Informationsflut

http://www.haufe.de/arbeitsschutz/gesundheit-umwelt/informationsflut-waechst-mitarbeitern-teilweise-ueber-den-kopf_94_127242.html
Der Artikel bei Haufe zeigt, dass es bei der Beurteilung psychischer Belastungen nach Bildschirmarbeitsverordnung nicht reicht, irgendeinen Checkpunkt auf irgendeiner Gefährdungsbeurteilungsliste abzuhaken, wenn Standardsoftware aus Redmont, Walldorf, Alzenau usw. verwendet wird. Es kommt vielmehr darauf an, was mit dieser Software gemacht wird.
Die Schleusen für die Informationsflut wurden gerade durch die Standardsoftware geöffnet.

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