Haufe versucht Balance

http://www.haufe.de/arbeitsschutz/gesundheit-umwelt/psychologen-geben-tipps-was-tun-bei-stress_94_205184.html

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Was tun bei Stress? Der Arbeitsgeber muss verantwortungsvoll handeln 
Ist die Arbeit für den Stress mitverantwortlich oder gibt es eine psychische Gefährdung am Arbeitsplatz, muss der Arbeitgeber reagieren.
Stressoren verringern – Kraftquellen stärken
Belastungen überfordern nicht immer und nicht jeden. Wer sich gesund und stark fühlt, kann sich auf seine Kraftquellen verlassen und geht meist gut mit Stress um. Deshalb ist es beim Stressmanagement auch sinnvoll, an zwei Stellen anzusetzen:

  • Die Belastungen/Stressoren verringern, indem etwa der Arbeitsprozess optimiert wird und
  • die Ressourcen der Mitarbeiter zum Umgang mit Belastungen aufbauen und stärken.

Das Thema Stress im betrieblichen Gesundheitsmanagement
Psychische Belastungen und Stress sind ein Thema des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind zum Beispiel Stressquellen ausfindig zu machen. […]

Haufe (und/oder der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen) versucht hier, die Balance zwischen Verhältnisprävention und Verhaltensprävention zu finden, aber es klappt noch nicht so ganz.
Eine Vorschrift, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Stressquellen ausfindig zu machen sind, gibt es im Arbeitsschutz, nicht aber im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM). Falsch ist auch die Behauptung: “Gibt es eine psychische Gefährdung am Arbeitsplatz, muss der Arbeitgeber reagieren”. Erst zu reagieren, wenn es psychische Gefährdungen gibt, ist zu spät. Die Betriebsleitungen müssen verhältnispräventiv vorbeugen. Außerdem haben sie dabei die Mitbestimmung zu respektieren, was gerne immer wieder “vergessen” wird.
Ganz im Gleichgewicht sind Verhältnis- und Verhaltensprävention übrigens nicht: Die Verhältnisprävention hat Vorrang vor der Verhaltensprävention. Es mag lästig sein, aber das ist Gesetz: Psychische Belastungen und Stress sind zunächst erst einmal ein Thema des vorgeschriebenen Arbeitsschutzes, der überwiegend verhältnispräventiv arbeitet. Die hier in der Rechtsprechung bestätigte Pflicht wird demnächst auch explizit im Arbeitsschutzgesetz klargestellt. Das in der Praxis eher verhaltenspräventiv BG; der Arbeitgeber ist die Kür.