Gefährdungsbeurteilung und Erreichbarkeit

http://www.bwr-media.de/arbeitssicherheit/10690_psychische-belastungen-ursula-von-der-leyen-zur-arbeitszeit/

Von Martin Weyde, 19.06.2012
Psychische Belastungen: Ursula von der Leyen zur Arbeitszeit
Frage: Gehören psychische Belastungen durch Handy, E-Mail oder SMS außerhalb der Arbeitszeit in die Gefährdungsbeurteilung?
Antwort: Ja. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen hat gerade die Trennung von Arbeitszeit und Freizeit angemahnt. Geschäftliche Telefonate und Korrespondenz per Handy, E-Mail oder SMS außerhalb der Arbeitszeit werden als Arbeitszeit gerechnet. Sie gehören deshalb in Ihre Gefährdungsbeurteilung „Psychische Belastungen“. …

Von BWRmed!a landen oft einige nicht sehr zimperliche Ratschläge für Arbeitgeber in meiner E-Mail. Man kann dieses Unternehmen aber nicht vorschnell in den Arbeitnehmerfeinde-Topf schmeißen. Die Ratschläge sind oft ziemlich interessant – und immer gut gewürzt, gelegentlich auch skurril.
Sachlich ist der Hinweis zur Gefährdungsbeurteilung richtig. Und er hilft auch den Arbeitgebern, denn Gefährdungen zu beurteilen bedeutet nicht, dass alle Belastungen abgebaut werden, sondern dass eine Basis geschaffen wird, mit Risiken richtig umzugehen und dabei gesund zu bleiben.
Wichtig ist dabei allerdings die Mitbestimmung. Wehe den Arbeitnehmern, die keine guten Betriebsräte oder Personalräte haben! Ohne kompetente Arbeitnehmervertreter kann die Gefährdungsbeurteilung selbst zu einer Gefährdung der Mitarbeiter werden.
BWRmed!a weiter:

… Und behalten Sie im Auge, wie sich von der Leyens Worte auf die Arbeitspraxis auswirken.

Interessant wird auch sein, wie sich ihre Worte auf die Taten bei der Durchsetzung der Arbeitsschutzvorschriften auswirken. Kann und darf die Gewerbeaufsicht in den Ländern jetzt wirklich ernsthaft prüfen? Oder werden die Behörden noch weiter ausgedünnt?

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