Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung

http://www.neue-wege-im-bem.de/sites/neue-wege-im-bem.de/dateien/download/unterweisung_gefahrdungsbeurteilung.pdf

Verknüpfung der Unterweisung mit der Gefährdungsbeurteilung
Strategien für eine zukunftsfähige Gesundheitspolitik im Unternehmen
Wesentliche Elemente des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Eingliederungsmanagements und damit des Betrieblichen Gesundheitsmanagements sind die ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung im Dialog. Um eine zukunftsfähige Gesundheitspolitik im Unternehmen zu etablieren, ist es notwendig, diese beiden Elemente in der Praxis miteinander zu verknüpfen. …

Hier findet sich auch wieder das Bild von Pflicht (Arbeitsschutz) und Kür (Betriebliches Gesundheitsmanagement).
Siehe auch: http://blog.psybel.de/unterweisung/

Gefährdungsbeurteilung psychische Belas­tung I – Betriebsratsaufgabe mit Erfolgsaussicht

Das Seminar ist zwar schon vorbei, aber hier können Sie sehen, wer gute Seminare macht und wie sie aussehen müssen. Gesehen habe ich das Seminar auch im “Gegenpol“.
BR3a11 vom 14. – 17.03.11 Beilngries  Hotel Gallus
Gefährdungsbeurteilung psychische Belas­tung I
– Betriebsratsaufgabe mit Erfolgsaussicht

Christa Eggerdinger, Knut Becker
Teil 1: Grundlagen, mit praktischen Beispielen, Arbeit mit der jeweiligen konkreten betrieblichen Situation und natürlich Gruppenarbeiten u. verschiedenen Präsentationsmethoden
Arbeitswissenschaft:  

  • Was sind arbeitsbedingte psychische Belastungen ?
  • Gesicherte wissenschaftliche Kriterien zur Bewertung einer Tätigkeit als psychisch stark oder wenig belastend
  • Der Wirkmechanismus wie psychische Belastungen zu Beschwerden und  Erkrankungen (psychischen und anderen)  führen können
  • Wie können psychische Belastungen im Betrieb sichtbar gemacht werden ? (Instrumente zur Erfassung und ihre Anwendung)
  • Wir kennen unsere „Stressfaktoren“: Was tun, um Verbesserungen zu erreichen ?
Einschlägige Arbeitsrechtsgrundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz,
  • Betriebsverfassungsgesetz,
  • Gerichtsentscheidungen
  • Rechte und Möglichkeiten des BR
  • Pflichten der Geschäftsleitung
Betriebliche Voraussetzungen: Erfolgsfaktoren

  • Betriebsrat: Beschluss, Voraussetzungen, Planung zum Problemfeld psychische Belastung-  Beteiligung der Betroffenen von der Planung bis zur Regelung
  • Organisatorische Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vorgehensweise-  Erfassen der betrieblichen Ansatzpunkte – Umsetzungsplanung-  Umsetzungsplanung

Unterweisung an Mitarbeiter und Führungskräfte

Chr. Eggerdinger, M. Giesert, hg. V. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), INQA Bericht Nr. 7, Unterweisung: Führen, Beteiligen, Erkennen und Vermindern von psychischen Belastungen, Düsseldorf 2004
Kurzbeschreibung (Quelle: INQA, Januar 2011):

Handlungshilfe “Unterweisung”
Regelmäßige und umfassende Unterweisungen sind die Grundlage für einen modernen Arbeitsschutz im Betrieb und damit gleichzeitig eine wichtige Voraussetzung für eine gute Produktivität und Qualität der Arbeit im Unternehmen sowie für gesundheitsgerechtes und sicheres Arbeiten der Belegschaft.
Der INQA-Bericht Nr. 7 “Unterweisung: Führen, Beteiligen, Erkennen und Vermindern von psychischen Belastungen” gibt die Vorgehensweise, die Ergebnisse und Erfahrungen wieder, die im Rahmen eines praxisbezogenen INQA-Projektes gemacht wurden.
Als Arbeitsergebnis in diesem Projekt ist eine Handlungshilfe entstanden,

  • die Vorgesetzten helfen soll, Unterweisungen zu einem effektiven Instrument der Führung für Arbeitssicherheit und Gesundheit zu machen,
  • die Betriebsleitungen helfen kann, das Unterweisungswesen an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen und entsprechend zu reorganisieren,
  • die anregen soll, das Unterweisungsgespräch nicht mehr als eine lästige, formale Pflichterfüllung zu betrachten, sondern als wirksames Instrument der Beziehung zwischen Vorgesetztem und Mitarbeitern,
  • die ermöglicht, die Beschäftigten mit einzubeziehen und damit Voraussetzungen schafft, den kontinuierlichen Prozess der Gefährdungsbeurteilung zu gestalten.

Damit richtet sich diese Borschüre in erster Linie an:

  • Geschäfts- und Betriebsleitungen,
  • Führungskräfte,
  • Sicherheitsfachkräfte,
  • Betriebsärzte und
  • betriebliche Interessensvertretungen (Betriebs- und Personalräte).

Diese Handlungshilfe ist sehr praktisch: Sie zeigt nicht nur, wie Unterweisungen aussehen müssen, die über reine Pflichtübungen hinausgehen. Sondern man bekommt auch gleich einen Überblick über den Lernstoff und die Lernziele.
(In das gleiche Horn stößt http://www.arbeitstattstress.de/2011/01/psychische-belastungen-richtig-unterweisen/.)
Übrigens, das Unterweisungswesen über körperliche und psychische Belastungen unterliegt der Mitbestimmungspflicht. Schon die ungenügende Unterweisung und Qualifikation von Führungskräften und Mitarbeitern ist eine Gefährdung. Besteht eine solche Gefährdung, so muss sie in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden. Noch zwei Zitate aus der Handlungshilfe:

  • „Die Gefährdungsbeurteilung ist gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz durchzuführen. … Als Gefährdung ist dabei mit einzubeziehen, wie gut die Qualifikation und die Unterweisung der Beschäftigten ist und wie gut das Unterweisungswesen im Betrieb funktioniert. Es kommt darauf an, die Abläufe und die Organisation der Unterweisung sowie die gelebte Praxis zu untersuchen.“
  • „Die Unterweisung muss ausreichend und umfassend sein, d.h. die Beschäftigten müssen danach in der Lage sein, Gefährdungen zu erkennen, d.h. körperliche und psychische, um dann entsprechend zu handeln.“

Vor der Unterweisung kommt allerdings erst die Gefährdungsbeurteilung. Wenn es noch keine Gefährdungsbeurteilungen (auch mit Einbezug psychischer Belastungen) gibt, dann muss das eben das Fehlen einer ausreichend vollständigen Gefährdungsbeurteilung in einer ersten Gefährdungsbeurteilung (ggf. für einen bisher nicht beurteilten Gefährdungsbereich) beschrieben werden, denn ein mangelhafter Arbeitsschutz gefährdet die Mitarbeiter. Diese Gefährdungsbeurteilung liefert dann Grundlagen, auf denen ein Unterweisungswesen aufbauen und somit eine Verbesserung der Prozesse zur Gefährdungsbeurteilung fördern kann.
Siehe auch: http://blog.psybel.de/ohne-wissen-keine-verantwortung/