Gefährdungsbeurteilung als lohnendes Betätigungsfeld für Arbeitnehmervertretungen

http://arbeitundgesundheit.de/archiv/pdf/2008/2008_faltblatt_gefaehrdungsbeurteilung.pdf (2008):

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Gesundheitsschutz: Besser mit System als von Beschwerde zu Beschwerde
Betriebs und Personalräte kennen es nur zu gut: Kollegen klagen über Probleme am Arbeitsplatz, zum Beispiel über Unzufriedenheit mit dem Verhalten des Vorgesetzten, möchten aber aus Unsicherheit und Angst heraus nicht, dass der Betriebs- oder Personalrat tätig wird. Und die Arbeitgeberseite? Welcher Betriebs- oder Personalrat kennt das nicht? »Nennen Sie mir Ross und Reiter, ansonsten sehe ich keinen Handlungsbedarf«.
Die Gefährdungsbeurteilung bietet einen Ausweg aus diesem Dilemma. Durch eine systematische Erhebung aller Belastungen im Betrieb können Themen besprochen und gelöst werden, die vorher eventuell als individuelle Probleme abgetan wurden.
Besonders wichtig ist es, die Beschäftigten aktiv mit einzubeziehen, denn sie sind diejenigen, die ihre Arbeitsbedingungen am besten kennen. Leider wird die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer häufig auf das Ausfüllen von Fragebögen, also auf die Problemermittlung begrenzt.
Will man einen nachhaltigen, von allen akzeptierten Gesundheitsschutz im Betrieb schaffen, ist es nötig, die Beschäftigten auch bei der Entwicklung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen einzubeziehen. Eine gute, in der Praxis erprobte Vorgehensweise, ist die kombinierte Anwendung von einem Fragebogen mit anschließendem Zirkel oder Workshop, in dem dann nach der Auswertung des Fragebogens Lösungsansätze entwickelt werden können.
Die Gefährdungsbeurteilung als lohnendes Betätigungsfeld für betriebliche Interessenvertretungen
Es gibt kaum ein Betätigungsfeld, in dem es so weit reichende Mitbestimmungsrechte gibt, wie im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz eröffnet den Interessenvertretungen ein Handlungsfeld, welches weit über den klassischen Reparaturgedanken – Beseitigung punktuell auftretender Gefährdungen – hinausgeht. Durch die Einbeziehung von Themen, wie zum Beispiel

  • Arbeitszeit
  • Termindruck
  • Zu große Arbeitsmenge
  • Arbeitsabläufe
  • Vorgesetztenverhalten und
  • Betriebsklima

können alle Fragestellungen des Gesundheitsschutzes bearbeitet werden, ohne dass Beschwerden einzelner Kollegen vorliegen müssen. Damit können zum Beispiel Maßnahmen für Themen wie Führungsverhalten und Gesundheit, Kommunikation im Betrieb, aber auch zu hohe Arbeitsmengen und Zeitdruck entwickelt und verhandelt werden.
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Die Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit besteht seit 1989. Sie ist ein Projekt des gemeinnützigen Vereins „Arbeit & Gesundheit“ und wird unter anderem mit Mitteln der Hamburger Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz finanziert. Ein Schwerpunkt der Arbeit ist die kostenlose Beratung von Hamburger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu allen Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes. […]

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