Hessen sabotierte die Steuerfahndung

http://www.morgenpost.de/vermischtes/article206817657/Fuer-paranoid-erklaerte-Steuerfahnder-werden-rehabilitiert.html

[…] Angeblich seien sie [vier Steuerfahnder] dem Wahn verfallen, sie dürften nicht mehr gegen Banken ermitteln, deshalb seien sie krank und dauerhaft dienstunfähig, urteilte ein Gutachter im Auftrag der hessischen Finanzverwaltung. Ein Berufsgericht hat den Gutachter deshalb bereits wegen vorsätzlicher Falschbegutachtung zu einer Geldbuße von 12.000 Euro verurteilt. […]

Warum sollte es bei anderen Aufsichtsbehörden, die die Wirtschaft “belästigen”, anders sein? So arbeiten dann auch die Gewerbeaufsichten wohl sehr freundlich insbesondere mit Großunternehmen zusammen.
Zum Fall: Die hier vom Arbeitgeber verursachte und auf die vier Steuerfahnder wirkende psychische Fehlbelastung war extrem. Der Arbeitgeber müsste auch im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes dafür in die Verantwortung genommen werden können. Hier lag Körperverletzung vor. Spätestens jetzt müssten die für diesen öffentlichen Arbeitgeber (hessische Landesregierung) zuständigen Aufsichtsorgane (Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaften) aktiv werden. Hier wurden vier Menschen “dauerhaft dienstunfähig” gemacht.
Wie proaktiv dürfen die Gewerbeaufsicht und die Berufsgenossenschaft in Hessen den Fall jetzt verfolgen?
Siehe auch: https://www.google.de/search?q=”Ein+Beamter+packt+aus:+Die+Steuerfahnderaffäre”