OHSAS 18001:2007 ist grundlegende Überarbeitung von OHSAS 18001:1999

http://www.haufe.de/arbeitsschutz/arbeitsschutz-office/ohsas-18001-1-intentionen-von-ohsas-18001_idesk_PI957_HI2633942.html

[…] wurde das AMS-Konzept OHSAS 18001 zwischen 2005 und 2007 durch eine Arbeitsgruppe unter der Federführung des Britischen Normungsinstituts BSI grundlegend überarbeitet. […]

Um so erstaunlicher, wenn akkreditierte Zertifizierungsgesellschaften auch heuer noch das AMS ihrer Klienten nach OHSAS 18001:2007 zertifizieren, die noch auf dem Stand von OHSAS 18001:1999 sind. Die Deutsche Akkreditierungsstelle findet solch eine Schlamperei nicht schlimm.
Zur Umstellung siehe auch: http://english.sccm.nl/sites/default/files/O05-N071005AandachtspuntenovergangOHSAS18001Engels.pdf

Mitbestimmung und unternehmerische Betätigungsfreiheit

http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/87-mitbestimmungsrechte-232-unternehmerische-freiheit_idesk_PI10413_HI612654.html

Kommentar aus Personal Office Premium
§ 87 Mitbestimmungsrechte / 2.3.2 Unternehmerische Freiheit
Als sonstige Grenze der Mitbestimmung wird ferner die unternehmerische Freiheit diskutiert. Der Arbeitgeber kann in sozialen Angelegenheiten bei seinen Entscheidungen nur insoweit zu einer Einigung mit dem Betriebsrat gezwungen werden, wie dadurch nicht in seine unternehmerische Betätigungsfreiheit eingegriffen wird. Die Frage, ob Mitentscheidungsbefugnisse des Betriebsrats bestehen, lässt sich also – in Abgrenzung zu der Möglichkeit einer freiwilligen Beteiligung des Betriebsrats – nur durch die Auslegung der entsprechenden Mitbestimmungstatbestände unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlich geschützten unternehmerischen Betätigungsfreiheit bestimmen. […]

Nein, das Grundgesetzt schützt nicht nur die unternehmerische Betätigungsfreiheit, sondern auch das Recht der Menschen auf Unversehrtheit. Darum kann mit einer demokratischen Gesetzgebung und nach einer Abwägung von Grundrechten in die unternehmerische Betätigungsfreiheit legitim eingegriffen werden.
Arbeitgeber sehen besonders im mitbestimmten Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz oft eine Einschränkung der Unternehmensautonomie. Zum Teil ist das so. Aber die Gefährdungsbeurteilung ist noch keine Einschränkung der unternehmerischen Betätigungsfreiheit, sondern sie beschreibt, wie die konkrete Umsetzung der unternehmerischen Betätigungsfreiheit die Mitarbeiter belastet. Diese Belastungen können sich günstig oder schädlich auf die Mitarbeiter auswirken. Die Gefährdungsbeurteilung erfasst das und hilft damit auch den Arbeitgebern, unternehmerische Freiheit und unternehmerische Verantwortung miteinander zu verbinden.
Suche: https://www.google.com/search?q=”Arbeitsschutz”+psychische-Belastung+unternehmerische-Freiheit+unternehmerische-Verantwortung+Unternehmensautonomie

So halten es die Betriebe mit dem Arbeitsschutzgesetz

http://www.haufe.de/arbeitsschutz/gesundheit-umwelt/so-halten-es-die-betriebe-mit-dem-arbeitsschutzgesetz_94_165304.html

Krank durch Psycho-Stress ist in allen Branchen ein Thema. Allerdings kaum ein Thema ist Psycho-Stress bei der Gefährdungsbeurteilung. Doch wer die Ursachen nicht sehen will, kann auch nichts dagegen unternehmen.
Eine Repräsentativumfrage der Beschäftigten zum DGB-Index „Gute Arbeit“, 2012, belegt, dass das Arbeitsschutzgesetz in deutschen Unternehmen selten zum Schutz vor psychischen Belastungen umgesetzt wird.

Haufe berichtet auch, dass in größeren Betrieben bei der Gefährdungsbeurteilung eher nach psychischen Belastungen gefragt werde. Man sollte hierbei jedoch an die Möglichkeit denken, dass große Unternehmen bei Angaben zur Gefährdungsbeutreilungspraxis schlicht lügen könnten, zumal die Gewerbeaufsichten auch heute noch mit der Kontrolle überfordert sind: Sie lassen sich von Fragen zur psychischen Belastung in Formularen beeindrucken und prüfen nicht, ob die zum Ausfüllen dieser Formulare erforderlichen Prozesse mitbestimmt und ausreichend implementiert sind.
Siehe auch: http://blog.psybel.de/psychische-belastungen-bei-80-der-betriebe-nicht-beurteilt/

Hallo??

http://www.haufe.de/arbeitsschutz/gesundheit-umwelt/psychische-belastungen-in-der-gefaehrdungsbeurteilung_94_162886.html

04.02.2013
Konsequenzen aus dem Stressreport 2012
Psychische Belastungen gehören in die Gefährdungsbeurteilung …

… Nicht warten, sondern handeln
Es wird voraussichtlich noch eine Weile dauern, bis es allgemein gültige Messverfahren und Grenzwerte geben wird. Doch können Gesundheits- und Arbeitsschützer im persönlichen Gespräch, mit Hilfe von Umfragen oder anonymen Fragebögen ermitteln, ob und welche psychischen Belastungen es an einem Arbeitsplatz gibt und entsprechende Maßnahmen im Unternehmen veranlassen, damit es zur Entlastung kommt.

Es geht schon los: Jetzt sind ganzheitliche Gefährdungsbeurteilungen “Konsequenzen aus dem Stressreport 2012”. Ist das nicht ein bisschen zu spät? Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilungen sind schon seit 1996 Konsequenzen aus dem Arbeitsschutzgesetz.
Auch wieder dabei: die Erwartung “allgemein gültiger Messverfahren und Grenzwerte”. Dabei wollten die Arbeitgeber vor 16 Jahren genau das nicht. Sie wollten betriebsspezifische Lösungen. Ja was denn nun? Aber vielleicht war es so, dass die Arbeitgeber hofften, ohne “allgemein gültige” Regeln eigentlich gar nichts tun zu müssen.
Warum weist haufe.de nicht auf den vorgesehenen Weg hin: Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren innerhalb des weiten Rahmens des Arbeitsschutzgesetzes Regeln, wie psychische Belastungen betriebsspezifisch in den Arbeitsschutz zu integrieren sind. Hier sind weiterhin Betriebsräte und Personalräte gefordert. Es geht um ihre Mitbestimmungspflicht.

Führungskräfte widersprechen Dieter Hundt

http://www.haufe.de/personal/hr-management/fuehrung-fuehrungskraefte-warnen-vor-psychischer-belastung_80_160540.html

… Arbeit verursache Zufriedenheit und keine psychischen Erkrankungen, hatte Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt in einem Interview mit der Tageszeitung „Die Welt“ vom 10. Januar bekundet. Hundts Aussage steht im Widerspruch zu den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung, aber auch Erkenntnissen von Krankenkassen und dem „Stressmonitor“ des Arbeitsministeriums. Auch der Verband „Die Führungskräfte“ DFK hat sich jetzt zu Wort gemeldet. …

Gemäß haufe.de meint der DFK, dass Arbeit nicht der einzige Stressfaktor sei, aber durchaus zu psychischen Erkrankungen beitragen könne. Arbeit als Ursache psychischer Erkrankungen auszuschließen, hieße vielmehr, sich der Realität zu verschließen.
 
An den heute zutage tretenden Fehlern im Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz sind diese Führungskräfte des DFK auch selbst schuld. Sie korrigieren Dieter Hundts eristische Rhetorik, aber machen es selbst kaum besser:

… Ansatzpunkte sieht der DFK jedoch im Betrieblichen Gesundheitsmanagement und bei den Mitarbeitern. Diese sollten darin bestärkt werden, selbst Verantwortung für die eigene Gesundheit zu übernehmen. Und könnten darin von den Arbeitgebern unterstützt werden …

Nicht nur Dieter Hundt, sondern auch diesen Führungskräftevertretern (z.B. Bernhard von Rothkirch, Vorsitzender des DFK) sind die Zusammenhänge nicht klar. Sie empfehlen Betriebliches Gesundheitsmanagement mit sich selbst schützenden Mitarbeitern, vergessen aber davor, ihre Pflicht zu erledigen: Den im Arbeitsschutz vorgeschriebenen verhältnispräventiven Gesundheitsschutz.
Nicht das Betriebliche Gesundheitsmanagement liefert die grundlegenden “Ansatzpunkte”, sondern der Arbeitsschutz und die Rechtsprechung liefern Vorschriften, die vor Allem verlangen, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammensetzen und in ihren Betrieben einen betriebsgerechten Arbeitsschutz vereinbaren. Dass das Arbeitsschutz als Rahmengesetz es keine konkrete Regeln gibt, ist kein Freibrief zum Nichtstun, sondern liefert die Begründung für die von den Arbeitnehmern mitbestimmte betriebsnahe Implementierung des Arbeitsschutzes: Das Arbeitsschutzgesetz gibt eine Gestaltungspflicht. Bis 1996 wurde der Arbeitsschutz für das ganze Land geregelt, danach wurde der Gestaltungsprozess in die Betriebe verlagert. Das hat die große Mehrheit der Führungskräfte seit 1996 immer noch nicht begriffen.

… Der Verband hat bei den eigenen Mitgliedern demnach die Erfahrung gemacht, dass gerade das mittlere Management in der Sandwich-Position zwischen Unternehmensleitung und Mitarbeitern in wirtschaftlich schwierigen Zeiten stark unter Druck steht. Bei den Managern werde das Gefühl erzeugt, „zerrieben“ zu werden. Das schlage auf die Psyche. Der Vorschlag, einen Anti-Stress-Paragraphen ins Arbeitsrecht aufzunehmen, wie ihn im letzten Sommer die IG Metall mit einer „Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit“ vorgelegt hatte, sei wenig praktikabel. …

Eine solche Verordnung sehe ich auch kritisch, sie scheint aber doch notwendig zu sein. Auf sie können sich Führungskräfte berufen, wenn ihnen die eigene Courage fehlt, Mißstände anzusprechen. Ich kenne nämlich Betriebe, in denen Führungskräfte im Arbeitsschutz zwar Verantwortung übertragen wird, aber in den vorgeschriebenen Unterweisungen des Arbeitsschutzes an Mitarbeiter und Führungskräfte fehlt der Bereich der psychischen Belastungen völlig. (Auch die Gewerbeaufsicht übersieht diesen Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz.) Trotzdem fordert keine Führungskraft die ihr fehlende Weiterbildung ein. Erfordert das vielleicht mehr Mumm, als die Mitarbeiter zum eigenverantwortlichen Schutz ihrer eigenen Gesundheit aufzufordern?

… Damit spielt der Verband auf die nur schwer zu bestimmenden Ursachen von psychischen Erkrankungen und Burnout an. Einschlägige Vorschriften sind dadurch kaum umzusetzen und damit nicht wirksam. Ansatzpunkte sieht der DFK jedoch im Betrieblichen Gesundheitsmanagement und bei den Mitarbeitern. Diese sollten darin bestärkt werden, selbst Verantwortung für die eigene Gesundheit zu übernehmen. Und könnten darin von den Arbeitgebern unterstützt werden.

Nach meiner Erfahrung wehren sich Führungskräfte ziemlich nachhaltig gegen die Bestimmung von Ursachen für arbeitsbedingte psychische Erkrankungen. (Es gibt Fälle, in denen nach psychischen Fehlbelastungen schnell Verbesserungsmaßnahmen getroffen wurden, damit die Belastungen nicht diskutiert werden. Eine Gefährdungsbeurteilung wurde in gesetzeswidriger Weise vermieden.) Hier jammern Führungskräfte über Schwierigkeiten, die sie selbst verursachen. So fehlt nun eine valide Begründung, warum die einschlägigen Vorschriften kaum umzusetzen seien. Widerlegt wird die Behauptung durch Betriebe, in denen die Vorschriften umgesetzt wurden. Schwachen Führungskräften fällt aber hier nichts anderes ein, als ihre eigene Verantwortung auf die Mitarbeiter abzuschieben.
Wie kann man die Arbeitnehmer dazu auffordern, Verantwortung zu übernehmen, wenn die Arbeitgeber und die Führungskräfte sich weigern, ihre Pflichten zu erfüllen? Warum nun wehren sich so viele Arbeitgeber und Führungskräfte gegen den modernen Arbeitsschutz, wo sie selbst doch ständig ihr eigenes Interessan an gesunden und leistungsfähigen Mitarbeitern bekunden? Die Antwort: Es geht um ihre Autonomie bei der Führung. Das eigentliche Problem für Führungskräfte ist nämlich: Die im Arbeitsschutz geforderten Beobachtungs- und Beurteilungsverfahren machen Führungsstile transparent. Für so manche Führungskraft geht es hier ans Eingemachte.
Übrigens: Entgegen der Auffassung des DFK sind die Mitarbeiter noch “gestresster” als ihre sich selbst bemitleidenden Führungskräfte.

Informationsflut

http://www.haufe.de/arbeitsschutz/gesundheit-umwelt/informationsflut-waechst-mitarbeitern-teilweise-ueber-den-kopf_94_127242.html
Der Artikel bei Haufe zeigt, dass es bei der Beurteilung psychischer Belastungen nach Bildschirmarbeitsverordnung nicht reicht, irgendeinen Checkpunkt auf irgendeiner Gefährdungsbeurteilungsliste abzuhaken, wenn Standardsoftware aus Redmont, Walldorf, Alzenau usw. verwendet wird. Es kommt vielmehr darauf an, was mit dieser Software gemacht wird.
Die Schleusen für die Informationsflut wurden gerade durch die Standardsoftware geöffnet.

Burnout als Modebegriff verniedlicht

Seit 1996 konnten sich die Unternehmen vor dem vorgeschriebenen Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz drücken. Nun aber ist das Thema unter dem Schlagwort “Burnout” auf dem Tisch, und schon wird versucht, es als “Mode” zu verniedlichen. Entsprechend sah der Titel eines Interviews von haufe.de mit Uwe Gerecke aus. Gerecke ist Präsidiumsmitglied des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) sowie Facharzt für Arbeitsmedizin, Umweltmedizin, Sportmedizin, Notfallmedizin und Suchtmedizin:
http://www.haufe.de/arbeitsschutz/newsDetails?newsID=1320063206.33

Modebegriff “Burnout” – Was steckt wirklich dahinter?

03.11.2011 | Praxis

Die Zahl psychischer Erkrankungen ist in den letzten Jahren rasant gestiegen. Medien sprechen bereits von der Volkskrankheit “Burnout”. Doch was die meisten nicht wissen, ist, dass dieser Begriff so in den Diagnosekatalogen der Ärzte überhaupt nicht anzutreffen ist. Ist es nun ein Erschöpfungszustand oder eine Form der Depression? Arbeitsmediziner Uwe Gerecke kennt die Antworten. …

Uwe Gerecke gibt in diesem Interview (geführt von haufe.de) ersteinmal nur die Hälfte der Antworten, die er kennt. Es sind die üblichen Ratschläge zum individuellen Verhalten (“Nein” sagen können usw.). Nach meiner Erfahrung möchten auch Betriebsärzte gerne einem von ihnen verspürten Vorurteil entgegenwirken, dass “nur die Umwelt” schuld an Erkrankungen von Mitarbeitern am Arbeitsplatz sei. Die ander Hälfte, also die Frage nach den Arbeitsbedingungen, spricht Uwe Gerecke von sich aus nicht an.
Die einseitige Identifizierung der Arbeitsbedingungen als krank machend gibt es. Dieser Vorverurteilung kann mit einer sachlichen Darstellung des Zusammenspiels von Verhältnisprävention und Verhaltensprävention entgegengewirkt werden. Dazu müsste aber auch Kritik an den Arbeitgebern gehören, denn es ist einfach eine Tatsache, dass die Mehrheit der Arbeitgeber in der Gefährdungskategorie “psychisch wirksame Belastungen” ihre Pflicht zur Beurteilung der Arbeitsumwelt missachten. Folglich kann man nicht sagen, dass der Fokus auf die Umwelt als Erkrankungsursache dominiere. Das Gegenteil ist der Fall: Im Bereich der psychisch wirksamen Belastung liegt der Fokus sowohl der Arbeitsschutzakteure wie sogar auch der Betroffenen traditionell immer noch auf der Resilienz der individuellen Mitarbeiter.
Der einseitige Hinweis auf die individuelle Resilienz ist also keine gute Kompensation einer vermuteten Vorverurteilung der Arbeitgeber als Verantwortliche für die Arbeitsbedingungen. Vernachlässigt wurde vielmehr die Verhältnisprävention. Ihre Bedeutung muss darum deutlicher gemacht werden. Auf den Einfluss der Arbeitsumgebung geht Uwe Gerecke aber leider erst ein, nachdem haufe.de im Interview seine anfängliche Einseitigkeit der Darstellung mit einer guten Frage kompensiert:


Haufe Online-Redaktion: Psychische Erkrankungen entstehen letztlich immer auch in einem Umfeld. Welche Arbeitsbedingungen können einen Burnout begünstigen?
Gerecke: Burnout heute entsteht mehr aus dem Druck, die Ansprüche anderer erfüllen zu können, aus Konkurrenzdruck, Leistungsdruck, fehlender Wertschätzung und gesellschaftlicher Unsicherheit. Ein schlechtes Teamklima, in dem der Einzelne nicht genug soziale Unterstützung erhält oder vom Vorgesetzten ungerecht behandelt wird. Weitere Faktoren sind ein geringer Entscheidungs- und Handlungsspielraum, Angst vor Arbeitsplatzverlust, eine hohe Anstrengungsbereitschaft gepaart mit erheblichem Zeitdruck, Arbeitsverdichtung und rascher Umstrukturierung.

“Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen” (ArbMedVV §3). Vielen Betriebsärzten fehlt diese Grundlage: Der mitbestimmte Enbezug der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung fehlt bei der Mehrheit der Betriebe. Die in diesen Betrieben arbeitenden Betriebsärzte wissen das. Wenn sie diesen Rechtsbruch widerspruchslos hinnehmen, schaden sie ihren Schutzbefohlenen.
Lektüre (auch für Uwe Gerecke): http://blog.psybel.de/position-von-betriebsaerzten-und-gewerkschaft/

Fehlberatung: Belastung und Beanspruchung

Update 2011-08-03: DGFP-Veröffentlichungen (falls hier angegebene Links nicht mehr funktionieren): http://www.dgfp.de/wissen/praxispapiere
 


Der Titel, unter dem auf ein DGFP-Artikel hingewiesen wird, heißt be haufe.de: “Psychische Belastung: Führungskräfte sind hilflos”. Hier haben wir wieder ein Beispiel, wie ein Artikel mit “Belastung” vorgestellt wird, dann aber “Beanspruchung” behandelt.
http://www.haufe.de/arbeitsschutz/newsDetails?newsID=1304490080.88 (2011-05-05):

… Die Studie “Psychische Beanspruchung von Mitarbeitern und Führungskräften” der Deutschen Gesellschaft für Personalführung e.V. (DGFP) legt erhebliche Defizite im Umgang mit psychisch beanspruchten Mitarbeitern offen. Vor allem die Mitarbeiterführung lässt in den Augen der 239 befragten HR-Manager stark zu wünschen übrig. Grund sei vor allem die fehlende Schulung der Führungskräfte. …

… Führungskräfte sind mangelhaft vorbereitet
So sind 76 Prozent der befragten Personalmanager der Ansicht, dass die Führungskräfte in ihrem Unternehmen nur unzureichend darauf vorbereitet sind, psychische Beanspruchungen überhaupt zu erkennen. 87 Prozent der Befragten konnten zudem beobachten, dass die Führungskräfte unsicher sind, wie sie sich im Umgang mit psychisch beanspruchten Mitarbeitern adäquat verhalten sollen. 56 Prozent der befragten Personalmanager haben darüber hinaus den Eindruck, dass die Führungskräfte die psychische Beanspruchung ihrer Mitarbeiter bewusst tabuisieren. Ein Indiz dafür sei beispielsweise, dass nur in 17 Prozent der Unternehmen das Thema “psychische Beanspruchung” standardmäßiger Bestandteil in Mitarbeitergesprächen ist. …

(Hervorhebungen nachträglich eingefügt)
Ersteinmal zur Korrektur: Wenn Mitarbeiter nicht psychisch belastet und deswegen auch nicht psychisch beansprucht sind, dann haben sie nichts zu tun. Das ist keine gute Führung. Führungskräfte müssen weder Belastungen noch Beanspruchungen vermeiden. Sondern sie haben Maßnahmen gegen Fehlbelastungen und die daraus resultierenden Fehlbeanspruchungen zu ergreifen.
Ein Mittel, von den Arbeitsbedingungen ausgehende Belastungen zu tabuisieren ist, auf individuelle Beanspruchungen der Mitarbeiter auszuweichen. Und so widmet sich die DGFP lieber dem Thema der Beanspruchung (und damit der im Arbeitsschutz nachrangigen Verhaltensprävention) als dem der Belastung (und damit der im Arbeitsschutz vorrangigen Verhältnisprävention). Die Beratung der DGFP geht in die falsche Richtung.
Der bei haufe.de angegebene Link funktioniert nicht; die DGFP scheint die Links gelegentlich zu ändern. Ich vermute mal, dass man den DGFP-Artikel (zur Zeit) hier findet: http://www.dgfp.de/aktuelles/news/dgfp-studie-zur-psychischen-beanspruchung-von-mitarbeitern-problem-in-fast-jedem-unternehmen-1208
 


http://rehanews24.de/archives/1494:

Zweite Fachtagung: Psychische Belastungen im Beruf am 16. und 17. Juni 2011 in Bad Münstereifel …
… Wiesbaden. Mögliche Ursachen für psychische Fehlbeanspruchungen im Beruf und deren Bewältigung werden in der Bildungsstätte der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) in Bad Münstereifel thematisiert. Veranstalter der Fachtagung sind außer der BG ETEM das Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) und der Universum Verlag (UV).
Psychische Belastungen stehen in ihren negativen Ausprägungen als psychische Fehlbeanspruchungen im Zentrum der Diskussion im Arbeitsschutz. Ihr kontinuierlicher Anstieg sowie die Verbindung mit verschiedenen seelischen und körperlichen Erkrankungen werden durch zahlreiche Studien belegt. Die Experten sind sich einig: Die Relevanz des Themas wird in den nächsten Jahren zunehmen. …

(Hervorhebungen nachträglich eingefügt)
Der Fehler ist hartnäckig. Nochmal: Richtig ist (und eine Berufsgenossenschaft sollte das eigentlich wissen): Psychische Belastungen sind – in ihren negativen Ausprägungen als vom Arbeitgeber zu vermeidende oder zu mindernde psychische Fehlbelastungen – ein Thema des Arbeitsschutzes. Aus Fehlbelastungen können Fehlbeanspruchungen resultieren.
Zur Fachtagung gibt es hier bereits einen Blogeintrag: http://blog.psybel.de/bg-psybel-im-beruf/.