2011: Änderungen in der gesetzlichen Unfallversicherung

http://www.aus-portal.de/nachrichten_19321.htm

Arbeitgeber müssen sich für 2011 auf Änderungen in der gesetzlichen Unfallversicherung einstellen
Arbeitgeber mit mehr als zehn Beschäftigten müssen sich im kommenden Jahr auf veränderte Vorgaben zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung einstellen. Darauf haben Unfallkassen und Berufsgenossenschaften hingewiesen. Während die bisherige Regelung feste Einsatzzeiten für den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit vorsah, gelten ab dem 1.1.2011 teilweise Leistungskataloge, aus denen sich die notwendigen personellen Ressourcen ableiten lassen. …

2012-02-02: Siehe auch http://blog.psybel.de/betriebsaerzte-und-fachkraefte-fuer-arbeitssicherheit/