Keine gute Idee: Psychischen Belastungen erfolgreich entgegentreten

https://www.ifb.de/psychische-belastungen2016/

Wenn Arbeit krank macht: Psychischen Belastungen erfolgreich entgegentreten
Stress lass nach? Von wegen! Arbeitsbedingte psychische Belastungen nehmen weiter zu. Gleichzeitig wird es für die Mitarbeiter immer schwerer, persönliche Bewältigungsstrategien zu finden und innere Ressourcen aufzubauen. Hier sollte der Betriebsrat unbedingt die Reißleine ziehen. Denn eins steht fest: Unsere Arbeitsbedingungen haben sich grundlegend geändert. Deshalb müssen alle Arbeitnehmer besser vor psychischen Belastungen geschützt werden.
Woran erkennt man psychische Fehlbeanspruchungen? Wie kann der Betriebsrat gegensteuern? Und: Wie kann man sich selbst am besten gegen Stress wappnen? […]

Das Seminar geht in die falsche Richtung. Geistige Arbeit ist psychomentale Belastung. Wer psychischer Belastung entgegentritt, müsste geistige Arbeit abschaffen. Der Mensch braucht sogar psychische Belastung.
Schon der Titel des Seminars ist also Unsinn. Es geht nicht darum, geistiger Arbeit erfolgreich entgenenzutreten, sondern der Arbeitgeber hat von schlechten Arbeitsbedingungen ausgehende psychische Fehlbelastungen zu mindern. Ihre Wirkung: Fehlbeanspruchung der Mitarbeiter.
Nach meinem Eindruck läuft das Seminar in die falsche Richtung. Es wirkt zwar menschenfreundlich, den Mitarbeitern zu helfen, von Fehlbelastungen verursachte Fehlbeanspruchungen zu bewältigen, aber bevor Probleme individualisiert werden, sind die Ursachen zu beseitigen, also die Fehlbelastungen. Die Individualisierung ist etwas, wo viele Arbeitgeber hinwollen. Sie wälzen die Verantwortung für den Umgang mit Fehlbelastungen auf die Mitarbeiter ab. Betriebsräte sollten das nicht unterstützen, sondern ersteinmal ihre Hausaufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz erledigen.
Das Seminar findet vom 13. bis zum 16. September 2016 in Timmendorfer Strand statt. Gehen Sie besser woanders hin. Ich empfehle Betriebsräten, lieber dort Kompetenz aufzubauen, wo die Hauptaufgabe des Betriebsrates liegt, nämlich das Problem mit den Mitteln und Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an der Quelle anzugreifen.

Die Überlastungsanzeige als Instrument im Gesundheitsschutz

München, 2012-12-04 bis 2012-12-07
http://www.ifb.de/betriebsrat/seminare/termin/die-Ueberlastungsanzeige-als-instrument-im-gesundheitsschutz-53127.html, Referent: RA Günter Friedrich.
Ein “Leitmotiv” in dem Seminar war, dass Mitarbeiter nicht nur zu Überlastungsanzeigen berechtigt, sondern oft sogar dazu verpflichtet sind.
Anmerkung: Den Begriff “Überlastungsanzeige” kann negativ konnotiert sein. Ich empfehle Alternativen wie:

  • Fehlbelastungsmeldung
  • Gefährdungsmeldung
  • Beitrag zur Gefährdungserkennung (Siehe OHSAS 18001:2007, 3.7 und 4.3.1)
  • Meldung einer im Arbeitsschutzmanagentsystem festgestellten Nonkonformität (Siehe §16 ArbSchG)

Guter Artikel zum Thema: http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/arbeitsorganisation/ergebnis_arbeiten/ueberlastungsanzeige.htm

BEM: Betriebsrat muss informiert werden

http://blog.betriebsrat.de/gerichtsmassig/betriebliches-eingliederungsmanagement-bag-starkt-kontrollrechte-des-betriebsrats/

… Der Arbeitgeber wollte die Namen allerdings unter Berufung auf den Datenschutz nur mit der Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer weitergeben. Die Erfurter Richter stellten klar, dass der Betriebsrat alle Namen kennen müsse. …

Endlich oben angekommen

http://blog.betriebsrat.de/burn-out/von-der-leyen-mehr-arbeitsschutz-gegen-burn-out/

Von der Leyen: Mehr Arbeitsschutz gegen Burn-out
Endlich scheint es auch in oberen Kreisen angekommen zu sein: Arbeitsministerin Ursula von der Leyen kündigte an, sie wolle den Schutz vor psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zum Schwerpunkt der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) im nächsten Jahr machen. …

Unternehmensberater

http://www.betriebsrat.de/portal/themen/dbrartikel/beratung-in-der-unternehmenskrise.html

Wenn der Arbeitgeber den Unternehmensberater ruft
Erfahrene Praktiker wissen: Wenn der Arbeitgeber den Unternehmensberater ruft, ist die Unternehmenskrise oftmals nicht weit. Alexander H. Lottis gibt Tipps, worauf der Betriebsrat in einer solchen Situation achten sollte und wie er reagieren kann. …

… Resümee
Wenn der Arbeitgeber einen Unternehmensberater beauftragt, sollte der Betriebsrat versuchen, sehr rasch in das Beratungsprojekt eingebunden zu werden. Im besten Fall gelingt dies mit einem Berater, der durch den Betriebsrat und die Arbeitgeberseite gemeinsam beauftragt wird. Ist dies nicht durchsetzbar, sollte der Betriebsrat zügig einen eigenen wirtschaftlichen Sachverständigen in Anspruch nehmen. Dessen Aufgabe ist es dann, das Konzept des Arbeitgebers und seiner Berater mit den dort vorgeschlagenen Maßnahmen zu hinterfragen und gegebenfalls Alternativen zur Beschäftigungssicherung zu entwickeln.

ifb-Fachtagung Psychische Belastungen

So wie die Schwerpunkte aussehen, müsste das Fachtagung Resilienz heißen. Auch das ist wichtig, obwohl Verhaltensprävention eben gerade nicht im Fokus des Arbeitsschutzes steht.
http://www.ifb.de/psychische-belastungen2011-09 zufolge sieht das Seminar so aus:

Die Geheimnisse des Glücks? Einen Lesetipp dazu gibt es im Artikel Die Glückslüge (Ein Hinweis auf einen Beitrag im NDR-Kulturjournal, Mai 2011).
Wie schon angemerkt, ist der Titel “Psychische Belastungen” etwas unglücklich gewählt. Es scheint sich bei dieser Fachtagung im September 2011 vorwiegend um Verhaltensprävention zu handeln, d.h. darum, wie Individuen mit ihrer Beanspruchung umgehen können, die im Bereich des Arbeitsschutzes eine Wirkung der von Arbeitsbedingungen ausgehenden Belastungen sind. Es ginge dann also eher um “psychische Beanspruchungen” und “Stärkung der Resilienz”. Der Arbeitsschutz verlangt dagegen strikt, dass Fehlbelastungen an der Quelle beseitigt werden. Dort sind die Belastungen. Das Seminar bietet nicht die Schwerpunkte, die ein Betriebsrat notwendigerweise braucht, wenn er im Arbeitsschutz arbeitet. Es ist allerdings wohl so, dass es Arbeitgebern leichter fällt, sich mit der persönlichen Psyche ihrer Mitarbeiter zu befassen, als mit ihrer eigenen Verantwortung für die Arbeitsumgebung dieser Mitarbeiter.
In http://www.ifb.de/psychische-belastungen2011-09/ schreibt Ines Heinsius (ifb):

Auf unserer Fachtagung vom 06. bis 08. September 2011 in München erfahren Sie, wie Sie Fehlentwicklungen offen beim Namen nennen und Abhilfe schaffen, wenn Grenzen überschritten werden. In spannenden Vorträgen und praxisnahen Workshops stellen wir Ihnen bewährte Maßnahmen und ganzheitliche Konzepte gegen psychische Fehlbelastungen vor. Wir sagen Ihnen, wie Betriebsräte dafür sorgen, dass die Arbeit die Kollegen nicht krank macht!

Die Themenauswahl ist aber mehr Verhaltensprävention als Verhältnisprävention. Und wie wird das ifb die Missachtung des Arbeitsschutzes durch die große Mehrheit der Arbeitgeber beim Namen nennen?
 
Siehe auch: http://www.google.de/search?q=fachtagung-psychische-belastung-2011+ifb
 


2012-12: Habe gute Erfahrungen mit dem ifb gemacht: http://blog.psybel.de/die-ueberlastungsanzeige-als-instrument-im-gesundheitsschutz/