Bundesrat: Arbeitgeber beim Kampf gegen Burn-out in der Pflicht
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Deutschland im europäischen Vergleich weit abgeschlagen […] Prüfer-Storcks[: …] Im europäischen Vergleich liege Deutschland bei diesem Thema noch weit hinten. So haben sich die europäischen Sozialpartner bereits 2004 auf eine Vereinbarung zu arbeitsbedingtem Stress verständigt, die in 13 EU-Staaten umgesetzt worden sei – nicht aber in Deutschland. […]
http://www.bvoed.de/nr.-252013-thema-arbeitsbedingter-stress.html
[…] Die europäischen Sozialpartner wurden im Jahr 2002 von der EU-Kommission über einen möglichen Schutz der Arbeitnehmer vor arbeitsbedingtem Stress konsultiert.
Grundlage waren die allgemeinen Bestimmungen der EU-Rahmenrichtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz (Richtlinie 89/391/EWG).
Im Ergebnis wurde von den europäischen Sozialpartnern am 8. Oktober 2004 die Europäische Rahmenvereinbarung über arbeitsbedingtem Stress abgeschlossen, die Grundsätze, Ziele und mögliche Maßnahmen zum Abbau von arbeitsbedingtem Stress enthält. […]