EG-Maschinenrichtlinie

RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung)
http://www.ergonassist.de/EA.2003_02/Gesetze und Verodnungen/EG_Maschinenrichtlinie_neu.pdf


1.1.6 Ergonomie
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung müssen Belästigung, Ermüdung sowie körperliche und psychische Fehlbeanspruchung des Bedienungspersonals auf das mögliche Mindestmaß reduziert sein unter Berücksichtigung ergonomischer Prinzipien wie:

  • Möglichkeit der Anpassung an die Unterschiede in den Körpermaßen, der Körperkraft und der Ausdauer des Bedienungspersonals;
  • ausreichender Bewegungsfreiraum für die Körperteile des Bedienungspersonals;
  • Vermeidung eines von der Maschine vorgegebenen Arbeitsrhythmus;
  • Vermeidung von Überwachungstätigkeiten, die dauernde Aufmerksamkeit erfordern;
  • Anpassung der Schnittstelle Mensch-Maschine an die voraussehbaren Eigenschaften des Bedienungspersonals.

Hier ist von Fehlbeanspruchung die Rede, also von der Wirkung einer Fehlbelastung auf den Menschen.

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