Gesundheitsförderung zielt auf den Lebensstil

http://www.gmon.info/man_de/verhaltenspr.ventionundverh.ltnispr.vention.htm

Auf den Unterschied zum Begriff der Gesundheitsförderung, der gern im gleichen Atemzug von Akteuren in Wissenschaft, Praxis und Politik benutzt wird, sei hier hingewiesen:

Nach [Kruse 2002] bezieht sich „Der Begriff der Gesundheitsförderung auf die gezielte Beeinflussung von Einstellungen, Verhaltensweisen sowie Lebens-, Arbeits- und Umweltbedingungen mit dem Ziel, gesundheitsdienliche Ressourcen zu steigern und zu einer gesunden Lebensführung zu motivieren. Sie stehen in einem komplementären Verhältnis zu präventiven Behandlungs- und Pflegestrategien. Im Unterschied zu diesen zielen sie auf Aufklärung und Beratung des Individuums, mit dem Ziel, dessen Verantwortung für die Erhaltung von Gesundheit, Selbständigkeit und Selbstverantwortung zu fördern und so die Ausbildung eines Lebensstils, der etwa durch die Vermeidung von Risikofaktoren, gesunde Ernährung sowie regelmäßige körperliche und geistige Aktivität gekennzeichnet ist, zu erreichen. Auf diesem Wege soll nicht lediglich das Auftreten von Erkrankungen reduziert werden (eine Zielsetzung, die bei der Primärprävention im Vordergrund steht), sondern darüber hinaus auch ein substantieller Beitrag zu psychischem Wohlbefinden, Selbstvertrauen und Bewältigungskompetenz geleistet werden.”

(Hervorhebungen nachträglich vorgenommen)
Dieser Ausschnitt wurde einem Text der Medizin & Service GmbH zum Unterschied zwischen Verhaltensprävention und Verhältnisprävention entnommen. Siehe gibt es auch eine Erläuterung im PsyBel-Blog: http://blog.psybel.de/stichwort/unterschied-zwischen-verhaltens-und-verhaeltnispraevention/
Gesundheitsförderung ist lobenswert, aber darf nicht als Schleier für den Versuch missbraucht werden, die Verhaltensprävention über die Verhältnisprävention zu stellen: http://blog.psybel.de/2011/06/06/gesundheitsmanagement-als-schleier/. Kompetente Betriebsräte nutzen hier ihr Mitbestimmungsrecht und regeln die Gesundheitsförderung mit Betriebsvereinbarungen.

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