"Gute Arbeit" im Bundesrat

343/13 (neu)
Entschließung des Bundesrates “Gute Arbeit – Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten”
Datum der Herausgabe: 26. April 2013
Länderbeteiligung: Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
 
327/13
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Datum der Herausgabe: 25. April 2013
Ausschusszuweisung: AS (fdf) – G – Wi

[…] Arbeitsmedizinische Vorsorge kommt bei allen Tätigkeiten, die die Gesundheit gefährden können, in Betracht. Wenn Beschäftigte zum Beispiel einen Zusammenhang zwischen einer psychischen Störung und ihrer Tätigkeit vermuten, ist der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin für sie eine erste Anlaufstelle. […]

[…] Klargestellt wird weiterhin beispielsweise, dass der Gesundheitsbegriff sowohl die Physis als auch die Psyche umfasst. […]

Treiber ist hier die Bundesregierung.
Es gibt leider Betriebsärzte, die nichts unternehmen, wenn der Arbeitgeber seine Pflicht zum Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz missachtet. Solchen Ärzten sollten sich Beschäftigte, die einen Zusammenhang zwischen einer psychischen Störung und ihrer Tätigkeit vermuten, nicht anvertrauen. Hier ist (wenn vorhanden) die Arbeitnehmervertretung eine erste Anlaufstelle. Aber leider haben auch hier nicht alle Arbeitnehmervertreter genügend Kompetenz.
 
315/13
Entwurf einer Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit
Datum der Herausgabe: 24. April 2013
Länderbeteiligung: Antrag der Länder Hamburg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Ausschusszuweisung: AS (fdf) – G – Wi
Bemerkungen: Vorlage des BR nach Art. 80 Abs. 3 GG
Siehe auch: 909. Sitzung des Bundesrates

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