Irreführende Werbung sogar vom TÜV

http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xbcr/SID-7B543487-D9624C28/tng_de/betriebliches-gesundheitsmanagement-bgm.pdf

Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Grundlagen und Zertifikatslehrgang zum Betrieblichen Gesundheitsmanager nach DIN SPEC 91020 […]

Den irreführenden Bezug stellt der TÜV gleich am Anfang der Broschüre her. Der TÜV-Nord macht außerdem noch auf “weitere Termine zum Thema Arbeitsschutzmanagement” aufmerksam und klassifiziert sein Seminar zum BGM nach DIN SPEC 91020 damit schon als einenen Termin zum Arbeitsschutzmanagement.
Besonders bedenklich an dieser Werbung des TÜV-Nord ist, dass der Verein wissen muss, dass die DIN SPEC 91020 kein Standard für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ist. Die Zeiten, in denen man in Deutschland Organisationen wie dem TÜV bedingungslos vertrauen kann, sind eben auch vorbei.
Vergeuden Sie kein Geld für eine Ausbildung in der falschen Reihenfoge. BGM ist Kür, Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Pflicht. Wenn sie im Arbeitsschutzmanagement nach einem Standard vorgehen wollen, dann hilft Ihnen die DIN SPEC 91020 nicht viel weiter. BGM ist kein Arbeitsschutzmanagement. Lernen Sie lieber zunächst OHSAS 18001 (oder OHRIS oder ILO-OSH usw.) kennen. (OHSAS 18002 ist schon ein kleines aber immer noch gut lesbares Lehrbuch, das man bei TÜV-media(!) kaufen kann.) Wenn die Pflicht getan und noch Geld da ist, dann können Sie sich anschließend immer noch mit der Kür vergnügen.