Gültigkeit von OHSAS 18001:1999

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Die Norm für Arbeitsschutzmanagementsysteme OHSAS 18001:2007 wurde im Juli 2007 durch die British Standard Institution (BSI) in einer revidierten Version veröffentlicht. An der Überarbeitung waren eine Vielzahl an internationalen Zertifizierungsgesellschaften und nationalen Normungsinstitutionen beteiligt.
Für die Umstellung auf die revidierte Norm wurde von BSI eine Übergangszeit von zwei Jahren festgelegt. Zertifikate nach der alten OHSAS 18001:1999 sind somit längstens bis zum 30. Juni 2009 gültig. Um rasch von den Verbesserungen zu profitieren, wird den bereits zertifizierten Unternehmen jedoch empfohlen, die Verbesserungen und zusätzlichen Anforderungen umgehend einzuführen.

(Hervorhebung nachträglich vorgenommen)
 
Die Umstellung ist mehr, als nur eine Formsache, wie das Beispiel der Definition 3.9 in OHSAS 18001 für den Begriff Vorfall zeigt:

  • Ein Vorfall war in OHSAS 18001:1999 ein Ereignis, das einen Unfall zur Folge hatte oder zu einem Unfall hätte führen können.
  • In OHSAS 18001:2007 ist ein Vorfall ein arbeitsbezogenes Ereignis, das eine Verletzung oder Erkrankung (ohne Berücksichtigung der Schwere) oder einen tödlichen Unfall zur Folge hatte oder hätte zur Folge haben können. Dabei kann ein Vorfall auch eine Zusammensetzung mehrerer solcher Vorfälle sein.

Das veranschaulicht die Wichtigkeit der Umstellung. Es geht hier nicht nur um reine Formsachen, sondern es ist jetzt klarer als in OHSAS 18001:1999, dass es nicht ausreicht, nur Unfallstatistiken zu anzufertigen, sondern jetzt müssen über die “klassischen” Unfälle hinaus auch jene Vorfälle erfasst, bewertet und dokumentiert werden, die z.B. Erkrankungen hätten verursachen können. (Gemäß OHSAS 18001:2007 ist die Schwere der Erkrankung dabei unbedeutend.) Das hat in auditierbarer und mitbestimmter Weise zu geschehen. Diese Forderungen sind nicht einfach zu erfüllen, sind aber Pflicht für nach OHSAS 18001:2007 zertifizierte Betriebe.
        Und genau weil es schwierig ist, zu entscheiden, wann ein Vorfall Schaden bewirkt haben könnte oder noch bewirken könnte oder tatsächlich bewirkt hat (z.B. Depressionen mehrere Jahre nach einer psychischen Fehlbelastung), kann der Arbeitgeber nicht einfach alleine darüber entscheiden, sondern die Arbeitnehmervertretung hat mitzubestimmen. Dazu muss ihr berichtet werden, welche Vorfälle in einem Betrieb auftraten und auftreten.
Siehe auch: http://blog.psybel.de/ohsas-18001-aenderungen-in-2007-gegenueber-1999/

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