziemlich stark und haben eine gute Lobby. Sie wiederum sind gerade so kritisch, wie nötig. Denn heute können sich die Geprüften den laschesten Prüfer aussuchen.

[…] Wenn es ums Prüfen geht, dann lassen sich die Deutschen nicht gerne von aneren übertreffen. […]

Die Prüferei in Deutschland war schon eine Farce, bevor es die DAkkS gab. Das gilt auch für die politisch kräftig ausgebremste behördliche Aufsicht: Lebensmittelsicherheit, Steuerfahndung (Hessen), Gewerbeaufsicht, Arbeitsschutz usw.
 
http://www.zeit.de/mobilitaet/2015-12/tuev-dekra-akkreditierung-entzug

[…] Die Deutsche Akkreditierungsstelle mit Sitz in Berlin bemängelt laut Spiegel die Arbeit von Organisationen wie Tüv, Dekra und GTÜ. […]

Wenigstens hier wacht die DAkkS auf, gezwungenermaßen.
 
http://www.focus.de/auto/news/nicht-an-vorgaben-gehalten-kfz-pruefern-droht-der-verlust-der-zulassung_id_5173609.html

[…] Im Sommer hatte der Chef der Akkreditierungsstelle, Norbert Barz, dem Bericht zufolge zahlreiche Verkehrsminister der Länder in einem Brief auf die Probleme hingewiesen. […]

Da ist noch ein anderer Brief zu schlechten Audits von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) fällig, den die Gewerbeaufsicht machen sich in Betrieben mit einem zertifizierten AMS die Arbeit leichter und müssen sich deswegen auf gute Audits verlassen können.
 
http://www.focus.de/auto/news/die-dakks-mal-wieder-nicht-an-vorgaben-gehalten-kommentar_id_7213120.html

Auch die DAkks ist letztendlich nichts anderes als eine privatwirtschaftlich geführte Organisation, […] Und ausgerechnet diese Organisation, die selber keiner Kontrolle unterliegt, will bestimmen, wer korrekt handelt und wer nicht?

Na ja, formal wird sie von ihren Geschäftsführern kontrolliert: Bundeswirtschaftsministerium, BDI, Bundesländer.
 
Leider ist das Thema Arbeitsschutz etwas komplexer und zieht nicht so viel Aufmerksamkeit auf sich. Aber auch hier gibt es Schlampereien bei Audits von Arbeitsschutzmanagementsystemen z.B. nach OHSAS 18001. Es gibt da mindestens einen bei der DAkkS akkreditierten Auditierungsgroßmeister (natürlich auch privatwirtschaftlich geführt), bei dem die DAkkS meiner Ansicht nach immer noch nicht kritisch genug hinschaut.
Außerdem wird in den Redaktionen oft gegen die Vorschriften des Arbeitsschutzes im Bereich der Arbeitsbelastungen verstoßen. Bei einer kritischen Berichterstattung über das Aufsichtsversagen im Arbeitsschutz müssten sich die Medienunternehmen mit ihren eigenen Problemen befassen.
 
Siehe auch:

Gutes über den TÜV und die KPMG

Ich meckerte kürzlich über schlechte Betriebsräte und schlechte Arbeitsschützer. Nun aber einmal etwas Positives: Der Betriebsrat eines Unternehmens im Raum Stuttgart berichtete mir über eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Betriebsrat, dem Arbeitsschutzbeauftragten seines Betriebes und der KPMG bei Audits ihres nach OHSAS 18001 zertifizierten Arbeitsschutzmanagementsystems. Und von dem Betriebsrat eines anderen Unternehmens im Osten Deutschlands höre ich, dass der TÜV aktiv Beschwerden von Mitarbeitern über schlechte Softwareergonomie nachging und erst nach ausreichenden Nachbesserungen sein Zertifikat erteilte.

"Wartung der Mitarbeiter"

Nachdem im Interview über Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz geredet wird, kommt die Frage: “Wie schaffe ich es, alle Regelungen und Maßnahmen zu berücksichtigen, zu dokumentieren und zu leben?” Sandra Gerhartz antwortet: “Durch die Implementierung eines zertifizierten Betrieblichen Gesundheitsmanagements, hier die DIN SPEC 91020.”
Wieder einmal erweckt der TÜV-NORD den Eindruck, dass die DIN SPEC 91020 mit Regelungen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu tun hat. Die DIN SPEC 91020 ist kein Arbeitsschutzstandard!. Wenn Sie Geld für ein Zertifikat im Arbeitsschutz ausgeben wollen, fangen Sie besser mit einem Standard wie OHSAS 18001 (oder mit ähnlichen Standards) an. Damit bereiten Sie sich auf die vermutlich Ende 2016 erscheinende Norm ISO 45001 vor. OHSAS 18001 hilft bei der Pflicht im Arbeitsschutz. Wenn noch Geld übrig bleibt, kann die DIN SPEC 91020 gerne als Kür dazukommen.
 
http://www.tuev-nord.de/de/pressemitteilungen-575-forum-betriebliches-gesundheitsmanagement-109521.htm (2014-03-25, Pressemitteilung mit meinen Anmerkungen in eckigen Klammern):

Zertifizierung

Betriebliches Gesundheitsmanagement gewinnt an Bedeutung: „In die Wartung der Mitarbeiter muss man investieren“

Eine zunehmend alternde Belegschaftsstruktur, der Konkurrenzkampf um junge Nachwuchskräfte und Arbeitsplatzangebote in strukturschwachen Regionen – dies sind nur einige Beispiele, warum immer mehr Unternehmen sich für die Einführung eines zertifizierten Betrieblichen Gesundheitsmanagements entscheiden. In einem Interview berichten Sandra Gerhartz, Fachbereichsleiterin Verbraucherschutz bei TÜV NORD, Dr. Thomas Block, Rechtsanwalt und Partner bei AC Tischendorf und Sven Richter, Verantwortlicher Human Resources bei Carlsberg Deutschland, über die Zukunft des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Arbeit und Gesundheit, bei diesem Thema tun sich Welten auf, wenn man sich unterschiedliche Betriebe ansieht. Während die einen ihre Mitarbeiter mit mobiler Massage und Stresstraining unterstützen, schenken die anderen dem Thema keinerlei Beachtung. Wie viel Sorge trage ich als Arbeitgeber für meine Belegschaft?


Dr. Thomas Block
: Grundsätzlich müssen Sie als Arbeitgeber immer sicher stellen, dass die Gesundheit ihrer Belegschaft in keiner Weise beeinträchtigt wird und das ist ja auch selbstverständlich. Glücklicherweise leben wir in einer Zeit, in der Arbeitsschutz so etabliert ist, dass niemand seine Angestellten ungeschützt mit giftigen Substanzen arbeiten lässt oder ohne Sicherheitsschuhe in die Produktion schickt. Problematisch wird es da, wo das Arbeitsschutzgesetz aufhört. Weitere Arbeitsschutzvorschriften finden sich in zahlreichen weiteren Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen, die oft nur mühsam zusammenzusammeln sind. Ein Puzzle des Gesetzgebers. [Hier gibt es einen guten Praxisleitfaden der Arbeitgeber.]

Wo stecken denn die Stolpersteine?

Dr. Thomas Block: Zum Beispiel beim Schutz der psychischen Gesundheit. Dieser wird mittlerweile in einem Atemzug mit der körperlichen Unversehrtheit genannt. Viele Arbeitgeber tragen dem Rechnung, indem sie Stressmanagement-Seminare oder Fitnessmöglichkeiten anbieten. Was oft vergessen wird, weil es versteckt im SGB IX, dem Schwerbehindertenrecht, gesetzlich geregelt ist, ist ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement. Unabhängig von der Betriebsgröße ist es enorm wichtig zu dokumentieren, wie man Mitarbeitern, die länger als sechs Wochen im Jahr gefehlt haben, einen guten, gesunden Start in den Job ermöglicht. Dazu sollten regelmäßig Gespräche geführt werden. Positiver Nebeneffekt: Ein gelebtes Wiedereingliederungsmanagement kann auch bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten helfen, die Arbeitsschutzaktivitäten des Arbeitgebers zu dokumentieren.
Sven Richter: Wir haben die Erfahrung gemacht, dass gerade ältere Mitarbeiter es zu schätzen wissen, wenn sie nach längerer Krankheit einen individuell gestalteten Fahrplan für ihren Wiedereinstieg erhalten. Es ist immer schlecht, einen Mitarbeiter allein zu lassen.
Dr. Thomas Block: Ein anderes schwieriges Thema ist der Umgang mit Blackberry, Smartphone und Co. Jeder ist nahezu jederzeit erreichbar. Das ist nicht im Sinne des Arbeitsschutzes. Wer als Arbeitgeber keine klaren Regeln zur Nutzung mobiler Endgeräte in der Freizeit aufstellt, kann schnell rechtswidrig handeln, denn auch ein Dulden von Arbeitszeitverstößen toleriert der Gesetzgeber nicht.

Das klingt nach verschärften Rechtspflichten im Arbeitsschutz…

Dr. Thomas Block: Nein, so ist es nicht. Es ist allerdings spürbar, dass mehr sanktioniert wird als früher.
Sandra Gerhartz: Man sollte erwähnen, dass auch der Arbeitnehmer verpflichtet ist seine Gesundheit zu schützen: Wenn er überlastet ist, gemobbt wird oder sonst durch seine Arbeit beeinträchtigt ist, muss er das seinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung mitteilen [(Fehlbelastungsmeldung)]. Arbeitgeber sollten [(nachdem sie ihre Pflichten im Bereich der psychischen Belastungen über 15 Jahre lang vernachlässigt hatten)] Arbeitnehmer in die Lage versetzen, sorgsam und bewusst mit der eigenen Gesundheit umzugehen.

Jede Menge Anforderungen. Wie schaffe ich es, alle Regelungen und Maßnahmen zu berücksichtigen, zu dokumentieren und zu leben?

Sandra Gerhartz: Durch die Implementierung eines zertifizierten Betrieblichen Gesundheitsmanagements, hier die DIN SPEC 91020. [Nein. Da helfen AMS-Standards mehr, als die DIN SPEC 91020. Und OHSAS 18002 ist ein gutes Lehrbüchlein für den Arbeitsschutz.] Primäres Ziel der DIN ist es, den Arbeitsalltag systematisch gesundheitsgerecht zu gestalten. Das erreicht man durch eine Unternehmensführung, die gesundheitsgerechtes Führen lebt, durch optimierte Prozesse, eine gute Personal- und Führungskräfteentwicklung, indem man Möglichkeiten für die Arbeitnehmer schafft, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen und so weiter. Alle diese Punkte müssen ganz individuell auf das Unternehmen abgestimmt sein, weshalb es sinnvoll ist, Arbeitnehmer der unterschiedlichen Fachabteilungen mit ins Boot zu holen. Am Ende steht dann ein Managementsystem, das für klare Strukturen im Betrieb sorgt und nach außen zeigt, hier wird betriebliches Gesundheitsmanagement gelebt.

Wie schafft man eine Arbeitsumgebung, in der sich Arbeitnehmer wohl fühlen und sich mit dem Unternehmen identifizieren?

Sven Richter: In dem man bedarfsgerechte Angebote macht und diese entsprechend kommuniziert. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass Mitarbeiter sinnvolle Aktionen gerne nutzen. Vorsorgeuntersuchungen, die Grippe-Impfung im Herbst, Ernährungsberatung – all das trägt zum Wohlfühlfaktor bei.
Sandra Gerhartz: Wichtig ist, dass man diese Angebote auch evaluiert, damit man nicht am Mitarbeiter vorbei plant. Auch hierfür bietet das BGM gute Ansätze.

Das klingt nach viel Arbeit.

Sandra Gerhartz: Ja, sicherlich braucht es immer Ausdauer und Engagement aller Beteiligten, bis ein QM-System steht. Und ich weiß auch, dass das Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement in der einen oder anderen Führungsetage eher belächelt wird, nach dem Motto „so viel Aufmerksamkeit und Zeit für das bisschen Krankenstand“.
Sven Richter: Auf fehlendes Verständnis trifft man immer wieder an der einen oder anderen Stelle. Aber, jede Maschine wird regelmäßig gewartet, damit der Betrieb nicht zum Erliegen kommt. Das kostet auch eine Summe X. Da finde ich es nur konsequent auch in die „Wartung“ der Mitarbeiter zu investieren, um ein leistungsfähiges, motiviertes und zufriedenes Team zu schaffen.
Sandra Gerhartz: In der Tat. Ich habe auch noch niemanden getroffen, der nach der Zertifizierung gesagt hat, dass sich der Aufwand nicht gelohnt habe.

Über die TÜV NORD GROUP

Die TÜV NORD GROUP ist mit über 10.000 Mitarbeitern einer der größten technischen Dienstleister. Mit ihrer Beratungs-, Service- und Prüfkompetenz ist sie weltweit in 70 Ländern aktiv. Zu den Geschäftsbereichen gehören Industrie Service, Mobilität, IT und Bildung. Mit Dienstleistungen in den Bereichen Rohstoffe und Aerospace hat der Konzern ein Alleinstellungsmerkmal in der gesamten Branche. Leitmotiv: „Excellence for your Business“.
http://www.tuev-nord-group.com

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TÜV NORD GROUP
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Telefon +49 511 998-61270, Fax -628991270
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Irreführende Werbung sogar vom TÜV

http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xbcr/SID-7B543487-D9624C28/tng_de/betriebliches-gesundheitsmanagement-bgm.pdf

Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Grundlagen und Zertifikatslehrgang zum Betrieblichen Gesundheitsmanager nach DIN SPEC 91020 […]

Den irreführenden Bezug stellt der TÜV gleich am Anfang der Broschüre her. Der TÜV-Nord macht außerdem noch auf “weitere Termine zum Thema Arbeitsschutzmanagement” aufmerksam und klassifiziert sein Seminar zum BGM nach DIN SPEC 91020 damit schon als einenen Termin zum Arbeitsschutzmanagement.
Besonders bedenklich an dieser Werbung des TÜV-Nord ist, dass der Verein wissen muss, dass die DIN SPEC 91020 kein Standard für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ist. Die Zeiten, in denen man in Deutschland Organisationen wie dem TÜV bedingungslos vertrauen kann, sind eben auch vorbei.
Vergeuden Sie kein Geld für eine Ausbildung in der falschen Reihenfoge. BGM ist Kür, Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Pflicht. Wenn sie im Arbeitsschutzmanagement nach einem Standard vorgehen wollen, dann hilft Ihnen die DIN SPEC 91020 nicht viel weiter. BGM ist kein Arbeitsschutzmanagement. Lernen Sie lieber zunächst OHSAS 18001 (oder OHRIS oder ILO-OSH usw.) kennen. (OHSAS 18002 ist schon ein kleines aber immer noch gut lesbares Lehrbuch, das man bei TÜV-media(!) kaufen kann.) Wenn die Pflicht getan und noch Geld da ist, dann können Sie sich anschließend immer noch mit der Kür vergnügen.

Keine DIN SPEC 91020 ohne vorherige AMS-Zertifizierung

Die Werbung des TÜV NORD CERT respektiert das freiwillige BGM mehr als den vorgeschriebenen Arbeitsschutz (http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xbcr/SID-ACDF2EA0-A7FE4A1F/tng_de/pdb-bgm-din-91020.pdf):

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels mit immer mehr älteren Arbeitnehmern, des Anstiegs vor allem psychisch bedingter Arbeitserkrankungen und des verschärften Wettbewerbs um Spitzenkräfte ist ein funktionierendes Betriebliches Gesundheitsmanagement ein Schlüsselfaktor für unternehmerischen Erfolg. […]

[…] Zielgruppen für die Zertifizierung […] Die Zertifizierung richtet sich an Unternehmen aller Branchen, die spezielle Programme zu Work-Life-Balance, Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Personalentwicklung anbieten und über den reinen Arbeitsschutz hinaus ihre Mitarbeiter aktiv unterstützen möchten […]

Da sollte man zunächst einmal die Hausaufgaben im “reinen Arbeitsschutz” gemacht haben.

[…] Voraussetzungen für die Zertifizierung […] Unternehmen müssen ein Managementsystem nach einem anerkannten Standard wie z.B. DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 14001, KTQ (Gesundheitswesen), SCC oder BS OHSAS 18001 eingeführt haben. Eine Zertifizierung dieses Managementsystems ist nicht Voraussetzung, kann aber auf Wunsch ebenfalls durch TÜV NORD CERT übernommen werden. […]

Logisch wäre es, nur Standards für Arbeitsschutzmanagementsysteme (wie OHSAS 18001) zur Voraussetzung für eine Zertifizierung zu machen. Wer sich über den “reinen Arbeitsschutz” hinaus nach einem BGM-Standard zertifizieren lässt ohne das Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) nach einem dafür vorgesehenen Standard zertifizieren zu lassen, macht sich verdächtig, die gesetzlich notwendige Verhältnisprävention umgehen zu wollen.

[…] Vorteile der Zertifizierung […] Potenzielle neue Mitarbeiter sind darüber informiert, dass sich ein Unternehmen systematisch, kontinuierlich und professionell um das Wohlergehen seiner Beschäftigten kümmert. […]

Wenn ein freiwilliges BGM nach DIN SPEC 91020 zertifiziert wurde, aber für den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutz auf eine Zertifizierung z.B. nach OHSAS 18001 verzichtet wurde, dann sind potenzielle neue Mitarbeiter darüber informiert, dass der potentionelle Arbeitgeber die Pflicht gegenüber der Kür vernachlässigt. Sie sind gewarnt.

Outokumpu VDM wirbt mit DIN SPEC 91020

http://www.come-on.de/lokales/altena/erhaelt-gesundheitszertifikat-3040754.html

[…] „Die Din Spec 91020 gilt als erster allgemein akzeptierter Standard für den Bereich BGM“, erklärt Michael Baar, Leiter Arbeitswirtschaft und Arbeitssicherheit. […] 

Outokumpu VDM Altena wurde vom TÜV Nord nach der DIN SPEC 91020 zertifiziert. Schlau: Der Standard wird nicht als Arbeitsschutznorm verkauft, aber über den “Leiter Arbeitswirtschaft und Arbeitssicherheit” wird doch eine Verknüpfung dazu versucht.
Damit es klar ist: Das DIN akzeptiert für den Arbeitsschutz keine Vorschläge von nach dem PAS-Verfahren entwickelten DIN SPECs. Außerdem kann eine DIN SPEC kein “allgemein” akzeptierter Standard für den Bereich BGM sein, denn um allgemein akzeptiert zu werden, muss es einen Konsens geben. Und genau die bei ordentlichen Normen erforderliche Konsensbildung fehlt im PAS-Verfahren.
Das Edelstahl-Unternehmen ist auch nach OHSAS 18001 zertifiziert. Diesen Arbeitsschutz-Standard sollten die VDM-Betriebsräte gut verstehen.

TÜV-Nord beurteilt psychische Belastungen

http://www.medituev.de/?lang=de&sid=12219860330747649562136302676221&tpl=dienst.gefaehrdung.psych

[…] Die Gefährdungsbeurteilung
Immer mehr Unternehmen fördern die Gesundheit ihrer Mitarbeiter durch ein betriebliches Gesundheitsmanagement. Dabei rückt das Thema psychische Belastung und Beanspruchung zunehmend in den Fokus. Mit der im Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung verpflichtet der Gesetzgeber Unternehmen zur Überprüfung und Bewertung von Arbeitsplätzen.
Wie aber lässt sich psychische Belastung und Beanspruchung möglichst effektiv und kosteneffizient erfassen und reduzieren? […]

Ich habe den TÜV Nord heute gefragt, wie er darauf achtet, dass die Betriebsräte bzw. die Personalräte in die Beurteilung psychischer Gefährdungen mit einbezogen werden und ob er für die Arbeitnehmervertretung Audits nach OHSAS 18001 durchführen kann.