Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Damit die als Pressemeldung formulierte Position des VDSI (Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V.) bekannter und mit einer Suche innerhalb dieses Blogs gefunden wird, gibt es den Text auch hier als Blogeintrag.
https://ssl.vdsi.de//webcom/show_article.php/_c-40/_nr-198/_p-1/i.html:

Dokumentationspflicht bei Gefährdungsbeurteilungen 
VDSI veröffentlicht Positionspapier.
Der VDSI befürwortet eine Dokumentationspflicht bei Gefährdungsbeurteilungen aus den folgenden Gründen:

  • Die systematische Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und die anschließende schriftliche Dokumentation stellen wichtige Instrumente in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess dar. Maßnahmen in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz müssen dokumentiert werden, um als Entscheidungsgrundlage für künftige Entwicklungen herangezogen werden zu können.
  • Eine schriftliche Dokumentation der Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen erhöht die Rechtssicherheit der für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen.
  • Die Unfallverhütungsvorschrift “Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” (DGUV Vorschrift 2), die zum 1. Januar 2011 in Kraft treten wird, sieht unter anderem vor, den betriebsspezifischen Betreuungsumfang anhand der betrieblichen Gefahrenlage zu ermitteln. Die schriftliche Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung hilft, die notwendigen Daten für die Festlegungen zu gewinnen.
  • Der Europäische Gerichtshof hat bereits vor Jahren die besondere Bedeutung der Dokumentationspflicht bei Gefährdungsbeurteilungen hervorgehoben. Die immer wiederkehrende Diskussion über eine mögliche Aufweichung der Dokumentationspflicht setzt ein falsches Signal in einem vereinten Europa, das sich für gesunde und sichere Arbeitsplätze einsetzt.
  • Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme an alternativen Formen der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung (Unternehmermodellen) der Unfallversicherungsträger.

Durch seine mehr als 5.200 Mitglieder, die als Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit tätig sind, verfügt der VDSI über ein hohes Maß an Praxiserfahrung zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen in KMU [Kleine und mittlere Unternehmen]. In dem Positionspapier werden die oben genannten Punkte weiter ausgeführt. Das Positionspapier gibt auch einige Praxisbeispiele für den Nutzen einer Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.

VDSI-Mitglieder können im Internet das Positionspapier im passwortgeschützten Mitgliederbereich der Website des Vereins herunterladen.
Zur Dokumentationspflicht siehe auch: http://blog.psybel.de/arbschg-aenderung-ist-eine-klarstellung/#Dokumentationspflicht

Schreibe einen Kommentar