Gefährdungsbeurteilung hat besonderen Stellenwert

Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
http://lasi.osha.de/de/gfx/publications/lv54_info.htm
http://lasi.osha.de/docs/Lv54.pdf

3.3.2 Gesamtbewertung
Die Bewertung der Eignung der Arbeitsschutzorganisation durch die Behörde ergibt sich aus der gemeinsamen Bewertung der Elemente und der Complianceprüfung. Ein besonderer Stellenwert wird dabei der Organisation der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb eingeräumt: Die Gesamtbewertung der Arbeitsschutzorganisation kann nicht besser ausfallen als die Bewertung des Elements „Organisation der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung“. In der Gesamtbewertung muss, neben der Situation der Arbeitsschutzorganisation, auch die Qualität der jeweils konkreten „Maßnahmen des Arbeitsschutzes“ Berücksichtigung finden. Mängel im Arbeitsschutz, die bei der Complianceprüfung festgestellt werden (gemessen an Zahl und Intensität von Verstößen gegen materielle Arbeitsschutzvorschriften), geben als „Wirkungsindikatoren“ Hinweise, inwieweit eine Organisation auch in der Praxis geeignet ist, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Die Analyse der Ursachen derartiger Mängel wird wiederum Defizite der Arbeitsschutzorganisation und in der Umsetzung ihrer Elemente aufzeigen.

(Hervorhebung nachträglich eingefügt)

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