Ich hatte 14 Listen, die bei der Sozialwahl 2011 kandidieren, diese Frage gestellt: “Für Entscheidungen zur Sozialwahl 2011: Ist es ein Verstoß gegen die Vorschriften des Arbeitsschutzes, wenn ein Arbeitgeber psychische Belastungen *nicht* in die Gefährdungsbeurteilung mit einbezieht? (Ja/Nein)”
Vier haben bisher geantwortet.
- Drei von ihnen gaben Antworten, die “Ja” bedeuten.
- Eine wollte nicht Position beziehen und verwies mich an die BAuA.